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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Das waren keine Bierzeltgarnituren sondern extra große "Paddel" fürs Boot. Und das waren auch keine Bierflaschen sondern Balast damit das Boot keine Schlagseite bekommt Gruß Richi
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Relativ ist: wenn mir einer seine Nase in den Hintern steckt.....Dann haben beide eine Nase im Hintern ! Nur ich bin relativ besser dran |
#27
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Es ging zu einem Angelausflug mit 4 Booten und die Ladung wurde nach der besten Verlademöglichkeit auf den Booten (und Autos) aufgeteilt. Über eine mögliche Einschränkung - außer des Gewichtes- hat sich einfach keiner Gedanken gemacht.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#28
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Man kann natürlich alles "zerquatschen", aber ich denke zum Thema hat Danger 38 alles gesagt.
Man kann alles ins Boot laden was man zum Ausüben des Sportes benötigt, inkl. Kleidung etc.. Wichtig dabei ist nur dass man das zul. GG beachtet und vielleicht noch viel wichtiger ist, dass man die Balance des Trailers beachtet, also immer genug Gewicht auf die Deichsel bringt um ein Schlingern des Trailers auszuschließen. Wenn einen dann ein Uniformierter belehren will, was ja gerne mal geschieht, ist es gut wenn man genau mit den Argumenten von Danger 38 kontert...es sind nämlich auch nur Menschen ...wenn natürlich die Reifen schon am Kotflügel streifen und das Gespann leicht schlingernd unterwegs ist, dann braucht man sich nicht wundern...
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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#29
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Was heißt: Zerquatschen? Es wird niemand genötigt ein Grünes Kennzeichen zu beantragen. Die Steuerersparnis erhält man, weil versichert wird das lediglich das Boot zugestellt und abgeholt wird. Das betriebtechnische Ausrüstung geduldet wird, ist schon einmal ok. Aber alles was nach Ladung aussieht - egal ob Klappstuhl, Raviolidose oder Bekleidung hat nichts auf dem Boot zu suchen.
Wer das möchte, muss den Trailer halt Schwarz zulassen und ein paar Kröten pro Jahr blechen - siehe §10 KraftStG. Die Grauzone oder die geringe Gefahr erwischt zu werden, liegt daran, dass das Überprüfen nicht in der Zuständigkeit der Polizei liegt, sonder n beim Zoll. In Zollgrenzbezirken treten aber Polizei und Zoll gebündelt bei der weiterführenden Verkehrsüberwachung auf und dann hat man schlechte Karten. Nachdem mein Kumpel erwischt wurde, stellte er die Frage zur Sachlage schriftlich der Polizei/ Zoll und bekam daher auch meine frei wiedergegebene Antwort. Ich habe das Schreiben hier auch mal vor ein paar Jahren gepostet ( meine ich), da diese Frage zu jeder Urlaubszeit im BF wieder auftritt. Was jeder daraus macht ist sein Ding - sind ja alle alt genug. Aber mal was davon gehört zu haben und sich dementsprechende Gedanken zu machen, ist nicht verkehrt. In diesem Sinne...allzeit einen netten Polizisten.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#30
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So,
Vielen dank euch allen, vorallen für die Infos aus " Erster Hand " .... Find ich echt klasse, mit so vielen Antworten hätte ich nicht gerechnet. Ich werde also alles ins Boot hauen was ansatzweise mit dem Wassersport zu tun hat, also keine Waschmaschienen, Bierzeltganituren und kein Waschmittel ( lässt sich die Vermieterin immer mitbringen ) ..... Also danke noch mal an die fleissigen Textverfasser ! LG Thomas |
#31
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Was zu beweisen wäre!
Aber es gibt ja legale Abhilfe: Bootsanhänger mit schwarzem Schild anmelden und halt Steuern zahlen. Ist besonders bei kleineren Anhängern und Saisonzulassung erschwinglich.....
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Gruß Ewald |
#32
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Kurzzeit-Zweckänderung !!
melde doch den Trailer beim Finanzamt ! Für 4 Wochen einen 1500kg Trailer für 5€ bei uns in Detmold ! Da mache ich mir keine Sorgen wie gut -oder schlecht der Ordnungshüter geschlafen hat !!
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Gruß von der Weser Jörg
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#33
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Zitat:
Das sagtest du gestern bereits....du wirst ALT Zitat:
Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer! |
#34
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Das ist interessant, aber auch ich habe öfters mal Dinge im Boot liegen, die nicht zwingend zum Boote gehören. Aktuell eine Wäschespinne für den Wohnwagen und 1 Plane, aber könnte ja auch fürs Boot sein.
Eine weitere Frage dazu: Muss man Zurrgurte mit so einem Zettel dran haben oder reichen auch andere? Bisher bin ich immer mit den sehr gut dimensionierten gefahren, die ich habe. Ein Kollege meinte aber die müssten zertifiziert sein. Ist dem so? Zudem fahre ich immer mit Zusatzspiegel. Was sicher nicht nötig ist, da ich diese aber habe montiere ich die und man sieht auf jeden Fall mehr. Ein Bootskollege wurde aber mal ohne in de Schweiz angehalten und verwarnt, dass er mit fahren müsse, obwohl das Boot schmaler als der PKW ist. Ist jemand im Forum, der diese Fragern beantworten kann? |
#35
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Soweit ich weis müssen die Gerute zertifiziert sein, also dieses blaue Etikett mit der DIN EN 12195-2 haben.
