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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Tüv gibt es bei älteren Auto´s nur für ein Jahr. Kleine Lieferwagen und Jeep´s sogar nur für ein halbes Jahr. 1 Monat überzogen 100,-€ 2 Monate überzogen verdoppelt also 200,-€ 3 Monate überzogen verdoppelt also 400,-€ usw. Ab 6 Monate sofort Stop. Auto beschlagnahmt. 3000,-€ Strafe. Es geht nur übers Geld das die Termine eingehalten werden.
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen. |
#27
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Weshalb soll eigentlich überhaupt jemand zur HU fahren? Du kannst doch nicht ernsthaft verlangen, dass jemand, der sein Fahrzeug hier im Lande hat, schlechter gestellt wird als du? MMs Posting zeigt wieder einmal, dass unsere Strafen sich oft am unteren Ende der tabelle befinden. Und er hat recht mit seiner Einschätzung, dass das nur über den Geldbeutel zu regulieren ist. |
#28
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Der Neid nagt ganz arg an dir, was? Ich würde dir ja vorschlagen, meinen Bus zu kaufen, damit du stolz wie Oskar damit rumkariolen kannst. Aber ich bin nicht sicher, ob du einen erwachsenen FS hast ...
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#30
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Das mag zwar nicht der Gesetzeslage entsprechen, ist aber nur vernünftig.
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#31
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ich hab in der garage auch noch ein zugelassenes fortbewegungsmittel mit dem ich schon JAHRE nicht mehr auf der strasse war, das ding ist zugelassen damit es versichert ist. egal wo das ding auf nicht öffentlichem grund steht, ist es versichert, es wird halt nicht "gefahren"
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher" Gruß Ralf |
#32
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mein Trailer steht schon einige Jahre ohne Tüv hier bei mir auf dem Campingplatz in Holland. Ich glaube ich hätte mein Punktekonto nach deine Regel dann voll Wenn ich mein Boot einmal verkaufen sollte würde ich mich noch nicht mal scheuen mit dem Trailer zum Tüv nach Deutschland zu fahren und das obwohl ich einige Jahre überzogen habe Na ja , ich glaube es gibt hunderte andere Dinge die härter bestraft werden sollten als eine Überziehung des Tüv´s bei einem Trailer. Gruß vom Leukermeer, Udo |
#33
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Soviel Fahrleistung bringt man auf Mallorca wohl kaum zusammen. Vermutlich hat man auf Mallorca (oder ganz Spanien?) deswegen so harte Regeln, weil da früher wirklich viele "Schrotthaufen" unterwegs waren.
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Gruß vom Oberrhein.
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#34
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Zitat:
Damals sagte mir der TÜV in Köln, dass ich lediglich die erste mögliche TÜV Stelle nach Übertritt der Deutschen Grenze anfahren muß wenn ich den Trailer wieder zurück bringe. Fand ich vernünftig
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#35
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ganz sicher nicht
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mein Alter ist relativ Bekannt ... daher ist es auch kein Geheimniss das ich einer der ersten Angeschissenen bin die den EU-Schein bekommen haben aber wie es bei dir ist, ist relativ schwammig .... ich kann mich an Studententrööts von dir erinnern, aber ebenso an irgendwelche Meistertrööts
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#36
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dann wollen wir mal hoffen das , das genau so läuft wenn ich ein paar Jahre überzogen habe Noch ist nicht soooo schlimm , hätte 06/10 zum Tüv gemusst Gruß vom Leukermeer , Udo |
#37
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Ich glaube da wird eine komplette Neuuntersuchung fällig
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Grüße Michael |
#38
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Das war früher mal.
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#39
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@Wolf
Du gehörst also auch zu denen, die meinen, für sie müsse es eine Sonderregelung geben. Schade, ich hatte dich bisher für einen vernünftigen Menschen gehalten. Es geht nicht darum, ob etwas für dich vernünftig zu sein scheint, sondern um ein Gesetz. Es wäre überhaupt kein Problem, den Trailer abzumelden, dann ist alles gesetzeskonform. |
#40
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#41
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Wenn du mit der derzeitigen Regelung gut leben kannst, bist du also auch der Meinung, dass die Rückdatierung (die derzeitige Regelung) ruhig beibehalten werden kann? Dann habe ich dich missverstanden ...
