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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Und noch eins:
Maßgeblich bei einer Kontrolle ist das zulässige Gesamtgewicht des Hängers, auch wenn der unbelanden ist. Ist das zulässige Gesamtgewicht des Hängers größer, als in den Fahrzeugpapieren des ziehenden Fahrzeugeszugelassen, wird das Gespann still gelegt. Passierte einen Arbeitskollegen von 8 Wochen. LG Lalao0
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#27
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das hätte ich so nicht gedacht! bin immer davon ausgegangen das hier das tatsächliche gewicht rangezogen wird.ist das als sicher anzusehen?? dachte immer das auch ein 2 tonnen hänger gezogen werden darf wenn das auto nur 1800 ziehen darf,aber der hänger leer ist.
vielleicht hat sich damit bei captain morgan schon alles erledigt wenn er einen 600kg trailer hat! gut das bei mit das zulässige gewicht vom hänger und die anhängelast vom auto jeweils 1800kg sind!! mfg michael |
#28
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Hi,
Danke nochmal für die Hinweise und Links. Dann gehe ich mal von den 529 Kg aus. Wie hoch das tatsächliche Gewicht ist, kann ich natürlich nicht mit Sicherheit sagen. In den Unterlagen vom Boot steht eben nur das Gewicht ohne Motor, 237 Kg, und mit Motor 337 Kg. Aber wenn ich im Internet gucke, dann wiegt der AB nur 78 Kg und keine 100 Kg. Aber mit dem ganzen Zubehör im Boot landet man vermutlich wieder bei 100 Kg. Hatte auch schon überlegt den AB abzunehmen, aber dann fehlt mir der Platz im Kofferraum und das Boot kann ich schlecht beladen. Wegen Auflastung, muss ich mal prüfen ob sich da was machen lässt. Aber bei amerikanischen Fahrzeugen gestalten sich so Sachen meistens eher schwierig. Tja sollten wir angehalten werden und gewogen werden, und sollte das Gewicht zu hoch sein, dann werde ich wohl mit einem Bussgeld leben müssen. Und müsste schlimmstenfalls einen Bekannten bitten uns zur Hilfe zu eilen. Wäre natürlich sehr unschön wenn es dazu kommt, und ein schönes Gefühl hat man die ganze Fahrt über dann auch nicht, aber ein anderes Zugfahrzeug kann ich auf die Schnelle für den Urlaub nicht auftreiben. Aber vielleicht ergibt sich noch etwas und ich finde vielleicht einen gebrauchten Anhänger mit Bremse und passender Nutzlast. Grüsse Sebastian |
#29
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[QUOTE=michael.b;2690427]das hätte ich so nicht gedacht! bin immer davon ausgegangen das hier das tatsächliche gewicht rangezogen wird.ist das als sicher anzusehen?? dachte immer das auch ein 2 tonnen hänger gezogen werden darf wenn das auto nur 1800 ziehen darf,aber der hänger leer ist. Nö, is nich so - leider
vielleicht hat sich damit bei captain morgan schon alles erledigt wenn er einen 600kg trailer hat! richtig gut das bei mit das zulässige gewicht vom hänger und die anhängelast vom auto jeweils 1800kg sind!! - Wenn der Hänger überladen ist, ist es auch wieder Mist. Lieber vor der Urlaubsfahrt mit dem Hänger auf die Waage. Kostet meist bei landwirtschaftlichen Lagerhäusern nen 5er in die Kaffeekasse und ist allemal billiger als eine eventuelle Strafe wegen Überladung. LG Lalao0
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#30
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sebastian,jetzt schau dochmal in die papiere von anhänger!
wenn das mehr wie 454 kg drin steht als zulässiges gesamtgewicht vom hänger ist vorbei mit ziehen! hast du doch grade gelesen das z.b. ein hänger mit 500kg zulässigem gesamtgewicht direkt stillgelegt wird! also wie hoch ist das zulässige gesamtgewicht von deinem hänger??? ein anhänger der leer schon 220kg wiegt wird sicher mehr wie 500kg gesamtgewicht haben und wäre damit für dich unziehbar!! mein boot wiegt 1150 kg! da ist noch genug luft bis die 1800 mal geknackt werden! bei unserem raiffeisen kann man direkt so auf die waage fahren und den wert an der großen anzeige ablesen! mfg michael Geändert von michael.b (02.06.2012 um 12:31 Uhr) |
#31
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Angehängt als Link die Preisliste fürs Überschreiten
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Zitat:
gruss dieter
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hallo dieter
was willste machen wenn die das so auslegen und dir die weiterfahrt untersagen?? hätte das so auch nicht erwartet! mfg michael
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#34
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Das ist ja nun völlig daneben ,
gruss dieter Passiete in RLP und hab ich mir nicht aus den Fingern gesogen. LG Lalao0
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Zitat:
gruss dieter |
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Zitat:
1. darum bitten mir zu sagen wo der Gesetzestext hinterlegt ist und 2. die Beamten energisch auf §42 STVZO hinweisen und vor allem die eingestellten Links genauestens lesen: Zitat:
Zitat:
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Gruß vom Oberrhein.
