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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Na ja,
eigentlich will ich mich ja gar nicht beklagen. Für rund 22 Euro im Jahr darf ich soviel funken wie ich will ![]() Wenn man dann überlegt was man an Rundfunkgebühren bezahlen muß ![]()
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Charly |
#27
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.... das mit den Rundfungebühren ist ein schlechter vergleich.... ich habe im jahr 2004 höchstens 5 x dan Funk benutzt.... (sonst war mein Stecker defekt).... und dafür 39,-- EUr .... das ist WUCHER
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#28
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Ihr müßt euch mal eine Kopie von der RegTP bestellen.
![]() Das ist echt ein Knaller. ![]()
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#29
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![]() Zitat:
Allerdings zwei angemeldete Funkgeräte mit gleicher Rufnummer. Ein altes ohne DSC/ATIS und ein neues mit. Ist das zweite Gerät umsonst? Muss ja wohl. |
#30
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Hallo,
ehrlich gesagt bin ich über das Rätselraten über die Gebühren für die Funke erstaunt. ![]() Obwohl bei mir (noch) keine Funke an Bord ist, habe ich mich schon vor dem "Schein" über die diesbezüglichen Kosten Informiert ![]() Die Funkgeräte sind ja langsam das billigste bei der ganzen Seefunkerei. Die Frequenzzuteilung ist mit 130,- Euro; fast so teuer wie die preiwertesten Funken. Echt stark ist aber der Preis für die Änderung bzw. Zweitschrift einer Frequnzzuteilungsurkunde - je 60,- Euro; ![]() Wenn man weiß für welchen Zeitraum die Gebühren erhoben werden kann man das m.E. auch nachvollziehen. @sagblos 18,30 Euro / 12 = 1,53 Euro und 4,00 Euro / 12 = 0,33 Euro, also 1,86 Euro für einen Monat (Dezember?) in 2004 @kalle 18,30 Euro /12 =1,525 Euro * 9 = 13,73 Euro und 4,00 Euro / 12 = 0,333.. * 9 = 3,00 Euro also für 9 Monate (April - Dezember?) in 2004 völlig korrekt. In diesem Fall, du sprichst selbst von 9 Monaten, beherrschen die Beamten also neben dem Texten auch Mathe. ![]() @rauti In der "Informationen für die Teilnahme am Seefunkdienst" vom Juni 2004 hat die RegTP erklärt, dass die Beiträge 2003 und 2004 für bestehende Seefunkstellen bisher noch nicht erhoben wurden. Also keine nachträgliche Erhöhung bereits gezahlter Beiträge. Du müsstest ansonsten ja auch schon eine rechnung für 2003 und 2004 vorliegen haben. ![]() @mäffi Wenn Du seit Jahren keine Funke mehr hast, melde sie doch bei der RegTP ab, dann hört auch die "Schweinerei" auf. Wenn Du Dein Auto verschrottest meldest Du es doch auch ab. ![]() @ dieter Wie oft Du Deine Funke benutzt kann die RegTP nicht beeinflussen, aber solange Du sie nutzen kannst ist logischer Weise der Jahresbetrag fällig. Wenn dass Wucher für Dich ist, dann musst Du Deine Funke abmelden. Wer nur einmal im Jahr mit seinem Auto in den Urlaub fährt und es ansonsten in der Garage stehen hat, zahlt auch Kfz-Steuer für ein ganzes Jahr. ![]() Nun schlagt mich bitte nicht, ich bin weder bei der RegTP noch finde ich diesen ganzen Gebührenkram gut und richtig. Ich hab auch nichts gegen Beamten, die tun doch nichts. ![]() Schon die Entwicklung der Gebühren, hier mal ohne EMV, ist beachtlich und für mich nicht logisch: ![]() 2000 19,20 DM (9,82 Euro) 2001 15,20 DM (7,77 Euro) 2002 13,60 Euro ![]() 2003 16,00 Euro und 2004 18,30 Euro. Aber immer nur meckern und bei anderen die Schuld suchen ist auch keine Lösung. Im übrigen würde ich mich, egal welche Rechnung, schlau machen wofür der Betrag gefordert wird, wenn dass nicht eindeutig Erkennbar ist. Bisher habe ich bei der RegTP immer freundlich und kompetent Auskunft erhalten, die Sachbearbeiter "machen" ja auch nicht die Preise. Gruß Lutz P.S. warum werden meine "schönen" Euro-Zeichen (Alt Gr + E) immer zu € ???
