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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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@all
was hier noch nicht angesprochen wurde.... Die Schutzbriebe beinhalten oft nur das Fahrzeug und nicht den Anhänger. Das heist wenn du mit deinem Gespann irgenwo liegen bleibst holen die dir dein Auto heim...den Hänger bezahlst du aber....und die Kosten dafür sind nicht kalkukierbar. Dann brauch ich sowas doch nicht. Deshalb habe ich mich für den ADAC entschieden weil der das Gespann abdeckt. Ich bin auch einemal liegen geblieben.....mir wurde anstandslos geholfen. gruss pete
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Die Schiffahrtsstrassenordnung behindert meinen Fahrstil.
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#27
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Zitat:
Dann hat er ein bisschen angeschubst und das Ding ist losgerollt, genau gegen einen abgestellten PKW-Hänger. Peng, Motorhaube, Grill ect. Es handelt sich übrigens um eine 20 Jahre alte S-Klasse ohne Reparaturstau. Da sind natürlich die Ersatzteilpreise auch nicht so ganz ohne. Der Kommentar des Fahrers, da müssen Sie mal schaun, ob Sie jemanden haben, der Ihnen das günstig ausbeulen kann, da wusste ich schon, dass gibt Ärger. Als ich den Schaden telefonisch in München gemeldet habe, war der Kommentar der Dame: Jetzt sagen Sie nicht, das Fahrzeug wurde rückwärts aufgeladen? Da scheint es also öfter "Vorkommnisse" zu geben und offensichtlich auch entsprechend eine interne Anweisung, mal schaun ob man da mal was raus bekommt. Die abschlissenden Worte des gegnerischen Anwalt bei der Verhandlung sinngemäss , wir bestreiten alles, also die Zahlen aus dem Gutachten, den Schadenshergang und die sich daraus ergebende Verpflichtung zu zahlen. Und natürlich war das sowieso nur eine alte Karre und noch dazu an der Achse beschädigt. Also hauptsache wir brauchen nicht zahlen, eben......
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Grüße Mario www.arche-stendal.de www.facebook.com/arche.stendal/ Jack London: Die Aufgabe des Menschen ist zu Leben, nicht zu existieren. Ich verschwende meine Tage nicht mit dem Versuch sie zu verlängern, Ich nutze meine Zeit Geändert von mariot (12.05.2012 um 10:11 Uhr) |
#28
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Zitat:
Montag vor einer Woche wollte ich nur kurz zum Baumarkt als es irgendwann ein ungewohntes Geräusch gab und die Ladekontrollleuchte leuchtete. Der ADAC Abschlepper war nach 30 Minuten vor Ort, aufgeladen und befestigt und zur Jeep Werkstatt gebracht. Der Flachriemen wurde vor 5000 km im Dez. 2011 mit den anderen Inspektionsarbeiten ersetzt. Nun war er total zerfleddert. Ursache...vermutlich Marderbiss. Das alles ist 10km von zu Hause entfernt passiert. Mit meinem 7er musste ich wegen einem defekten Kühlsystem zweimal (Gera und Bodensee) auf den ADAC vertrauen. Vom Bodensse ging es per ADAC Leihwagen nach Hause und der BMW reiste eine Woche später nach. Die haben vor dem Verladen Fotos und eine Dokumentation über jeden nur kleinsten Kratzer angefertigt um jeglichen späteren Ärger zu vermeiden. Der ADAC ist für mich eine Gemeinschaft die Sicherheit bietet und ich gerne bezahle in der Hoffnung ich brauch die nicht. Die monatliche Clubzeitschrift ist informativ und wird gerne gelesen.
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Gruß vom Oberrhein.
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#29
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Ich bin auch schon lang (nach schlechten Erfahrungen) aus dem ADAC ausgetreten...
Uns ist der Keilriemen auf der Autobahn gerissen, wir haben dann den ADAC gerufen... Als der endlich nach ca. 2 Stunden da war und nach schaute sagte er nur das die nicht den passenden Keilrippenriemen dabei haben... Er entschuldigte sich nur und ist dann unverrichteter Dinge wieder weg gefahren... Ich habe dann das Auto stehen lassen und bin am nächsten Tag zum Teilehändler und habe mir den Keilrippenriemen gekauft und habe den selbst montiert und habe im selben Atemzug meine Mitgliedschaft gekündigt... Nie wieder... Seid dem läuft alles über meine Versicherung (Schutzbrief) und seit dem ist alles tuffte... LG Hendrik
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#30
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Erwartest du echt, er hat 100 verschiedene Rippenriemen im Fahrzeug liegen? Wo lebst du?
Und er wird sicher auch nicht einfach gefahren sein sondern dir angeboten haben, das Fahrzeug in die nächste Vertragswerkstatt zu schleppen.
