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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 03.01.2012, 21:18
Wohnbusfahrer
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Bootsanhänger haben (oft) eine Betriebserlaubnis statt eines Fahrzeugsbriefes. Eine Zweitausfertigung bekommt man beim Hersteller für relativ wenig Geld.
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  #27  
Alt 06.01.2012, 13:29
buchannon buchannon ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Bootsanhänger haben (oft) eine Betriebserlaubnis statt eines Fahrzeugsbriefes. Eine Zweitausfertigung bekommt man beim Hersteller für relativ wenig Geld.
falls es den hersteller nicht mehr gibt, bzw es kein deutscher hersteller ist und keine eu-konformitätserklärung vorliegt, kannst du dir beim tüv eine neue betriebserlaubnis ausstellen lassen. kosten ca. 100€. eine nachfrage beim strassenverkehrsamt schafft klarheit, was du benötigst. in der regel haben hänger mit grünem kennzeichen jedoch eine betriebserlaubnis

Geändert von buchannon (06.01.2012 um 13:31 Uhr) Grund: tippfehler
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  #28  
Alt 06.01.2012, 17:03
ciera ciera ist offline
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hallo sun dancer,
schraube unbedingt das kennzeichen vom trailer ab,
wann es sichtbar ist knöpfen dir so komische leute die
kohle ab und geben dir noch punkte wegen überziehung von
§29STVZO (TÜV)
mit freundlichen grüssen aus dem bayrisch schwäbischen donaumoos
kurt
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  #29  
Alt 06.01.2012, 17:24
Sun dancer Sun dancer ist offline
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Hallo,

noch mal vielen Dank für die Hilfe.

Die Papiere wurden jetzt doch noch zum Glück gefunden.;)
Kann ich denn jetzt mit dem alten Kennzeichen zum TÜV fahren und den Hänger dann erst später auf mich ummelden. Oder muss man erst ummelden und dann zum TÜV.

Erst die 60Km nach Hause fahren und dann TÜV und ummelden geht wohl legal ohne rotes K. oder KZK nicht....?

Lg,

Geändert von Sun dancer (06.01.2012 um 17:56 Uhr)
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  #30  
Alt 06.01.2012, 17:49
Wohnbusfahrer
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Du kannst mit den alten Kennzeichen zum Tüv, ummelden kannst du ohne gültige HU sowieso nicht.
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  #31  
Alt 07.01.2012, 10:14
ciera ciera ist offline
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hallo sun dancer
du kannst den trailer schon ummelden,bekommst dann eine bescheinigung
zum überführen und tüvvorstellung,musst halt 2 x auf die zulassungstelle.
freundliche grüsse aus dem bayrisch schwäbischen donaumoos
kurt
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  #32  
Alt 07.01.2012, 10:39
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Zitat:
Zitat von ciera Beitrag anzeigen
hallo sun dancer
du kannst den trailer schon ummelden,...
Und machst erst recht auf die TÜV-Überziehung aufmerksam...
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #33  
Alt 07.01.2012, 15:07
ciera ciera ist offline
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hallo checki,
tüv überziehung spielt auf der zulassungstelle keine rolle,
fahrzeug ist nicht im öffentlichen verkehrsraum,
sun dancer geht ja nur mit kennzeichen und papieren hin
nicht mit dem trailer.
freundliche grüsse aus dem bayrisch-schwäbischen donaumoos
kurt
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  #34  
Alt 07.01.2012, 15:18
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Zitat:
Zitat von ciera Beitrag anzeigen
hallo checki,
tüv überziehung spielt auf der zulassungstelle keine rolle,
fahrzeug ist nicht im öffentlichen verkehrsraum,
Wo sich der Trailer befindet, ist nicht von Belang.
Für die TÜV-Überziehung in der Größenordnung gibt es
unabhängig vom Standort Punkte in FL, wenn das der Falsche mitbekommt. Ggf. erweist Du dem Vorbesitzer eine "Bärendienst".
Ist zwar nicht sehr warscheinlich, aber doch möglich,
daher so schnell und kurz wie möglich zum TÜV, wie Du ja selbst schon erwähntest.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

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  #35  
Alt 07.01.2012, 16:53
Wohnbusfahrer
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Habt ihr denn schon mal versucht, ein Fahrzeug ohne HU umzumelden? Offensichtlich nicht ...
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  #36  
Alt 07.01.2012, 18:11
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Hi!

Man bekommt das Kurzkennzeichen ohne Doppelkarte, wenn man sagt, dass es für einen Bootsanhänger ist. Die stutzen zwar kurz, es geht aber.

Viele Grüße
blondini

P.S. Irgendwas um die 11 € Verwaltungsgebühr und die Kosten für ein Kennzeichen (unter 10 € sollten das sein).
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #37  
Alt 22.01.2012, 09:31
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Moin Zusammen.