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#31
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![]() Zitat:
Ich habe bei Afu 3x mein Wunschrufzeichen bekommen, bei der Genehmgiung für Seefunk ging das immer in kürzester Zeit von zwei drei Tagen, bis die Urkunde da war. Fragen wurden kompetent und hilfbereit beantwortet, ggfs. sogar nach Recherche zurückgerufen. Also großes Lob an diese Leute.. Die Preise machen sie ja nicht, aber ich finden mit denen kann man leben.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#32
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Hallo Lutz,
noch besser: Frequenzzuteilung 2001: 125,00 DM (63,91 €) Zweitschrift/Änderung: 30,00 DM (15,31 €) Ab 2003 dann die von Dir genannten Summen. Das nenn´ ich satte 100 Prozent. Gruß Michael. |
#33
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Hallo,
so ist es doch mit vielen Preisen, "DM" weg und "Euro" dran, fertig ist der Lack. ![]() ![]() ![]() Das hat aber sicher weniger mit PISA und Mathe-Schwäche zu tun ![]() Un trotzdem, die Mitarbeiter der RegTP machen die Preise nicht und müssen aber ggf. die verärgerten Bürger ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#34
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![]() Zitat:
ich musste ein halbes Jahr mit denen kämpfen, da Sie mir ein Seefunkgerät als ein Binnengerät angemeldet hatten.... noch dazu eins ohne Atis ... als binnenfunkgerät... sogar eine Urkunde hatte ich bekommen... als die Angelegenheit dann nach vielfachen Telefonaten zwischen Mühlheim und Hamburg geklärt war... bekam ich zwei REchnungen, eine für die Binnenanmeldung und eine für die Seefunkanmeldung.... auch hier war es nicht einfach dies zu klären.... und dann der Knüller..... nach einem Jahr... bekam ich eine Mahnung für die Binnenfunkanmeldung ... und der Zirkus ging wieder von vorne los... mein Eindruck..... totale Beamte ohne flexibilität und nicht in der lage auch mal nach "links" oder "rechts" zu sehen... um die Lage zu klären.... (vielleicht bin ich auch darum etwas reserviert zu dieser Behörde....!!)
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#35
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Was noch gar nicht angesprochen wurde.
Für "meinen" Betrieb lege ich für die Aviation regelmäßig Einspruch gegen den EMV-Bescheid ein. Für die Aviation werden noch Musterprozesse geführt, in denen geklärt wird, ob dieser Beitrag überhaupt erhoben werden darf. Der Einspruch hebt zwar nicht die Zahlungsverpflichtung auf, aber im Fall einer günstigen Entscheidung vor Gericht hat man den Anspruch auf Rückerstattung. Wie sieht das denn bei uns Maritimkollegen aus. Ist das alles rechtskräftig, oder legt Ihr auch fleißig Einspruch ein. Begründung der Aviation: Kauf von geprüften und Zugelassenen Geräten. Regelmäßige Kontrolle dieser (und hier ist der einzige Unterschied zu unseren Geräten) verhindert eigentlich das Recht die Kosten für "Störer" auf die Allgemeinheit umzulegen. Also was macht Ihr?
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Gruß, Thomas |
#36
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![]() Zitat:
Wir zahlen halt die volle Dröhnung für See - und Binnen und den vollen Zeitraum. Gruss Sunwind |
#37
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Hallo,
ist das hier nicht Werbung ? ![]() Gruß Wolfgang
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Gruß Wolfgang ---------------------------------- Schaun wir mal, dann seh ich schon Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ... ![]() |
#38
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...eher was für den schwarzen kanal...
aber du hast recht ... es gibt ja auch negativwerbung... und die ist hier erlaubt... ![]()
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#39
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Hallo Boatman,
die KA des DSV hat eine Musterklage gegen die RegTp geführt. Da ging es um die rückwirkende Erhebung von Beiträgen. Das wurde dann geändert auf den jeztigen Stand. Die Beiträge werden zur Verwaltungsvereinfachung für mehrere Jahre erhoben. Viel besser ist das Gesetz über Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). wir verschmutzen nämlich den Äther mit unserer Funkerei. Für Handybenutzer gilt das Gesetz nicht (wunder?). Die Frequenzzuteilung hat schon immer Geld gekostet und war m. E. früher teurer. Gruß katibert |
#40
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![]() Zitat:
![]() Gibt es auch Musterprozesse zum EMV?
