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  #26  
Alt 22.11.2012, 17:56
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Hier gibt es viel zu lesen zu Rhein, Main, Donau und Binnenschifffahrtsstraßen (im zweiten Teil sind die einzelnen Gewässer aufgelistet).

Alles andere sind Landesgewässer, auf denen die jeweiligen Landesschifffahrtsordnungen gelten.

z.B. Berlin, Brandenburg und Bayern.

Viel Spaß beim Lesen.

Gruß Lutz
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  #27  
Alt 22.11.2012, 18:25
gogolo gogolo ist offline
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Dachte dass es verboten ist auf dem Main Donau Kanal zu fahren??
Wohl eher nur für Transportschiffe oder liege ich da falsch?

Ab Kehlheim bis ins Schwarze Meer darf ich wohl fahren? auch Flußaufwärts?
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  #28  
Alt 22.11.2012, 18:32
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Zitat:
Zitat von gogolo Beitrag anzeigen
Dachte dass es verboten ist auf dem Main Donau Kanal zu fahren??
Wohl eher nur für Transportschiffe oder liege ich da falsch?

Ab Kehlheim bis ins Schwarze Meer darf ich wohl fahren? auch Flußaufwärts?
Main-Donau-Kanal ist erlaubt.
Donau ist zwischen Kehlheim und Schwarzem Meer erlaubt (in beide Richtungen)

Flussaufwärts die Donau ab Kehlheim ist nicht mehr erlaubt.
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Viele Grüße,

Marco

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  #29  
Alt 22.11.2012, 18:57
gogolo gogolo ist offline
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Langsam werde ich schlauer!
Die Donaufahrt ist wohl interessanter als der Kanal.
Wenn ich vorhabe ab Kehlheim Richtung Regensburg, Passau, Linz usw zu fahren... ist es so in Ordnung? Beidseitige Fahrt!? Gilt es in Österreich auch die 15 PS Führescheinfreie fahrt?

Es sind eh Schleusen vorhanden! Was heißt: zusätzliche Bootsschleuse, Bootsgasse, Bootsschleppe?
Muß man dort anmelden? Ist vor der Fahrt eine Genehmigung erforderlich?
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  #30  
Alt 22.11.2012, 19:39
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Hallo gogolo,

ja also das mit den Schleusen ist so von Kehlheim runter gibt es ein paar Sportbootschleusen das heißt ohne anmelden einfach Schleusen!

danach musst du mit den Großen mit, dass heißt auch anmelden, an der Schleuse steht dort eine Gegensprachanlage!


das ist aber nur sehr kurz gehalten!! Also ich an DEINER Stelle würde den SBF machen dann kennst du dich aus und kannst fahren (fast) wo du willst mit so viel PS wie du willst!

Achja zum Chiemsee!!!

Da hast du keine Chance, da kommst du nicht rein, nur Anwohner.

Ich war mal eine Woche drinne, aber nur weil ich Begleitung für ein Schwiimmwettbewerb gemacht habe und dafür habe ich dann eine Woche fahren können!
Aber es gibt auch schönere Ecken als den Chiemsee.
z.B. Attersee! (aber Achtung nicht in den Monaten Juli und August und Außenborder nur bis 100ps.
jaja alles nicht so einfach
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Grüße

Florian
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  #31  
Alt 22.11.2012, 19:42
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Zitat:
Zitat von gogolo Beitrag anzeigen
Dachte dass es verboten ist auf dem Main Donau Kanal zu fahren??
Dort findest Du Alles zum Main-Donau-Kanal und zur Donau.

Lesen musst Du aber selber

Gruß Lutz
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  #32  
Alt 22.11.2012, 19:51
gogolo gogolo ist offline
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Zitat:
Zitat von Raenki Beitrag anzeigen

Achja zum Chiemsee!!!

Da hast du keine Chance, da kommst du nicht rein, nur Anwohner.
Aber mit einen E-Motor darf man auf dem Chimsee fahren!?

Schleusen, na gut! ist es eine Anmeldung erforderlich wenn ich auf der Donau fahren will?
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  #33  
Alt 22.11.2012, 19:58
gogolo gogolo ist offline
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Zitat:
Zitat von Raenki Beitrag anzeigen
Aber es gibt auch schönere Ecken als den Chiemsee.
z.B. Attersee! (aber Achtung nicht in den Monaten Juli und August und Außenborder nur bis 100ps.
Habe den Homepage von Attersee angeschaut, da steht

Grundsätzlich benötigt man zum Führen eines Motorbootes (Elektro
–oder Verbrennungsmotor) mit einer Antriebsleistung ab 4,4 kW (6
PS) einen Befähigungsnachweis

Also, braucht man da einen Führerschein??!
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  #34  
Alt 22.11.2012, 20:02
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Zitat:
Zitat von gogolo Beitrag anzeigen
Aber mit einen E-Motor darf man auf dem Chimsee fahren!? ...
Nur wenn Du eine Zulassung des Landratsamtes Traunsteins hast.


