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  #26  
Alt 07.02.2012, 17:48
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KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ob wohl ein 5,5 m Gleiter Rettungsinsel oder Dingi mitführt?
Najut,
ich bin ja flexibel:
Wenn er mit Schwimmweste im Bach liegend das Ding über den Kopf hält...
Oder auf der Luftmatratze.

Aber ganz im Ernst Wolf; es wird gerne sehr viel Gewese um Festanlagen gemacht, was sich im praktischen Gebrauch sehr schnell relativiert.

Aus meinem persönlichen Langfahrt Umfeld kenne ich es durchaus so, das alleine schon um sich die Hangelei unter Deck zu sparen, der komplette UKW Kram per zweiter Handquatsche in der Plicht abgewickelt wurde.
Vom Seewetterbericht hören bis zum Funkgespräch.
__________________
Gruß
Kai
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  #27  
Alt 07.02.2012, 17:53
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Aber ganz im Ernst Wolf; es wird gerne sehr viel Gewese um Festanlagen gemacht, was sich im praktischen Gebrauch sehr schnell relativiert.
Der Meinung bin ich auch Kai.
Die 25 Watt würden sich erst bemerkbar machen wenn man mit der Handfunke auf den Mast klettert.

Seitdem es Handfunken mit eingebautem GPS gibt, gilt dies erst recht.
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  #28  
Alt 07.02.2012, 18:31
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Vom Seewetterbericht hören bis zum Funkgespräch.
Moin,

ich treibe mich ja gern um Usedom herum. Da ist der Empfang von DP07 östlich vom Peenemünder Haken mit der Handfunke nur noch in den seltensten Fällen möglich.

Mit der Festfunke bei 4,2 m Antennenhöhe habe ich Empfang bis ins Achterwasser.

Na gut, ist ja auch Randgebiet.
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Gruss Vestus
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  #29  
Alt 08.02.2012, 14:43
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Hallo Tom,

ich habe beides an Bord, benutze aber zu 80% nur die Handfunke. Sie ist flexibler zu handhaben und völlig ausreichend für Schleusen, Brücken und Hafenmeister.

Das einzige Problem ist, dass gerade dann, wenn man die Handfunke dringend benötigt die Batterien schwach werden. Ich habe im Moment 4 x Accu 1,2 V 2800 mA eingebaut und ein 12 Volt Ladegerät für diese Accus an Bord. Die Accus halten ca. 1 Woche, wenn man das Gerät nur für Schleusen und Brücken benutzt.

Alle die den rechtlichen Zeigefinger erhoben haben kann ich nur sagen. Es gibt die Theorie und die Praxis
Es gibt derzeit ca. 40.000 zugelassene Seefunkgeräte und bestimmt über 1 Mio Wassersportboote. D.h. von 100 Booten, die durch eine Schleuse möchten, dürften sich nicht mehr als 4 über Funk melden.
Und hier fängt die Praxis an. Es melden sich ca. 80% über Funk.
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Ulrich

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  #30  
Alt 08.02.2012, 14:50
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Danke - besonders KaiB & funkboje ! Es gibt ihn also doch, den Forumschreiber der denen hilft, die Hilfe suchen. Klasse !

Gruß Tom
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  #31  
Alt 10.02.2012, 14:10
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Und hier der Link zum Ausdruck für das Formular zur Zulassung einer Handfunke (als alleiniges Gerät) für nicht zulassungspflichtige (Sport-) Boote.

http://www.bundesnetzagentur.de/Shar...ublicationFile

Kostet einmalig € 130,- für den Lappen und dauert 2 Wochen.

Leider hat man keinen Einfluss auf das Rufzeichen - so wie ein Wunschkennzeichen beim KFZ - der Computer spukt irgend etwas aus von Delta Alpha ... bis Delta Kilo, was immer gerade frei ist.

Poste das erst heute, weil ich heute aktuell gerade das Gleiche prob. hatte wie TOMCUX.

LG Jochen aus HH
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  #32  
Alt 10.02.2012, 14:37
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Danke Jochen!
Kannst Du vielleicht noch verraten für welches Gerät Du Dich entschieden hast und warum ?

Take care !
Tom
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  #33  
Alt 11.02.2012, 09:05
uwe.schrimpf uwe.schrimpf ist offline
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Hallo
Ich finde auch das sich an den Funkscheinen einiges ändern sollte.
Ich kenne Bootsbesitzer mit Scheinen für Binnen und See die kein Funkschein haben, weil die Ausbildung und Prüfung so aufwendig ist. Warum können die nicht auch so geändert werden, das es einen Lehrgang mit anschließender Prüfung gibt. Die meisten Ausbildungs- teile bringen gar nichts ( werden nur für die Prüfung gelernt und danach vergessen.). Dann sind mir doch Inhaber eines Funkscheins lieber als die, die wegen des Aufwands erst keinen machen.

