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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 01.07.2011, 14:55
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Tequila Tequila ist offline
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was die Pflegekosten angeht, so ist es für meinen Schwiegervater relativ unerheblich wieviel das Haus einbringen wird.

Wir müssen einen Zuschuss "X" aus eigener Tasche zahlen, den wir mit dem Erlös des Hauses abdecken können für mindestens 10 Jahre. Der Alte Herr ist 85 ....

Die Frage ist eher: "was bleibt für die Erben übrig" - wir sind keine Erben allerdings gibt es 5 Geschwister, die Erben sein werden.

@Todi - danke für den Hinweis Ich werde am Montag erst mal mit dem Gericht reden.
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  #27  
Alt 01.07.2011, 16:45
Gardineneumel Gardineneumel ist offline
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Hallo,

Zitat:
Wir müssen einen Zuschuss "X" aus eigener Tasche zahlen, den wir mit dem Erlös des Hauses abdecken können für mindestens 10 Jahre.
Soweit ich weiß sieht das etwas anders aus, mit dem Vermögen wird die Differenz zwischen Rente und Pflegebetrag abgedeckt, erst wenn das Geld bis auf einen Restbetrag, der etwa für Bestattungskosten nötig ist, aufgebraucht wurde springt der Träger ein und bittet die Kinder Ja nach eigenem Einkommen zur Kasse.

Zitat:
"was bleibt für die Erben übrig"
Fotoalben, eventuell eine Alte Armbanduhr etc.
Pflegekosten betragen so ungefähr 3000-5000€ wenn es Menschenwürdig sein soll, nach oben sind da kaum Grenzen gesetzt, zieh mal davon die Rente ab, sollte schon ein großes Haus sein wenns 10 Jahre reichen soll.

Zitat:
relativ unerheblich wieviel das Haus einbringen wird.
Ihr wollte es kaufen, darum wär das doch schon interessant!

Zitat:
Die Frage ist eher: "was bleibt für die Erben übrig"
Das wiederrum kann euch egal sein, das erfahren die im Sterbefall.
Möglicherweise kommen da auch noch Forderungen auf die Kinder zu.
Das liegt aber nicht in eurer Hand.

Gruß Klaus
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  #28  
Alt 01.07.2011, 17:30
voice voice ist offline
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hi,
ich bin selber Makler. Die Einschätzung von Banken sind in der Regel Murks. Geh in verschiedene Börsen und suche in deiner Region entsprechend Alter und Größe nach Objekten. Den Grundstückswert gibts im Internet. Bilde einen Mittelwert und lege deine Vorgehensweise allen Beteiligten dar. Dann laß dir um Gottes willen von ALLEN unterschreiben, dass sie mit dem Preis einverstanden sind.
Dann sollte es nur in einem KLEINkrieg enden.
Gruss
Jürgen
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ich brauche was für die seele und dachte an ein boot.....
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  #29  
Alt 01.07.2011, 19:34
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Zitat:
Zitat von Gardineneumel Beitrag anzeigen

Soweit ich weiß sieht das etwas anders aus, mit dem Vermögen wird die Differenz zwischen Rente und Pflegebetrag abgedeckt, erst wenn das Geld bis auf einen Restbetrag.....


Pflegekosten betragen so ungefähr 3000-5000€ wenn es Menschenwürdig sein soll, nach oben sind da kaum Grenzen gesetzt, zieh mal davon die Rente ab, sollte schon ein großes Haus sein wenns 10 Jahre reichen soll.
Klaus, ich stimme dir weitgehend zu aber das führt jetzt hier zu weit weg vom eigentlichen Thema des threads.

Daher nur ganz kurz dazu: Er bekommt eine ordentliche Rente und Leistungen aus der Pflegeversicherung sowie eine Zusatzrente von der Stadt.
Das Pflegeheim liegt mittig im von dir genannten Bereich. Der Differenzbetrag der nun aufzubringen ist, ist knapp im vierstelligen Bereich. Davon tragen wir freiwillig 1/6 (6 Kinder und wir sind nicht erbberechtigt) - der Restbetrag mal 120 ergibt ungefähr den Wert des Hauses.


