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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Daher meine Frage: Wie soll der Käufer an eine solche Bescheinigung kommen ![]()
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen. |
#27
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Mein Gott, was seid ihr kompliziert ...
![]() ![]() Entweder 1.) es gab mal eine Original-Händlerrechnung mit ausgewiesener MwSt oder 2.) es war ein Eigenimport, dann wurde die MwSt im Zuge des Imports und einer allfälligen Verzollung als sog. Einfuhrumsatzsteuer direkt ans FA bezahlt. Dann gab es einen Beleg vom FA. oder 3.) ein Import wurde durch eine Spedition abgewickelt, dann ist das wie bei 2. plus Unterlagen von der Spedition. - Ist nichts davon verfügbar (weil "verlorengegangen"), dann kann auch nicht bewiesen werden, dass die MwSt jemals bezahlt wurde. - Falls ausreichend Details bekannt sind und die Sache nicht zu lange zurückliegt, kann man darauf hoffen, dass Kopien (zB aus der Buchhaltung des Händlers) zu bekommen sind. ---- Wenn vor zB 10 Jahren ein Boot 10.000 EUR gekostet hat, dann wird eine allfällige Nachversteuerung zum Zeitwert mangels MwSt-Nachweis im Fall des Falles niemanden umbringen. Wenn allerdings vor zB 10 Jahren ein Boot 1.000.000 EUR gekostet hat, dann müssen ein Gauner und ein Idiot zusammenkommen, damit ein solches Geschäft OHNE Papiere zustandekommt. ![]() Aber angeblich stehen ja von der zweiten Sorte jeden Morgen genügend auf... ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#28
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#29
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Nein, die HR MwSt beträgt jetzt schon 25%.
![]() Und über Fristen und Sätze zu Nachversteuerung von Booten ist derzeit noch nichts Offizielles beschlossen, daher alles Spekulation. Siehe dazu die zahlreichen anderen Threads hier im ![]() ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#30
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Das Finanzamt P. hat aber dem Vorbesitzer unseres neuen Bootes eine solche Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung ausgestellt. Diese wurde uns beim Kauf des Bootes von Ihm übergeben und wird gehütet wie ein Schatz, denn eine Zweitschrift gibt es nicht und das Original gilt.
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#31
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..dann wird es ja richtig eng für alle "Bootsverkäufer" ohne Papiere!!
Da wird sich wohl auch der Preis von Booten mit Papieren nach oben bewegen... |
#32
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![]() (Ist ja ein Käufermarkt).
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#33
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Das glaube ich nicht. Dazu ist die Regelung zu unbekannt und jeden Morgen steht ein Unwissender auf.
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Gruss Vestus |
#34
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Nun habe ich den ganzen Trööt durchgeackert und bin dennoch nicht frei vom Gefühl, evtl. Mist gemacht zu haben. Bitte sagt mir doch konkret, was für ein Handlungsbedarf entstanden sein könnte für den Fall, das ich mein Boot einmal sauber verkaufen möchte:
Nicht beweisen kann ich, dass der Tug nach 1995 von einer Leasinggesellschaft mit Sitz in Österreich oder Kroatien aus den USA importiert wurde. 2007 hat der deutsche Leasingnehmer sein Boot ins Eigentum übernommen und an die Ostsee überführt. 2009 hat er es an einen Händler verkauft mit der Auflage, lästige Nachfragen von ihm fern zu halten. Daran hat sich der Händler leider gehalten. Beweisen kann ich, dass der Händler im April 2009 den Tug im Net angeboten mit dem ausdrücklichen Hinweis "EU - versteuert." Eine Kopie des Angebotes habe ich an seine Rechnung gehängt. Die Rechnung selbst enthält allerdings keine Angaben zur MwSt. sondern weist nur den Betrag etwa i. H. des Angebots aus. Der Händler existiert noch und gab sich seinerzeit seriös. Besteht nun Bedarf, jetzt noch irgendwelche Angaben von ihm zu fordern oder habe ich genug in der Hand? Schon mal Dank für eure Hilfe.
