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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Es sieht doch nach den vorliegenden Angaben aus, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt. Das ist unabhängig vom Gewährleistungsrecht. Da gibt es ganz andere Fristen. Richtig ist allerdings, dass keine Zeit verloren geht. Her scheintr der Händler im Moment auf Verzögerung zu setzen! Chris |
#27
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Zitat:
Es gibt aber außer der 2-jährigen Gewährleistung beim Sachkauf (die faktisch wegen der Beweislastumkehr nach 6 Monaten eine 6-Monatsfrist ist) aber natürlich andere Gewährleistungsfristen, auf die man sich im Vertrag verständigen kann. Bei Gebäuden geht das bis zu 30 Jahren ... |
#28
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Zitat:
Gruß Chris |
#29
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Laut Schilderung hat er den Mangel dem Händler doch schon längst angezeigt, damit hat er ja die Fristen eingehalten. Sein Problem kann nur sein, dass er die Durchsetzung seines Mangel nicht hartnäckig genug betrieben hat. Dem Händler die Möglichkeit zu Nacharbeit geben, eventuell ein zweites Mal, wenn die realistische Aussicht auf Erfolg besteht, letzte Frist, wenn die nicht eingehalten wird, muss man Klagen oder verzichten. Ein ständiges Nachdebattieren kann nachteilig sein!
Ich befürchte in diesem Fall sogar, dass mit dem Rrücktritt vom Kauf viel zu lange gewartet wurde. Ob es dem Händler nach 1,5 Jahren zuzumuten ist, den Kahn zurückzunehmen wage ich zu bezweifeln. Es sei denn, es liegen nachweislich Zusagen vor, dass er den Mangel in den Griff bekommt! Geändert von WhiteShark225 (30.09.2012 um 18:39 Uhr) |
#30
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Zitat:
bei der Übergabe also dem Kauf gewährleisten. BGB § 434 Die Fristen zur Anzeige der Mängel finden sich im § 438, in diesem Fall 2 Jahre.
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Gruß vom Oberrhein.
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#31
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Zitat:
-Auslieferungsfahrt: Trimmklappen keine Funktion, deuliche Schräglage nach Steuerbord, die langen Trimmzylinder wurden gegen kurze getauscht mit dem Erfolg, daß die Schräglage etwas erträglicher wurde, jedoch das Fahrverhalten weiterhin nicht dem eines 8m Gleitbootes entsprach, Trimmklappen hatten dann keine Funktion mehr. Daraufhin 05/12 Anfertigung von Adapterstücken zur Verlängerung des Trimmzylinders um ca 2cm. Schräglage des Bootes weiterhin vorhanden, Trimmklappenfunktion nur eingeschränkt, Wirkung zu gering. Vermessung des Transoms, Abweichung von der Mitte etwa 2cm zur Rumpfkante laut Aussage des Werkstattmeisters hätte dies keinen Einfluß auf die Fahreigenschaften des Bootes, die Trimmklappen wären angeblich der alleinige Grund für die Schräglage. Vor der Saison 2012 ( 04/12) wurden QL Trimmstufen verbaut, Fahrverhalten besser jedoch immer noch steuerbordlastig, Boot fährt nur mit voll gefülltem Wassertank auf Backbordseite, sowie Einsatz der Steuerbordtrimmstufe gerade. Nachbesserungsversuche QL Trimmstufen: - Wassereinruch Backbord nach Erstmontage, Trimmstufe zeigt Störung auf Display klemmt -1. Nachbesserung 06/12: weiterhin Wassereinbruch, Trimmstufe klemmt weiterhin - 2. Nachbesserungsversuch 08/12 Austausch gegen eine neue Trimmstufe, Trimmstufe jetzt dicht, jedoch klemmt weiterhin, zeigt Störung auf Display, mechanisches Rattern bei Betätigung, lässt sich nur mit mehreren Versuchen dazu überreden einzufahren, wenn man die elektronische Sicherheitsabschaltung überlistet. alleine dieser Mangel sollte alle Kriterien einen Wandlung erfüllen. 1. erheblicher Mangel 2.war schon bei Auslieferung vorhanden 3.mehr als 2 erfolglose Nachbesserungen
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Gruß Jörg |
#32
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Zitat:
Wie schon mehrfach erwähnt gibt es die Wandlung seit 2002 nicht mehr. Entweder Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Zwei Nachbesserungsversuche gab es schon, danach sollte die Geduld am Ende sein = Rücktritt vom Kaufvertrag. Gezogenen Nutzen hast Du ja nicht viel gehabt. 109 BS abzüglich entgangener Urlaubsfreude abzüglich vorzeitiger Abbruch = bleibt nicht mehr viel übrig.
