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  #26  
Alt 21.02.2012, 14:32
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Hallo nochmal

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
...
Trotzdem ist es Werbung für sein Produkt, wenn er den IBS empfiehlt und damit die günstigere WSA Zulassung schlecht redet.
Das mit dem "teurer" ist ja durchaus noch zu relativieren:

Erstausstellung WSA: 18 Euro
Erstausstellung IBS: 20 Euro (ja ok, 2 Euro mehr )

Verlängert man den IBS nicht, so fallen keine weiteren Kosten an!
Als deutsches Binnenkennzeichen bleibt der IBS unbegrenzt gültig, genau wie die WSA Anmeldung. (Siehe auch meinen Elwis Link)

Nur wer den IBS als Reisedokument nutzen möchte (also im Ausland auf Nummer sicher gehen will), der muss die Verlängerungen des IBS bezahlen.
Da diese Option für das WSA Kennzeichen nicht angeboten wird, kann man das schecht vergleichen.

Viele Grüße,

Oliver
(dem das WSA Kennzeichen langt, da er nur im EU Raum unterwegs ist)
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  #27  
Alt 21.02.2012, 14:43
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Zitat:
Zitat von Oliver74 Beitrag anzeigen
Das mit dem "teurer" ist ja durchaus noch zu relativieren:

Erstausstellung WSA: 18 Euro
Erstausstellung IBS: 20 Euro (ja ok, 2 Euro mehr )

Verlängert man den IBS nicht, so fallen keine weiteren Kosten an!
Als deutsches Binnenkennzeichen bleibt der IBS unbegrenzt gültig, genau wie die WSA Anmeldung. (Siehe auch meinen Elwis Link)

Nur wer den IBS als Reisedokument nutzen möchte (also im Ausland auf Nummer sicher gehen will), der muss die Verlängerungen des IBS bezahlen.
Da diese Option für das WSA Kennzeichen nicht angeboten wird, kann man das schecht vergleichen.
Auf einem IBS steht "Gültig ab ......." und "Gültig bis ........" und nichts von " in Deutschland unbegrenzt gültig" oder so.
Wenn es also theoretisch Probleme geben könnte, dann mit abgelaufenem IBS.

Meine älteste WSA Zulassung stammt vom 1.6.1987. Da ich mit dem Boot praktisch nur im Ausland fahre, hätte ich bei IBS schon 13 mal verlängern müssen.

Wenn das nicht teuerer ist weiß ich auch nicht mehr weiter .....
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  #28  
Alt 21.02.2012, 14:50
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Zitat:
Zitat von BAV390 Beitrag anzeigen
Dann kann ich Dir gleich 2 melden:

Einen in Kroatien (Dubrovnik) und einen in Italien (Triest), jeweils beim Einklarieren von See kommend.

Den Ärger bis ich weiterfahren konnte, mache ich nicht nochmal mit.
....
Das kann dir auch beim IBS passieren, siehe den Link von Willy.
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  #29  
Alt 21.02.2012, 14:50
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Du dagegen behauptest seit Ewigkeiten, mit der WSA Zulassung gäbe es Probleme. Mir ist bis heute kein einziger Fall bekannt, wo das so gewesen wäre.
Ich habe niemals behauptet, dass es Probleme gäbe, sondern immer drauf hingewiesen, dass es Probleme geben kann !
Du erkennst den feinen Unterschied ?

Übrigens weise ich auf meiner HP-Skipperinfos, Pkt. 01=Grundwissen zur Bootsanmeldung, auch genauso darauf hin !
Etwas anderes habe ich noch niemals behauptet - also bitte, schön bei der Wahrheit bleiben !

Wenn Du schreibst, Dir sei kein einziger Fall bekannt wo es Probleme gegeben habe, dann hast Du hier im Forum nicht alles diesbezügliche gelesen, denn Konrnatix hat über solch einen Fall berichtet !
__________________
Gruß Fred
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  #30  
Alt 21.02.2012, 14:54
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Oder sollte man einfach bei der schlichten Wahrheit bleiben ??
Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
... - also bitte, schön bei der Wahrheit bleiben ! ...
Deine ewigen Unterstellungen sind einfach nur
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  #31  
Alt 21.02.2012, 15:10
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Deine ewigen Unterstellungen sind einfach nur
Das sind Deinerseits Unterstellungen - nicht meinerseits !

