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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
MARKE ... schau dir mal den Link an, da steht es auch drin Registernummer: 30774723 Marke eingetragen Stand am: 19.01.2012 Patente hast du nebenan => http://register.dpma.de/DPMAregister/pat/einsteiger
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#27
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Also keine Chance...
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN. |
#28
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Würde ich so nicht absolut sehen.
Was ist z.B., wenn ihr euren Namen als Marke anmeldet und hofft, dass die andere Partei es nicht bemerkt. Es gibt ja nur diese Wiederspruchsfrist von (waren es) drei Monaten. Also, anmelden und die Anderen drei Monaten lang intensiv beschäftigen, so dass sie nicht auf den Gedanken der Recherche kommen ...
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#29
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Beim Eintrag einer Marke muss überprüft werden (und wird überprüft), ob ein allfälliger Schutz der Marke nicht schon bereits besteht.
Diese Überprüfung kann sich in der Regel nur auf das Register beziehen. Ist dort kein gleicher oder ähnlicher Eintrag vorhanden und ist die zu registrierende Marke nicht auch anderen Gründen geschützt oder trivial (z.B. das Wort "Brot"), kann ein Eintrag nicht verwehrt werden. Daraus ist allerdings nicht zwingend abzuleiten, dass Firmen, die einen ähnlichen oder den gleichen Namen schon vor Registrierung benutzt haben, diesen nun ändern müssten. Beispie (fiktiver Fall): Ein Hotel in St. Nimmerlein heißt seit 1972 "Zum Weißen Luftgeist". Nun kommt ein Waschmittelkonzern 2012 auf die Idee, sein neues Waschmittel "Weißer Luftgeist" zu nennen. Er recherchiert im Internet, findet keine Firma und kein Produkt, die "Weißer Luftgeist" oder so ähnlich heißt, auch im Register ist der Begriff nicht eingetragen. Es stellt den Antrag beim Patentamt, das kommt zum gleichen Ergebnis, und die Marke ist geschützt. Um das neue Produkt zu feiern, fahren die Leute vom Waschmittelkonzern nach St. Nimmerlein, und was sehen sie dort? Richtig! Jetzt kommen sie auf die Idee, dem Hotel einen Brief zu schreiben ... Fehlanzeige. Das Hotel darf seinen Namen behalten. Hätte der Waschmittelkonzern eben besser recherchieren müssen. Das Hotel kann ja leicht nachweisen, dass es schon länger so heißt und das das auch kein Geheimnis war. Allerdings kann das Hotel auch keine sinnvolle Klage gegen den Waschmittelkonzern erheben, weil zwar die Namen (Marken) verwechselbar sind, aber nicht die Produkte. Außerdem gibts vielleicht in Paderborn eine Reinigungsfirma, die heißt auch "Weißer Luftgeist" (1-Mann-Betrieb), und in Salzgitter gibt's vielleicht einen kleinen Schnapsbrenner, der den lokal sehr berühmten Kartoffelschnaps namens "Weißer Luftgeist" herstellt und vertreibt. All diese Namen gibt es schon seit Jahren. Kein Problem für diese Firmen. Sie genießen mit ihren Namen so was wie "Bestandsschutz". Auch die Anwälte vom Waschmittelkonzern wissen das und kämen kaum auf die Idee hier Probleme zu machen. Echt gute Karten hätte vielleicht eine kleine kleine Firma in Oberbayern, die seit Jahren das "berühmte" Lederhosenreinigungsmittel "Luftgeist extraweiß" herstellt. Die könnten nämlich - Markenschutz hin oder her - geltend machen, dass sie schon lange ein Waschmittel mit ähnlichem Namen vertreiben, und der Waschmittelkonzern möge das bitte unterlassen. "Rückwirkenden Markenschutz" gibts nicht so einfach. Die Frage ist primär: Seit wann heißt eure Firma nachweislich (!) so? Ward ihr nachweislich (!) früher dran?