Zum eigentlichen Thema zurück: wir werden erst unserer Hausbank die Unterlagen schicken für einen Finanzierungsvorschlag und parallel dazu einen Termin beim Amtsgericht machen um die Vorgehensweise abzustimmen. Danach gehen wir`s dann an.

Da ALLE Geschwister das momentan für eine gute Idee halten, werden wir sie alle in die Planung einbeziehen und dann sollte das schmerzfrei über die Bühne gehen.

Wichtig war und ist, dass Opa komfortabel und sicher untergebracht ist und sich dort wohl fühlt. Das ist bisher der Fall. Wir haben jetzt noch vier Wochen "Probezeit" in der wir uns entscheiden können. So wie dort mit den Menschen umgegangen wird, bin ich sehr zuversichtlich, dass er auch von sich aus dort bleiben möchte. Der Rest ist einfach "nur Geld"

Ich werde nächste Woche mal berichten, wie`s weitergegangen ist
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  #30  
Alt 03.07.2011, 11:22
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Luger08 Luger08 ist offline
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Als von den Angehörigen gewählter und vom Gericht zugelassener Vormund ist man den
Angehörigen gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. Dies wird auch vom Amtsgericht
durch die Vorlage der Berichte geprüft.

Den Bodenrichtwert bekommt man aus der Bodenrichtwert-Sammlung beim zuständigen
Katasteramt. Das Gebäude selbst muß durch einen amtlich bestellten Gutachter
(bei uns z. B. machen das die Schätzer der ehemals öffentlichen Brandkassen)
nach dem derzeitgen Gebäudezustand (Reparaturbedarf, Wärmedämmung etc.) ermittelt,
wobei beide Werte unter Berücksichtigung der Gesamtumstände (Lage, Verkehrsanbindung
etc.) zu einem Wert (Verkehrswert) zusammengeführt werden.

Ich habe das für meine Geschwister und mich auch bei dem Haus von unserem Vater
gemacht. Der Verkehrswert ist ein angenommener Wert, der aber nicht unbedingt
am Markt durchgesetzt werden kann, denn es kommt auch auf das momentane
Angebot an. Sind viele Objekte zeitgleich in unmittelbarer Nähe (gleiche Gemeinde
oder Stadtteil) im Angebot, kann es durchaus sein, daß man im Preis nachlassen
muß. Nach meiner Erfahrung ist der Verkehrswert eher die oberste Preisgrenze.
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Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker!

Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is.
Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann.
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  #31  
Alt 03.07.2011, 12:06
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen

Schon die Verkehrswerte der Grundstücke folgen selten dem Markt und werden in manchen Gemeinden fast nie angepasst.

... Richtig. Ein ansässiger Makler.

Blödsinn,

sorry aber hier sind wir mal wieder bei einem Thema, wo es nur "Experten" gibt.

Es sind keine Verhekrswerte der Grundstücke sondern Bodenrichtwerte und die werden überall regelmäßig durch den Gutachterausschuss jeder Gemeinde oder Stadt fortgeschrieben, heißt aber nicht, das Grundstückswerte immer steigen was viele glauben.

Über die Qualität der Makler möchte ich an dieser Stelle mal gar nichts sagen oder wie kommst du darauf, das Makler über "Werte" bescheid wissen, so als ungelernte Küchenkünstler bis auf die wenigen Guten ihrer Branche.


Benötigt ein Hausbesitzer ein Gutachten über den " Verkehrswert " seiner Immobilie gibt es verschiedene Möglichkeiten.

1. Bank, ist nicht optimal, weil auch die Bänker nur "subjektiv" von Ihren Erfahrungen und 1-2 Faustformel ausgehen, ist meistens nicht zum Vorteil des Besitzer sind, liegt doch im Sinn der Sache.........

2. IHK, hier sind fast alle Gutachter " für bebaute und unbebaute Grundstücke " erfasst, jedenfalls alle öffentlich zugelassenen Gutachter. Das sind aber nicht alle Gutachter, das hat auch mit der Qualität der Gutachten nichts zu tun, viele wollen das nicht, wie ich auch.

