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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
Umfrageergebnis anzeigen: Habt ihr einen Automatikschalter fuer eure Bilgenpumpe | |||
Ja mit Automatikschalter | 64 | 70,33% | |
Nein nur von Hand anstellbar | 27 | 29,67% | |
Teilnehmer: 91. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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Themen-Optionen |
#26
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Gibts da nicht ne versicherug.... Wenn da mal 150 liter in den yachtclub laufen...
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#27
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Zitat:
http://dejure.org/gesetze/StGB/324.html
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Gruss Vestus
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#28
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Zitat:
Die Sicherung kann nur auslösen wenn der Automatik Schalter auf Batterie A geht, und der Manuelle auf Batterie B und der dadurch entstehende Ladestrom grösser als die Sicherung ist. Das mit dem Anschluss an zwei Batterien ist in der Praxis aber nicht der Fall.
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Gruss Marco PS: Mein Antisegler fährt mit Benzin, nicht mit "Danke!" |
#29
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Hi Vestus,
ist ja ein netter Paragraph, aber bist Du Jurist? Also ich kann da nix zu einer Automatikpumpe erkennen... Wenn, dann wäre so eine Pumpe fahrlässig, aber wäre es nicht auch fahrläßig das Boot absaufen zu lassen und dadurch das Gewässer zu verunreinigen? Also, sorry ich weiß nicht... Gibt es denn tatsächlich einen Fall dazu? Ausserdem: Wenn der Treibstoff Benzin ist: Da kann die Feuerwehr schon kommen, aber die paar Liter sind schneller verdampft, als das diese eintrifft Anders schauts natürlich bei Diesel aus...
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#30
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sind ja wieder einige interessante Meinungen vertreten.
Fakt ist nun mal, dass wenn Deine automatische Bilgenpumpe, im Falle einer Undichtigkeit der Kraftstoffanlage eine Ladung Sprit oder noch besser Diesel außenbords pumpt, bist Du schon mal mit einem saftigen Bußgeld wegen Gewässerverunreinigung dran, weil Du grob fahrlässig gehandelt hast und eben diesen Fall billigend in Kauf genommen hast. Eventuell übernimmt Deine Versicherung den entstandenen Umweltschaden bzw. Schadensersatzansprüche von Seiten des Marina-Betreibers, aber es ist eher wahrscheinlich, dass Du in Regress genommen wirst und somit diese Kosten auch noch an der Backe hast. Summa summarum werden diese Kosten, wenn´s dumm läuft, höher sein als der Wert Deines Bootes. Andersherum ist es so, dass wenn Dein Kahn z.b. wg einer plötzlich auftretenden Leckage absäuft, handelt es sich um ein unvorhersehbares Ereignis. Dann bekommst Du wahrscheinlich kein Bußgeld aufgebrummt, Deine Haftpflichtversicherung tritt für den entstandenen Umweltschaden ein und Deine Kaskoversicherung zahlt die Bergungs- und Reparaturkosten bzw. bei Totalschaden den Versicherungswert Deines Bootes Ist eigentlich ganz einfach, oder? Gruß Gerald
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Grüße aus Hessisch Kongo "Manchmal reicht es schon,wenn man kein Arschloch ist" (Dr. Dieter Zetsche, Vorstandsvorsitzender Daimler AG)
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#31
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Hallo,
ist denn kein Jurist da, der sich dazu mal fachlich fundiert äußern könnte Sind wir doch ehrlich: Wir stochern hier ganz kräftig im juristischen Nebel |
#32
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Deine eingeschlossen.
Zitat:
Da ist doch die Frage, welche Gefahr ist wahrscheinlicher. Wie viele Tanks werden einfach so undicht und wie viele Boote saufen wegen defektem Balg, defektem Seewasserventil oder anderen Gefahren ab?
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#33
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Fakt ist für mich,dass mir nur Fälle von abgesoffenen Booten, ohne oder mit defekter Bilgenpumpe bekannt sind.