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#30
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Zitat:
Hallo ! In diesem Fall, würde ich persöhnlich davon ausgehen das Du keine schlechten Karten hasst. Weil Eure Fa. eindeutig vorher da war. Ich kann mich ja auch nicht Red Bulle nennen mir das schützen lassen. Dann hoffe ich das Red Bull das nicht mitbekommt und nach einer Weile verlang ich sie sollen Ihren Namen ändern. Geh zum Anwalt, ich persöhnlich glaube Du hasst gute Karten. Dreh den Spieß doch einfach um, Du und Dein Name waren ja wohl eindeutig eher da !!! MfG Michael
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#31
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Hallo !
Frag mal @Cyrus, der müsste zu dem Thema was sagen können. Da gabs doch mal einen Gerichtprozess www.marine.de Fa.Kegel vz Bundesdeutsche Kriegsmarine. MfG Michael
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Zitat:
Leider ist er in der Gewerbeanmeldung nicht drinne. Zählen auch Zeitungsberichte, alte Rechnungen oder sowas in der Richtung auch als Nachweis???
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN. |
#33
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Hallo !
Du MUSST Dich fachlich beraten lassen, alles andere wäre Kaffeesatz lesen . MfG Michael
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#34
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Zitat:
Und wenn die Rechtslage klar sein sollte, würde ich den Spieß einfach mal umdrehen. Übrigens benutzen sie ihren Markennamen auch ohne Bindestrich (auf dem abgebildeten Buch auf der Homepage). Grüße Ralf
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#35
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Tag,
vor Gericht, sollte es den soweit kommen und ihr nicht voher eine gütliche Einingung erreichen, zählen alle Beweismittel. Wie die Vorposter schon sagten, geh zum Rechtsanwalt und lass Dich da ausführlich beraten. Gruß,
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-- Thomas aka Wildman "Thats life!"
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#36
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Zitat:
Gerade einen Zeitungsbericht gefunden wo drinne steht das wir die Firma schon seid 02 unter diesem Namen betreiben.
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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#37
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Das hört sich gut an, aber am RA kommst Du echt nicht vorbei. Nimm die paar Kröten in Kauf und ab dafür ;)
Gruß,
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-- Thomas aka Wildman "Thats life!"
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#38
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Zitat:
Wir sind länger auf dem Markt(nachweislich) und sie sind nichtmal ihrem eigenem Patent treu.
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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#39
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Wie von ghaffy geschrieben, hat er absolut recht.
Beim Eintrag einer Marke muss man auch beim Patentamt einreichen, wann diese zum ersten mal (nach Einreichung) das erste mal verwendet wird. Wie Werbetafel, geschrieben Rechnung mit Briefkopf usw. erst dann ist ab diesem Tag der Schutz da und auch erst nach Einreichung, auch wenn die andere Firma schon lange so heisst. Ich habe ja selber eine Marke eingetragen. Da Du den Namen schon länger verwendest, hast du die besseren Karten, du musst Deinen Namen nicht ändern, du kannst ihn aber nur in der bestehenden Firma verwenden und nicht eine neue gründen. Gruß jan
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#40
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Gehe wenn dann zu einem Patent und Markenanwalt !!
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#41
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Wir wollen auch nichts neues gründen. Das was wir nur wollen ist nichts ändern zu müssen.
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN. |
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Schwarznase,
Du brauchst (noch) keinen Anwalt. Die anderen brauchen einen, falls es sich so verhält, wie du schreibst. Einen Brief schreiben "Lassen Sie das!" kann jeder, muss man nicht gleich mit Anwalt drauf reagieren. Ich persönlich würde (falls überhaupt) eher zurückschreiben "Bitte klagen, wenn Sie es genau wissen wollen!". Zur Orientierung Gesetz über den Schutz von Marken http://www.gesetze-im-internet.de/ma...308210994.html Interessant unter anderem die Bestimmungen über die sogenannten "älteren Rechte". Da steht im §51(1) etwas nicht uninteressantes ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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