3. Bekannte, Freunde fragen, wer schon mal mit einem Gutachter gearbeitet hat usw., jeder Architekt darf Gutachten machen, sollte aber Erfahrung und die dazu gehörigen Seminare besucht haben, da sich die Zusammensetzung der Werte von den Immobilien stark unterscheiden, da es nicht nur Verkehrswerte, sonder es sich meist um Sachwerte bzw. Ertragswerte handelt. Ertragswerte können z.B. Bänker überhaupt nicht ermitteln.

Ich weiß ja, dass jeder Kunde versucht, so wenig wie möglich im Vorfeld auszugeben aber nachher natürlich das best möglichste Ergebniss erzielen will. Dieses geht aber nicht mit der Verkaufssalamitechnik - totaler Blödsinn - oder Vergleichsgutachten , was will man den vergleichen, das Baujahr......???

Was ist also das Problem, direkt zu dem Gutachter zu gehen, der weiß, wie es geht und wie ein seriöses Gutachten erstellt wird. Oft dient das Gutachten ja auch zur Finanzierung des zukünftigen Eigentümers und je besser das Gutachten umso höher die Chance, eine vernünftige Finanzierung zu bekommen.

Das Honorar alleine kann es ja wohl nicht sein, da sich dieses für "normale " Immobilien doch stark in Grenzen hält.
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  #32  
Alt 03.07.2011, 12:17
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vielleicht nochmal eine Anmerkung, weil dieses oft verwechselt wird:

es gibt öffentlich bestellte Gutachter, die haben die Zulassung für Gerichte zu arbeiten

und "nicht öffentliche" Gutachter, deren Gutachten aber auch von Gerichten anerkannt werden können, von allen anderen Institutionen sowieso.

Der Unterschied liegt alleine darin, dass der "öffentliche " auf Weisung des Gerichtes arbeiten muss, alle anderen nicht.

Mit der Qualität des Gutachtens hat diese nichts zu tun............!!!!!
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  #33  
Alt 03.07.2011, 12:25
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Zitat:
Zitat von voice Beitrag anzeigen
hi,
ich bin selber Makler. Die Einschätzung von Banken sind in der Regel Murks. Geh in verschiedene Börsen und suche in deiner Region entsprechend Alter und Größe nach Objekten. Den Grundstückswert gibts im Internet. Bilde einen Mittelwert und lege deine Vorgehensweise allen Beteiligten dar.
Jürgen

sorry,

ich will hier keinem zu nahe treten

aber genauso ermittel Makler "Ihren " sogenannten Verkehrtwert, der mit dem realen Wert überhaupt nichts zu tun hat. Vergleichen von Größe und Alter ..... und der Zustand, der Ausbau, die Technik usw. interessieren nicht.

Diese Art der Wertermittlung hat mit serriösen Werten nichts zu tun.
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  #34  
Alt 03.07.2011, 12:29
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Das Gutachten muß unter Hinweis auf die vereidigte Stellung erfolgen.


Thomas,

das muss es eben nicht................
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  #35  
Alt 03.07.2011, 15:08
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Zitat:
Zitat von Averna Beitrag anzeigen
sorry,

ich will hier keinem zu nahe treten

aber genauso ermittel Makler "Ihren " sogenannten Verkehrtwert, der mit dem realen Wert überhaupt nichts zu tun hat. Vergleichen von Größe und Alter ..... und der Zustand, der Ausbau, die Technik usw. interessieren nicht.

Diese Art der Wertermittlung hat mit serriösen Werten nichts zu tun.

Was diese Art der Wertermittlung angeht, bin ich ganz deiner Meinung. Man sollte jedoch nicht alle Makler über einen Kamm scheren.

Ein ordentlich arbeitender Makler ist durchaus in der Lage, einen Verkehrswert zu ermitteln, der auch zutreffend ist. Dafür besuchen sie regelmäßig entsprechende Schulungen und Weiterbildungsveranstaltungen.

