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  #26  
Alt 11.10.2011, 14:14
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
"Unbefugte Benutzung" zielt aber auf die Bezeichnung des Paragrafen ab, wenn jemand
mit einem Fahrzeug unerlaubt unterwegs ist.
(§ 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt).

Wenn ein Kind mit seinem Dreirad auf den abgestellten Trailer auffährt und
mit dem Auge an der Lichtleiste hängenbleibt, sind wir uns aber auch einig
darüber, dass dann niemand von einer "unbefugten Benutzung" des
Trailers durch das Kind sprechen wird, oder?

Gruß
Norman
1. Der § 7 (3) STVG gilt für Anhänger. Der Halter muß nicht haften bei einer
Benutzung, die unbefugt ist.

2. Die Halterhaftung gilt nur bei Benutzung des Anhängers ("§ 7 (1) STVG:
Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers,..")
. Ohne
Benutzung also keine Haftung.

1.+2. => Halterhaftung nur bei Benutzung, nicht aber bei unbefugter
Benutzung.

Wenn jemand gegen einen ordnungsgemäß abgestellten Gegenstand rennt,
haftet der Eigentümer nie. Das gilt auch für Fahrzeuge.

Der häufige Fall, daß Kinder sich Augen an Trailern ausstechen, ist also kein
Risiko für Trailerhalter, die keine Trailerhaftpflicht haben.


P.S. Wie Du weißt, habe ich eine Trailerhaftpflicht.
__________________
Beste Grüße

John
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  #27  
Alt 11.10.2011, 14:15
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Zitat:
Zitat von fundmd Beitrag anzeigen
Hallo mischka,
Was wird es denn für ein boot
Es wird eine Mariah SX19 4,3
soweit alles glatt geht
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #28  
Alt 11.10.2011, 14:17
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Eine Trailerhaftpflicht kostet um die 20€/Jahr. Wenn es daran scheitert
__________________
Gruss Vestus
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  #29  
Alt 11.10.2011, 14:35
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen

2. Die Halterhaftung gilt nur bei Benutzung des Anhängers ("§ 7 (1) STVG:
Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers,..")
. Ohne
Benutzung also keine Haftung.
Kind A löst die Handbremse, Kind B entfernt die Keile, Kind C wird überfahren.

Wer haftet?

Mir egal (die Haftungsfrage, nicht Kind C), weil die Versicherung auch unberechtigte Ansprüche abwehrt.

Während ich ohne Versicherung vielleicht in der dritten Instanz freigesprochen werde, ich bis dahin aber mein Boot verkaufen musste um die Prozesskosten zu finanzieren, quetsche ich mir lieber die paar Taler an die Backe und kann ruhig schlafen.
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Gruss Vestus
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  #30  
Alt 11.10.2011, 14:39
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
[..] quetsche ich mir lieber die paar Taler an die Backe und kann ruhig schlafen.
Hast Du meinen Beitrag Nr. 26 nicht bis zum Schluß gelesen?

Und das mit dem Abwehren ist so eine Sache; verklagt wird der Halter, ohne gefragt zu werden.
__________________
Beste Grüße

John
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  #31  
Alt 11.10.2011, 14:46
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vestus vestus ist offline
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Doch, habe ich.

Mein Beitrag sollte eher Anregung sein um nicht am falschen Ende zu sparen, sh. weiter oben: "Ich fahre nur einen Tag. Brauche ich da eine Versicherung?".

Nach Murphy´s Gesetz passieren solche Sachen immer, wenn man grad keine Versicherung hat.

Auch wenn der Halter verklagt wird, die Versicherung wird sich alle Mühe geben, unberechtigte Forderungen abzuweisen, da diese dann zahlen müssten.
__________________
Gruss Vestus
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  #32  
Alt 11.10.2011, 15:04
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Mischka77 Mischka77 ist offline
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Ich werde mich versichern

Bin nun auch voll und ganz überzeugt.
__________________
Gruß Michael

Herr, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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