Wenn Du solche Behauptungen aufstellst solltest Du sie auch beweisen können - oder Du wirst dazu aufgefordert, bei der Wahrheit zu bleiben !

Du versuchst nur abzulenken, Du könntest stattdessen ganz einfach zugeben, dass Du Dich geirrt hast !
Das wäre eines Moderators Größe - nicht mit unzutreffenden Unterstellungen sich verteidigen !
__________________
Gruß Fred
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  #32  
Alt 21.02.2012, 15:11
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Meine Hellwig Triton habe ich 2009 gekauft. , da hatte sie den IBS beim ADAC , und der Vorbesitzer
War damit in Kroatien .
Ich habe das Boot dann beim WSA angemeldet, bin auch
Nach Kroatien gefahren , es gab keinerlei
Probleme beim anmelden .
__________________
Grüße aus Mittelfranken
Michael

Alkohol und Drogen ist was für Weicheier.
Ich bin hart, ich nehm die Realität
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  #33  
Alt 21.02.2012, 17:25
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Zitat:
Zitat von Inkarho Beitrag anzeigen
Wie es in Kroatien ist kann ich dir nicht sagen aber hatte mein Boot Jahrelang in Italien liegen und da ist IBS vorgeschrieben wird auch bei Kontrollen danach gefragt unabhängig von der Zulassung die ich auch vom WSA habe .
Ruf einfach mal bei deiner Versicherung an da bekam und bekomme ich meinen IBS kostenfrei dazu

Du weißt schon, wovon Du sprichst?
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  #34  
Alt 21.02.2012, 17:33
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Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Du weißt schon, wovon Du sprichst?
Wahrscheinlich meint er die Versicherungsbestätigung ....
__________________
Gruß Fred
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  #35  
Alt 21.02.2012, 17:44
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Sicher sogar!
Wobei ich am Rande zu meiner Schande eingestehen muß, mein Zubringerschlauchi < 5PS aus Unkenntnis eineinhalb Jahre lang am Lago ohne Versicherungsschutz bewegt zu haben
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  #36  
Alt 21.02.2012, 18:20
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Hallo Fred,
Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ich hatte bisher angenommen, dass Du mehr Ahnung von dieser Materie hast - habe mich wohl geirrt !
Dazu zwei Anmerkungen:
  • Persönlich: Ich habe kein Problem damit, dass Du anderer Meinung bist als ich. Besser fände ich aber, wenn Du Deine abweichende Meinung dann begründet postest, statt mich persönlich anzugreifen (mit der Unterstellung von Inkompetenz).
  • In der Sache: Verstehe ich Dich recht, dass Deiner Meinung nach der IBS international anerkannt werden MUSS? Wenn dem so ist, wie konnte dann Frankreich bis vor Kurzem auf einem Flaggenzertifikat bestehen?
Ich kann übrigens nachvollziehen, dass einige Leute Deine weiteren Posts so verstehen, dass Du für DICH die Wahrheit in Anspruch nimmst (obwohl auch Deine Behauptungen nicht immer mit den entsprechenden Belegen untermauert sind), während andere unterschwellig der Unwahrheit bezichtigt werden. Wenn das so nicht gemeint ist, wären vielleicht etwas weniger angriffslustige Formulierungen hilfreich...

Grüße von Horst
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  #37  
Alt 21.02.2012, 19:01
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Hallo Wolf,
Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Das kann dir auch beim IBS passieren, siehe den Link von Willy.
Welchen Link meinst Du? Ich finde den hier im Thread nicht...

Grüße von Horst
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  #38  
Alt 21.02.2012, 19:21
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Der hier, aber hol Dir erstmal Chips und Bier.

http://www.boote-forum.de/showthread...hlight=wsa+ibs
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Gruss Vestus
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  #39  
Alt 21.02.2012, 23:34
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Hallo Vestus, hallo allerseits,

dem ziemlich langen Thread entnehme ich, dass der IBS auf der Grundlage der ECE-Resolution Nr. 13 rev. (TRANS/SC.3/118) ausgegeben wird.