Weshalb manche Leute der Meinung sind, ein Bänker kann den Wert einer Immobilie bestimmen, ist mir ein Rätsel. Ich kenne das von vielen Banken, dass diese oft mit ortsansässigen Maklern zusammenarbeiten, z. B. bei notleidenden Immobilien, oder auch Sachverständige mit der Bewerung beauftragen.

Achim
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  #36  
Alt 03.07.2011, 15:33
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Fritz682 Fritz682 ist offline
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Zitat:
Zitat von Kuddel Beitrag anzeigen
Zuständig ist ein Gutachter für Grundstückswerte. Frage dazu beim Kataster- oder Vermessungsamt.
Jau, so sollte das in NRW sein. In der Regel gibt es beim Vermessungs- und Katasteramt einen Gutachterausschuß der auch die sog. Kaufpreissammlung führt. Dort werden alle Kaufverträge die Immobilien betreffen gesammelt und ausgewertet.

Wenn ich mich nicht täusche machen die dort auch Gutachten.
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Viele Grüße
Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
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  #37  
Alt 03.07.2011, 16:29
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IngoNRW IngoNRW ist offline
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Vergiss die Bank, Makler und alle anderen Experten. Diese Gutachten haben eine ganz andere Zielrichtung als Du verlangst oder benötigst.
Ein faires Gutachten bekommst du nur von einem Ortsansässigen Gutachter. Das sollte euch bei der Konstellation auch das Geld Wert sein.
Warum:
Zuerst wird der Bodenwert festgelegt- Einfach? Klar ein Blick in die Bodenrichtwertkarte genügt laut einiger Aussagen hier- ist aber weit gefehlt. Was ist wenn in der Straße seid 10 Jahren nichts verkauf wurde oder mal ein Notverkauf war- Dann ist der Bodenrichtwert im Eimer. Der andere Fall ist das in der Nachbarschaft Grundstücke überhöht gehandelt wurden- das würde den Rahmen hier sprengen, ist im Neubaubereich aber nicht so selten. Auch spielt die gezielte Lage eine Rolle- Einflugschneise, Verkehrsbelastung, Anbindung etc.
Ist der Grundstückswert nun geklärt wird der Bauwert ermittelt.
Man nimmt den heutigen Neubauwert, abzüglich Altersabschlägen, abzüglich Renovierungsstau (z.B führen alte Bäder aus den70ern zu Abwertung). Dann wird auch geprüft ob der Grundriss noch Zeitgemäß ist etc. Kürzlich erfolgte Sanierungen (z.B. Heizung) führen zu Wertverbesserungen. Nasse Keller zu Abwertung etc. Ein Gutachter kennt diese Kosten und setzt sie ziemlich genau an.
Danach hast Du dann ein für alle Seiten nachvollziebares und tragbares Ergebnis.

Gruß Ingo
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  #38  
Alt 03.07.2011, 18:40
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Averna Averna ist offline
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Zitat:
Zitat von Sunbeamer Beitrag anzeigen
In Hessen gab es früher - ich gehe davon aus, auch noch heute - eine ortsgerichtliche Schätzung. Das Ortsgericht ist beim Amtsgericht angesiedelt (kein Gericht im engeren Sinne). Die Begutachtung erfolgte meist zu Zwecken der Versteigerung (Verkehrswertermittlung) und durch ein Gremium von Sachverständigen, die Erfahrung bei der Bewertung von Grundstücken und Zugriff auf Vergleichswerte hatten. Früher lag die Schätzung meist tendenziell etwas niedriger als der auf dem Markt erzielbare Erlös. Heute ist das regional etwas umgekehrt, weil in manchen Regionen Häuser kaum noch verkäuflich sind. Eine Schätzung durch das Ortsgericht konnte man auch so in Auftrag geben. Für Erben war das praktisch, weil man einen fundierten Anhaltspunkt von neutraler Seite bekam.

Wer in NRW solche Schätzungen für das Amtsgericht macht, weiß ich nicht. In manchen Bundesländern wird der Verkehrswert im Auftrag des Amtsgerichts von Einzelgutachern ermittelt.

