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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Ich hab's auch schon mal woanders beschrieben:
Am Besten, Du fragst vor dem Tanken, ob Du vollmachen darfst, dann stehst Du auf der sicheren Seite. Und dann fasst Du gleichzeitig Zapfsäule und Boot an und hältst danach die Zapfpistole an den am Kettchen runterhängenden Tankverschluß und dann sollte es keinen Ladungsunterschied mehr geben. Ich bin bislang nur bei Jet weggeschickt worden, die verbieten das Betanken von Booten auf Trailer generell. Gruß Torben |
#27
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Zitat:
Habe noch nie gehört, dass ein Tankvorgang sogar unterbrochen werden musste oder gar wieder kostenpflichtig abgepumpt worden ist.
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gregor
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#28
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Zitat:
Jeder einzelne Zapfpunkt ist von der Kasse aus in wenigen Sekunden zu sperren.Bis du den Rüssel drin hast kommt schon nichts mehr.Wie die einzelnen damit umgehen ,steht auf einem anderem Blatt. Und das sich der Tankwart freut bei 400 Liter Wir müssen entscheiden ob es sich lohnt für 4 Euro ne Abmahnung von der Min . Gesellschaft zu kassieren ,oder gar für den Schaden aufkommen müssen.Da gibt es klare Anweisungen die sehr ernst genommen werden. Nur mal so aus der Sicht eines Tankwart. hery Geändert von hery (10.02.2011 um 14:23 Uhr) |
#29
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Also wozu vorher Fragen stellen? Bei rund 200 unbeanstandeten Tankvorgängen in den vergangenen 2 Jahren, wird es dann doch wohl nicht ernst genug genommen. Aufkleber - Piktogramme mit Handyverbot kleben an jeder Säule, warum kein durchgestrichenes Boot auf Trailer? Nur mal aus Sicht eines Verbrauchers...
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gregor |
#30
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An allen Säulen befinden sich Warhinweise bet.Bootsbetankung,also sind sie doch da .Ene -Mene -Muh raus bist du bei einem Schaden.Tankfuzi und Gesel. sind ihrer Pflicht nachgegangen .
200 hunder mal hin oder her ,einmal ist immer zum ersten mal. Aber keine Sorge meist brennt es nur ,und die kann man mit einer kleinigkeit zu stoppen bringen . hery |
#31
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Dass durch die im Verbot angeführte elektrostatische Aufladung statt einer Verpuffung lediglich ein Brand ausgelöst wird, halte ich schlichtweg für unmöglich.
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gregor |
#32
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Tolle Einstellung ! Bist doch sonst immer so darauf aus, dass es deinem Kind gut geht und das man nichts "Unrechtes" macht - passt jetzt aber nicht wirklich zusammen.
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt!
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#33
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Aber ich empfehle prinzipiell nichts unrechtes. Wenn ich nun doch wissentlich etwas mache, was man eigentlich nicht darf, dann sehe ich keinen Sinn darin jemanden zu fragen, ob ich (trotzdem) darf. Dass man es prinzipiell nicht darf ist allen, die sich damit länger als 2 Minuten beschäftigen, klar. Dann aber hinzugehen, ggf. auf die Unkenntnis der amtierenden Aushilfe (oder wie andere meinen, auf die Geldgier) zu bauen und mal eben vorher scheinheilig zu fragen ist doch.... Warum fragen? Und um nichts anderes ging es. Ich empfehle niemandem das Tanken an Zapfsäule, ich weiß es ist verboten. Ich mache es selbst aber schon. Und ich fahre auch mal zu schnell, aber in meinem gesteckten Rahmen (immer unter der Punktegrenze), aber auch das empfehle ich niemandem. Es reicht, wenn man die Gefahren kennt und aufzeigt und um die rechtliche Lage weiß. Aber dann muss man sein eigenes Verhalten daran ausrichten und selbst die Verantwortung dafür tragen. Im Falle eines Falles hilft es gar nix, wenn man sagt: "Der hat aber gesagt, man...." Nebenbei: Und sollte sich für meine Nachfahren aus einer solcherart verschuldeten Situation ein "negatives" Erbe ergeben, ist mein Sohn doch nicht verpflichtet, das Erbe (die daraus entstehenden Schulden) anzunehmen und als 13 Jähriger Privatinsolvenz anzumelden, oder was. Also wird er aus diesem, meinen Verhalten keinen Nachteil ziehen, so viel erbt er (mittlerweile) ohnehin nicht mehr. Passt also doch.
