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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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ok, dann gib mal bitte ein feedback
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How Up do High Knee ! Gruss Malte |
#27
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Zitat:
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#28
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das meinte ich
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How Up do High Knee ! Gruss Malte |
#29
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Ich verstehe nicht, was ihr noch für Probleme habt.
Es wurden in vorstehenden Beiträgen doch schon die entsprechende Verordnung erwähnt. Hier dann nochmals : Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern(Abschnitt2) sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung(Abschnitt3) im Küstenbereich (See-Sportbootverordnung - SeeSpbootV) § 2 Begriffsbestimmungen 4. Wassermotorräder Wasserfahrzeuge mit weniger als vier Meter Länge, die einen Verbrennungsmotor mit Strahlpumpenantrieb als Hauptantriebsquelle verwenden und die dazu ausgelegt sind, von einer oder mehreren Personen gefahren zu werden, die nicht in, sondern auf dem Rumpf sitzen, stehen oder knien, Abschnitt 2 Inbetriebnahme von Sportbooten oder Wassermotorrädern § 4 Kennzeichnung von Wassermotorrädern im Inland (1) Wassermotorräder dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie mit einem gültigen amtlichen Kennzeichen nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 1 der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen vom 21. Februar 1995 (BGBl. I S. 226), die zuletzt durch Artikel 30 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung versehen sind. (2) Für die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens durch das nach § 5 Abs. 5 zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt gelten die Vorschriften der §§ 7 und 8 Abs. 1, 2 und 4 der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen entsprechend. Die Kennzeichnung mit einem amtlich anerkannten Kennzeichen im Sinne des § 5 der vorgenannten Verordnung ist nicht zulässig. (3) Für die Verpflichtung zur Mitteilung von Änderungen gilt § 9 der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen entsprechend. Die Vermietung wird im Abschnitt 3 behandelt. Ergebnis, eindeutig und auch nicht mehr verhandelbar : Wassermotorrad/Jetski muß ein amtliches Kennzeichen (WSA) führen.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#30
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Also hier noch mal zu allgemeinen Verwirrung:
Kennzeichnungspflicht für Binnen regelt Die Kennzeichnungsverordnung Binnenschifffahrt. Demnach sind dort Wassermotoräder kennzeichnungspflichtig. Kennzeichnungspflicht für Seeschifffahrtsstraßen gibt es für privat genutzte Fahrzeuge grundsätzlich nicht. Mögliche Ausnahme: Die Auslegungen in der SpBootMietV. Demnach besteht möglicherweise auch eine Kennzeichnungspflicht für privat genutzte Wassermotorräder. Sobald ich Nähere Infos habe gebe ich Feedback. Gruß Thorsten |
#31
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Hallo Michael,
§ 4 der SeeSpbootV regelt die Kennzeichnungspflicht im Inland Gruß Thorsten |
#32
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ich bin dafür, dass alle Boote auch auf Seeschifffahrtsstraßen Kennzeichen führen müssen
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte |
#33
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Zitat:
Lies mal bitte die Überschrift der Verordnung !!! Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich (See-Sportbootverordnung - SeeSpbootV) [/B] Steht da irgendwas von Binnenschifffahrtsstraßen ? Richtig interpretiert : Wassermotorräder/Jetski, die im Küstenbereich geführt werden, müssen genauso gekennzeichnet sein wie Binnen !!!!
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#34
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Warum?
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How Up do High Knee ! Gruss Malte |
#35
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Zu allem Überfluss geht das Zulassungselend sogar noch weiter:
Wenn Du eine ADAC Zulassung in Betracht ziehen solltest- was auch machbar ist - ist zu beachten, das diese "nur" im Ausland und auf den deutschen SeeSchStr. gilt, nicht aber auf deutschen Binnengewässer . Wenn Du also auf dem Rhein fahren willst und hast nur den ADAC Schein....immer schön Links fahren ( in Fliessrichtung gesehen) |
#36
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Warum regt ihr euch alle so auf - ich lese es so, dass Kennzeichnungspflicht besteht. Zudem ist es doch kein Problem sein Sportboot respektive Jetski entsprechend anzumelden und ein Kennzeichen zu tragen, unabhängig ob die PS-Zahl ("noch" 5 PS) eine Führerscheinpflicht vorschreibt oder nicht! Das kostet doch fast nichts (ich glaube 15 €) ...
Wer nichts zu verbergen hat, der kann doch einfach sein Wasserfahrzeug anmelden. Ich muss das nächste Mal, wenn ich in Grömitz im Yachthafen liege, mal darauf achten, ob dort die Boote und Jetskis ein Kennzeichen tragen oder nicht ... Lieben Gruß Dirk |
#37
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Also, zuerst mal vielen Dank allen die sich damit beschäftigt haben.
So einfach wie die Fragestellung im ersten Moment schien, ist es wohl offensichtlich doch nicht. Nachdem ich die Antworten gelesen habe, denke ich tatsächlich, dass es das beste wäre die 15€ zu bezahlen, die Nummer aufzukleben und gut iss. Den Paragraphen zufolge muss wohl eine Zulassung erfolgen, ob diese dann auch genau in meinem Fall zur Anwendung kommen ist dann eigentlich schon egal. vielen Dank an alle. |
#38
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Hier noch mal zur Klarstellung
Ich habe heute mit der Wsd-Nord Rücksprache gehalten. Antwort: Es besteht grundsätzlich auch im Bereich der Seeschifffahrtstrassen Eine Kennzeichnungspflicht für Wassermotoräder. Rechtlich verankert ist es in Der SeeSportBootV. Von dort wurde aber auch gesagt, daß der Gesetzgeber es beabsichtigt, die allgemeine Kennzeichnungspflicht bei Sportbooten irgendwann in Zunkunft Generell abschaffen zu wollen. Ich nehme alles zurück, bis auf die Luftmatratze im Beitrag 13. Gruß Thorsten |
#39
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Abschaffung ? Würde ich gut finden.
Da geht aber bestimmt wieder ein Aufschrei durch die Gemeinde !
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How Up do High Knee ! Gruss Malte
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#40
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Ich würde es sinnvoller finden, generell eine Gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht für Sportboote einzuführen.
Gruß Thorsten |
#41
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Zitat:
Noch! Jedoch soll doch auch auf Binnengewässern -wohl wieder mal ohne diese Ausnahmen Berlin usw. - die Kennzeichnungspflicht auch wegfallen für Sportboote. |
#42
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Zitat:
Da weißt Du mehr als ich. Mein Stand bezüglich der ADAC Zulassung bezieht sich ja "nur" auf Wassermotorräder und nicht auf Sportboote. Interessanterweise ist es auch so, das die WaschPo in meinem Revier ( Main) von dieser Regelung bis zu meiner Anfrage nichts gewußt hat |
#43
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Zitat:
sollen abgeschaft werden - Stichwort Restwasserstraßen und Pricken, Verkehrsminister Ramsauer.
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Gruß Axel wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de
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