Der Text dieser Resolution kann hier nachgelesen werden. In welchen europäischen Ländern diese Resolution angewendet wird, steht hier (Stand: August 2011).

Beispiele:
  • Deutschland und Kroatien sind dabei,
  • Frankreich nur für seine Binnengewässer,
  • bei Italien weiß man's nicht.
Mit diesen Erkenntnissen ziehe ich meine obige Aussage
Zitat:
Was für die WSA-Zulassung gilt, gilt aber dann doch erst recht für den Schein eines Automobilclubs: Er kann, muss aber nicht anerkannt werden.
für die entsprechenden Länder zurück. Allerdings bleiben Fragen:
  • Mit welchem Kennzeichen ist man in Italien auch rechtlich auf der sicheren Seite?
  • Worauf gründet sich die Aussage, für Frankreich's Küstengewässer reiche neuerdings auch der IBS?
  • Gibt es Gesetze oder Abkommen, aufgrund derer ein WSA-Kennzeichen im Ausland anerkannt wird. In Deutschland werden ja nationale ausländische Kennzeichen durchaus anerkannt. Wo gilt entsprechendes umgekehrt?
Grüße von Horst

Geändert von hyman (22.02.2012 um 07:58 Uhr)
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  #40  
Alt 22.02.2012, 06:34
motordobi motordobi ist offline
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[QUOTE=wolf b.;2558015]Auf einem IBS steht "Gültig ab ......." und "Gültig bis ........" und nichts von " in Deutschland unbegrenzt gültig" oder so.
Wenn es also theoretisch Probleme geben könnte, dann mit abgelaufenem IBS.

Rückseite IBS vom ADAC:
"Zusätzlich gilt dieses Dokument zeitlich unbegrenzt auch als Ausweis über ein erteiltes Amtliches Kennzeichen für Kleinfahrzeuge auf deutschen Binnenschifffahrtstraßen, solange die umseitig enthaltenen Angaben nicht verändert sind."
Zitat Ende
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  #41  
Alt 22.02.2012, 07:47
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Zitat:
Zitat von motordobi Beitrag anzeigen
Rückseite IBS vom ADAC:
"Zusätzlich gilt dieses Dokument zeitlich unbegrenzt auch als Ausweis über ein erteiltes Amtliches Kennzeichen für Kleinfahrzeuge auf deutschen Binnenschifffahrtstraßen, solange die umseitig enthaltenen Angaben nicht verändert sind."
Zitat Ende
Hab im IBS vom DMYV nachgesehen, im kleingedruckten steht das, du hast recht.
(warum dies dreisprachig ist, die füs Ausland relavante Gültigkeit jedoch nicht muß ich jetzt aber nicht verstehen?)

Trotzdem muß ich aber den IBS alle 2 Jahre verlängern und das WSA Kennzeichen nicht. Wenn ich jetzt bedenke, daß ich seit 1987 mit dem einen Boot unterwegs bin, geschätzte 10 mal davon in Kroatien aber auch Italien, Schweden, Österreich etc. und noch nie Probleme hatte, würde ich es jederzeit wieder so machen.
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  #42  
Alt 22.02.2012, 09:29
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von hyman Beitrag anzeigen
Hallo Fred,


Dazu zwei Anmerkungen:
  • Persönlich: Ich habe kein Problem damit, dass Du anderer Meinung bist als ich. Besser fände ich aber, wenn Du Deine abweichende Meinung dann begründet postest, statt mich persönlich anzugreifen (mit der Unterstellung von Inkompetenz).
Ich bin es satt, immer und immer wieder gebetsmühlenartig vorherrschende Fakten zu schreiben und sie begründen zu müssen. Damit habe ich ein Problem !



Zitat:
Zitat von hyman Beitrag anzeigen
In der Sache: Verstehe ich Dich recht, dass Deiner Meinung nach der IBS international anerkannt werden MUSS? Wenn dem so ist, wie konnte dann Frankreich bis vor Kurzem auf einem Flaggenzertifikat bestehen?
Wie "gut" Du informiert bist (glaubst es zu sein) beweisen diese beiden Fragen.