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gregor Geändert von Dicke Lippe (10.02.2011 um 16:36 Uhr) |
#34
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2.Sicher gibts vorher einen Verp.aber die wirst du überleben . hery
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#35
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Im Falle eines Falles werde ich auch die zu meinen selbst begangenen "Verbrechen" stehen, keine Frage. Ich meinte das aber Ernst. Eine Quelle echter Unfälle oder sogar ein Foto, eine Unfalluntersuchung (in vielen Branchen hat man für Schulungen entsprechende Beispiele) können doch mehr bewirken als seitenlange Diskussionen. War kein Angriff.
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gregor |
#36
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Irgens im Int. sind aber Videos drüber müstest du mal suchen. Die Autos sind auch nur durch Statische aufladung anfangen zu brennen. hery |
#37
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Hier war es wohl der Pullover der es ausgelöst hat,so wie die daran rumzupft ,und nicht das telef.
http://www.youtube.com/watch?v=o8E8tLWZMBs hery
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#38
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Zitat:
Dann haben wir ja Glück, dass die noch an einer Tankstelle tanken dürfen. Ich bin ernsthaft an belegbaren Beispielen für Unfälle, die aus verbotenen Bootsbetankungen resultieren interessiert. Aber bitte keine, wo die Entzündung dann an der Kippe im rechten Mundwinkel lag. Ja, das Gespräch war ja schon beendet. Pullover sind (sieht man schön im Dunkeln) elektrostatische Funkenschleudern edelster Güte! Da gab es mal so eine Mythbuster Folge über Handys und die Explosionsgefahr. Ein Wohnwagen wurde innen mit zig Liter Sprit getränkt und etliche Handys wurden reingelegt und angerufen, nichts...Bei einem Polyesteroverall kam die Verpuffung umgehend.
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gregor |
#39
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Also
Man darfs nicht, sollte es nicht, tut es aber trotzdem (manchmal). Könnte was passieren, passiert auch was wenn man sich blöd anstellt, meistens passiert doch nichts, es sei denn der Tankwart schickt einen fort. Hab ich es so richtig verstanden? Vielen Dank für die guten Beiträge, besonders die mit der Erdung. Gruß Wolfgang |
#40
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Hallo Neckarflitzer,
fast richtig, es gibt meines Wissens kein generelles Tankverbot für Boot auf Trailern an Straßentankstellen wenn es dem Tankwart verboten ist Boote zubetanken wird er dich drauf hinweisen, daß du da nicht tanken darfst, oder es werden Verbotschilder oder Aufkleber an den Zapfsäulen angebracht sein, an den Tankstellen wo kein Verbot besteht kannst du weiterhin Tanken
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#41
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ServiceWüste Deutschland - Thema verfehlt
stell sich mal einer vor, es gibt wieder "Service" an der Tanke in Deutschland:
Ich muss tanken... der Preis ist von der Strasse ersichtlich... Ich fahre vor... es gibt Preisunterschiede zwischen Normal- und Superbenzin... andere Sorten als Normal, Super oder Diesel gibt es nicht, da die kein Schw... braucht.. der Tankwart weist mich ein und ruft mir zu das er sich freut, dass ich bei ihm mein Fahrzeug tanken möchte... ich warte im Auto und Tankwart fragt nach der Spritsorte und wieviel ich Tanken möchte.... mir wird ein feuchtes Tuch zwecks Reinigung des Innenbereiches gereicht... wärend des Tankens werden alle Aussenscheiben samt Rückspiegel gereinigt... es wird freundlich gefragt, ob der Aschenbecher ausgeleert werden darf... nach dem Tankvorgang wird die Tankrechnung gereicht und direkt bezahlt... Tringeld wird als Beleidung aufgefasst, da es sein Job ist, mich zu bedienen... beim Verlassen der Tankstelle wird vom Tankwart der laufende Verkehr angehalten und ich werde mit freundlichen Verbeugungen verabschiedet... Nein, das ist kein Märchen, sondern die Wirklichkeit in Japan und Benzin ist dort sogar etwas preiwerter als in Deutschland. Warum kann in Deutschland der Tankwart nicht einfach sagen: Moment, ich helfe ihnen bei der Bootsbetankung. Werde mal kurz den Tank erden und dann gehts los...und freut sich darüber, das er mal eben 100 Liter Sprit an einen zufriedenen Kunden verkauft hat, der gerne wiederkommt. Ach sorry, es gibt ja keinen Tankwart mehr in D.....nur noch Abkassierer.
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Gruss von der Weserkant Rainer
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#42
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Abgesehen dass es generell verboten ist Gefahrgut, und dazu gehört Sprit nun mal, auf nem Trailer zu transportieren und man eigentlich das Boot soviel ich weiß vor jedem Transport entleeren müsste, finde ich die Panikmache mit dem Tanken nicht ganz angebracht. Da muss man den Leuten halt beibringen wie das mit dem Erden funktioniert. Abgesehen davon: Was ist der Unterschied von Boot auf Trailer zu einem Auto? Das kann sich nämlich genauso aufladen. Und wer jetzt sagt das Boot ist aber aus GFK... Wir hatten auch mal eine Amikarre mit kompletter Kunststoffkarosse. Das Auto hat einem ständig nen Schlag verpasst aber ne Tankstelle hat es nicht in die Luft gejagt.