Da steht wieder vieles geschrieben

KBA Abfrage gibts nicht mehr.

Auch bei Kurzkennzeichen für einen Sportanhänger verlangt die Zulassungstelle eine EVB oder Doppelkarte, wie es früher hieß.

Eine rote Nummer von einem Gebrauchtwarenhandel mit eingetragener VIN oder Fahrgestellnummer ist natürlich erlaubt, dazu gibt es die ja.

Ein 5 Tageskennzeichen kostet bei uns in Baden Würstchenberg roundabout 80€. Einzig, wenn man den Trailer anschließend auf schwarze Kennzeichen zuläßt, kann man die EVB für das Kurzkennzeichen auf die folgende Versicherung nehmen, der Versicherungsbeginn wird dann auf die Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens datiert. Gebühr Kennzeichen 15€ und Schild ca 10€.

Am billigsten ist einen PKW Transportanhänger mieten und damit den Trailer zum TÜV, oder überführen, So habe ich es gestern auch wieder gemacht. Meinen Trailer zur Vollabnahme. Trailer aus dem Ausland und andere Achse eingebaut. Trailer 20€ .

Das ist auf jeden Fall sicher.
Gruss Micha
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  #38  
Alt 22.01.2012, 09:40
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Zitat:
Zitat von mike-stgt Beitrag anzeigen

Auch für einen Sportanhänger verlangt die Zulassungstelle eine EVB oder Doppelkarte, wie es früher hieß.
Ich meine, Sportgeräteanhänger sind nach wie vor nicht steuer- und versicherungspflichtig.
Anhänger mit schwarzem Kennzeichen schon, seit 2002 glaube ich.

Gruß Torben
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  #39  
Alt 22.01.2012, 09:56
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Ich meine, Sportgeräteanhänger sind nach wie vor nicht steuer- und versicherungspflichtig.
Anhänger mit schwarzem Kennzeichen schon, seit 2002 glaube ich.

Gruß Torben
Hallo Torben,

(ich habe den Satz ergänzt. War ein fehlendes Wort- bei Kurzzeitkennzeichen-)

für das Kurzzeitkennzeichen schon. Ich habe das schon mehrfach so vorgebracht, da es anschließend ja steuer- und versicherungsfrei ist, aber hier gilt nur die Vorschrift für Kurzzeitkennzeichen und die lautet auf
Versicherungspflicht.

Gruss Micha

Geändert von mike-stgt (22.01.2012 um 10:46 Uhr)
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  #40  
Alt 22.01.2012, 10:46
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Zitat:
Zitat von mike-stgt Beitrag anzeigen
Hallo Torben,

für das Kurzzeitkennzeichen schon. Ich habe das schon mehrfach so vorgebracht, da es anschließend ja steuer- und versicherungsfrei ist, aber hier gilt nur die Vorschrift für Kurzzeitkennzeichen und die lautet auf
Versicherungspflicht.

Gruss Micha
Das ist falsch, auch bei Kurzzeitkennzeichen sind die Anhänger für Sportgeräte steuer- und versicherungsfrei.
Das ist im Gesetz so geregelt.
Leider handhaben das einige Zulassungsstellen immer noch anders. Bei uns in Schwerin bekommt man das Kennzeichen ohne Probleme, in anderen Ämtern nicht.
Ist mir auch schon passiert, ich wollte einen Bootstrailer überführen und die Zulassungsstelle bestand auf Versicherungsschutz. Auch auf telefonischer Nachfrage durch die Sachbearbeiterin bei unserer Zulassungsstelle in Schwerin bekam ich das Kurzzeitkennzeichen nicht.
Habe dann meinen Anwalt darüber informiert. Der hat eine Schadensersatzforderung an den obersten Dienstherrn der Zulassungsstelle geschickt. Daraufhin hat man mir die einfache Fahrtstrecke bezahlt, natürlich "ohne Anerkennung eines Rechtanspruchs".
__________________
Gruß FriLu