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#42
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erkläre doch mal bitte, warum ich nen trailer ab- und wieder anmelden soll, wohlmöglich ist das kennzeichen dann auch noch vergeben und ich brauch nen neues nur damit alle es richtig verstehen, wir sprechen von einem trailer, der nicht im öffentlichen strassenverkehr bewegt wird
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher" Gruß Ralf
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#43
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Zitat:
Hab noch jedes mal 2 volle Jahre bekommen .... Die Rückdatierung ist einfach unlogisch und wird jetzt zu recht abgeschafft.
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#44
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Warum sollte ich die Dekra,Küß,TÜV Rheinland füttern wenn ich weis das der Wohnwagen erst wieder in 3 Jahren gebraucht wird ,und der Karren die ganze Zeit auf meinem Grundstück steht.?
Die Versicherung beinhaltet Teilkasko und die soll weiter laufen. Also melde ich garnichts ab. Zumal man gleich eine empfindliche Strafe bekommt wenn man ein Fahrzeug mit erheblich überzogenem TÜV abmeldet.(weil man merkt das man den Wohnwagen doch erst in 2 Jahre nutzen will der Tüv aber schon 1 Jahr abgelaufen ist. Da schwärzen einen die Sachbearbeiter der Zulassungsstelle gleich an. Alles nur Geldmacherei von den Lobbyisten. Wurde Zeit das das endlich wieder zurück gepfiffen wird. Durch 2 mal Gebühren zahlen wird die Verkehrssicherheit nicht besser und nur die sollte das Prüfungskriterium sein.
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§ 1 jeder macht seins Gruß Andreas |
#45
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Dann kann ich wohl noch auf Post hoffen Hab meinen WoWa vor 4 Wochen abgemeldet und der TÜV war schon 3 Jahre abgelaufen
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#46
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Die Haftpflicht läuft bei mir trotzdem weiter. Die kann ich nur kündigen wenn ich einen Kaufvertrag vorlege. Ist wohl eine Sonderregelung meinte die Versicherungstante.
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#47
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Vieleicht hast Du Glück und der Sachbearbeiter hat die Augen zu gemacht.
Bei uns sind die extra fies in der Beziehung. Ich hab mein Motorrad auch überzogen ,ich warteaber noch auf ein Ersatzteil welches nichtlieferbar ist im Moment. Also weiter überziehen.
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§ 1 jeder macht seins Gruß Andreas |
#48
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Da fällt mir gerade ein .
Wenn der Prüfer das Fahrzeugprüft,dann überprüft er nach einem Prüfungskatalog,macht also die Arbeit für die er bezahlt wird. Macht er jetzt einen Stempel für 1 Monat drauf und sagt dann wenn sie die nächste Prüfung gleich machen wollen bezahlen sie nochmal und der Stempel für die nächsten 2 Jahre kommt drauf. Jetzt gehe ich davon aus das er das Fahrzeug sicher nicht nochmal überprüft,verlangt aber die volle Prüfgebühr. Das ist so als wenn einer Geld für eine nicht erbrachte Leistung verlangt. Als klarer Betrug oder auch Wucher. Aber bei der zweiten Prüfung kann er natürlich doch noch einen Mangel entdecken und ich bin dann nochmal der Trottel. Oder halte ich ihm vor das er bei der ersten Prüfung nur den halben Preis verlangen kann da er da ja offensichtlich geschludert hat. Zu dem Tüv würde ich dann wohl beim nächsten Termin nicht mehr wollen. Also reichlicher Blödsinn mit der Zurückdatierung.
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§ 1 jeder macht seins Gruß Andreas |
#49
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Zitat:
Ich hoffe das ,daß wirklich so durchgeht mit den Plaketten war früher auch so und das Fahrzeug enspricht ja auch bei der Abnahme den Bestimmungen und nicht 6 Monate früher oder sehe ich das Falsch ?
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Grüße lars Heute Nichtraucher Die Schriftgelehrten weinen wieder |
#50
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wenn mir die Prüfstelle hilft, die 3t vorher abzukranen (weit und breit kein Wasser) dann komme ich nächstes Mal ohne Boot
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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