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  #26  
Alt 30.09.2012, 12:38
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Denk daran, dass sich nach 6 Monaten im Gewährleistungsrecht die Beweislast zu deinen Ungunsten umkehrt...

Gruß
Chris

Es sieht doch nach den vorliegenden Angaben aus, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt. Das ist unabhängig vom Gewährleistungsrecht. Da gibt es ganz andere Fristen.
Richtig ist allerdings, dass keine Zeit verloren geht. Her scheintr der Händler im Moment auf Verzögerung zu setzen!
Chris
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  #27  
Alt 30.09.2012, 12:44
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Es sieht doch nach den vorliegenden Angaben aus, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt. Das ist unabhängig vom Gewährleistungsrecht. Da gibt es ganz andere Fristen.
In Deutschland? Das wäre mir neu.

Es gibt aber außer der 2-jährigen Gewährleistung beim Sachkauf (die faktisch wegen der Beweislastumkehr nach 6 Monaten eine 6-Monatsfrist ist) aber natürlich andere Gewährleistungsfristen, auf die man sich im Vertrag verständigen kann. Bei Gebäuden geht das bis zu 30 Jahren ...
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  #28  
Alt 30.09.2012, 15:41
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
In Deutschland? Das wäre mir neu.

Es gibt aber außer der 2-jährigen Gewährleistung beim Sachkauf (die faktisch wegen der Beweislastumkehr nach 6 Monaten eine 6-Monatsfrist ist) aber natürlich andere Gewährleistungsfristen, auf die man sich im Vertrag verständigen kann. Bei Gebäuden geht das bis zu 30 Jahren ...
Ein gewerblich handelnder Verkäufer (Händler) muss bei einem Verkauf an einen privaten Verbraucher für Neuwaren zwei Jahre lang die Mängelfreiheit gewährleisten, bei Gebrauchtwaren kann er diese Gewährleistung auf ein Jahr beschränken, wenn er darauf in seiner Artikelbeschreibung ausdrücklich hinweist. Eine weitere Einschränkung ist auch dann unwirksam, wenn sie zum Beispiel durch eine AGB vereinbart wurde.
Gruß
Chris
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  #29  
Alt 30.09.2012, 15:55
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Laut Schilderung hat er den Mangel dem Händler doch schon längst angezeigt, damit hat er ja die Fristen eingehalten. Sein Problem kann nur sein, dass er die Durchsetzung seines Mangel nicht hartnäckig genug betrieben hat. Dem Händler die Möglichkeit zu Nacharbeit geben, eventuell ein zweites Mal, wenn die realistische Aussicht auf Erfolg besteht, letzte Frist, wenn die nicht eingehalten wird, muss man Klagen oder verzichten. Ein ständiges Nachdebattieren kann nachteilig sein!
Ich befürchte in diesem Fall sogar, dass mit dem Rrücktritt vom Kauf viel zu lange gewartet wurde. Ob es dem Händler nach 1,5 Jahren zuzumuten ist, den Kahn zurückzunehmen wage ich zu bezweifeln. Es sei denn, es liegen nachweislich Zusagen vor, dass er den Mangel in den Griff bekommt!

Geändert von WhiteShark225 (30.09.2012 um 18:39 Uhr)
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  #30  
Alt 30.09.2012, 18:32
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Ein gewerblich handelnder Verkäufer (Händler) muss bei einem Verkauf an einen privaten Verbraucher für Neuwaren zwei Jahre lang die Mängelfreiheit gewährleisten,...
Der Verkäufer muss nach der Sachmangelhaftung einzig die Mängelfreiheit
bei der Übergabe also dem Kauf gewährleisten. BGB § 434
Die Fristen zur Anzeige der Mängel finden sich im § 438, in diesem Fall 2 Jahre.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #31  
Alt 30.09.2012, 19:06
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Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Der Verkäufer muss nach der Sachmangelhaftung einzig die Mängelfreiheit
bei der Übergabe also dem Kauf gewährleisten. BGB § 434
Die Fristen zur Anzeige der Mängel finden sich im § 438, in diesem Fall 2 Jahre.
wie auch immer: der Mangel mit dem schief fahrenden Boot war schon bei Übergabe vorhanden, es wurden insgesamt 6 Nachbesserungsversuche gestartet, hier mal der eine mangel im Detail:

