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Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Hat der Gesetzgeber so bestimmt. Mehr kann wohl keiner dazu sagen.
Man kann bei einigen Gesetzen den Kopf schütteln muss sie aber trotzdem Akzeptieren.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#27
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![]() Zitat:
Hier mal drei Beispiele ![]() ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#28
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Hallo,
und eben genau aus den allen genannten Gründen, sollte man den Teltowkanal durch Berlin vorziehen und lieber entspannt anstelle gejagt durch Berlin fahren. guckt ihr hier: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=162898 |
#29
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Kommt drauf an, von wo nach wo man möchte
![]() Von Potsdam nach Köpenick würde ich auch den Teltowkanal fahren. Von Spandau nach Köpenick ist die Fahrt über den Teltowkanal gut die 1,5 fache Fahrstrecke gegenüber der Spree durch die Innenstadt. Und sehenswert ist die Fahrt durch die Berliner City allemal. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#30
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Durch die Berliner Innenstadt bin ich mit meinem Boot noch nicht gekommen.
Die Potsdamer Gewässer hingegen kenn ich nun schon recht gut. Und gerade in der neuen Fahrt am Potsdamer Hafen ist Funk eine echte Hilfe. Da sich die Berufer an allen Brücken und Fähren anmelden (also Bescheid sagen das sie gleich diese oder jene Brücke / Fähre passieren, in Berg- oder Talfahrt), kann man nur durch abhören des Funkes (ja UBI hab ich und Funke ist auch zugelassen) ein gutes Bild des aufkommenden Verkehrs machen. Dann fahre ich lieber an einer Stelle wo ich genug Platz habe vorher an die Seite und mach langsam und lass die großen passieren. Vorfahrt haben die eh und ich hab keinen Streß denen im Gewimmel von Flößen mit 5PS auszuweichen.
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Viele Grüße Fritz682 der eigentlich Thomas heißt |
#31
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![]() Zitat:
nein, Handfunken sind Binnen nur auf Berufsschiffen für die Bord-Bord-Kommunikation auf Kanal 15&17 erlaubt. Du bekommst die Teile nicht offiziell zugelassen. Das Problem ist halt, dass ne "Schiffsfunkstelle" an das Schiff und die dazugehörige Frequenzzuteilungsurkunde gebunden ist. Du musst dann die Kennung in das Gerät programmieren und bekommst sie selbst nicht ohne weiteres geändert. Allerdings dürfte davon auszugehen sein, dass sich diese Regelung bald ändert, so wie in Holland. Und auf See in Deutschland sind Handgeräte sogar schon als alleinige Seefunkstelle erlaubt. Gruß |
#32
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Hallo DC9WX,
danke für die Antwort. Ich habe zwar erst für Mai/Juni 2013 in Berlin ein Boot gechartert, aber wenn ich mir diesen Thread so durchlese, kann ich wohl davon ausgehen, daß ich mir die Spree abschminken kann. Dann wird mein Vercharterer wohl kaum meinetwegen so einen Aufwand betreiben und mir ein Funkgerät einbauen. Schade ! Gruß, Bernd |
#33
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Was spricht dagegen vor 9:00 Uhr oder nach 19:00 Uhr die Spree zu befahren
![]() Da ist es im Mai/ Juni auch schon/ noch hell genug. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#34
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Hallo,
habe mit der WSV Berlin telefoniert. Bei dem sehr freundlich geführtem Telefonat kam heraus, dass die Sperre generell wieder aufgehoben werden soll, aber vermutlich nicht für die Saison 2013 da eher noch Baustellen dazu kommen. Es wird also darauf hinaus laufen, dass wir vor 9:00 Uhr oder nach 19:00 Uhr durch das Sperrgebiet fahren werden. Zwecks letzter Planung werde ich mich noch mal mit einem eigenen Beitrag melden. Ein Telefonat mit der Bundesnetzagentur ergab übrigens, dass im Moment keine Pläne existieren tragbare Geräte im Binnenbereich zuzulassen und schon gar nicht eine persönliche ATIS Kennung einzuführen. Na denn, immer eine Handbreit … Beste Grüße Bronco (DL5FZ)
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#35
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![]() Zitat:
Das ist jetzt natürlich kein offizieller Tipp von mir, aber so würde ich es machen wenn Du von weit her kommst, nur einmal dort lang fahren möchtest und Deinen Urlaub ansonsten als unvollkommen ewig in schlechter Erinnerung haben würdest: Nimm Dir ne Handfunke mit, dann kannst Du den sicherheitstechnisch unbestritten wichtigen Funkverkehr abhören. UBI solltest Du schon haben, um im Zweifel und zur Not (Nachfrage eines Dampfers vor Einfahrt in unübersichtliches Gebiet) antworten zu dürfen. Dann fahr durch, geniesse die Tour und gut ist. Im allerschlimmsten und ungünstigsten Fall bist Du sicherlich mit einigen Euros Strafe dabei im unwahrscheinlichen Fall, dass es dort im fließenden Verkehr Mausefallen gibt die nischt weiter zu tun haben als die Funkgeräte zu kontrollieren. Zu meiner offiziellen Absicherung: Das ist Verboten, Du kommst dafür sicher 15 Jahre ins Gefängnis und solltest es auf keinen Fall so machen ![]() Und nur durch den Teltowkanal durch Berlin zu schippern ist keine Alternative zur innerstädtischen Spree in meinen Augen. Landwehrkanal auch nicht, da sieht man im Sommer die Wasseroberfläche nicht mehr vor lauter toten Ratten und Fischen. Gruß Geändert von DC9WX (30.09.2012 um 09:15 Uhr)
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#36
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Wirklich 15 Jahre ??