Gruß
Uwe
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  #34  
Alt 11.02.2012, 10:59
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funkboje funkboje ist offline
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Hallo Uwe,

da bin ich auch ganz Deiner Meinung. Damals, vor 40 Jahren als ich das Funkzeugnis gemacht habe wurden noch alle Telefongespräche von Schiffen per Funk abgewickelt. Auf den Frequenzen war zum Teil die "Hölle los". Das in so einer Situation eine gewisse Ordnung herrschen mußte ist ganz verständlich. Nur die Zeiten haben sich grundlegend geändert. Ich reduziere es jetzt einmal auf die UKW Seefunkfrequenzen innerhalb der Seegebiete. Selbst die Berufsschiffart telefoniert mit dem Handy und nicht mehr mit Seefunk. D.h. außer Seenotfälle und Schleusen / Brücken Kommunikation gibt es kaum noch etwas wichtiges, was auf den UKW Seefunkfrequenzen abgewickelt wird. Und selbst die Seenotfälle und Schleusen Kommunikation von Sportbooten werden heute schon zunehmend per Handy abgewickelt.

Hier zeigt sich das Problem sehr deutlich. Gerade in Seenotfällen hat der Seefunk noch viele Vorteile, die aber nicht mehr genutzt werden, da die Hürden für ein zugelassenes Gerät einfach zu hoch sind.

Auf den Seefunkfrequenzen ist kaum noch etwas los, (Im Gegensatz zu 1970). Es gibt kaum noch etwas, was wirklich täglich geregelt werden muss und es gibt auch nicht mehr den Druck, die Frequenzen zu überwachen. Alles schläft so langsam ein. Nur die Bundesnetzargentur tut noch so, als ob die Sicherheit aller Schiffe ausschließlich von den UKW Seefunkfrequenzen abhängt.

Für die Seeschiffahrt wäre es viel nützlicher, die Seefunklizenz einfach und praxisgerecht zu gestalten. Auch die sehr hohen Ansprüche an die Geräte sind nicht mehr Zeitgemäß. Alles müsste so einfach und preiswert sein, dass sich jeder Sportboot Besitzer ein solches Gerät einbauen kann und darf. Dann hätten wir wieder eine ganze Menge mehr Sicherheit auf dem Wasser. Auch wenn es gelegentlich kleine Problem auf den Frequenzen geben könnte, ist das allemal besser als immer mehr Boote ohne UKW Funk. Aus der Not heraus hat fast jede Schleuse schon eine Telefonnummer am Schleusentor, damit die vielen Sportboote sich auch melden können. Vielmehr sollte man sich Gedanken machen wie die Kommunikation auf ein Kommunikationstyp wieder einfach zusammengeführt werden könnte, als wenn jeder etwas anderes an Bord benutzt. (Handy, SAT-Telefon, Funk usw.)

Ich spreche nicht vom Binnenfunk und auch nicht von der Kurzwelle! Es geht hier nur um den UKW Seefunk im Küstenbereich.
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Ulrich

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  #35  
Alt 11.02.2012, 11:10
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Moin Moin Ulrich,

absolut richtig - mit einer Einschränkung, die Geräte sind so günstig wie niemals! Also daran sollte es bei niemandem, der sich ein Boot leistet scheitern.

Zur Scheinproblematik, naja - etwas Wissen soll schon vorhanden sein, nur kann dies sicherlich "gebündelt" anders aussehen, als zur Zeit praktiziert.
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  #36  
Alt 11.02.2012, 11:17
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Moin Ulrich,
wie manch anderer habe ich noch die "gute alte Zwischenzeit", also das Intermezzo mit BZ I mitgemacht.

Binnen Buten/GMDSS zusammen an zwei WE, Prüfung am Ende des vierten Tages.
Das ganze als Multiple Choice, auf welchen man sich nun offenbar wieder einmal besinnen möchte.

Wenn den Verbänden die Einkünfte zunehmend schwinden, werden sicher auch wieder die Hürden kleiner....

Denn im Grunde waren wir ja schon mal das wo die Vereinfacher nun hinwollen.

Ungeachtet jetzt der Zusatzfaxen der Netzagentur.
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Gruß
Kai
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  #37  
Alt 11.02.2012, 11:43
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Wie verfahren die heute Situation ist, zeigt folgendes sehr deutlich.

Ich habe vor 40 Jahren das große Seefunkzeugnis (UKW - Kurzwelle) gemacht. Mein Schiff lag zu dieser Zeit in Spanien und habe dort auch damals immer per Funk nach Hause telefoniert.