-Auslieferungsfahrt: Trimmklappen keine Funktion, deuliche Schräglage nach Steuerbord, die langen Trimmzylinder wurden gegen kurze getauscht mit dem Erfolg, daß die Schräglage etwas erträglicher wurde, jedoch das Fahrverhalten weiterhin nicht dem eines 8m Gleitbootes entsprach, Trimmklappen hatten dann keine Funktion mehr. Daraufhin 05/12 Anfertigung von Adapterstücken zur Verlängerung des Trimmzylinders um ca 2cm. Schräglage des Bootes weiterhin vorhanden, Trimmklappenfunktion nur eingeschränkt, Wirkung zu gering.
Vermessung des Transoms, Abweichung von der Mitte etwa 2cm zur Rumpfkante laut Aussage des Werkstattmeisters hätte dies keinen Einfluß auf die Fahreigenschaften des Bootes, die Trimmklappen wären angeblich der alleinige Grund für die Schräglage. Vor der Saison 2012 ( 04/12) wurden QL Trimmstufen verbaut, Fahrverhalten besser jedoch immer noch steuerbordlastig, Boot fährt nur mit voll gefülltem Wassertank auf Backbordseite, sowie Einsatz der Steuerbordtrimmstufe gerade.

Nachbesserungsversuche QL Trimmstufen:
- Wassereinruch Backbord nach Erstmontage, Trimmstufe zeigt Störung auf Display klemmt
-1. Nachbesserung 06/12: weiterhin Wassereinbruch, Trimmstufe klemmt weiterhin
- 2. Nachbesserungsversuch 08/12 Austausch gegen eine neue Trimmstufe, Trimmstufe jetzt dicht, jedoch klemmt weiterhin, zeigt Störung auf Display, mechanisches Rattern bei Betätigung, lässt sich nur mit mehreren Versuchen dazu überreden einzufahren, wenn man die elektronische Sicherheitsabschaltung überlistet.

alleine dieser Mangel sollte alle Kriterien einen Wandlung erfüllen.

1. erheblicher Mangel
2.war schon bei Auslieferung vorhanden
3.mehr als 2 erfolglose Nachbesserungen
__________________
Gruß Jörg
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  #32  
Alt 30.09.2012, 20:05
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
wie auch immer: der Mangel mit dem schief fahrenden Boot war schon bei Übergabe vorhanden, es wurden insgesamt 6 Nachbesserungsversuche gestartet, hier mal der eine mangel im Detail:

-Auslieferungsfahrt: Trimmklappen keine Funktion, deuliche Schräglage nach Steuerbord, die langen Trimmzylinder wurden gegen kurze getauscht mit dem Erfolg, daß die Schräglage etwas erträglicher wurde, jedoch das Fahrverhalten weiterhin nicht dem eines 8m Gleitbootes entsprach, Trimmklappen hatten dann keine Funktion mehr. Daraufhin 05/12 Anfertigung von Adapterstücken zur Verlängerung des Trimmzylinders um ca 2cm. Schräglage des Bootes weiterhin vorhanden, Trimmklappenfunktion nur eingeschränkt, Wirkung zu gering.
Vermessung des Transoms, Abweichung von der Mitte etwa 2cm zur Rumpfkante laut Aussage des Werkstattmeisters hätte dies keinen Einfluß auf die Fahreigenschaften des Bootes, die Trimmklappen wären angeblich der alleinige Grund für die Schräglage. Vor der Saison 2012 ( 04/12) wurden QL Trimmstufen verbaut, Fahrverhalten besser jedoch immer noch steuerbordlastig, Boot fährt nur mit voll gefülltem Wassertank auf Backbordseite, sowie Einsatz der Steuerbordtrimmstufe gerade.

Nachbesserungsversuche QL Trimmstufen:
- Wassereinruch Backbord nach Erstmontage, Trimmstufe zeigt Störung auf Display klemmt
-1. Nachbesserung 06/12: weiterhin Wassereinbruch, Trimmstufe klemmt weiterhin
- 2. Nachbesserungsversuch 08/12 Austausch gegen eine neue Trimmstufe, Trimmstufe jetzt dicht, jedoch klemmt weiterhin, zeigt Störung auf Display, mechanisches Rattern bei Betätigung, lässt sich nur mit mehreren Versuchen dazu überreden einzufahren, wenn man die elektronische Sicherheitsabschaltung überlistet.

alleine dieser Mangel sollte alle Kriterien einen Wandlung erfüllen.

1. erheblicher Mangel
2.war schon bei Auslieferung vorhanden
3.mehr als 2 erfolglose Nachbesserungen

Wie schon mehrfach erwähnt gibt es die Wandlung seit 2002 nicht mehr. Entweder Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag.

Zwei Nachbesserungsversuche gab es schon, danach sollte die Geduld am Ende sein = Rücktritt vom Kaufvertrag.

