|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
Hallo Volker,
dass wichtigste ist, dass du unverzüglich und damit fristgerecht dem Mahnbescheid widersprichst. Ansonsten kann er nach Ablauf der Frist ohne weiteren Aufwand einen Vollstreckungsbescheid erwirken den das Gericht ohne Prüfung der Sachlage auch ausstellen wird und der Dir für sehr lange Zeit jegliche Bonität rauben wird. Den Widerspruch musst du auch nicht aufwendig und formaljuristisch korrekt formulieren. Es reicht ein Kreuz auf dem Bescheid + Rücksendung an die genannte AG Adresse. (am besten per Einschreiben mit Rückschein) Den Sachverhalt selbst interessiert das Gericht erst dann wenn eine Verhandlung ansteht . Schritt 2: Für die eigene offene Forderung holst du dir im nächsten Schreibwarenladen/Kiosk eine Vordruck zu Beantragung eines Mahnbescheides und schickst diesen an das zuständige Gericht. Dein EX- Sub bekommt dann auch so einen schönen gelben oder blauen Umschlag und wird sich sicher bei Dir melden. Auf Basis dieser Pattsituation könnt Ihr dann verhandeln bzw euere eigentlich getrennt zu bewertenden Forderungen gegenseitig durchsetzen. Wenn es Märchensteuerpflichtige Leistungen/ Rechnungen waren solltest du vom Verrechnen von Forderungen Abstand nehmen. Aber das wird dir dein Steuerbrater noch besser erklären, ggf erstellt Dir dieser auch den Mahnbescheid.
__________________
Gruß Olli
|
#27
|
||||
|
||||
Hallo Olli,
genau so habe ich es auch vor zu machen! Danke auch an alle anderen - werde Euch auf dem Laufenden halten! Gruß Volker
__________________
Rotwein hat keinen Alkohol! |
|
|