Jetzt liegt mein Schiff in Deutschland und ich habe ein UKW Kombi Gerät umschaltbar zwischen Seefunk (DCS, Klasse D) und Binnenschiffahrtsfunk (ATIS) und für beide Bereiche zugelassen.
Das Gerät wurde angemeldet und ich habe ein Rufzeichen bekommen. (Und Geld bezahlen dürfen) Da ich aber nicht die DCS Zusatzprüfung habe, darf ich das Gerät zwar besitzen aber nicht benutzen. Obwohl ich DCS ja sowieso nicht gebrauche. Wer ruft mich schon über Seefunk an?
Die Wasserschutzpolizei schaut nur auf das Funkzeugnis und nicht auf die Zusatzprüfung. Also droht hier auch kein Ungemach...

Ist schon verrückt unsere heutige Zeit....
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Ulrich

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  #38  
Alt 11.02.2012, 11:46
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Zitat:
Zitat von Benaco Beitrag anzeigen
...Habe jahrelang ein Icom M71 ( 6 Watt Handquetsche) mit Zulassung an einer Antenne auf'm Geräteträger betrieben.
Und genau das ist wieder (leider) nicht zulässig, aber wo kein Kläger da kein Richter...

Zitat:
Zitat von funkboje Beitrag anzeigen
... Auch die sehr hohen Ansprüche an die Geräte sind nicht mehr Zeitgemäß. Alles müsste so einfach und preiswert sein, dass sich jeder Sportboot Besitzer ein solches Gerät einbauen kann und darf...
Ich glaube, günstiger als zum Teil unter 99,- Euro für eine 25Watt Funke voll gestopft
mit Elektronik und mit Zulassung kann man's kaum noch machen...
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Akki

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  #39  
Alt 11.02.2012, 12:35
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Zitat:
Zitat von funkboje Beitrag anzeigen
Wie verfahren die heute Situation ist, zeigt folgendes sehr deutlich.

Ich habe vor 40 Jahren das große Seefunkzeugnis (UKW - Kurzwelle) gemacht. Mein Schiff lag zu dieser Zeit in Spanien und habe dort auch damals immer per Funk nach Hause telefoniert.

Jetzt liegt mein Schiff in Deutschland und ich habe ein UKW Kombi Gerät umschaltbar zwischen Seefunk (DCS, Klasse D) und Binnenschiffahrtsfunk (ATIS) und für beide Bereiche zugelassen.
Das Gerät wurde angemeldet und ich habe ein Rufzeichen bekommen. (Und Geld bezahlen dürfen) Da ich aber nicht die DCS Zusatzprüfung habe, darf ich das Gerät zwar besitzen aber nicht benutzen. Obwohl ich DCS ja sowieso nicht gebrauche. Wer ruft mich schon über Seefunk an?
Die Wasserschutzpolizei schaut nur auf das Funkzeugnis und nicht auf die Zusatzprüfung. Also droht hier auch kein Ungemach...

Ist schon verrückt unsere heutige Zeit....
Ich möchte Dich ja nicht verunsichern aber rein rechtlich bewegt Du Dich zumindest auf den Seewasserstrassen m.E. auf dünnem Eis.

Ist eine DSC-fähige Anlage an Bord muss der Schiffsführer Inhaber eines entsprechenden Funkzeugnisses sein, egal ob DSC aktiviert ist oder nicht.

Wenn es knüppeldicke kommt hast Du zwei Probleme an der Backe:

1. DSC nicht aktiviert,
2. kein gültiges Funkbetriebszeugnis.

Mit der "heutigen verrückten Zeit" hast Du somit uneingeschränkt Recht.
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Gruss Vestus
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  #40  
Alt 11.02.2012, 12:58
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Hallo Vestus,

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Wenn es knüppeldicke kommt hast Du zwei Probleme an der Backe:

1. DSC nicht aktiviert,
2. kein gültiges Funkbetriebszeugnis.
DSC ist aktiviert, wird aber nicht benutzt.

und mit dem Punkt 2 kann ich ganz gut leben. Mir schlottern auch nicht die Knie...

Oder kannst Du mir einen triftigen Grund nennen, warum ich jetzt sofort das Seefunkzeugnis noch einmal ablegen sollte. (Eine Zusatzausbildung gibt es ja nicht mehr) Wird meine Kommunikation über Funk dann besser? Kann ich das Gerät besser bedienen, wenn ich durch die Schleuse fahre?
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Ulrich

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  #41  
Alt 11.02.2012, 13:16
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Zitat:
Zitat von funkboje Beitrag anzeigen
Hallo Vestus,



DSC ist aktiviert, wird aber nicht benutzt.

und mit dem Punkt 2 kann ich ganz gut leben. Mir schlottern auch nicht die Knie...