Gezogenen Nutzen hast Du ja nicht viel gehabt. 109 BS abzüglich entgangener Urlaubsfreude abzüglich vorzeitiger Abbruch = bleibt nicht mehr viel übrig.
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Gruss Vestus
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  #33  
Alt 30.09.2012, 20:13
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Was der Hersteller zu den Mängeln sagt sollte den Kunden nicht interessieren, denn er hat nur Ansprüche gegen den Verkäufer. Der Händler hat die Fehler zwar nicht verursacht, aber er hat den Preis gebildet und das Geld kassiert. Wenn dann mindestens zwei Nachbesserungsversuche !!!! beim gleichen Schaden !!!! erfolglos waren !!! und eine Frist gesetzt wurde !!! kann davon ausgegangen werden, dass der Verkäufer nicht reparieren will oder nicht reparieren kann. Einfacher kann man keinen Rechtsstreit gewinnen.
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Andreas
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  #34  
Alt 30.09.2012, 21:05
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Was der Hersteller zu den Mängeln sagt sollte den Kunden nicht interessieren, denn er hat nur Ansprüche gegen den Verkäufer. Der Händler hat die Fehler zwar nicht verursacht, aber er hat den Preis gebildet und das Geld kassiert. Wenn dann mindestens zwei Nachbesserungsversuche !!!! beim gleichen Schaden !!!! erfolglos waren !!! und eine Frist gesetzt wurde !!! kann davon ausgegangen werden, dass der Verkäufer nicht reparieren will oder nicht reparieren kann. Einfacher kann man keinen Rechtsstreit gewinnen.
Zu was dient das setzen einer Frist?
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Gruß Jörg
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  #35  
Alt 30.09.2012, 21:07
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen

Zwei Nachbesserungsversuche gab es schon, danach sollte die Geduld am Ende sein = Rücktritt vom Kaufvertrag.

Gezogenen Nutzen hast Du ja nicht viel gehabt. 109 BS abzüglich entgangener Urlaubsfreude abzüglich vorzeitiger Abbruch = bleibt nicht mehr viel übrig.
So sehe ich das auch, schauen wir mal wie die Geschichte ausgeht
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Gruß Jörg
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  #36  
Alt 01.10.2012, 11:17
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Zu was dient das setzen einer Frist?
Der Vertragspartner muss Gelegenheit gehabt haben den - gleichen - Schaden zu beseitigen. Deshalb setzt man ihn "in Verzug". Wenn die Frist abgelaufen ist muss er mit den angedrohten Folgen rechnen. Die Frist ist wichtig für die Beweisführung beim Gericht. "Was man schwarz auf weiß hat kann man getrost nach Hause tragen". Eine mündliche Androhung ist schlechter.
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  #37  
Alt 12.10.2012, 10:22
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Hallo Jörg ,

wollte mal neugierig nachhorchen ob Du weiter gekommen bist und positive Aussichten hast ? (wünsche es Dir/Euch jedenfalls ganz feste!)
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Gruß Peter .
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  #38  
Alt 12.10.2012, 20:58
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Zitat:
Zitat von iak Beitrag anzeigen
Hallo Jörg ,

wollte mal neugierig nachhorchen ob Du weiter gekommen bist und positive Aussichten hast ? (wünsche es Dir/Euch jedenfalls ganz feste!)
Ist noch im laufen, Händler verhandelt gerade mit dem Hersteller, läuft aber noch nicht so ganz in die richtige Richtung.....
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Gruß Jörg
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  #39  
Alt 12.10.2012, 21:04
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Hi!
Das Ding eiert auf die Verjährung zu. Privatgutachter ist Geldverschwendung. Wenn, dann OH Verfahren bei Gericht (selbstständiges Beweisverfahren). Ansonsten bald rechtshängig machen, sonst ist bald Feierabend (nochmal der Ratschlag: Anwalt!!!).

Viele Grüße
blondini
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #40  
Alt 12.10.2012, 21:12
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!
Das Ding eiert auf die Verjährung zu. Privatgutachter ist Geldverschwendung. Wenn, dann OH Verfahren bei Gericht (selbstständiges Beweisverfahren). Ansonsten bald rechtshängig machen, sonst ist bald Feierabend (nochmal der Ratschlag: Anwalt!!!).