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Gruß Wilfried |
#35
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Du hast hinsichtlich der MwSt-Frage garnichts in der Hand.
![]() Da aber der Händler im Angebot behauptet hat, das Boot sei "EU-versteuert", muss er ganz bestimmt etwas in der Hand haben, denn er wird doch - seriös wie er ist - nicht ohne sicheren Nachweis sowas behaupten. Sonst hätte er ins Angebot sicherlich geschrieben "ich glaube, es ist EU-versteuert". Und diesen Nachweis soll er rüberschieben, falls er für dich wichtig oder notwendig ist. Hat er diesen Nachweis am Ende doch nicht, dann wirst du allerdings auch nichts unternehmen können, was einigermaßen realistische Aussichten auf Erfolg hätte. ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#36
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Moin,
Du hast definitif nicht genug in der Hand. Der Hinweis aus dem Netz "EU-versteuert" hat die gleiche Aussagekraft wie "ist in einem gepflegten Zustand". Der Leasingnehmer wird wahrscheinlich gute Gründe gehabt haben lästige Nachfragen fern zu halten.
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Gruss Vestus
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#37
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#38
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![]() Der ausdrückliche Hinweis "EU-versteuert" ist eine sogenannte zugesicherte Eigenschaft, deren Nachweis Du einfordern kannst. Bei 2009 gekauft läuft die Verjährungfrist am 31.12.2012 ab. Etwas Zeit hast Du also noch. Darfst nur vorher nicht in eine Kontrolle geraten ![]()
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Gruss Vestus |
#39
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![]() Zitat:
Alternativ kannst Du Dein Boot in jedem anderen Land der EU versteuern, wo Du es physisch hinbringen kannst. Da sollen ja noch ein paar günstige dabei sein. Wir haben unser Boot aus Slowenien in Italy durch eine Agentur versteuern lassen. Und das war auch wesentlich unter Kaufpreis. Wie die das gemacht haben weiss ich jedoch nicht. |
#40
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![]() Zitat:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=202 Wer am wenigsten aufruft bekommt in der Summe am meisten ![]()
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Gruss Vestus |
#41
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Frei nach dem motto: wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch.
Gruß Jörg |
#42
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![]() Da muss man mal klagen, dann muss der Richter das auch so sehen, am Ende vergleicht man sich im besten Fall. Man kann aber auch nur mit Kosten aussteigen. Und den Nachweis hat man dann immer noch nicht ... Dazu kommt die Tatsache, dass der neue Eigner bei Übernahme des Bootes vom Händler seinerzeit dieses ohne Versteuerungsnachweis übernommen hatte, daher davon ausgehen musste, dass das Boot NICHT versteuert ist (auch wenn er vielleicht darüber nicht genau Bescheid wusste) und es damals eigentlich umgehend versteuern hätte müssen - oder eben nicht übernehmen. Dh. er (nicht der Verkäufer) schuldet jetzt seit Übernahme möglicherweise die MwSt dem Finanzamt. Die müsste jetzt mal bezahlt werden, samt Zinsen. Dann den Händler klagen ... Meine Herren, ich möchte da nicht durch müssen ... ![]() Eine Mängelrüge aus dem Titel einer fehlenden zugesicherten Eigenschaft wäre imho eine ziemliche Tortur. Als Beklagter würde ich mich relativ sicher fühlen. ![]() Aber drohen könnte man ja mal damit ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#43
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Moin,
wer spricht von klagen? Noch ist ein bisschen Zeit es auf dem gütlichen Weg zu versuchen, warum sollte man den auslassen? Wenn der noch solvente Händler seine Ware mit "EU-Steuer bezahlt" anpreist, ist dass eine zugesicherte Eigenschaft, bei der er sich vielleicht auch etwas gedacht hat. Vielleicht liegt das Ding noch in einer Schublade und wurde nur vergessen zu übergeben? Wer weiss? "Kopp in den Sand" ist m.M. die schlechteste aller Methoden. Versuch macht kluch. Fakt ist aber: ab 01.01.2013 wäre der Drops gelutscht.