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#31
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Zitat:
Anderer Fall (mit Schutzbrief): Lichtmaschine defekt... Mechaniker war da, natürlich keine Lichtmaschine dabei... Kurzes Telefonat, Mechaniker fährt wieder weg, besorgt eine Lichtmaschine und baut diese vor Ort ein... Dies hätte man auch beim ADAC erwarten dürfen, da dieser nur 10km entfernt seinen Sitz hatte und es Tagsüber an einem Werktag geschehen ist... |
#32
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Hallo
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In dem Fall musst ich dann zweimal warten, aber letztendlich wurde mir geholfen. Die Benachrichtigung an den Abschlepper muss in Deinem Fall irgendwie verloren gegangen sein Viele Grüße, Oliver |
#33
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Zu male ich mir nicht vorstellen kann das der ADAC einfach dich und dein auto auf der autobahn stehen lässt , weil dort ist jedes auto aufem pannenstreifen eine potenzielle gefahr! Wenn er nix an ort und stelle reparieren kann wird abgeschlepp und das gratis für mitglieder!
Gruss Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht .
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#34
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Mal eine Frage an alle die hier den ADAC über alles verteidigen und loben. Würdet Ihr das Verhalten vom ADAC okay finden, wenn es um Euer Fahrzeug gegangen wäre? Glaubt Ihr, daß die Rechtsabteilung des ADAC sich bei Euch
anders verhalten hätte?
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat
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#35
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Hi ,
vor vielen , vielen Jahren sind wir mal mit meinen Eltern mit 2 Fahrzeugen und WoWa nach Kroatien gefahren . In Slowenien an der Tanke wollte mein Zündschlüssel nicht mehr , war ne W124 Krankheit. Ich war nicht im ADAC , aber meine Eltern , über die wurde der Schaden auch abgerechnet. ADAC angerufen , der hat meinen Benz nach Italien !! in eine Mercedeswerkstatt geschleppt . Zusätzlich wurde mein WoWa in Slowenien zum nächsten Campingplatz gezogen . Das war an einem Sonntag , am nächsten Tag ein neues Zündschloss eingebaut bekommen , bezahlen musste ich vor Ort nichts. Rechnung übers Material folgte nach einigen Wochen , alle anderen anfallenden Kosten , auch die Taxifahrt hatte der ADAC übernommen. Aber ich habe keinerlei Verständnis dafür das ein Abschlepper einen Schaden verursacht und dieser nicht unverzüglich beglichen wird. Ich verstehe das auch nicht , wenn jemand etwas beschädigt muss er dafür aufkommen , fertig , AGB´s hin oder her Gruß Udo |
#36
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Zitat:
nicht nachgeben. Andererseits steht ohne zu übertreiben millionenfache gute Hilfeleistung den berühmten Ausnahmen von der Regel gegenüber.... davon ausgehend dass der Abschlepper, der im Dienst des ADAC unterwegs ist, sicher auch eine Versicherung hat, kann ich das Verhalten der Rechtsabteilung nicht verstehen. U.a. wäre da mal eine Schilderung an die große AUTO-Blödzeitung nicht falsch, die nehmen solche Fälle gerne ins Programm, gehen direkt an die Verantwortlichen und setzen sich dazu auch ein...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#37
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Danke an die letzten Beitragsschreiber. Ich würde es nett finden, wenn hier der von mir geschilderte Fall Thema bleibt und nicht die tausende wo geholfen wurde. Das entschuldigt doch meinen Fall in keinster Weise und sollte euch eher zu denken geben oder glaubt hier jemand, dass könn Ihm nicht passieren? Da dachte ich auch mal.
Nach meinem Rechtsverständnis hat jemand mein Eigentum beschädigt, dadurch ist mir ein nicht unerheblicher Schaden entstanden, welcher nun nicht beglichen werden soll. Ihr solltet euch mal die Frage stellen, wie es euch damit gehen würde, das würde mich eher interessieren. Der ADAC Vertragspartner ist übrigens nicht haftbar zu machen, das hat irgenwas mit Erfüllungsgehilfe zu tun. Ist für mich eigentlich auch klar, Mein Vertragspartner war der ADAC und nicht Firma XY und die müssen auch regulieren, basta.
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Grüße Mario www.arche-stendal.de www.facebook.com/arche.stendal/ Jack London: Die Aufgabe des Menschen ist zu Leben, nicht zu existieren. Ich verschwende meine Tage nicht mit dem Versuch sie zu verlängern, Ich nutze meine Zeit Geändert von mariot (12.05.2012 um 14:18 Uhr) |
#38
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sehe ich genauso Mario und wie im von mir geschilderten Fall, war das auch gar kein Problem.
Irgendwas ist da bei dir anders gelaufen als bei mir
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#39
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...mir ist 2000 oder 2001 in HR auf Brac eine Grundplatte der Lima hochgegangen. Am nächsten Tag kam der Mechaniker, hat das Auto mitgenommen und wieder einen Tag später zurückgebracht. Bezahlt habe ich nur die Gebühren für die Fähre (2x) und die Telefongebuehren für den Anruf. Den Rest hat mein Schutzbrief (damals in der VK enthalten) gemacht.