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  #41  
Alt 22.01.2012, 12:34
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Zitat:
Zitat von Frilu Beitrag anzeigen
Das ist falsch, auch bei Kurzzeitkennzeichen sind die Anhänger für Sportgeräte steuer- und versicherungsfrei.
Das ist im Gesetz so geregelt.
Leider handhaben das einige Zulassungsstellen immer noch anders. Bei uns in Schwerin bekommt man das Kennzeichen ohne Probleme, in anderen Ämtern nicht.
Ist mir auch schon passiert, ich wollte einen Bootstrailer überführen und die Zulassungsstelle bestand auf Versicherungsschutz. Auch auf telefonischer Nachfrage durch die Sachbearbeiterin bei unserer Zulassungsstelle in Schwerin bekam ich das Kurzzeitkennzeichen nicht.
Habe dann meinen Anwalt darüber informiert. Der hat eine Schadensersatzforderung an den obersten Dienstherrn der Zulassungsstelle geschickt. Daraufhin hat man mir die einfache Fahrtstrecke bezahlt, natürlich "ohne Anerkennung eines Rechtanspruchs".
Hier gibt es ein grundsätzliches Problem.
Ein Sportgeräteanhänger ist erst als solcher zu bezeichnen,
nachdem er eine Vollabnahme bzw. eine Betriebserlaubnis hat und somit als versicherungsfrei eingestuft wurde.
Sind keine Papiere vorhanden, oder handelt es sich um einen ausländischen Trailer ect...., kann er vorher nicht als versicherungsfrei gelten.
Somit gibt es dann auch kein KZK ohne Versicherungsbestätigung.
Ist es schon ein abgenommener Sportgeräteanhänger, ist in der Regel kein KZK nötig, da ja kaum jemand seinen Sportgeräteanhänger abmeldet, da ja
kein Kostenvorteil besteht.
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  #42  
Alt 22.01.2012, 15:03
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Zitat:
Zitat von Frilu Beitrag anzeigen
Das ist falsch, auch bei Kurzzeitkennzeichen sind die Anhänger für Sportgeräte steuer- und versicherungsfrei.
Das ist im Gesetz so geregelt.
Leider handhaben das einige Zulassungsstellen immer noch anders. Bei uns in Schwerin bekommt man das Kennzeichen ohne Probleme, in anderen Ämtern nicht.
Ist mir auch schon passiert, ich wollte einen Bootstrailer überführen und die Zulassungsstelle bestand auf Versicherungsschutz. Auch auf telefonischer Nachfrage durch die Sachbearbeiterin bei unserer Zulassungsstelle in Schwerin bekam ich das Kurzzeitkennzeichen nicht.
Habe dann meinen Anwalt darüber informiert. Der hat eine Schadensersatzforderung an den obersten Dienstherrn der Zulassungsstelle geschickt. Daraufhin hat man mir die einfache Fahrtstrecke bezahlt, natürlich "ohne Anerkennung eines Rechtanspruchs".
Danke für die Info.
Ich habe gerade an die Zulassungsstelle geschrieben, mal sehen was da rauskommt.

Gruss Micha

Geändert von mike-stgt (22.01.2012 um 15:20 Uhr)
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  #43  
Alt 22.01.2012, 16:39
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Zitat:
Zitat von mike-stgt Beitrag anzeigen
Danke für die Info.
Ich habe gerade an die Zulassungsstelle geschrieben, mal sehen was da rauskommt.

Gruss Micha
Die Antwort würde mich auch interessieren, vieleicht reicht es für ein Umdenken.
Wenn nicht gibt es immer noch die Version mit dem Schadensersatz.
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  #44  
Alt 22.01.2012, 17:08
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Hi!

Als ich mein Waarschip gekauft habe, war der Tüv lange abgelaufen. Der Verkäufer hat abgemeldet. Ich habe mir ohne Doppelkarte ein Kurzkennzeichen für einen Bootsanhänger geholt und es gab kein Problem, weil ein Boot auf dem Hänger war und es sonnenklar war, dass es ein Bootsanhänger war.

Es mag anders sein, wenn kein Boot darauf ist und der Hänger nicht sofort als Bootsanhänger zu erkennen ist. Dieses Problem stellt sich aber erst im Schadenfall. Der Polizist vor Ort wird wohl kaum erkennen, dass keine Doppelkarte hinterlegt wurde.

Und das Kurzkennzeichen selbst bekommt man schon ohne Versicherungsnachweis, wenn man sagt, dass es für einen Bootsanhänger ist (man bekommt ja auch nur eins).

Viele Grüße
blondini



P.S.: Dies ist meine Erfahrung. Ich weiß nicht, ob jede andere Zulassungsstelle es genauso handhabt. Deshalb habe ich meine Erfahrung hier reingestellt.
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Geändert von blondini (22.01.2012 um 20:08 Uhr)
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  #45  
Alt 27.01.2012, 18:35
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Hallo wieder,

also schriftlich ist das nun ganz anders, als wie am Schalter:

wenn es sich um ein versicherungsfreies Fahrzeug (Sportanhänger) handelt, können wir Ihnen ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne Vorlage der Versicherung ausstellen.
Allerdings ist dieses Kurzzeitkennzeichen ausschließlich an dieses Fahrzeug gebunden. Die Fahrzeugdaten werden in den Fahrzeugschein eingetragen. Bringen Sie deshalb auch die Betriebserlaubnis bzw. die Fahrzeugdaten mit.