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Gruß, Thomas |
#41
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Wie immer hat Gerd recht - wird ja schon peinlich
Seltsam, anscheinend zahlt jeder was anderes. Ist ja mal Interessant das zu wissen.89 Meine Rechnung von 11.02.05 TKG: € 34,30 EMVG: € 8,90 gesamt also € 43,20 wir können die Rechnung gerne Tauschen und ich übernehme die € 1,89 Vielleicht kann uns já jemand mal aufklären wieso diese verschiedenen Beiträge zustande kommen. In diesem Sinne Averna In diesem
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#42
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Ich habe mal die letzten Rechnungen nachgesehen - manchmal sind diese Beträge garnicht schlecht - vorher hab ich mich noch nie um so etwas gekümmert.
Folgende Beiträge bzw. Erhöhungen sind erlassen worden: 2001: TKG 7,77 EMVG 2,81 € 10,58 2002: TKG 13,60 EMVG 2,81 € 16,41 + 75 % Erhöhung 2003: TKG 16,00 EMVG 4,90 € 20,90 + 17,6 % + 74,4 % Erhöhung 2004: TKG 18,30 EMVG 4,00 € 22,30 + 14,3 % - 22,5 ??? Erhöhung / Verringerung d.H. + 106,9 % + 51,9 % Erhöhung in vier Jahren Wer hat in seinem Geschäft solche Preiserhöhungen durchsetzen können? ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() In diesem Sinne Averna
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#43
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![]() Zitat:
Jahresgebühr vor das Verwaltungsgericht zieht und drei gestandene Berufsrichter mit seinen Kinkerlitzchen beschäftigt. Ich bin aber sicher, der wird sich auch noch finden. Solange kann man ja mal vorbeugend Einspruch gegen jeden Bescheid einlegen, damit den Beamten die Arbeit nicht ausgeht. Belem, ob solcher Verhaltensweisen wg. Dreimarkfünfzig fassungslos |
#44
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![]() Zitat:
Beiträgen ist rechtlich ziemlich vertrackt. Sie sollten in dieser Form erst- mals nach dem Telekommunikationsgesetz von 1996 erhoben werden. Es kam daraufhin zu Klagen, die erst 2001 höchstrichterlich entschieden wurden. An den unterschiedlichen Höhen der Beiträge in den verschiedenen Jah- ren, die z.B. beim EMV-Beitrag von 2003 auf 2004 gesunken sind, kannst Du mit ein wenig gutem Willen erkennen, dass die Beträge nicht freihändig festgesetzt werden, sondern dass eine Kalkulation dahintersteht, die sich von Jahr zu Jahr unterscheiden kann. Belem |
#45
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hallo Ihr Winterleider,
hier steht, was wann und wie zu zahlen ist: http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/In...operty=pdf.pdf herzliche Grüße Lutz |
#46
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Wenn Du Dir die Frequenzschutzbeitragsverordnung mal ansiehst - den Link hat Lutz eben gepostet - wirst Du unter Ziffer 1.1 der Anlage auch die D- und E-Netze finden. Sinnvollerweise belastet man die Betreiber und nicht jeden Mobilfunkkunden einzeln. So, und wofür ist diese Gebühr von weniger als 5 Euro pro Jahr bestimmt? Das steht laut o.g. Verordnung in § 8 EMVG Absätze 1 bis 6. Das EMVG kann man hier lesen und sich selbst wenigstens mal ein Bild machen, was mit diesem irrsinnig hohen EMVG-Beitrag bei der RegTP veranstaltet wird. Für den TKG-Beitrag gilt ähnliches. Hier stehen die Aufgaben, die die RegTP wahrnehmen muss und die mit unseren Beiträgen finanziert werden, in § 48 Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes, alte Fassung (das TKG wurde im letzten Sommer ziemlich umfassend überarbeitet wurde und die Para- graphen sind jetzt andere geworden). Die alte Fassung ist aber hier noch nachzulesen. Belem |
#47
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Weil supergut gegoogelt! ![]() Aber lass´ uns noch die Luft zum atmen! BTW Besser googeln geht immer, aber bloß mal einen Beitrag stehen lassen, welcher mehr oder weniger stimmt und wo es nicht um substanzielle Dinge geht, wäre nicht schlecht! |
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