Fachleute von einer Bank können auch eine Schätzung vornehmen. Die sehen viel und haben gute Vergleichsmöglichkeiten. Aber solche Schätzungen stehen in dem Ruf, tendenziell niedriger auszufallen. Denn Bankleute schätzen üblicherweise den Beleihungswert und dabei gehen sie vorsichtig zu Werke.

Eine Schätzung durch einen freien Sachverständigen - die nennt einem auf Anfrage die nächste IHK - ist immer möglich. Nur weiß man vorher kaum, wie versiert der ist, an den man gerät. Es sei denn, man bekommt heraus, dass der betreffende auch häufig für das Amtsgericht tätig ist.

Es könnte also sein, dass bei einer größeren Zahl von Kindern eines davon (angestachelt durch einen Ehepartner) meint, bei der Schätzung schlecht weggekommen zu sein. Um Unmut zu vermeiden, wird man im Zweifel einen leicht überhöhten Preis zahlen. So habe ich es übrigens gemacht. Schätzung durch einen Bänker, zu dem meine Geschwister auch Vertrauen hatten, und dann 10% als Sicherheit zugegeben. Das war damals zu viel und - bei sinkendem Preisniveau außerhalb der Ballungsräume - heute erst recht. Aber ich habe Ruhe.

Gruß
Sunbeamer

Ergänzung: Falls das Haus in einer jener Gegenden liegt, wo die Preise in den letzten Jahren dramatisch gesunken sind, kann es aus den genannten Gründen schwierig werden. Ich habe aus Fachkreisen erfahren, dass in den letzten 10 Jahren mancherorts Wertverluste von 50% eingetreten sind, weil die Gegenden strukturschwächer und bevölkerungsärmer werden. Eine Wertermittlung, die für ein Haus statt gedachter 300.000 € nurmehr 150.000 ausweist, ist für Geschwister ohne Marktkenntnis u. U. schwer verdaulich.

danke Sunbeamer,

wußte nicht, dass Overath in Hessen liegt
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  #39  
Alt 03.07.2011, 19:08
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Ich würde nach derzeitgem Kenntnisstand wie folgt vorgehen:

Da deine Frau als Vormund auch dem Amtsgericht gegenüber Rechenschaft abzulegen hat, würde ich kurz mit dem dort zuständigen Bearbeiter die grobe Vorgehensweise abstimmen. Soll heißen, damit es später kein Problem mit dem "Amt" gibt, sollen die doch eine Gutachter benennen. Der schätz dann den Wert und fertig.

Wie Dirk schon schrieb, die Qualität des Gutachtens kannst du weder aus der ÖBV noch aus seinen sonstigen Titeln ableiten. Aber es macht Eindruck.
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #40  
Alt 03.07.2011, 19:50
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Zitat:
Zitat von IngoNRW Beitrag anzeigen
Ist der Grundstückswert nun geklärt wird der Bauwert ermittelt.
Man nimmt den heutigen Neubauwert, abzüglich Altersabschlägen, abzüglich Renovierungsstau (z.B führen alte Bäder aus den70ern zu Abwertung). Dann wird auch geprüft ob der Grundriss noch Zeitgemäß ist etc. Kürzlich erfolgte Sanierungen (z.B. Heizung) führen zu Wertverbesserungen. Nasse Keller zu Abwertung etc.
So sollte auch ein Makler arbeiten. Allerdings hat ein Makler natürlich kein Interesse daran, den Marktpreis zu ermitteln, wenn er weiß, dass kein Auftrag dabei rumkommt. Er hat allerdings auch einen besseren Überblick, was der Markt in der Region hergibt und welche Lagen besonders gefragt sind.

Achim
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  #41  
Alt 18.10.2011, 13:08
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Update und die nächsten Fragen an die Experten:

Wir haben von unserer Bank eine Bewertung erstellen lassen und den empfohlenen Kaufpreis dem Amtsgericht als Kaufpreis angeboten.