Dazu zdrei Tips :
1. lies Dich doch mal ein, worauf der IBS, gleichgültig von wem ausgestellt, basiert und wer den Auftrag erteilt hat, diesen ausstellen zu lassen. Das wurde hier in diesem Forum schon des öfteren geschrieben und muss nicht ständig für Unwissende neu wiederholt werden.

2. Was verstehst Du bezüglich Frankreich unter "bis vor kurzem" ? Ein durchaus dehnbarer Begriff der seiner spezifizierung bedarf, wenn Du das kannst ! Für mich bedeuten fast 7 Jahre nicht unbedingt "bis vor kurzem".

3. einfach mal nachlesen, wo Du selbst einiges reinkopiert hast ==> Internationaler Bootsschein

Aber auch hier darfst Du Dich gerne informieren ==> WIKIPEDIA
__________________
Gruß Fred
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Geändert von Fred (22.02.2012 um 09:48 Uhr)
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  #43  
Alt 22.02.2012, 23:06
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Hallo Fred,

ich habe ja bereits zugegeben, dass ich mich bei einer meiner früheren Äußerungen, für die Du mich auch angegriffen hast, vergaloppiert habe. Weiter habe ich die bisher umfangreichsten Belege für die von Dir vertretene Meinung geliefert und mich ihr weitgehend angeschlossen. Leider gehst Du darauf gar nicht ein.

Der erste Deiner Tipps geht an meinen Fragen leider elegant vorbei. Denn die Frage der Anerkennung des IBS hat doch mit der Frage, wer ihn in wessen Auftrag ausstellt nur am Rande zu tun. Die Frage der Anerkennung sollte überdies mit den verlinkten ECE-Drucksachen für die meisten Länder geklärt sein.

"Bis vor Kurzem" ist in der Tat eine recht unscharfe Formulierung, die ich deshalb so gewählt habe, weil ich gerade für Frankreichs Küstengewässer sehr unsicher bin, was denn nun gilt und seit wann. Immerhin steht in der bereits oben verlinkten ECE-Drucksache TRANS/SC.3/2011/12 in der Fußnote 15 zu Frankreich, dass die Resolution 13 rev. nur auf Binnengewässern angewendet wird. Küstengewässer sind explizit ausgeschlossen. Durch welche konkrete vertragliche Vereinbarung oder durch welches französische Gesetz sich an diesem Stand (der ja erst letztes Jahr von der ECE so veröffentlicht wurde) etwas geändert hat, darauf bleiben auch die von Dir verlinkten Leseempfehlungen die Antwort schuldig. Worauf kann ich mich berufen, wenn es bei einer Kontrolle Schwierigkeiten mit dem IBS gibt? Die ADAC-FAQ oder eine Verbands-Website wäre mir da etwas zu dünn. Vielleicht kannst Du ja dazu noch was sagen...

Grüße von Horst

Geändert von hyman (23.02.2012 um 07:54 Uhr)
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  #44  
Alt 23.02.2012, 09:52
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Zitat:
Zitat von hyman Beitrag anzeigen
Worauf kann ich mich berufen, wenn es bei einer Kontrolle Schwierigkeiten mit dem IBS gibt? Die ADAC-FAQ oder eine Verbands-Website wäre mir da etwas zu dünn. Vielleicht kannst Du ja dazu noch was sagen...

Grüße von Horst
Du kannst Dich darauf berufen, dass dies ein Zertifikat ist, welches im Auftrag des für Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) heruasgegeben wird - und dies ja nicht nur vom ADAC, sondern auch noch vom DMYV und vom DSV.
__________________
Gruß Fred
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  #45  
Alt 23.02.2012, 16:36
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Hallo Fred,

irgendwie schreiben wir hier aneinander vorbei. Warum sollte es einen französischen Wasserschutzpolizisten interessieren, dass das Teil im Auftrag eines deutschen Ministeriums herausgegeben wird? Er ist doch dadurch nicht angehalten es anzuerkennen, sondern nur durch eines von folgenden Dingen:
  • Eine bindende internationale Abmachung (wie z. B. die Resolution 13, der Frankreich aber explizit nur mit seinen Binnengewässern beigetreten ist)
  • Eine klare innerfranzösische Richtlinie (Gesetz oder Verordnung)
Ansonsten hätte ich diese Begründung ja auch schon vor 2005 anführen können. Oder ich könnte sie ebenso gut für einen WSA-Schein benutzen. (Der ist nicht nur im Auftrag des, sondern sogar vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dem die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes unterstellt ist, herausgegeben. Leider steht das nur in deutscher Sprache drauf.)

