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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 10.08.2011, 11:37
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.11.2009
Ort: an der Oder
Beiträge: 3.502
Boot: Bolger Micro und andere
4.245 Danke in 1.877 Beiträgen
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Hi!

Hat der Käufer denn den Kaufpreis gezahlt? Scheint ja der Fall zu sein! Dann einfach "gelesen, gelacht, gelocht".

Viele Grüße
blondini
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  #27  
Alt 10.08.2011, 11:40
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
7.875 Danke in 3.930 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von lidwina Beitrag anzeigen
[..] Mit dem Käufer haben wir einen Vertrag und eine Probefahrt gemacht, Motor Kajüte und alles angeschaut. Alles war OK
Beim Abholen des Bootes nach 2 Wochen war immer noch alles Ok und er
hatte nochmal alles gefragt und kontrolliert. [..]
Weist den Käufer freundlich darauf hin, daß bei Übergabe alles in Ordnung war.

Weiter würde ich mitteilen, daß es Euch leid tut, daß später technische
Probleme auftraten, ihr Euch aber außerstande und auch nicht verpflichtet
seht, ihm hierbei zu helfen.
__________________
Beste Grüße

John
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #28  
Alt 10.08.2011, 18:36
Hesti Hesti ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 21.04.2010
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1.837
Boot: 29 Fuss Segelboot
1.230 Danke in 781 Beiträgen
Standard Irgendwas ist immer ...

an gebrauchten Sachen, was nicht perfekt ist. Deshalb ist das Zeug ja auch billiger als Neuware. Wenn das schwere Mängel sind, die der Verkäufer kannte und verschwiegen hat, ist das Täuschung, dann hat der Käufer Rechte. Wenn das Kleinkram ist, ist das in der Regel Problem des Käufers.

Grundsätzlich muß der von Dir verkaufte Gegenstand allen Zusagen genügen, die Du gemacht hast und dabei können auch Zusagen rechtskräftig sein, die nicht im Vertrag stehen, sondern z.B. in der Verkaufsanzeige enthalten waren oder z.B. per E-Mail oder sogar mündlich vor Vertragsschluß kommuniziert wurden. Das macht da schon einen Unterschied, ob Du irgendwo zugesagt hast, dass irgendetwas mängelfrei ist oder ob Du gesagt hast, dass Dir zu einem bestimmten Thema keine Mängel bekannt sind ...

Ein gebrauchtes Boot kann durchaus erhebliche Mängel haben, die dem Verkäufer sogar völlig unbekannt sein können, zum Beispiel verrottete Holzeinbauten in doppelten Böden, verrottete Balsakerne, nasse oder zersetzte Schäume in Hohlräumen, Delaminationen etc etc. Sowas ist unter Umständen sogar wirtschaftlicher Totalschaden, da kann ich dann jeden Käufer verstehen, der so einen Kauf rückgängig machen will. Wenn der Artikel dann als "Top in Ordnung und wie neu" annonciert war - hat der Käufer da gute Chancen!

Vorschlag: Alle Papiere, Verkaufsanzeige, E-Mails mit dem Käufer und den Vertrag etc. zusammensuchen und mit einem Anwalt durchsprechen und vom Anwalt ein Schreiben an den Käufer aufsetzen lassen. Kostet nicht viel. Auch gleich aufnehmen lassen, dass Ihr in keinem Fall Ansprüche aus im Auftrag des Käufers ohne Eure ausdrückliche Zustimmung durchgeführten Arbeiten anerkennen werdet. Wahrscheinlich ist dann Ruhe.

Geändert von Hesti (10.08.2011 um 19:19 Uhr)
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  #29  
Alt 16.08.2011, 17:42
CommanderCrash CommanderCrash ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 06.12.2010
Beiträge: 1
0 Danke in 0 Beiträgen
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Habe mir den Musterkaufvertrag von boatoon.com den du benutzt hast noch einmal angesehen. Damit bist du auf der sicheren Seite. Bin allerdings kein Jurist sondern Kaufmann. Aber nutze doch mal den kostenfreien Anwaltsservice von www.boatoon.com. Laut der Webseite ist eine telefonische Beratung von 30 Minuten kostenfrei.
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  #30  
Alt 16.08.2011, 17:50
Benutzerbild von ma-x111
ma-x111 ma-x111 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 332
436 Danke in 231 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von lidwina Beitrag anzeigen
Wir haben immer alles machen lassen sobald mal was war eigentlich wollten wir das Boot ja behalten.Wir ärgern uns so wir hätten noch 2 andere Käufer gehabt.
Schade das es solche Leute gibt die noch nach Wochen Geld rausschieden wollen.
Wir waren ja zu allen Fragen bereit, denn alles kann man sich ja bei Kauf net merken
Aber bevor er etwas an dem Boot machen lässt wollen wir einen Gutachter heranziehen.
Wer den Gutachter bestellt, bezahlt ihn auch. Bring bloß diesen Stein nicht ins Rollen, das geht nach hinten los.

Gruß

Joachim
__________________
Das Leben ist kein Ponyhof
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