Die haben das bis heute nicht bearbeitet auf telefonische Nachfrage wurde mir gesagt, dass sie Bank "gutachten" eh` nicht interessieren.

Okay - Sachverständigen Gutachten anfertigen lassen - kostete 1500 Euro und der SV kam auf einen um 8.000 Euro niedrigeren Preis als meine Bank

Nun habe ich gegenüber dem Amtsgericht und den Geschwistern mein Kaufangebot reduziert - den Geschwistern ist`s egal aber das Gericht kommt nicht in die Puschen und langsam gehen Opa`s Ersparnisse zu Ende.

Jetzt die Frage aller Fragen:

Wäre es denkbar, dass ich das Amtsgericht verklage wegen Nichtbearbeitung?

Wäre es denkbar, dass ich einfach anfange, das Haus zu renovieren und die Heimkosten bezahle, während meine Tochter das Haus bewohnt?

In dem Fall würde ich gerne mit den Geschwistern meiner Frau einen Vertrag schließen, der den Verkauf des Hauses zum ermittelten Wert an mich garantiert, sobald der Erbfall eintritt (ich weiß, das ist makaber)

Von dem Betrag, den ich dann zum Zeitpunkt "X" zahlen müßte, würde ich dann die bis dahin geleisteten Auslagen abziehen.

Wenn so was möglich ist, an wen sollte ich mich damit wenden? Anwalt oder Notar ?

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  #42  
Alt 18.10.2011, 17:52
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Sowas regelt ein Notar besser. Dieser kann dich auch noch weiter beraten was eventuell gegenüber dem Amt zu machen ist.
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Gruß und Ahoi Martin
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  #43  
Alt 18.10.2011, 22:19
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Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen

...
Okay - Sachverständigen Gutachten anfertigen lassen - kostete 1500 Euro und der SV kam auf einen um 8.000 Euro niedrigeren Preis als meine Bank
...
Hallo, dann hast Du ja alles richtig gemacht.

Ich bin gerade erst auf Deine Ursprungsfrage gestoßen, da ich nicht so oft hier im Forum bin.

Bei den meisten "Empfehlungen" mußte ich schon ein wenig schmunzeln. Ich finde es immer Interessant wenn Leute ein mal im Leben etwas mit dem Kauf oder Verkauf von Immobilien zu tun haben, gleich wichtige Tipps geben können.

Ich bin selber Sachverständiger für Immobilien und war vorher Makler. Bei den Sachverständigen gibt es, wie in jeder Branche, Kollegen die nicht ganz so viel ... Ahnung haben, die meisten allerdings schon.

Der Begriff "Sachverständiger" ist nicht geschützt. Daher ist es immer besser nach der Ausbildung / Erfahrung zu fragen - zu sehen (Homepage).

Wichtig ist das der Sachverständige aus der Region kommt und den Markt kennt!!! Ich bin in Bielefeld und OWL unterwegs und mache nichts anderes als Immobilien zu begutachten. Daher kenne ich jedes Stadt-Viertel und viele Makler mit denen ich im ständigen Austausch stehe.

Öffentlich bestellte (IHK) oder zertifizierte Sachverständige sind da meist auch eine gute Wahl. Das Honorrar wird meist (noch) nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) abgerechnet.
Die € 1500 für Dein Gutachten sind ein normaler Preis für ein Verkehrswertgutachten.

Da Du bereits ein Gutachten hast, sind weitere Empfehlungen von mir ja überflüssig.

Beste Grüße

Martin

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  #44  
Alt 19.10.2011, 07:14
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Hallo Martin,

heißen die unabhängigen Fachleute nicht, vereidigte Sachverst. und werden

oft von Ämtern bestellt und anerkannt, die man sich selbst gegen Bezahlung

einladen kann ?

Habe da event. selbst Interesse, um eine nicht ganz billigen,

aber authentischen Basiswert zu erfahren.

Alles andere sind Mutmaßungen und benötigen immer jemand, der bereit ist den geforderten Preis zu zahlen.

G. Henry
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  #45  
Alt 19.10.2011, 07:59
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Hallo Henry,

ja genau.