Oder kannst Du mir einen triftigen Grund nennen, warum ich jetzt sofort das Seefunkzeugnis noch einmal ablegen sollte. (Eine Zusatzausbildung gibt es ja nicht mehr) Wird meine Kommunikation über Funk dann besser? Kann ich das Gerät besser bedienen, wenn ich durch die Schleuse fahre?
Da hast Du mich jetzt wohl falsch verstanden. Diese ganze Überregulierung geht mir selbst auf den Keks.

Der einzige triftige Grund das Seefunkzeugnis nochmal ablegen zu sollen wäre als gesetzestreuer Bürger dazustehen. Aber nach 40 Jahren Funkerfahrung ist es allzu verständlich sich dem zu verweigern, würde ich genauso machen.
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Gruss Vestus
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  #42  
Alt 11.02.2012, 14:36
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... ist ja auch nur ein Straftatbestand.

Ich würde auch keinen Führerschein mehr machen, wenn ich jahrelang ohne
gefahren bin. Damit komm ich auch nicht besser über die Kreuzung.
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Akki

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  #43  
Alt 11.02.2012, 15:34
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Das ist ja das perfide an diesen Prüfungen.

Mit dem Autolappen darf man nicht nur fahren sondern man traut dem Verkehrsteilnehmer sogar den außerordentlichen Intellekt zu z.B. ein Navi zu bedienen oder gar eine Freisprechanlage.
Die ganz Harten beherrschen sogar die hohe Schule der Digitalanzeige un d das drücken von Buttons, da kann nicht jeder mit üm...und lesen und verstehen sogar Manuals und technische Updates bzw. deren Anwendung.

Auf See ist das was anderes. Sendeknopf drücken und sprechen traut man den Altscheninhabern bestandsschutzhalber noch zu.
Aber das drücken der DSC Taste schreit ja förmlich nach einem Befähigungsnachweis.
Schließlich verliert man auf See sofort jede Fähigkeit sich in eigener Regie über neue Techniken zu informieren.
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Gruß
Kai
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  #44  
Alt 11.02.2012, 15:35
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
... ist ja auch nur ein Straftatbestand.

Ich würde auch keinen Führerschein mehr machen, wenn ich jahrelang ohne
gefahren bin. Damit komm ich auch nicht besser über die Kreuzung.
Nööö, bloss ´ne OWI.
__________________
Gruss Vestus
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  #45  
Alt 11.02.2012, 15:43
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Nööö, bloss ´ne OWI.
Grotesk genug!
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Gruß
Kai
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  #46  
Alt 11.02.2012, 15:58
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Aber das drücken der DSC Taste schreit ja förmlich nach einem Befähigungsnachweis...
Dann erklär mal, was man genau machen muß, wenn man das Knöpfchen gedrückt hat und was das im einzelnen bewirkt.
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  #47  
Alt 11.02.2012, 16:02
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen

Ich würde auch keinen Führerschein mehr machen, wenn ich jahrelang ohne
gefahren bin. Damit komm ich auch nicht besser über die Kreuzung.
Nachdem in Sachsen-Anhalt ein Polizist seit über 20 Jahren mit seinem Moped- und Treckerführerschein erst die grün/weissen, jetzt die blau/silbernen Fahrzeuge mit der blauen Lampe auf dem Dach zwecks Aufspüren von Verkehrssündern bewegt hat, kann ich das auch verstehen.

Wenn die Rennleitung schon keine Pappe hat

Komischerweise haben es alle Beteiligten überlebt.
__________________
Gruss Vestus

Geändert von vestus (11.02.2012 um 16:07 Uhr)
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  #48  
Alt 11.02.2012, 16:13
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Nur mal am Rande:

Zitat:
Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums gilt Folgendes:

"Wenn eine Seefunkanlage an Bord ist, muss der Skipper ein entsprechendes Betriebszeugnis vorweisen..... Hinweis: Ohne Zeugnis wird die Versicherung im Schadensfall möglicherweise eine Regulierung verweigern."
Quelle
__________________
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Akki

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  #49  
Alt 11.02.2012, 16:34
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Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums gilt Folgendes:

"Wenn eine Seefunkanlage an Bord ist, muss der Skipper ein entsprechendes Betriebszeugnis vorweisen..... Hinweis: Ohne Zeugnis wird die Versicherung im Schadensfall möglicherweise eine Regulierung verweigern."

Das ist doch das übliche Geschwafel: Entweder es gilt, dann ist es fix, oder möglicherweise. Watt denn nun?

Bis Morgen.
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Gruss Vestus
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  #50  
Alt 11.02.2012, 16:38
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Dazu muß man wissen, dass wenn Versicherungen riechen, dass sie die
Schadenregulierung verweigern können, sie dies in der Regel auch tun
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Akki

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