Ferner bitten wir Sie, dies mit Ihrer Kfz.-Versicherung abzuklären, da der Sportanhänger über das ziehende Fahrzeug versichert ist.


Mit freundlichem Gruß
Landratsamt Ludwigsburg
-Kfz-Zulassungsbehörde-


Gruss Micha
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  #46  
Alt 28.01.2012, 10:47
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Zitat:
Zitat von mike-stgt Beitrag anzeigen
Hallo wieder,

also schriftlich ist das nun ganz anders, als wie am Schalter:

wenn es sich um ein versicherungsfreies Fahrzeug (Sportanhänger) handelt, können wir Ihnen ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne Vorlage der Versicherung ausstellen.
Allerdings ist dieses Kurzzeitkennzeichen ausschließlich an dieses Fahrzeug gebunden. Die Fahrzeugdaten werden in den Fahrzeugschein eingetragen. Bringen Sie deshalb auch die Betriebserlaubnis bzw. die Fahrzeugdaten mit.

Ferner bitten wir Sie, dies mit Ihrer Kfz.-Versicherung abzuklären, da der Sportanhänger über das ziehende Fahrzeug versichert ist.


Mit freundlichem Gruß
Landratsamt Ludwigsburg
-Kfz-Zulassungsbehörde-


Gruss Micha
Fahrzeugdaten kann man selbst vor Ort eintragen, ist wie bei normalen Kurzzeitkennzeichen. (oder auch bei roter Nummer)
Wenn ich z.B. auf den Automarkt fahre und mich erst dort für ein bestimmtes KFZ entscheide, dann kann ich auch erst dort die Daten eintragen.
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Gruß FriLu

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  #47  
Alt 28.01.2012, 11:05
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Zitat:
Zitat von Frilu Beitrag anzeigen
Fahrzeugdaten kann man selbst vor Ort eintragen, ist wie bei normalen Kurzzeitkennzeichen. (oder auch bei roter Nummer)
Wenn ich z.B. auf den Automarkt fahre und mich erst dort für ein bestimmtes KFZ entscheide, dann kann ich auch erst dort die Daten eintragen.
Jau, und weil die Zulassungsstelle hier im speziellen Fall sicherstellen will,
dass ohne Versicherungsbestätigung nur ein bestimmtes "Gefährt"
bewegt wird, füllen sie das Kärtchen vorher aus.
Für mein Verständnis absolut logisch nachvollziehbar, um evtl.
Missbrauch vorzubeugen.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #48  
Alt 28.01.2012, 13:33
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Jau, und weil die Zulassungsstelle hier im speziellen Fall sicherstellen will,
dass ohne Versicherungsbestätigung nur ein bestimmtes "Gefährt"
bewegt wird, füllen sie das Kärtchen vorher aus.
Für mein Verständnis absolut logisch nachvollziehbar, um evtl.
Missbrauch vorzubeugen.
Der Mißbrauch wird vom Polizeibeamten in der Verkehrskontrolle festgestellt.

Zulassungsbehörden haben nichts vorzubeugen, damit würden sie dem Antragsteller eine "geplante Straftat/Ordnumgswidrigkeit" unterstellen.

Und auch wenn ich mich wiederhole:
In Schwerin wird das Kurzzeitkennzeichen für Bootstrailer ohne Versicherungkarte ausgegeben.
Es wird nur darauf hingewiesen, dass die Daten vor Antritt der Fahrt/Überführung korrekt einzutragen sind.
__________________
Gruß FriLu

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  #49  
Alt 28.01.2012, 13:37
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Zitat:
Zitat von Frilu Beitrag anzeigen
Der Mißbrauch wird vom Polizeibeamten in der Verkehrskontrolle festgestellt.

Zulassungsbehörden haben nichts vorzubeugen, damit würden sie dem Antragsteller eine "geplante Straftat/Ordnumgswidrigkeit" unterstellen.

Und auch wenn ich mich wiederhole:
In Schwerin wird das Kurzzeitkennzeichen für Bootstrailer ohne Versicherungkarte ausgegeben.
Es wird nur darauf hingewiesen, dass die Daten vor Antritt der Fahrt/Überführung korrekt einzutragen sind.
Schade, dass wir auf keinen "gemeinsamen Nenner" kommen.
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Gruß aus Berlin
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Alt 28.01.2012, 13:48
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Hallo Jörg,

hier ist unser gemeinsamer Nenner:

Du machst es weiterhin wie gehabt, und ich auch.


Und wenn ich das nächste mal in Berlin bin, dann melde ich mich bei Dir und werde auf "Deiner" Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen für Bootstrailer beantragen.

Schönes Wochenende aus Schwerin...
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Gruß FriLu

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