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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Hi!
Hat der Käufer denn den Kaufpreis gezahlt? Scheint ja der Fall zu sein! Dann einfach "gelesen, gelacht, gelocht". Viele Grüße blondini |
#27
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Zitat:
Weiter würde ich mitteilen, daß es Euch leid tut, daß später technische Probleme auftraten, ihr Euch aber außerstande und auch nicht verpflichtet seht, ihm hierbei zu helfen.
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Beste Grüße John
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#28
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Irgendwas ist immer ...
an gebrauchten Sachen, was nicht perfekt ist. Deshalb ist das Zeug ja auch billiger als Neuware. Wenn das schwere Mängel sind, die der Verkäufer kannte und verschwiegen hat, ist das Täuschung, dann hat der Käufer Rechte. Wenn das Kleinkram ist, ist das in der Regel Problem des Käufers.
Grundsätzlich muß der von Dir verkaufte Gegenstand allen Zusagen genügen, die Du gemacht hast und dabei können auch Zusagen rechtskräftig sein, die nicht im Vertrag stehen, sondern z.B. in der Verkaufsanzeige enthalten waren oder z.B. per E-Mail oder sogar mündlich vor Vertragsschluß kommuniziert wurden. Das macht da schon einen Unterschied, ob Du irgendwo zugesagt hast, dass irgendetwas mängelfrei ist oder ob Du gesagt hast, dass Dir zu einem bestimmten Thema keine Mängel bekannt sind ... Ein gebrauchtes Boot kann durchaus erhebliche Mängel haben, die dem Verkäufer sogar völlig unbekannt sein können, zum Beispiel verrottete Holzeinbauten in doppelten Böden, verrottete Balsakerne, nasse oder zersetzte Schäume in Hohlräumen, Delaminationen etc etc. Sowas ist unter Umständen sogar wirtschaftlicher Totalschaden, da kann ich dann jeden Käufer verstehen, der so einen Kauf rückgängig machen will. Wenn der Artikel dann als "Top in Ordnung und wie neu" annonciert war - hat der Käufer da gute Chancen! Vorschlag: Alle Papiere, Verkaufsanzeige, E-Mails mit dem Käufer und den Vertrag etc. zusammensuchen und mit einem Anwalt durchsprechen und vom Anwalt ein Schreiben an den Käufer aufsetzen lassen. Kostet nicht viel. Auch gleich aufnehmen lassen, dass Ihr in keinem Fall Ansprüche aus im Auftrag des Käufers ohne Eure ausdrückliche Zustimmung durchgeführten Arbeiten anerkennen werdet. Wahrscheinlich ist dann Ruhe. Geändert von Hesti (10.08.2011 um 19:19 Uhr) |
#29
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Habe mir den Musterkaufvertrag von boatoon.com den du benutzt hast noch einmal angesehen. Damit bist du auf der sicheren Seite. Bin allerdings kein Jurist sondern Kaufmann. Aber nutze doch mal den kostenfreien Anwaltsservice von www.boatoon.com. Laut der Webseite ist eine telefonische Beratung von 30 Minuten kostenfrei.
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#30
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Zitat:
Gruß Joachim
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Das Leben ist kein Ponyhof |
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