Zu den Spiegeln kann ich nix sagen, würde mich aber auch interessieren, da bei mir das Boot breiter als das Auto ist. Grüße Sascha |
#36
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Zitat:
Ja, Die Zurrgurte MÜSSEN die Zettel haben wo ersichtlich ist wieviel Kilo sie aushalten! Aber nicht nur Die Gurte sondern Auch die Ratschen!!! Ohne Zettel sind die Wertlos und werden nicht zur Ladungssicherung akzeptiert! Auch wenn du sie drauf hast wird dass so gewertet als ob du keinen Gurt dran hast! Ich weiss wovon ich spreche da ich jedes Jahr Berufsbedingt auf Ladungssicherung geschult werde.! Auch drauf achten das sie keine Beschädigungen haben weil dann ist das dass gleiche in Grün. Gruss Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht . |
#37
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...und dass die Gurte nicht abgelaufen sind.
Das max. Verwendungsdatum steht auf den Zetteln. Wobei bei mir zwei Stück dieses Jahr eigentlich auch abgelaufen sind.
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Gruß vom Oberrhein. |
#38
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Es gibt ein kleines internes Wiki, namens: -Trockendock. Dort sollte jeder Bootseinsteiger mal ein paar Abende rumschnüffelnd.
http://www.boote-forum.de/forumdisplay.php?f=36 Alles zum Thema: Trailer, Ladung, Sicherung gibt's hier: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=29074
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#39
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Ich glaube nicht, dass Urlaubsgepäck im Boot zur Zweckentfremdung des Anhängers führt.
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Gruß Frank Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen. |
#40
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Meine Nichten haben ihren Pferdeanhänger mit schwarzem Schild zugelassen, weil sie sonst angeblich nicht mal den Sattel im Hänger transportieren dürfen.
Bernd |
#41
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Das ist wohl übertrieben, aber Pferdehänger werden auch von der Rennleitung viel intensiver beobachtet, denn damit wird viel häufiger Steuerhinterziehung "verbrochen", da kann man schon mal einen Umzug mit veranstalten!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#42
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Zitat:
Ich weiß ja nicht was du bei deiner Urlaubsfahrt in dein Boot lädst Aber alles was nicht zum Boot ( Bootsfahren ) gehört , darfst du nicht im Boot befördern
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Gruß von der Weser Jörg |
#43
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Zitat:
Ich glaube, so schwer ist die richtige Einschätzung nicht. Wenn Du zu jedem Gegenstand erläutern kannst, was Du im Urlaub damit machst, ist doch alles gut. Die wenigsten Vertreter der Obrigkeit sind bescheuert oder lassen sich gerne verarschen. Bei der genannten Wäschespinne würde ich nichtmal den Versuch unternehmen, die mit Bootsurlaub in Verbindung zu bringen. Und dass auch die Bierzeltgarnitur bei einem Angelboot Fragen aufwarf, wundert mich nicht. Die Rechtsbasis für die Kurzzeit-Kfzsteuer würde mich mal interessieren, denn mein Trailer steht im Sommer 3 Monate blöd rum. Mindestens für Sperrmüll könnte man den zwischendurch missbrauchen ...
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#44
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Zitat:
Soweit ich weis - 1x pro Jahr 4 Wochen . In der Zeit darfst du dann alles transportieren , was du sicher auf den " Anhänger " geladen bekommst !
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Gruß von der Weser Jörg |
#45
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Dafür gibts aber keine Rechtsgrundlage.
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Gruß vom Oberrhein. |
#46
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Drei Bierzeltgarnituren sind ja wohl Zweckentfremdung, also zu Recht gebremst worden.
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont Den Tag nutzen und die Nacht geniessen Joerg |
#47
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Nein, weil Pferdeanhaenger nicht mehr als Transport von Sportgeraeten gelten, da Pferde keine Sportgeraete sind.
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont Den Tag nutzen und die Nacht geniessen Joerg |
#48
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Zitat:
Das war nur der Grund, sich mit dem Thema auseinander zu setzen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#49
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Zitat:
Für Pferde und Hunde hat der Gesetzgeber ausdrücklich das grüne Kennzeichen für Transportanhänger vorgesehen. Kann aber in den Bundesländern abweichen. z.B. in München Zitat:
Ges.gewicht...bei einem 3,5 t Trailer kommen da schnell 130 € zusammen.
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Gruß vom Oberrhein.
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#50
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Moin, Moin,
jetzt habe ich ne blöde Frage da zu. Der Bootsanhänger ist ein Sportgeräte Anhänger. Alles was ich zum Bootssport brauche darf drauf oder rein wenn es ordnungsgemäß gesichert ist. Ich wollte aber zur Fahrt an den Ossiacher See auch noch den Gleitschirm ins Boot legen und ein Kajak und evt ein Surfbrett unter das Boot packen weil da wegen des Kiels noch viel Luft ist und ich auch noch mehr als 600 kg Luft beim Gewicht des Trailers habe. Die Kinderfahrräder sollten auch noch drauf weil sonst der Hund keinen Platz im Auto hat. Ist die Nutzung jetzt nur auf den Bootssport beschränkt oder dürfte ich auch die Drachen des ganzen Flugvereins auf den Anhänger packen weil das viel besser geht wie auf dem Dach transportieren? Ich will ja keine Steuern hinterziehen.... Gruß Jürgen |
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