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genau so seh ich die lage auch!
gemessene achslast plus gemessene stützlast sind das tätsächliche gewicht vom anhänger! also die stützlast wird zur achslast DAZUGERECHNET,nicht abgezogen!!! kommt auf gleiche raus wie den anhänger einzeln belagen auf eine waage zu stellen. dann weiß man was hinten dran hängt! mfg michael |
#38
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Also das man keine Anhänger ans Zugfahrzeug hängen darf, die ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als die im Fahrzeugschein angegebene Anhängelast haben ist falsch.
Viele ungebremste Anhänger sind auf 750 Kg ausgelegt, aber nur die wenigstens Zugfahrzeuge haben exakt diesen Wert. Wenn dem wirklich so wäre, denn müsste man ja quasi jeden Anhänger exakt dem Zugfahrzeug anpassen. Das ergibt absolut keinen Sinn. Wie kann denn Harbeck oder Wick usw. z.B. ungebremste Anhänger verkaufen mit 750 Kg zulässigem Gesamtgewicht wenn das kein einziges Zugfahrzeug erfüllt ? Die dürfen also alle nicht fahren ? Das ist schlichtweg verkehrt. Und es steht ja auch in dem Link von oben, "Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte, dürfen nicht überschritten werden. Das heißt aber nicht, wenn z.B. Ihre Anhängelast 1000 kg beträgt, dass Sie dann nicht auch einen 1300 kg Anhänger ziehen dürfen. Sie dürfen in diesen Anhänger dann nur 300 kg weniger Nutzlast transportieren." Das ergibt Sinn und so ist es auch. Geändert von -CaptainMorgan- (02.06.2012 um 13:28 Uhr) |
#39
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Zitat:
Den fehlenden platz kannst doch mit eine Dachbox ausgleichen
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Gruß Harald Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun. Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell |
#40
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Ja, hatte ich auch schon mal überlegt, aber für das Auto gibts sowas leider nicht. Und dann mit meiner Frau den AB zu montieren...das klappt nicht bei dem Gewicht.
In beiderlei Hinsicht nicht, der Motor wiegt zuviel, und meine Frau zuwenig . |
#41
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Hallo, erst mal die Frage was ist das GENAU für ein Zugfahrzeug? (typ motor BJ usw). Weil damit kann man bei Dekra/Tüv nachfragen ob sie für das Auto schon andere Anhängelasten freigegeben haben, wenn ja dann einfach auflasten lassen.
Rechne nicht so viel rum, im zweifel einfach wiegen (geht in fast jeder Kiesgrube, Schrottplatz usw, meist für nen 5er in die Kaffeekasse), zum wiegen einfach den Hänger mit Boot einzeln auf die Waage stellen. Mit dem + oder - der Stützlast brauchst du beim Anhängergewicht nicht rumrechnen, weil wenn du zuviel stützlast (Natürlich übertrieben!!!) hast hebt es dir die die Vorderräder aus und bei zu wenig habt es dir wenn man pech hat die hinerachse aus, das beides nicht gut ist, brauch ich glaub ich nicht zuerwähnen. mit einer Personenwaage unter das Stützrad oder besser unter die Kupplung des Hängers lässt sich das ganz leicht feststellen. |
#42
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ich würd wie gesagt sehen das eingetrage anhängergewicht beim auto hoch zu bekommen.