Bei den öffentlich bestellten Sachverständigen machst Du in der Regel nichts falsch. Alle die ich bisher kennen gelernt habe machten sehr gute Arbeit. Ansonsten erstellen auch Gutachterausschüsse (je nach Bundesland) solche Verkehrswertgutachten.
Egal wer diese Verkehrswert-Gutachten ersetellt - alle müssen gewisse Regeln einhalten. Bei grober Fahrlässigkeit sind diese dann auch in der Haftung.

Eine gute Adresse ist auch der Pool von www.sprengnetter.de. Hier findest Du auch geprüfte und seriöse Sachverständige.

Kannst mich ja auf dem laufenden halten.

Gruß aus Bielefeld

Martin
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  #46  
Alt 19.10.2011, 10:19
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Zitat:
Zitat von Maktum Beitrag anzeigen
Der Begriff "Sachverständiger" ist nicht geschützt. Daher ist es immer besser nach der Ausbildung / Erfahrung zu fragen - zu sehen (Homepage).

Wichtig ist das der Sachverständige aus der Region kommt und den Markt kennt!!!

Öffentlich bestellte (IHK) oder zertifizierte Sachverständige sind da meist auch eine gute Wahl.
Hallo Martin,
unser SV ist "Verbandssachverständiger BDGS" - sagt dir das was ?
er ist Mitglied im BVFS
Er kommt aus der Region (10km von mir entfernt)

Ich denke, das war eine gute Wahl oder ?
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  #47  
Alt 19.10.2011, 10:59
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Hallo Heinz,

bei dem einen oder anderen Verein oder Verband kommt man recht schnell rein, ohne Nachweis der Fähigkeiten. Ohne jetzt einen Verband schlecht machen zu wollen, einer der beiden aufgeführten Verbände macht einen sehr guten Eindruck - und ich denke das der SV (wahrscheinlich) eine gute Wahl ist.

Beste Grüße

Martin
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  #48  
Alt 19.10.2011, 13:24
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Zitat:
Zitat von Maktum Beitrag anzeigen
Öffentlich bestellte (IHK) oder zertifizierte Sachverständige sind da meist auch eine gute Wahl.

welche Gutachter gibt es den sonst noch..........????
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Geändert von Averna (19.10.2011 um 13:39 Uhr)
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  #49  
Alt 19.10.2011, 13:38
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Zitat:
Zitat von Maktum Beitrag anzeigen
Egal wer diese Verkehrswert-Gutachten ersetellt - alle müssen gewisse Regeln einhalten. Bei grober Fahrlässigkeit sind diese dann auch in der Haftung.

.........????

wußte ich noch gar nicht. Meine Gutachten werden nach dem bau-Index , Ross, WertV usw. berechnet und aufgestellt, da gibt es nicht zum "einhalten" sondern das sind feste Berechnungsgrößen, die nur in der Beurteilung des Ist-Zustandes, Investitionsstau , Lage und Nutzung Spielraum zulassen.
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Geändert von Averna (19.10.2011 um 13:46 Uhr)
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Alt 19.10.2011, 14:09
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Zitat:
Zitat von Averna Beitrag anzeigen
welche Gutachter gibt es den sonst noch..........????
... solche die sich nur so nennen.

Der Begriff Gutachter oder Sachverständiger ist nicht nicht geschützt
(siehe auch im Wikipedia).


Mit "Regeln einhalten" meinte ich genau Deine Aufzählun usw.

Ich möchte hier aber nicht weiter fachsimpeln. Ich bin hier nur zum Spaß um mich von der Arbeit ein wenig abzulenken. Auf die Frage von Heinz wollte ich nur freundlich anworten, und keine Diskussion anfagen - sorry.

Infos zu mir findest Du auf meiner Homepage: www.seidel-immobilienbewertung.de oder www.feine-Häuser.de dort findest Du auch meine Telefonnummer.

Ein Sachverständigenforum findest Du auf den Seiten von: www.sprengnetter.de


Beste Grüße

Martin

Geändert von Maktum (19.10.2011 um 14:42 Uhr)
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