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Gruss Vestus |
#44
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Seh ich auch so, Vestus: Wer weiß?
Aber ich gehe doch davon aus, dass im Zuge der Übergabe/Übernahme des Boots Wilfried irgendwie und irgendwo unterschrieben hat, dass er a) das Boot übernommen hat, b) die dazugehörigen Papiere übernommen hat c) etc.pp. Und da war auch die Originalrechnung dabei. Wenn Wilfried die verschlampt, dann täte mir als Händler das ehrlich Leid. Aber da kann ich jetzt auch nicht weiterhelfen. Kopie? Erstens leider nein und zweites würde die vor dem FA nicht weiterhelfen. Echt sorry. Aber ich kann ja mal nachsehen. Melde mich, wenn ich was finde. Ihnen auch noch einen schönen Tag. ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#45
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also dieses Thema lässt mich als potentiellen Neueinsteiger ja nun doch ziemlich aufhorchen und da ich zu den Wissenden gehören möchte, mal kurz nachgefragt ob ich das jetzt alles richtig verstanden habe: Wenn ich jetzt (in der EU) von Privat ein gebrauchtes Boot kaufe, was aus 3., 4. oder .... Hand ist und die EW zB. 1990 und später ist und bei den Papieren keine Rechnung eines Händlers mit Steuerausweis dabei ist. Dann muss ich jederzeit damit rechnen, dass ich aufgerieben werde und im Zweifel für die USt. berappen darf? Selbst wenn das nur vom vermeintlichen Zeitwert ist, dann wäre das je nach Boot ja doch schon ein beachtlicher Betrag und ein Risiko was beim Kauf und den Vergleichen einkalkuliert werden müsste. Oder habe ich das falsch interpretiert? CU Jens Sent from my iPad using Tapatalk |
#46
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Das wissen wir leider nicht. Ich verweise mal wieder auf meine Signatur.
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Gruss Vestus |
#47
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Wenn MWST dann die von A mit 20%.
Es wird der der Zeitwert vom Boot als Bemessungsgrundlage herangezogen. Wenn das Boot nach A transportiert werden soll (was die Voraussetzung für eine A-Versteuerung ist) muss es mittels eines T1 nach A transportiert werden und dort verzollt werden, oder mittels Verfahren 4200 in SLO verzollt werden und die MWSt in A entrichtet werden. Ein Spediteur kann Dir weiter helfen. Bleibt das Boot in HR kannst Du nur warten und nach dem Beitritt die HR-MWSt zahlen! Für eine EU-MWSt-Entrichtung muss das Boot körperlich im jeweiligen Mitgliedstaat anwesend sein. Alsowäre es das Einfachste in Slowenien zu verzollen,was mit 20% MWSt noch dazu den selben Satz wie A hat.
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann
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#48
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Gruss Vestus
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#49
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Das, Vestus, halte ich schlicht für Ignoranz.
![]() Gib mal "EU-versteuert" in die SuFu ein; seit 2003 wird dieses Thema hier diskutiert. Wann wurde diese Forum gegründet? Die Regelung selbst ist aus 1992, also 20 Jahre alt. (Richtlinie 92/111/EWG) Dass sie - so wie die CE-Geschichte - zwar ohne Unterlass (im Netz nachzuvollziehen) diskutiert und gleichzeitig beharrlich negiert wird, halte ich für Ignoranz (übrigens auch der Behörden; denn von Einzelfällen abgesehen: Wer hat denn je "nachversteuert"? Ist denen also auch egal.) Mir solls Recht sein. ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#50
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Ich denke auch dass viele nicht die Gewitterwolken sehen wollen die auf sie zukommen. Ich glaub ich muss mal wieder nach Rab. 01.07.2013, Pivo in der Hand, Blick auf das Büro vom LK, gibt bestimmt unvergessliche Eindrücke ![]()
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Gruss Vestus
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