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Gruss Vestus
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#33
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Was der Hersteller zu den Mängeln sagt sollte den Kunden nicht interessieren, denn er hat nur Ansprüche gegen den Verkäufer. Der Händler hat die Fehler zwar nicht verursacht, aber er hat den Preis gebildet und das Geld kassiert. Wenn dann mindestens zwei Nachbesserungsversuche !!!! beim gleichen Schaden !!!! erfolglos waren !!! und eine Frist gesetzt wurde !!! kann davon ausgegangen werden, dass der Verkäufer nicht reparieren will oder nicht reparieren kann. Einfacher kann man keinen Rechtsstreit gewinnen.
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Andreas
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#34
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Zitat:
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Gruß Jörg |
#35
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So sehe ich das auch, schauen wir mal wie die Geschichte ausgeht
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Gruß Jörg |
#36
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Der Vertragspartner muss Gelegenheit gehabt haben den - gleichen - Schaden zu beseitigen. Deshalb setzt man ihn "in Verzug". Wenn die Frist abgelaufen ist muss er mit den angedrohten Folgen rechnen. Die Frist ist wichtig für die Beweisführung beim Gericht. "Was man schwarz auf weiß hat kann man getrost nach Hause tragen". Eine mündliche Androhung ist schlechter.
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Andreas |
#37
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Hallo Jörg ,
wollte mal neugierig nachhorchen ob Du weiter gekommen bist und positive Aussichten hast ? (wünsche es Dir/Euch jedenfalls ganz feste!)
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Gruß Peter . |
#38
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Ist noch im laufen, Händler verhandelt gerade mit dem Hersteller, läuft aber noch nicht so ganz in die richtige Richtung.....
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Gruß Jörg
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#39
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Hi!
Das Ding eiert auf die Verjährung zu. Privatgutachter ist Geldverschwendung. Wenn, dann OH Verfahren bei Gericht (selbstständiges Beweisverfahren). Ansonsten bald rechtshängig machen, sonst ist bald Feierabend (nochmal der Ratschlag: Anwalt!!!). Viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#40
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Zitat:
Es ist ja im laufen, der Händler hätte gerne erst mal Rückendeckung vom Werk auch wenn er rechtlich gesehen erstmal selbst agieren müßte. Derzeit will die Garantieabteilung noch ein paar Maße haben von Antrieb und den Trimmklappen, nachdem die Bilder alleine kein eindeutiges Ergebnis brachten... Ich sag ja es läuft aber halt noch nicht so ganz richtig
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Gruß Jörg |
#41
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Auch von mir nur ein Rat : bitte Deinen Anwalt, daß er auf jeden Fall eine schriftliche Zusicherung vom Gegner erhält, daß keinerlei Fristverletzung durch das weitere Vorgehen ( Einholung von Gutachten, Korrespondenz, Verhandlungen usw ) entstehen kann.
Viel Glück und Erfolg !
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. . Herzliche Grüße von Jutta |
#42
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Hi!
Werk und Händler wollen in der Regel beide nicht. Und der Händler kann das Werk nur mit ins Boot nehmen, wenn er einen Prozeß verliert, in dem er dem Werk den Streit verkündet hat. Sag das mal Deinem Anwalt. Wie gesagt, die Frist ist bald um. Viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#43
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Die Frist ist erst im März 2013 um
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Gruß Jörg |
#44
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Neuerdings bekommt man die ersten drei Semester beim Studium der Rechtswissenschaften erlassen, wenn man eine -Mitgliedschaft nachweist.
Ihr seid alles Experten...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#45
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Hi! Das ist für mich bald. Denn wer erst im letzten Moment aktiv wird, setzt sich hinter unnötig unter Druck und macht im Zweifel Fehler. Denn wer es auf den letzten Moment ankommen läßt, der muß u.a. eine sog. "Zustellung demnächst" erreichen. Gerichtskosten nur ein paar Tage zu spät gezahlt und adieu. Daher, bald tätig werden. Nur ein Ratschlag. Viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#46
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Zitat:
Das brauche ich nicht, grins Viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#47
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Zitat:
Dein Vertragspartner ist allein der Händler. So sehe ich das auch. Irgend wann muss mal klare Kante gezogen werden.
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Gruss Vestus |
#48
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Zitat:
Wie soll man sagen....verkauft ist ein Boot schnell, wenn dann aber Probleme auftreten dann geht alles nur noch ganz langsam voran.....
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Gruß Jörg |
#49
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Zitat:
Ich dachte man steigt als BF-User direkt als Dr.jur. ein
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Gruß Heinrich gesendet von Telefonzelle |
#50
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Zitat:
Des Anwalts wichtigstes Utensil ist sein "Fristenbuch", allerdings hat die Gegenseite auch so eines..... Viel Erfolg.
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Gruss Vestus Geändert von vestus (14.10.2012 um 20:00 Uhr) |
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