Viele Grüße
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Der Anwalt ist im Hintergrund mit dabei
Es ist ja im laufen, der Händler hätte gerne erst mal Rückendeckung vom Werk auch wenn er rechtlich gesehen erstmal selbst agieren müßte.
Derzeit will die Garantieabteilung noch ein paar Maße haben von Antrieb und den Trimmklappen, nachdem die Bilder alleine kein eindeutiges Ergebnis brachten...
Ich sag ja es läuft aber halt noch nicht so ganz richtig
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Gruß Jörg
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  #41  
Alt 12.10.2012, 22:48
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Auch von mir nur ein Rat : bitte Deinen Anwalt, daß er auf jeden Fall eine schriftliche Zusicherung vom Gegner erhält, daß keinerlei Fristverletzung durch das weitere Vorgehen ( Einholung von Gutachten, Korrespondenz, Verhandlungen usw ) entstehen kann.

Viel Glück und Erfolg !
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Herzliche Grüße von Jutta
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  #42  
Alt 13.10.2012, 07:42
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Hi!

Werk und Händler wollen in der Regel beide nicht. Und der Händler kann das Werk nur mit ins Boot nehmen, wenn er einen Prozeß verliert, in dem er dem Werk den Streit verkündet hat. Sag das mal Deinem Anwalt. Wie gesagt, die Frist ist bald um.

Viele Grüße
blondini
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(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #43  
Alt 13.10.2012, 09:34
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Werk und Händler wollen in der Regel beide nicht. Und der Händler kann das Werk nur mit ins Boot nehmen, wenn er einen Prozeß verliert, in dem er dem Werk den Streit verkündet hat. Sag das mal Deinem Anwalt. Wie gesagt, die Frist ist bald um.

Viele Grüße
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Die Frist ist erst im März 2013 um
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Gruß Jörg
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  #44  
Alt 13.10.2012, 10:18
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Neuerdings bekommt man die ersten drei Semester beim Studium der Rechtswissenschaften erlassen, wenn man eine -Mitgliedschaft nachweist.

Ihr seid alles Experten...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #45  
Alt 13.10.2012, 11:17
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Die Frist ist erst im März 2013 um

Hi!
Das ist für mich bald. Denn wer erst im letzten Moment aktiv wird, setzt sich hinter unnötig unter Druck und macht im Zweifel Fehler. Denn wer es auf den letzten Moment ankommen läßt, der muß u.a. eine sog. "Zustellung demnächst" erreichen. Gerichtskosten nur ein paar Tage zu spät gezahlt und adieu.

Daher, bald tätig werden.

Nur ein Ratschlag.

Viele Grüße
blondini
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  #46  
Alt 13.10.2012, 11:18
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Neuerdings bekommt man die ersten drei Semester beim Studium der Rechtswissenschaften erlassen, wenn man eine -Mitgliedschaft nachweist.

Ihr seid alles Experten...
Hi!

Das brauche ich nicht, grins

Viele Grüße
blondini
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  #47  
Alt 14.10.2012, 16:50
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Ist noch im laufen, Händler verhandelt gerade mit dem Hersteller, läuft aber noch nicht so ganz in die richtige Richtung.....
Was soll das werden? Der Hersteller verhandelt danach mit dem Hersteller der Trimmklappen? Und der dann mit seinem Lieferanten?

Dein Vertragspartner ist allein der Händler.

Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
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Das Ding eiert auf die Verjährung zu.
So sehe ich das auch. Irgend wann muss mal klare Kante gezogen werden.
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Gruss Vestus
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  #48  
Alt 14.10.2012, 19:13
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Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Was soll das werden? Der Hersteller verhandelt danach mit dem Hersteller der Trimmklappen? Und der dann mit seinem Lieferanten?

Dein Vertragspartner ist allein der Händler.



So sehe ich das auch. Irgend wann muss mal klare Kante gezogen werden.

Wie soll man sagen....verkauft ist ein Boot schnell, wenn dann aber Probleme auftreten dann geht alles nur noch ganz langsam voran.....
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Gruß Jörg
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  #49  
Alt 14.10.2012, 19:20
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Neuerdings bekommt man die ersten drei Semester beim Studium der Rechtswissenschaften erlassen, wenn man eine -Mitgliedschaft nachweist.

Ihr seid alles Experten...

Ich dachte man steigt als BF-User direkt als Dr.jur. ein
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Gruß


Heinrich

gesendet von Telefonzelle
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  #50  
Alt 14.10.2012, 19:55
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Wie soll man sagen....verkauft ist ein Boot schnell, wenn dann aber Probleme auftreten dann geht alles nur noch ganz langsam voran.....
In Deiner Haut möchte ich nicht stecken, aber wie gesagt, mit Hinhaltungen und Rumgeeiere kommst Du auch nicht weiter.

Des Anwalts wichtigstes Utensil ist sein "Fristenbuch", allerdings hat die Gegenseite auch so eines.....

Viel Erfolg.
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Gruss Vestus

Geändert von vestus (14.10.2012 um 20:00 Uhr)
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