alles andere ist ne vage sache und wenn du erstmal da stehst und nicht weiter darft hast du ein richtiges problem. ich glaube wenn du da an die richtigen kommst fährst du erstmal kein meter mehr. mfg michael |
#43
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Hi,
also da gibt es nun ganz viele unterschiedliche Sachen hier. Alle einmal einzeln aufgedröselt. Ich habe/musste mich beruflich damit auseinander setzen. 1. Die tatsächliche Anhängelast. Die ergibt sich aus der eingetragenen Anhängelast zuzüglich der Stützlast, wobei dort immer der niedrigere Wert vom Anhänger oder Zugfahrzeug gilt. Aber auch hier gibt es maximale Grenzen. Bei ungebremsten Anhängern darf die Anhängelast und Stützlast nicht 750 KG überschreiten, bei gebremsten Anhängern darf die Anhängelast und Stützlast nicht 3500 KG überschreiten. 2. Beim Wiegen, wird das Gewicht des Anhänger alleine, und im angehängten Zustand ermittelt. So hat man alle Werte um zu gucken, ob das Gespann überladen ist. So ist es rechtlich vorgeschrieben, aber oftmals kommt es bei Kontrollen vor, dass nur im angehängten Zustand gewogen wird, da es wohl einfacher ist. 3. Entscheidend ist, das tatsächliche Gewicht des Anhängers, nicht das eingetragene maximale Gewicht des Anhängers, soweit es mit dem Führerschein passt. Also bei BE kein Problem, hat man nur B darf das maximale Gewicht und des Anhängers nicht das Leergewicht des Autos übersteigen, noch darf das maximale Zuggesamtgewicht nicht über 3500 KG liegen. Ich würde mir anstelle des Threaderstellers versuchen die Anhängelast zu erhöhen. Oder versuchen einen gebrauchten gebremsten Anhänger zu kaufen. Damit hätte man dann auch schon einen für das eventuell nächste größere Boot. |
#44
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Zitat:
Vor allem wird im angehängten Zustand das tatsächliche Anhängergewicht also unter Berücksichtigung der Stützlast, ermittelt. Und wegen 27 kg zuviel würde ich mir mal gar keine Gedanken machen und entspannt in Urlaub fahren.
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Gruß vom Oberrhein. |
#45
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Lies mal hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bk...anhang_11.html
im Teil "b" steht was Überladung kostet. In deinem Fall sicher zu verkraften. Ich bin in fast 40 Jahren noch nie mit einem privaten Anhänger kontrolliert worden. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du auflasten kannst.
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Nehmt das Leben nicht so ernst - da kommt eh keiner lebend raus. Gruß Michael |
#46
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Ja, ich mache mir da auch jetzt keinen Kopf mehr.
Rein optisch sieht es ja auch völlig ok aus, da ist ja keine Überladung zu sehen. Und wenn ich doch zufällig kontrolliert werde und es zuviel ist, dann werden es unter 10% sein und ich zahle zumindest hier in D nur 10,- Euro dafür. Und schlimmstenfalls muss ich eben wirklich einen Bekannten bitten mit seinem T4 mal eben Richtung Kroatien loszudüsen, sollte mir die Weiterfahrt untersagt werden, was ich bei unter 10% jedoch bezweifle. Ich frage dennoch beim Hersteller und TÜV nochmal nach ob man da was machen kann und eine höhere Anhängelast eingetragen bekommen kann. Grüsse Sebastian |
#47
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Ne ganz richtig wäre es eben, beides zu wiegen. Im angehängten Zustand und solo. Dann hat man sämtliche relevanten Gewichte. Maximalgewicht, Stützlast und Anhängelast zusammen. Nur das machen die eben recht selten....
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#48
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Zitat:
Denn es geht den Kontrolleuren um die Anhängelast ! Die wird nun mal unter Berücksichtigung der Stützlast ermittelt, also im angehängten Zustand. Im zweiten Kontrollschritt wären erst die Einzelgewichte wichtig und dazu wirst du von der Rennleitung dann auf eine geeichte Waage gebeten.
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Gruß vom Oberrhein. |
#49
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bist du dir da sicher?
in meiner Heckklappe klebt ein Schild "Stützlast max. 60kg" Typenschild der AHK sagt "max 100kg" AHK vom Trailer sagt auch "max 100kg" was soll ich jetzt tun? Beten, dass die Kameraden in Uniform den Aufkleber nicht finden? mit meinem Auto mit 100kg Stützlast fahren ist sehr unentspannt
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte |
#50
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Stützlast auf 60kg einstellen.
Evtl. prüfen ob die Angaben auf dem Aufkleber richtig sind und zum Fz.typ passen.
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Gruß vom Oberrhein. |
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