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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Hallo nochmal
Zitat:
Erstausstellung WSA: 18 Euro Erstausstellung IBS: 20 Euro (ja ok, 2 Euro mehr ) Verlängert man den IBS nicht, so fallen keine weiteren Kosten an! Als deutsches Binnenkennzeichen bleibt der IBS unbegrenzt gültig, genau wie die WSA Anmeldung. (Siehe auch meinen Elwis Link) Nur wer den IBS als Reisedokument nutzen möchte (also im Ausland auf Nummer sicher gehen will), der muss die Verlängerungen des IBS bezahlen. Da diese Option für das WSA Kennzeichen nicht angeboten wird, kann man das schecht vergleichen. Viele Grüße, Oliver (dem das WSA Kennzeichen langt, da er nur im EU Raum unterwegs ist) |
#27
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Zitat:
Wenn es also theoretisch Probleme geben könnte, dann mit abgelaufenem IBS. Meine älteste WSA Zulassung stammt vom 1.6.1987. Da ich mit dem Boot praktisch nur im Ausland fahre, hätte ich bei IBS schon 13 mal verlängern müssen. Wenn das nicht teuerer ist weiß ich auch nicht mehr weiter .....
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#28
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Das kann dir auch beim IBS passieren, siehe den Link von Willy.
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#29
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Zitat:
Du erkennst den feinen Unterschied ? Übrigens weise ich auf meiner HP-Skipperinfos, Pkt. 01=Grundwissen zur Bootsanmeldung, auch genauso darauf hin ! Etwas anderes habe ich noch niemals behauptet - also bitte, schön bei der Wahrheit bleiben ! Wenn Du schreibst, Dir sei kein einziger Fall bekannt wo es Probleme gegeben habe, dann hast Du hier im Forum nicht alles diesbezügliche gelesen, denn Konrnatix hat über solch einen Fall berichtet !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#30
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Deine ewigen Unterstellungen sind einfach nur
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#31
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Das sind Deinerseits Unterstellungen - nicht meinerseits !
Wenn Du solche Behauptungen aufstellst solltest Du sie auch beweisen können - oder Du wirst dazu aufgefordert, bei der Wahrheit zu bleiben ! Du versuchst nur abzulenken, Du könntest stattdessen ganz einfach zugeben, dass Du Dich geirrt hast ! Das wäre eines Moderators Größe - nicht mit unzutreffenden Unterstellungen sich verteidigen !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#32
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Meine Hellwig Triton habe ich 2009 gekauft. , da hatte sie den IBS beim ADAC , und der Vorbesitzer
War damit in Kroatien . Ich habe das Boot dann beim WSA angemeldet, bin auch Nach Kroatien gefahren , es gab keinerlei Probleme beim anmelden .
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Grüße aus Mittelfranken Michael Alkohol und Drogen ist was für Weicheier. Ich bin hart, ich nehm die Realität
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#33
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Zitat:
Du weißt schon, wovon Du sprichst? |
#34
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Wahrscheinlich meint er die Versicherungsbestätigung ....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#35
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Sicher sogar!
Wobei ich am Rande zu meiner Schande eingestehen muß, mein Zubringerschlauchi < 5PS aus Unkenntnis eineinhalb Jahre lang am Lago ohne Versicherungsschutz bewegt zu haben |
#36
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Hallo Fred,
Zitat:
Grüße von Horst |
#37
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Hallo Wolf,
Welchen Link meinst Du? Ich finde den hier im Thread nicht... Grüße von Horst |
#38
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Der hier, aber hol Dir erstmal Chips und Bier.
http://www.boote-forum.de/showthread...hlight=wsa+ibs
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Gruss Vestus
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#39
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Hallo Vestus, hallo allerseits,
dem ziemlich langen Thread entnehme ich, dass der IBS auf der Grundlage der ECE-Resolution Nr. 13 rev. (TRANS/SC.3/118) ausgegeben wird. Der Text dieser Resolution kann hier nachgelesen werden. In welchen europäischen Ländern diese Resolution angewendet wird, steht hier (Stand: August 2011). Beispiele:
Zitat:
Geändert von hyman (22.02.2012 um 07:58 Uhr) |
#40
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[QUOTE=wolf b.;2558015]Auf einem IBS steht "Gültig ab ......." und "Gültig bis ........" und nichts von " in Deutschland unbegrenzt gültig" oder so.
