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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Hat die Kupplung eine EU-Zulassung (e oder Welle beginnende Nummer) muss nicht nach $19 Abs 3 vorgeführt werden. Lediglich die EG-B oder ABE muss mitgeführt werden. Die Montage kann durch einen Sachkundigen erfolgen und liegt in der Verantwortung des Betreibers. Siehe: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...0070101:DE:PDF
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#27
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"Verlasse niemals das Schiff bevor das Schiff Dich verlässt." |
#28
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Du hast garantiert mit einer Zulassungbescheinigungs-Kopie von einem anderen Fahrzeug keinen Erfolg. Du benötigst ein Gutachten/techn. Datenblatt von Dodge-Deutschland. Dieses Papier ist nicht für ein einzelnes Fahrzeug erstellt, sondern für einen Fzg-Typ/Serie. Wenn du eine Zulassungsb.-Kopie von einem anderen Fzg. mit 3,5t hast, muß es solch eine Freigabe vom Hersteller geben. Es sei denn, der andere hat eine Einzelabnahme beim TÜV gemacht. Dann müßte der aber ein Gutachten darüber haben. 100 Prozent Anhängelast-Überschreitung ist natürlich Quatsch, du hast keine Eintragung und darfst dann auch nichts dranhängen. Bedeutet, daß deine Betriebserlaubnis erlischt/Stilllegung, wenn du es doch machst. Zur Ak, früher mußte die Ak eingetragen werden, ansonsten Erlöschung der Betriebserlaubnis. Z.Z. keine Eintragung, AK muß Prüfzeichen und entsprechendem D-Wert haben. Nützt aber alles nichts, wenn keine Anhängelast eingetragen ist. Da schon so einiges über die AK geschrieben wurde. AK ist in diesem Fall also absolut uninteressant, da keine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung vorhanden. Such dir einen Dodge-Händler und köder den mit zukünftigen Service-Aufträgen, dann besorgt er dir auch das benötigte Papier, wenns das denn gibt. Damit dann zum TÜV und fürs Gutachten 68,40 abdrücken. Falls nicht, bleibt nur Einzelabnahme beim TÜV, mit nicht garantierten Erfolg auf 3,5t und Kosten in 3stelliger Euro-Höhe, übrig. Hatte das Problem mit einem Landrover, der 2,8t eingetragen hatte. Dann über einen Rover-Händler das Gutachten über 3,5t bekommen. Wünsch dir Erfolg.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#29
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wo meinst du ?
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#30
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Du brauchst einfach nur einen mutigen Tüv-Gutachter. Ich an Deiner Stelle würd mich mal mit dem Haus und Hofgutachter von freien US-Car Werkstätten kurzschliesen.
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
#31
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in den Dodge - Foren haste bestimmt schon nach einem mit Gutachter Papiere bzw. Datenblatt gefragt, oder..............
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#32
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Sorry, ich habe eben nochmal # 1 gelesen, meine Beiträge sind natürlich sinnlos. Kleines Missverstaendnis! IMHO Aber zum Strafmaß: erlöschen der BE heißt nicht automatisch Betriebsuntersagung nach $5 FZV Der Knackpunkt ist: Ist es korrekt verbaut, die Baugruppen zugelassen und eintragefaehig? Dann gibt es eine kleine Owi und einen Mängelzettel mit Fristsetzung. Dann wird nur fehlende Zettelwirtschaft ermahnt. Ist es nicht eintragefaehig: gibt es wohl 3Punkte und richtig Motze.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (22.02.2012 um 09:32 Uhr) |
#33
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Du hast den Knackpunkt schon selbst geschrieben ---eintragefähig---. Daran hapert es. Das Fahrzeug hat keine Anhängelast eingetragen und der entsprechende Wisch vom Hersteller ist nicht vorhanden. Weiterer Gedankenfehler, an dem Auto hängen dann noch ein paar Tonnen, Bußgeld-Erweiterung ? Bei einer Kontrolle wird die Polizei nicht die Zulassungs-Plaketten von den Kennzeichen entfernen, auf jeden Fall aber die Weiterfahrt des Gespannes untersagen. Dann kann er zwar mit dem Auto weiterfahren, aber Trailer +Boot stehen irgendwo rum. Keine glückliche Lösung.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#34
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Eingetragen muss werden, klar.
