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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Hallo,
auch wenn der Punkt erstmal erledigt ist. Letztes Jahr hatten wir ein ähnliches Problem: Trailer in D zugelassen, TÜV seit 6 Moaten abgelaufen. Auf dem Rückweg in D von der Polizei aufgehalten worde. Es gab eine kostenlose Mängelanzeige, mehr nicht. Ist aber bestimmt von der Tagesform der Polizei abhängig. Ansonsten: Abmelden, Kurzzeitkennzeichen holen und ab zum TÜV. Danach wieder richtig anmelden. Kosten nicht viel, gut ist ein bisserl Aufwand wg. der Zulassungsstelle. Viele Grüße Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein |
#27
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Meine Info ist, dass Fahrzeuge die im Ausland sind, unverzüglich bei Rückkehr nach D zum TÜV müssen. Vorher gehts ja nicht.
Ich habe das Problem ja auch bald, da ich mein Boot und Trailer (TÜV jahrelang abgelaufen) nach dem Urlaub vor Rab aus mit nach Hause nehme. Entweder fahre ich nach Grenzübertritt zur nächsten TÜV-Station und von dort nach Hause oder (je nach Tageszeit) direkt nach Hause und hier dann zum TÜV. Die Höchststrafe ist nach meiner Recherche ca. 75 € + 2 Punkte. Hier ist der Thread, wo ich letztes Jahr mal nachgefragt hatte (zwar wg. Zoll, aber es sind die TÜV-Fragen ausführlich beschrieben): http://www.boote-forum.de/showthread...ighlight=t%FCv @ wolf Solange der Trailer nicht nach D überführt wird, braucht er eigentlich keinen TÜV |
#28
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![]() Zitat:
![]() Hab ich aber für die nächsten 2 Jahre erledigt, wie du in meinem Beitrag von gestern Nacht sehen kannst. |
#29
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Ja Wolf ich habe schon gelesen, dass Du das "Problem" gelöst hast.
Es ist aber plausibel, dass Fahrzeuge die im Ausland sind, erst wieder beim TÜV vorgeführt werden können (müssen), wenn sie wieder nach D kommen, alles andere wäre eigentlich völlig unlogisch. Z.B. wenn jemand mit einem WoMo jahrelang außerhalb D unterwegs ist..... So ganz geheuer ist es mir allerdings auch nicht, diese Jahr mit seit Jahren abgelaufenem TÜV am Trailer, nach Hause zu fahren. Andererseits ist das Risiko bei der Höchststrafe auch überschaubar ![]() |
#30
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![]() Zitat:
Die Lösung wäre evtl. gewesen eine österreichische Untersuchung machen zu lassen, da hatte ich mich aber nicht gekümmert. |
#31
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Dein Fahrzeug muss deutschen Richtlinien entsprechen und die werden im Ausland nicht geprüft.
Es gibt sicher mehrere Sichtweisen, aber die gesetzliche Regelung ist eindeutig. Auszug Wikipedia: Zitat:
Zitat:
Da Du nicht in Österreich lebst, musst Du (und kannst Du) Deinen Trailer nicht dort zulassen, musst ihn aber auch nicht nach D holen um die HU machen zu lassen. |
#32
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![]() Zitat:
das einzig pingelige volk sin die slovenen aber da ist die changse das die dich anhalten relativ klein. Bin auch schon quer über den balkan gefahren ohne tüv auf dem trailer, keinen hat das interesiert.
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by Micha ![]() |
#33
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![]() Zitat:
Hätte ich selbst gezogen wäre ich das Risiko evtl. eingegangen. |
#34
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Gerade in einer österr. Zeitung gelesen:
Zitat:
Die §57a Überprüfung inkl. Aufkleber (ugs. Pickerl) ist funktionsgleich mit der dt. TÜV Überprüfung! Ich habe mit der ungarischen Polizei (Rendörseg) die Erfahrung gemacht, dass im Zweifelsfall ziemlich willkürlich agiert wird, ich würde -bei allem Respekt gegenüber den neuen EU-Ländern- die Rechtsstaatlichkeit speziell im Verkehrsstrafwesen nicht mit DE oder auch AT vergleichen.
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