Ich tank das Boot natürlich auch an der Tanke.
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Koop een Boot werk u dood Gruß Florens
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#43
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Gewagt, Quelle?
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gregor
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Neulich in Istanbul
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Moin Moin,
mir wurde das Tanken des Bootes schon mal verweigert. Allerdings mit der Begründung, das dies immer eine "Sauerei" gibt. Meine Einwende, dass kein Tropfen daneben geht und ich ausserdem Auto (60Liter) und Boot (100 liter) betanken müsse haben nichts gebracht. Auto Ja - Boot nein, war die Antwort. Ich hatte mich dann für Weder-Noch entschieden. An der nächsten Tanke war das alles kein Problem. Im Gegenteil, der Tankwart brachte mir noch einen Lappen, "Damit nichts auf das Boot tropft!" Eine Stadt - dieselbe Strasse - 250 mtr zwischen den Tankstellen! So unterschiedlich kann das sein! Gruß Stefan
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#46
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Bei Grenzübertritt gibts noch ein Anderes Problem
Beachten Sie bitte, dass Kraftstoff nur energiesteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden darf, wenn er sich im Tank Ihres Fahrzeuges oder in mitgeführten Reservebehältern befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern in den Reservebehältern nicht beanstandet.
Quelle: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post..._eg/index.html
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MfG Skip Was ich nicht verstehe: Diejenigen, welche am Meisten über Maßnahmen zum Umweltschutz schimpfen, sind meist für Umweltschutz... aber nur, solange ihn Andere umsetzen! |
#47
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Und nun das rechtliche...
1.1.3.3 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:
a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltener Kraftstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient. Der Kraftstoff darf in befestigten Kraftstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden sind und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in tragbaren Kraftstoffbehältern wie Kanistern befördert werden. Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 Liter je Beförderungseinheit und der Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden. Diese Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften. b) Kraftstoff in Behältern von als Ladung beförderten Fahrzeugen oder anderen Beförderungsmitteln (wie Boote), wenn er für den Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient. Absperrhähne zwi- schen dem Motor oder der Einrichtung und dem Kraftstoffbehälter müssen während der Beförderung geschlossen sein, es sei denn, es ist von Bedeutung, dass die Einrichtung in Betrieb bleibt. Soweit erforderlich müssen die Fahrzeuge oder die anderen Beförderungsmittel aufrecht und gegen Umfallen gesichert verladen werden. Quelle: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Ar....html?nn=35602 Hier dann Download: ADR Neufassung 2011: Anlageband (PDF, 12 MB) (nicht barrierefrei)
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MfG Skip Was ich nicht verstehe: Diejenigen, welche am Meisten über Maßnahmen zum Umweltschutz schimpfen, sind meist für Umweltschutz... aber nur, solange ihn Andere umsetzen!
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#48
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Jetzt weis ich wofür das Kabel an der Bugöse gut ist !
Es ist die Erdung , es führt zum Tank und am Trailer ist so ein Erdungsband befestigt das den Boden breührt , der Trailer und das Boot sind mit der Winde verbunden (Drahtseilwinde kein Gurtband). Ist jetzt mein Tank ausreichend geerdet???
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Gruß Harald Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun. Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
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#49
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Zitat:
Villach am Kreisverkehr zwischen den Bundesstraßen 100 und 86. Die liegt schön günstig auf der 10km sparenden Abkürzung zwischen den Ausfahrten Villach-West und V.-Warmbad. Da gab es noch nie Probleme.
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Beste Grüße John |
#50
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Ich gehe mal davon aus, das die 400€-Kräfte, die in der Regel an einer Tankstelle die Kasse bedienen von so etwas keine Ahnung haben. Ich bin auch schon mal öfter an die Tanke mit einem Boot vorgefahren und keiner hat was gesagt. ( Da wusste ich von dem Problem noch nichts)
Mir ist jetzt zwar kein Fall bekannt, wobei etwas passiert ist, aber wenn, dann werden die Versicherungen den Hinterbliebenen mit Sicherheit schon Erklären können, warum sie nichts bezahlen werden.
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schöne Grüße aus dem Siegerland Johannes & Sabine! In 20 Jahren wirst du eher von den Dingen enttäuscht sein, die du nicht getan hast, als von denen, die du getan hast. Lichte also die Anker und verlasse den sicheren Hafen. Lasse den Passatwind in die Segel schießen. Erkunde. Träume. Entdecke. Mark Twain (1835 - 1910) |
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