aber: Wenn man den Sheriffs sagt man hätte den Fahrzeugschein vergessen, haben diese keine Handhabe. Sie drücken Dir einen 10er rein und sagen du sollst mit dem Schein zeitnah zur nächsten Wache kommen. Kontrollieren können sie aber bis dahin nur, ob die Typenschilddaten überschritten wurden. Klar das verschiebt nur das Problem , aber einer Betriebsuntersagung nach 5 FZV kann nicht ausgesprochen werden und man fährt erstmal weiter. Oder sehe ich das verkehrt?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#35
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Dein letzter Satz, absolut richtig. Auch die POL arbeitet nicht mehr mit Trommeln. Die haben zumindest Funkgeräte im Fzg oder sind sogar im Datennetz. Das bedeutet, eine Abfrage und die Fzg-Daten sind bekannt. Betriebsuntersagung nach § 5 FZV spricht die POL auch nicht aus, daß kann nur die Zulassungs-Behörde. POL unterbindet die Weiterfahrt, nötigenfalls auch mit Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#36
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Oh, das wusste ich nicht. Wie machen die das denn? Zwischen (möglicher) Aenderungspruefung und dem (moeglichen) Eintrag der Behörde gibt es ja ein Gutachen, darauf ist vermerkt, dass die Änderung umgehend - das heißt nicht sofort- in die Fz.-Papiere einzutragen ist. Den Übergang kann die Polizei bei Einer Kontrolle feststellen? Wenn ich sage: keine Papiere, vergessen! Und weitere Fragen mit keine Ahnung: beantworte. Werden meine technische Daten pauschal geprüft und mein Auto dementsprechend stillgelegt?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#37
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Wie auch immer.
Das ist alles Kagge. Hat einer Interesse an dem Auto? Wenn ja, bin für einstgemeinte Angebote offen.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#38
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Zitat:
umgehend bedeutet schon sofort. Klugscheissermodus an: http://www.duden.de/rechtschreibung/umgehend Klugscheissermodus aus. Die Polizei hat meines Wissens nach Zugriff auf die Zulassungsdaten und erfährt daher auch die direkten Daten für Dein Fahrzeug, wenn sie wollen. Bei einem Durango wird aber wohl niemand die Anhängelast anzweifeln und extra nachsehen. @Henning Hast Du es schonmal hier versucht: http://www.ustruckperformance.de/de/...nblaetter.html ? Oder ist das der von Dir erwähnte Gutachtenhändler. Du könntest auch bei diesem Händler nachfragen, der verkauft die Dinger ja scheinbar zu Hauf. http://www.automagnus.de/ Viele Grüsse Danny |
#39
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Zitat:
Ich habe mit den Jungs hier immer Glück gehabt: http://www.tuev-nord.de/tuev-stationen/Norderstedt , auf der homepage steht auch was, daß die in internat. Angelegenheiten helfen, weil viele Erfahrungen bla bla. Ruf da mal an. Viel Glück! Gruß Torben
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#40
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Der Tuev Nord unterhält auch eine Datenbank für US Fahrzeuge aus der schon geschriebene Gutachten als Arbeitsgrundlage in den Stationen dienen sollen.
http://www.tuev-nord.de/de/Import_Export_29517.htm Falls bei einem Durango das Problem schonmal gelöst wurde, gibt es dort Papiere dazu. Viele PIs haben aber leider kein Bock auf extra Zettelkram und lehnen lieber pauschal ab und Stempeln in gleicher Zeit 10 HUs. Das bringt mehr in die Kasse. @ Henning Wenn der Bock dich ähnlich nervt, wie die Bayliner.....Ich hatte noch nie einen Dodge.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#41
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Zitat:
Keine Fzg-Papiere dabei, dann gehe ich zumindest davon aus, daß das Eigentumsverhältnis abgefragt wird und dann ein 3,5t Trailer hintendran + Papiere nicht dabei, möchte behaupten, das macht mißtrauisch. Man, die Jungs + Mädels von der POL sind doch nicht aus der 3. Klasse konfirmiert. Und nochmal, die POL macht in dem Fall keine Stilllegung sondern verbietet die Weiterfahrt. Zitat:
[QUOTE=doggeldoggel;2559835]Hallo Jörg, Die Polizei hat meines Wissens nach Zugriff auf die Zulassungsdaten und erfährt daher auch die direkten Daten für Dein Fahrzeug, wenn sie wollen. Richtig Bei einem Durango wird aber wohl niemand die Anhängelast anzweifeln und extra nachsehen. ????? bist du sicher ? Bedenkt auch noch, wie es eure Versicherung im Falle eines Unfalles bewertet, daß ihr mit einem Auto , daß eigentlich gar nichts ziehen darf, + Trailer unterwegs seid. Bin mir sicher, die lachen sich ins Fäustchen.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#42
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Na jetzt weiß ich wenigstens was "umgehend" heisst. Eine 3 Tagesfrist war mir bis jetzt unbekannt, gibt es eine Quelle oder ist das eine subjektive Vermutung?