![]() Naja, vielleicht kriegen wir das ja auch so hin, daß wir außerhalb der Sperrzeiten da durch fahren. Denn das Regierungsviertel ist ein absolutes MUß. Aber der Tip mit der Handfunke ist trotzdem gut. Dann könnte man wenigstens mithören, was da so auf einen zu kommt. Gruß, Bernd |
#37
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Mindestens, und zwar ohne Bewährung. Und danach Sicherheitsverwahrung!
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#38
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Lasst doch mal die Kirche im Dorf, die Sperrzeiten sind nach dem Aufkommen an Berufsschifffahrt festgelegt. Vor 9 und nach 19 Uhr finden z.B. keine Stadtrundfahrten statt.
Man sollte vielleicht nicht unbedingt 5 vor 9 oder Punkt 19 Uhr durch die Innenstadt fahren, weil dann sicher ein ganzer Pulk Sportboote los macht. Wie schon in #6 geschrieben, am 19.07.12 um 20:30 Uhr ab Lessingbrücke hatten wir die Spree fast für uns allein. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#39
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![]() ...könnte mir vorstellen, dass die ganzen ins Wasser gefallenen Funken die Schleusen verstopfen... ![]() LG
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Über Griechenland lacht die Sonne und über Deutschland die ganze Welt... |
#40
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![]() Zitat:
wenigstens zu hören. LG Peter
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Über Griechenland lacht die Sonne und über Deutschland die ganze Welt... |
#41
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#42
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Stimmt schon. Hab endlich mein Kartenmaterial und mir das mal genauer angeschaut. Gibt tatsächlich schlimmeres.
Gruß, Bernd |
#43
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#44
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Da war wohl jemand schneller
![]() Bronco |
#45
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Komme gerade von der Spree. Tagsüber immer noch sehr anstrengend wegen der tausend Fahrgastschiffe. Im Rekord habe ich auf den 350m zwischen Marshallbrücke und Bahnhof Friedrichstrasse 5 Fahrgastschiffe gleichzeitig gesehen.
Derzeit ist es jedoch ab 19:00 Uhr und sicher auch vor 09:00 Uhr ziemlich leer. Das war im August aber keineswegs so. Da war bis 21:00 Uhr noch gut Verkehr. Danke für den Tipp ein Fahrgsatschiff anzufunken und sich dranzuhängen. Das hat zumindest teilweise sehr gut funktioniert.
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Martin ----------------------------------------------- [X] <- hier Bohren für einen neuen Monitor |
#46
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Hallo Berliner und Gäste!
der Landwehrkanal ist entgegen eines obigen Beitrages seit heute wieder komplett in alle Richtungen offen. Dies kam bei Elwis heute. Die Zeitung hat also gelogen. Lediglich etwas Tiefgangbeschränkung auf 1,10 m bleibt. Es gibt also doch noch ein paar gute Nachrichten. Gruß Michael |
#47
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Es gibt noch weitere gute Nachrichten in Sachen Havel!
Der geplante Ausbau der Havel für Containerschiffe (Verkehrsprojekt 17), also das ausbaggern der Fahrrinne und die Uferbegradigung sind erstmal vom Tisch. Geblieben ist das abbaggern vom Spandauer Horn vor der Spandauer Schleuse. So wird aus der Havel keine Wasserautobahn für Containerschiffe, die Anwohner und Sport/Segel Bootfreunde können aufatmen... Quelle: Imchen Zeitung Kladow |
#48
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#49
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Bisher gab es ja eine Frequenzzuteilungsurkunde.
Die Funkgeräte mußten explizit angegeben und zugelassen werden. Mittlerweile gibt es das nicht mehr. Die Binnenschifffahrtsfrequenzen gelten nun als allgemein zugeteilt und jeder ist selber verantwortlich für seine Funkgeräte. http://www.bundesnetzagentur.de/DE/S...isch-node.html Frage: Wenn Funkgeräte nicht mehr zugelassen werden müssen, wer oder was verbietet mit dann ein Handfunkgerät?
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Wer nicht ans Ruder darf, wird auch das Fahren nicht lernen |
#50
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![]() Zitat:
Natürlich gäbe es Ausnahmen, denn "zusätzlich zu den vorstehenden Bestimmungen steht es Verwaltungen, die dies wünschen, frei,innerhalb der Landesgrenzen die Verwendung tragbarer UKW-Handfunkgeräte zu Sicherheitszwecken für die Verkehrskreise Schiff-Schiff, Nautische Information und Schiff-Hafenbehörde an Bord von Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen zu gestatten." Allerdings: In D sieht man für diese Möglichkeit wohl keinen Bedarf. ![]() RAINWAT, Anhang 3: http://www.rainwat.bipt.be/component...s/download/771
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