Desweitern 3 gerette wegen automatischer Bilgenpumpe Hab noch nie was von einem undichten Tank der nach aussen gepumt wurde gehört. Aber von Dreckspatzen,die ihre ölige Bilge abpumpen,hab ich schon öfters die Hinterlassenschaften gesehen Mein Hab und Gut ist mir wichtiger, wie das aber WENN
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Servus Willi
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#34
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Zitat:
Das ist doch pauschal überhaupt nicht zu sagen. Wenn ein Tatbestand nach § 324 StGB herauskommt, dann kommt es zu einem Strafverfahren. Da ist nichts mit Bußgeld. Das muss aber noch garnichts bedeuteten. Da gäbe es noch §34 StGB, Rechtfertigender Notstand, dann gäbe es noch §153 StPO, Einstellung wegen Geringfügigkeit, §153a, Einstellung unter Auflagen, etc. etc. Es ist noch nicht mal automatisch klar, dass die beschriebenen Fälle überhaupt als fahrlässig zu werten sind. Umgekehrt: Wenn der Kahn plötzlich absäuft, ist nicht automatisch klar, dass keine Schuld des Eigners/Verantwortlichen vorliegen würde ... Die Sache ist alles andere als "ganz einfach" und wird unter der Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu verhandeln sein. Automatische Bilgepumpen sind ja nicht verboten. Selbst wenn sie 300 l Diesel überbord pumpen, muss das nicht automatisch zu einer Strafe führen. Und wenn das Boot OHNE automatische Bilgepumpe auf Grund geht, wird man sich vielleicht die Frage gefallen lassen müssen, warum man keine automatische Bilgepumpe hatte, ist doch Stand der Technik? Dann wären vielleicht Dreckswässer aus der Bilge ins Wasser gekommen, aber die 300 l Diesel und die 30 Liter Motoröl nicht ... Außerdem gibts wie bereits gesagt Ölabscheider, es gibt Schalter die nur auf Wasser anspringen, auf Öl oder Diesel nicht etc.etc. Zum Thema: Ich habe eine automatische, eine manuell schaltbare und einen Dreiweghahn, der die Impellerpumpe vom Motor innen ansaugen lässt. Und von früher ist noch eine Handpumpe verbaut.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu Geändert von ghaffy (26.09.2012 um 18:06 Uhr)
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#35
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Zitat:
Wenn die Batterie einigermaßen gross ist, sagen wir mal 80 Ah, und relativ voll geladen, kann eine Durchschnittsbilgenpumpe mit 3A Stromaufnahme schon um 24 Stunden herum pumpen. Aber um dieses Gefahrenpotential ganz auszuschalten könnte man eine Zeitschaltung verbauen, mit welcher nach einer gewissen Pumpzeit automatisch die Maschine gestartet wird... W. |
#36
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Zitat:
Ich habe eine Umschaltbare (Auto/Manuell) elektrische Bilgenpumpe im Maschinenraum und eine fest installierte manuelle Lenzpumpe mit Saugkörben im Vorderschott, im Maschinenraum und im Achterschott
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Grüße aus Hessisch Kongo "Manchmal reicht es schon,wenn man kein Arschloch ist" (Dr. Dieter Zetsche, Vorstandsvorsitzender Daimler AG)
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#37
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Du meinst, 3 von 4 Booten hier laut Umfrage hat keine CE Zulassung oder die durch nachträglichen Einbau einer solchen verloren?
Kannst du das belegen? Und der Hinweis "zahlt die Versicherung" wenn das Boot mal absäuft ist äußerst hilfreich.
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#38
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soviel Schotts habe ich gar nicht auf meinem Plastebecher
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#39
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Zitat:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...18:0035:DE:PDF unter 13. Nummer 5.8 erhält folgende Fassung: „5.8. Schutz gegen Gewässerverschmutzung und Einrichtungen zur Erleichterung der Abfallentsorgung an Land Die Boote sind so zu bauen, dass ein unbeabsichtigter Abfluss von verunreinigenden Stoffen (Öl, Kraftstoff usw.) verhindert wird.
