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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#26
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Die Möglichkeit der Zulassung mit einer EIGENEN MMSI für das Handgerät kenne ich nicht, da würde ich gerne mehr drüber wissen. Grundsätzlich sind Handfunkgeräte nicht als Hauptfunkanlage im GMDSS zulassungsfähig, das sie die Anforderung "Sendeleistung 25 Watt" nicht erfüllen können. Gruss, Christian |
#27
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stimmt nicht so ganz. Auf nichtausrüstungspflichtigen Schiffen, z.B. Sportboote <12 Meter sind auf See auch Handquaken zugelassen.
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Gruss Vestus |
#28
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... stimmt, wurde 2005 geändert! Die früheren Verbote nach FAG sind lange (seit Inkrafttreten des TKG) außer Kraft getreten. Gruss, Christian |
#29
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So habe ich jedenfalls die Auskunft von der BNetzA bekommen, wer etwas anderes belegen kann, nur zu! Alles bezieht sich auf den Seefunk, nicht auf Binnen! Gruss, Christian |
#30
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Gruss Vestus
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#31
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Bei ausrüstungspflichtigen Schiffen brauchst Du 25 Watt, aber nicht bei nichtausrüstungspflichtigen Schiffen, z.B. Kajaks oder Sportboote < 12 m. Das Zauberwort heisst hier: SuFu
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Gruss Vestus |
#32
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Prosit Neujahr!
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#33
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gilt nur binnen von UK und innerhalb der 12 Seemeilenzone von UK. Not to use in foreign waters. Schade eigentlich.
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Gruss Vestus |
#34
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Meine 6W ICOM Handquetsche war als einziges und Hauptgerät auf meinem Schlauchi zugelassen und mit Frequenzzuteilungsurkunde angemeldet. Damit bin ich überall in Europa 'rumgegurkt.
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee Ingo 45° 33.9806' N 10° 33.0363' E |
#35
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wo kommen denn die 12 m her? Bislang war ich der Auffassung, das Sportboote, die nicht gewerblich genutzt werden, auch im GMDSS überhaupt nicht Funkausrüstungspflichtig sind. gruesse Hanse |
#36
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... sicher, das kannst du ja auch kein 'richtiges' Funkgerät festschrauben , Gruss. Christian
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#37
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Übrigens gilt alles gesagte für deutsche Sportboote mit deutschem Skipper in deutschen Gewässern, aber auch im Ausland. Natürlich steht es jedem frei z.B. "Panama" oder "Timbuktu" ans Heck zu schreiben. Wie die Entenpolizei das dann auslegt ist zumindest ungewiss. Gruss, Christian |
#38
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alles klar, mir war doch auch so. Die Entenpolizei in den USA hat sich bei uns ( deutsches Sportboot mit deutschem Skipper und amerikanischem cruising permit) übrigens überhaupt nicht für die Funkausrüstung und den dazugehörenden Papierkram interessiert, als sie uns mal intensiv besucht hat. Denen waren die Ausleger aufgefallen und dann wollten sie alles andere auch genau wissen. Nur VHF ist da total frei und unreguliert. Klappt übrigens auch ganz prima. gruesse Hanse |
#39
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Ist ja auch richtig. Nur darfst Du nur von Deinem Schlauchi funken, mit der Poartable Ship Radio Licence darf der Skipper von jedem Schiff funken!
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Gruss Vestus |
#40
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... aber eben - wie so oft - nicht in Deutschland. Trotzdem eine gute Idee und - nice to have ! Hier klemmen ja etliche Skipper eher den Funk ab, anstatt ein SRC (sinnvoll hin oder her) zu machen. Das haben sich die Gesetzgeber so sicher nicht gedacht! Gruss, Christian
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