Aber bevor ich mich hier anschreien lassen muss, ziehe natuerlich zurück. Schönen Abend noch...
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (22.02.2012 um 22:09 Uhr) |
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Zitat:
habe wirklich ganz leise geschrieben. Wenns falsch rübergekommen ist, magst du mir bitte verzeihen. Das mit der 3-Tagesfrist ist keine Vermutung, steht in irgendeiner Verordnung oder rechtlichem Kommentar. Frag mich aber jetzt bitte nicht wo.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#44
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Dank euch für die vielen Tips und Adressen die ich jetzt abtelefonieren muss.
Am Montag mach ich einen Telefontag, mal schauen was dabei herauskommt
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#45
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Sorry Henning, aber das möchte ich noch los werden.
Die Formformulierung für ein Gutachten des TÜV Nord lautet momentan: " Bitte setzen Sie sich mit ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde wegen der Zulassung bzw. wegen der Korrektur der Fahrzeugpapiere in Verbindung."Du meinst, dass die Formulierung rechtssicher ist -wenn es eine 3 Tagesfrist gäbe? Es geht mir auch nur um direkte Situation der Kontrolle. Dort kann die Polizei nur den Sachverhalt aufnehmen, den sie selbst erkennt. Entspricht das Gespann aller Sicherheitsmaßnahmen, werden sie in eine Tabelle mit Zuglasten gucken. Feststellen das es normaler Weise geht und ein dementsprechendes Protokoll der Situation fertigen und den Fahrer bitten fehlende Dokumente mit dem Protokoll an der nächsten Wache binnen 1 Woche vorzuzeigen. Bis dahin gibt es ein Ticket von 10 oder 15 Euro. Die Pompfe kommt dann erst in der Wache, wenn man die nötigen Dokumente nicht vorweisen kann. Wie es nun aussieht, wenn man in der entstandenen Gnadenfrist schnell Eintragen läßt mit der Begründung man habe die alten Papiere ( Gutachten) verloren, weiß ich nicht. Aber es geht klar daraus hervor, dass das Anbauteil z.Z. eintragefähig war. Und das ist definitiv ein riesiger Unterschied, sowohl bei der Haftung als auch bei der Betriebssicherheit. Das vermute ich nicht, sonder das weiß ich -wenn sich die Gesetzeslage in den letzten 5 Jahren nicht geändert hat. Jetzt halte ich aber auch die Klappe...
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#46
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Zitat:
Ich gebe auf. Freibeuter, bei dir streiche ich die Segel. Ich hoffe nur, daß man deinem "gefährlichen Halbwissen" oder besser gesagt Nichtwissen nicht folgt. An Henning : Ich versuche einen Bekannten zu kontaktieren. Der hat einen Dodge Ram aus USA importiert und die 3,5t eingetragen. Sobald ich näheres erfahre, melde ich mich, aber besser per PN.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#47
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Nun bin ich kurz davor 3000 Kg zu bekommen.
Werde berichten wenn es Amtlich ist. 3000 Kg + 150 Kg Stützlast = Legale 3150 Kg 3150 Kg + 9,9% Überladung = 3462 Kg und 10 € Strafe Damit ist zu leben zumal ich noch gar nicht weiß wie schwer oder leicht mein Boot mit Trailer sein wird.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
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