Im Ausland kann einem nicht nur ausschließlich der (meiner Meinung nach total überbewertete) ADAC helfen. Und außerdem haben bzw. Bieten inzwischen auch immer mehr Hersteller eine Mobilitaetsgarantie, die man automatisch und kostenfrei erhält sofern man sein Fahrzeug bei markengebundenen Fachbetrieb gewartet hat. Dazu reicht es sogar aus, die letzte Inspektion da gemacht zu haben.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#40
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Zitat:
...und der Abschlepper hat üblicherweise eine Betriebshaftpflicht (beim ADAC)...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#41
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Zitat:
Wer hat das Seil gelöst? Warst du selber daran beteiligt? Der Schaden ...so wie du ihn schilderst...gibt ja überhaupt keinen Zweifel das der Fahrer der Verursacher ist....da gibbet auch nix zu verhandeln. Beschtreitet der Fahrer den Hergang? Entweder der Verursacher einer solchen Beschädigung quitiert dir das was passiert ist oder man holt die Polizei...wo ist jetzt der Haken? Irgedwas fehlt mir noch um mir über die Angelegenheit eine Meinung zu bilden gruss peter
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#42
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Zitat:
DerSchaden wurde natürlich protokolliert, ein hinzuziehen der Polizei hätte in dem Fall nichts geändert. Es fehlt auch nichts an meiner Schilderung, entsprechend verwundert bin ich über die Weigerung die Sache entsprechend des Gutachtens zu regulieren. Ich kann mir das nur so erklären, dass das ganze Methode hat, mit der Absicht sich dann irgendwo per Vergleich zu treffen oder gar mit deren Erfahrung, dass viele den Klageweg scheuen und sich mit einem Allmosen (in meinem Fall 200€) zufrieden gehen. Die kommen bestimmt viel zu oft mit der Nummer durch, nur diesmal nicht.
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...ja ..jetzt ist alles klaro...
Ja so geht das nicht...bin ich ganz deiner Meinung Mit welchen Argumente die Vertreter des ADAC sich aus der Verantwortung ziehen können oder wollen ist mir schleierhaft! Ist vermutlich tatsächlich nicht grob farlässig...aber warum man dadurch nicht haftbar ist kenn ich nur bei Eltern deren Kindern Mist gebaut haben. Vielleicht musst du den Mann dann persönlich in die Verantwortung nehmen! gruss peter
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#44
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Grob fahrlässig könte es dann sein, wenn es beim ADAC eine interne Anweisung gibt, Fahrzeuge nicht rückwärts aufzuladen, da dies vielleicht in der Vergangenheit schon mehrfach zu solchen Schäden geführt hat? Der Kommentar der Telefonistin bei der Schadensmeldung deutet zumindest darauf hin, nur wie kommt man an solche Infos?
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Es gibt aber vielleicht nicht nur bei ADAC solche Richtlinien sondern allgemein bei Abschleppwagen das das Fahrzeug vorwärts zu beladen ist. An diese wird man irgenwie dran kommen können....da würde ein Blick oder ein Auszug einer Bedienungsanleitung eines solchen Abschleppwagen Aufschluss geben und die grobe Fahrlässigkeit nachweisen können! gruss peter
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#46
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Mario....eigendlich ist das doch so das das Fahrzeug von dir an ihn übergeben worden ist und er das Ding kaputt übergeben hat.
Hier ist das wie in jeder Wekstatt...macht da einer in der Werkstatt ne Beule in dein Wagen ist er in der Pflicht ...egal ob grob falässig oder nicht. In dem Moment wo der Wagen wieder übergeben ist....ist er raus....das war nicht der Fall. Es spielt doch keine Rolle ob das Ding vorwärts oder Rückwärts gepackt wurde....es sei denn du hast darauf bestanden! gruss peter
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#47
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Ja das ist die Theorie, die berufen sich aber auf irgendein Frachtgesetz
Natürlich habe ich auf gar nix bestanden, warum auch?
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#48
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Zitat:
Berufen die sich schon im Vorfeld darauf? gruss peter
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#49
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Du hast recht- wobei ich durch meine Erfahrungen das Verhalten des ADAC absolut nicht verstehe und mich nur wundere und nachdenke.
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Gruß vom Oberrhein. |
#50
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Ja, der gegnerische Anwalt weist darauf hin, dass in jeder Ausgabe dieser überflüssigen monatlichen Zeitschrift die AGBs drin sind.
Da heisst es unter 5 Für Leistungsstörungen bei Pannen-und Unfallhilfe in Deutschland haften wir, wenn wir oder usere Vertragspartner vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, soweit es nicht die wesentlichen Hauptpflichten des Vertrages oder Körperschäden betrifft. Wird Ihr Fahrzeug befördert, haften wir wie ein Frachtführer nach den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches..... Also (in doofendeutsch) beschädigen wir dein Fahrzeug und du kannst uns nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachweisen hast du Pech gehabt, dann bekommst du von uns nix. Ich bin übrigens auch Plus-Mitglied, das ist in dem Fall einen Dreck wert. Wie gesagt, das Gericht hat entschieden, dass Begriffe wie Leistungsstörungen und Frachtführer in AGBs inakzeptabel sind, nur as ist erst die erste Instanz.
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