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Gruss Vestus |
#40
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Da zum Beispiel: http://www.waterwitchinc.com/new/Sit...eSwitches.html
Sicherlich gibt es noch andere. Woher soll ich das wissen? Das weiß vielleicht der Gesetzgeber. Ihr habt ja nicht mal TÜV für Boote. Bei uns (Ö) sind u.a. automatische Lenzvorrichtungen, Ölauffangwannen unter dem Motor, Batteriekästen usw. vorgeschrieben. Das wird auch regelmäßig überprüft. Und wir haben die gleichen gesetzlichen Bestimmungen beim Gewässerschutz wie ihr.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu Geändert von ghaffy (26.09.2012 um 20:20 Uhr)
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#41
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[QUOTE=ghaffy;2831566]Da zum Beispiel: http://www.waterwitchinc.com/new/Sit...eSwitches.html
genial, so einen will ich haben... Danke
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Grüße aus Hessisch Kongo "Manchmal reicht es schon,wenn man kein Arschloch ist" (Dr. Dieter Zetsche, Vorstandsvorsitzender Daimler AG) |
#42
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Noch ein Wort zu CE:
Es ist nicht richtig, dass Boote mit automatischer Bilgenpumpe keine CE-Zertifizierung bekommen. Es gibt selbstverständlich Boote mit CE und mit automatischer Bilgepumpe (nur mal eins gegoogelt: http://www.496power.de/pdf/web/deutsch_5.pdf) Richtig ist aber auch, was Vestus zitiert. Boote müssen so gebaut sein, dass die Bilgenpumpe keinen Sprit über Bord pumpen kann. Das ist aber letztlich "nur" eine konstruktive Frage, die manche Hersteller meistern, viele aber eben nicht. Die sind - warum auch immer - nicht in der Lage, Tankschotts einzubauen, Öl/Diesel/Benzin-sensible Schalter zu verbauen, oder was auch immer notwendig wäre. Bin ja kein Bootsbauer. Was allerdings auch richtig ist - war schon mal Thema - praktisch jeder Umbau am Boot (beginnend vom Einbau zB einer Ankerwinde) führt zum Verlust von CE, auch der nachträgliche Einbau einer (automatisch oder nicht) Bilgepumpe. Argumentation: es wird in das (zertifizierte) elektrische System des Bootes eingegriffen, verkürzt gesagt. Die entsprechenden Betriebe (da haben wir ja einige hier) bzw. deren Innungen und sonstigen Interessensvertreter verhandeln gerade mit den Behörden, wie das in Zukunft überhaupt gehen soll, wer nachzertifizieren darf/kann/soll usw. Da geht es einerseits um Haftungsfragen und andererseits auch um Fragen wie Wiederverkauf, Verkauf von (mit irgendwas nachgerüsteten) Gebrauchtbooten usf. Möglicherweise hat man bei der "Sportbootrichtlinie" nicht daran gedacht. Manche Bootstechnik-Betriebe haben, so wurde mir gesagt, davon noch garnichts gehört. Wäre interessant, was die Profis hier im dazu schon wissen/gehört haben/gerade mitbekommen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#43
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Zitat:
Ok, war ein Scherz.
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#44
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Zitat:
CE besagt lediglich das der Gegenstand, hier das Boot, zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme/Einfuhr in der EU den einschlägigen Bestimmungen entsprach. Nachträgliche Umbauten werden nicht erfasst (und das ist auch gut so). Ein Verlust der CE ist in D nicht vorgesehen. Bei Booten gibt es in D noch keinen TÜV o.ä., und ich hoffe das bleibt auch so, sonst hätte ich ein Problem.
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Gruss Vestus
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#45
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Zitat:
W. |
#46
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CE: Ich hatte mal mit der CE im PC Bereich zu tun...
Wenn eine Anlage fest installiert wird oder vor Ort erst gebaut wird, ist eine CE überflüssig... CE betrifft ja auch nur das in Verkehr bringen und nicht das reparieren oder sonstiges... Nachdem z.B. PC's inkl. Maus und Tastatur getestetet werden müssten, würde jede neue Maus (nein, nicht die Frau) die CE erlöschen lassen... Zur CE: 1. Hat mein Boot gar keine CE (ist zu alt) 2. Baue ich keine neue Pumpe ein, sondern "nur" einen Schwimmschalter 3. Dürfte ich dann ein Radio oder gar Funk einbauen ohne das die CE erlischt Ach ja: Was machen solche selbst erkennenden Pumpen, wenn Wasser eindringt, unbeabsichtigt den Motor wäscht und dadurch ein wenig Öl im Wasser ist? Nix |
#47
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Bei mir habe ich eine Bilgenpumpe mit Schalter für manuell und automatik installiert. Der Pumpe ist ein Schwimmerschalter vorgeschaltet der einen "Leitfähigkeitssensor" im Havariefall "scharf" schaltet und erst wenn dieser Wasser dedktiert, kann die Bilgenpumpe anlaufen.
Bei Diesel tut sich da nichts, kann aber bei meinem Kahn sowieso nicht passieren, da der 1300 L Dieseltank im Vorschiff verbaut ist und durch ein durchgendes Schott vom Motorraum und der Bilgenpumpe getrennt ist! Wenn man also auf der sicheren Seite sein möchte, einfach beide Arten von Schwimmer/Sensorschaltern verbauen und es sollte eigentlich nichts schlimmes mehr passieren. Ist halt eine Angsthasen Lösung zu denen ich mich leider zähle |
#48
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Gruss Vestus
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#49
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Zitat:
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#50
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Gruss Vestus |
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