Wenn es also theoretisch Probleme geben könnte, dann mit abgelaufenem IBS. Rückseite IBS vom ADAC: "Zusätzlich gilt dieses Dokument zeitlich unbegrenzt auch als Ausweis über ein erteiltes Amtliches Kennzeichen für Kleinfahrzeuge auf deutschen Binnenschifffahrtstraßen, solange die umseitig enthaltenen Angaben nicht verändert sind." Zitat Ende |
#41
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Zitat:
(warum dies dreisprachig ist, die füs Ausland relavante Gültigkeit jedoch nicht muß ich jetzt aber nicht verstehen?) Trotzdem muß ich aber den IBS alle 2 Jahre verlängern und das WSA Kennzeichen nicht. Wenn ich jetzt bedenke, daß ich seit 1987 mit dem einen Boot unterwegs bin, geschätzte 10 mal davon in Kroatien aber auch Italien, Schweden, Österreich etc. und noch nie Probleme hatte, würde ich es jederzeit wieder so machen. |
#42
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Zitat:
Zitat:
Dazu zdrei Tips : 1. lies Dich doch mal ein, worauf der IBS, gleichgültig von wem ausgestellt, basiert und wer den Auftrag erteilt hat, diesen ausstellen zu lassen. Das wurde hier in diesem Forum schon des öfteren geschrieben und muss nicht ständig für Unwissende neu wiederholt werden. 2. Was verstehst Du bezüglich Frankreich unter "bis vor kurzem" ? Ein durchaus dehnbarer Begriff der seiner spezifizierung bedarf, wenn Du das kannst ! Für mich bedeuten fast 7 Jahre nicht unbedingt "bis vor kurzem". 3. einfach mal nachlesen, wo Du selbst einiges reinkopiert hast ==> Internationaler Bootsschein Aber auch hier darfst Du Dich gerne informieren ==> WIKIPEDIA
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (22.02.2012 um 09:48 Uhr) |
#43
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Hallo Fred,
ich habe ja bereits zugegeben, dass ich mich bei einer meiner früheren Äußerungen, für die Du mich auch angegriffen hast, vergaloppiert habe. Weiter habe ich die bisher umfangreichsten Belege für die von Dir vertretene Meinung geliefert und mich ihr weitgehend angeschlossen. Leider gehst Du darauf gar nicht ein. Der erste Deiner Tipps geht an meinen Fragen leider elegant vorbei. Denn die Frage der Anerkennung des IBS hat doch mit der Frage, wer ihn in wessen Auftrag ausstellt nur am Rande zu tun. Die Frage der Anerkennung sollte überdies mit den verlinkten ECE-Drucksachen für die meisten Länder geklärt sein. "Bis vor Kurzem" ist in der Tat eine recht unscharfe Formulierung, die ich deshalb so gewählt habe, weil ich gerade für Frankreichs Küstengewässer sehr unsicher bin, was denn nun gilt und seit wann. Immerhin steht in der bereits oben verlinkten ECE-Drucksache TRANS/SC.3/2011/12 in der Fußnote 15 zu Frankreich, dass die Resolution 13 rev. nur auf Binnengewässern angewendet wird. Küstengewässer sind explizit ausgeschlossen. Durch welche konkrete vertragliche Vereinbarung oder durch welches französische Gesetz sich an diesem Stand (der ja erst letztes Jahr von der ECE so veröffentlicht wurde) etwas geändert hat, darauf bleiben auch die von Dir verlinkten Leseempfehlungen die Antwort schuldig. Worauf kann ich mich berufen, wenn es bei einer Kontrolle Schwierigkeiten mit dem IBS gibt? Die ADAC-FAQ oder eine Verbands-Website wäre mir da etwas zu dünn. Vielleicht kannst Du ja dazu noch was sagen... Grüße von Horst Geändert von hyman (23.02.2012 um 07:54 Uhr) |
#44
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Du kannst Dich darauf berufen, dass dies ein Zertifikat ist, welches im Auftrag des für Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) heruasgegeben wird - und dies ja nicht nur vom ADAC, sondern auch noch vom DMYV und vom DSV.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#45
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Hallo Fred,
irgendwie schreiben wir hier aneinander vorbei. Warum sollte es einen französischen Wasserschutzpolizisten interessieren, dass das Teil im Auftrag eines deutschen Ministeriums herausgegeben wird? Er ist doch dadurch nicht angehalten es anzuerkennen, sondern nur durch eines von folgenden Dingen:
Eine überzeugende Antwort auf meine Frage müsste schon was sein, was sich seit 2005 nachvollziehbar geändert hat... Grüße von Horst Geändert von hyman (23.02.2012 um 22:11 Uhr) |
#46
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Gruss Vestus |
#47
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Zitat:
Dort steht :Ab Austellung international 2 Jahre gültig In Deutschland unbefristet gültig.
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MFG Steffen Die Schlauheit des Fuchses besteht zu 50% aus der Dummheit der Hühner. |
#48
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Zitat:
Wenn ich genauso Erbsen zähle, frage ich wo bei dir Austellung steht. Das glaube ich dir nicht, sorry. Das ist schon lustig hier. Da wird argumentiert, der WSA-Schein wäre nicht sicher international gültig, gleichzeitig wird aber argumentiert der IBS wäre nur 2 € (10%) teuerer, da er ja national unbegrenzt gültig wäre. Jetzt kommt auch noch, ich wäre im unrecht, da bei jemanden die Formulierung anders wäre. Was kommt als nächstes um den Verbandsschein IBS zu verteidigen? Das einzige Argument ist doch, offiziell ist dies das gültige internationale (na ja, EU-weit) Dokument und der WSA-Schein wird nur einfach so fast immer akzeptiert. Wie ihr seht, mein MoBo hat auch einen. Aber nur, da ich zu faul war eine neue Nummer aufzukleben und ich damit nur national unterwegs bin. |
#49
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Dreh mal um den Lappen und scan nochmal ein.
Sieht man auf dem IBS nicht auf den ersten Blick... PS...lass Frühling werden , ich will Boot fahren PPS außerdem ist das einer vom DMYV , meine Aussage bezog sich auf den Schein vom ADAC
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MFG Steffen Die Schlauheit des Fuchses besteht zu 50% aus der Dummheit der Hühner. Geändert von HerrJoe (23.02.2012 um 22:11 Uhr) |
#50
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Nö.
Wie gesagt, ist IBS vom DMYV. Den hatte der Vorbesitzer und ich hab den, damit ich die Nummer übernehmen konnte. Edit: wenn du einscannst und zeigst wo "Austellung" steht, schmeiß ich den anderen Rechner noch mal an. |
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