Eine überzeugende Antwort auf meine Frage müsste schon was sein, was sich seit 2005 nachvollziehbar geändert hat...

Grüße von Horst

Geändert von hyman (23.02.2012 um 22:11 Uhr)
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  #46  
Alt 23.02.2012, 16:42
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Hier werden Sie geholfen:

http://www.botschaft-frankreich.de/spip.php?article603
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Gruss Vestus
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  #47  
Alt 23.02.2012, 20:34
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Auf einem IBS steht "Gültig ab ......." und "Gültig bis ........" und nichts von " in Deutschland unbegrenzt gültig" oder so.
Wenn es also theoretisch Probleme geben könnte, dann mit abgelaufenem IBS.

Meine älteste WSA Zulassung stammt vom 1.6.1987. Da ich mit dem Boot praktisch nur im Ausland fahre, hätte ich bei IBS schon 13 mal verlängern müssen.

Wenn das nicht teuerer ist weiß ich auch nicht mehr weiter .....
Sorry , ist so nicht richtig.

Dort steht :Ab Austellung international 2 Jahre gültig
In Deutschland unbefristet gültig.
__________________
MFG
Steffen

Die Schlauheit des Fuchses besteht zu 50% aus der Dummheit der Hühner.
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  #48  
Alt 23.02.2012, 21:27
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Zitat:
Zitat von HerrJoe Beitrag anzeigen
Sorry , ist so nicht richtig.

Dort steht :Ab Austellung international 2 Jahre gültig
In Deutschland unbefristet gültig.
Mag bei dir so sein, ist aber völlig unrelevant da gleichbedeutend.
Wenn ich genauso Erbsen zähle, frage ich wo bei dir Austellung steht. Das glaube ich dir nicht, sorry.

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

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Das ist schon lustig hier.

Da wird argumentiert, der WSA-Schein wäre nicht sicher international gültig, gleichzeitig wird aber argumentiert der IBS wäre nur 2 € (10%) teuerer, da er ja national unbegrenzt gültig wäre.

Jetzt kommt auch noch, ich wäre im unrecht, da bei jemanden die Formulierung anders wäre.

Was kommt als nächstes um den Verbandsschein IBS zu verteidigen?
Das einzige Argument ist doch, offiziell ist dies das gültige internationale (na ja, EU-weit) Dokument und der WSA-Schein wird nur einfach so fast immer akzeptiert.

Wie ihr seht, mein MoBo hat auch einen.
Aber nur, da ich zu faul war eine neue Nummer aufzukleben und ich damit nur national unterwegs bin.
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  #49  
Alt 23.02.2012, 22:06
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Dreh mal um den Lappen und scan nochmal ein.

Sieht man auf dem IBS nicht auf den ersten Blick...

PS...lass Frühling werden , ich will Boot fahren

PPS außerdem ist das einer vom DMYV , meine Aussage bezog sich auf den Schein vom ADAC
__________________
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Steffen

Die Schlauheit des Fuchses besteht zu 50% aus der Dummheit der Hühner.

Geändert von HerrJoe (23.02.2012 um 22:11 Uhr)
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  #50  
Alt 23.02.2012, 22:19
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Zitat:
Zitat von HerrJoe Beitrag anzeigen
Dreh mal um den Lappen und scan nochmal ein.
Nö.
Wie gesagt, ist IBS vom DMYV.
Den hatte der Vorbesitzer und ich hab den, damit ich die Nummer übernehmen konnte.

Edit: wenn du einscannst und zeigst wo "Austellung" steht, schmeiß ich den anderen Rechner noch mal an.
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