Zitat:
Zitat von gogolo Beitrag anzeigen
... ist es eine Anmeldung erforderlich wenn ich auf der Donau fahren will?
Nein, guckst den Link "Donau" in #31

Gruß Lutz
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  #35  
Alt 22.11.2012, 20:05
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Zitat:
Zitat von gogolo Beitrag anzeigen
Habe den Homepage von Attersee angeschaut, da steht

Grundsätzlich benötigt man zum Führen eines Motorbootes (Elektro
–oder Verbrennungsmotor) mit einer Antriebsleistung ab 4,4 kW (6
PS) einen Befähigungsnachweis

Also, braucht man da einen Führerschein??!
Nein - bis 4,39 kW (5,97 PS) nicht
Ja -ab 4,4 kW (6PS) unbdedingt

Hast Du doch selbst gegoogelt und hier geschrieben

Gruß Lutz
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  #36  
Alt 22.11.2012, 20:40
gogolo gogolo ist offline
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Dann ist Attersee für mich uninteressant! Außer Ich fahre mit dem E-Motor!

mit 15 Ps wäre ich im Donau besser aufgehoben!

Also: Donau, braucht man kein Führerschein, bis 15 Ps,

Problem: Schleusen Donau auch Schlauchboote?
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  #37  
Alt 22.11.2012, 20:47
gogolo gogolo ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen

Ebenso wie Motor- oder Elektroboote benötigen auch Segelboote mit mehr als 9,20 m Länge oder mit einem Hilfsmotor über 4 kW oder mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtungen eine Zulassung des Landratsamtes Traunstein und ein Kennzeichen sowie einen privatrechtlichen Gestattungsvertrag mit der Bayerischen Schlösserverwaltung.

Mein E-Motor hat 660 Watt! ist also weit drunter! Werde wohl doch keine zulassung brauchen? oder verstehe ich da falsch?
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  #38  
Alt 22.11.2012, 21:18
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
Alm-Öhi
 
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Zitat:
Zitat von gogolo Beitrag anzeigen
Ebenso wie Motor- oder Elektroboote benötigen auch Segelboote mit mehr als 9,20 m Länge oder mit einem Hilfsmotor über 4 kW oder mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtungen eine Zulassung des Landratsamtes Traunstein und ein Kennzeichen sowie einen privatrechtlichen Gestattungsvertrag mit der Bayerischen Schlösserverwaltung.

Mein E-Motor hat 660 Watt! ist also weit drunter! Werde wohl doch keine zulassung brauchen? oder verstehe ich da falsch?
Ruf einfach dort an
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Servus Willi
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  #39  
Alt 22.11.2012, 21:41
holgi742 holgi742 ist offline
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Zitat:
in Deutschoand darfst du mit dem 15 PS Motor auf allen Binnenwasserstrassen mit dem 15 PS Rumfahren ausgenommen Rhein.
seit wann ? ich glaubte an 5 PS
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  #40  
Alt 22.11.2012, 21:45
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Zitat:
Zitat von holgi742 Beitrag anzeigen
seit wann ? ich glaubte an 5 PS
seit mitte Oktober. Da wurde das führerscheinrecht geändert.
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  #41  
Alt 22.11.2012, 21:49
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Nein, guckst den Link "Donau" in #31


Gruß Lutz
bist du sicher ?

ein WSA kennzeichen benötigt er meines wissens auch auf der Donau.

ich ahb jetzt nicht die ganze Donauschiffahrtspolizeiverordnung durchgelesen aber ich denke doch das grundsätzlich jedes Motorbetrieben Fahrzeug ein Kennzeichen benötigt.
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  #42  
Alt 22.11.2012, 21:53
holgi742 holgi742 ist offline
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hab ich garnicht mitbekommen
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  #43  
Alt 22.11.2012, 21:53
gogolo gogolo ist offline
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4kw entspricht ca 5PS..
Auf dem Chimsee ist ab 4kw meldepflichtig! (laut Verordnung)
Dann macht es für mich mehr Sinn dass ich ein 6PS Motor kaufe (5 PS auf der Welle)
Darf dann überall fahren! Ammersee! Chimsee usw
Grüße
Dany
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  #44  
Alt 22.11.2012, 21:59
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hier eine Info zum Chiemsee
http://www.derchiemgauer.de/Beitraeg...utzpolizei.htm

du brauchst also eine Genehmigung des Landratsamt Traunstein,

Verbrennungsmotor generel nicht gestattet.
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  #45  
Alt 22.11.2012, 21:59
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Sorry! Auf dem Chimsee ist ein Verbrenner verboten!
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  #46  
Alt 22.11.2012, 22:00
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
bist du sicher ?

ein WSA kennzeichen benötigt er meines wissens auch auf der Donau.

ich ahb jetzt nicht die ganze Donauschiffahrtspolizeiverordnung durchgelesen aber ich denke doch das grundsätzlich jedes Motorbetrieben Fahrzeug ein Kennzeichen benötigt.
Guckst Du hier.

Gruß Lutz
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  #47  
Alt 22.11.2012, 22:02
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... du brauchst also eine Genehmigung des Landratsamt Traunstein, ...
Siehe #34, 10 Beiträge vorher

Gruß Lutz
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  #48  
Alt 22.11.2012, 22:03
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Glaube dass ich lieber beim E Motor bleibe! Habe dann keine Schwierigkeiten!

Antrag für Chiemsee habe ich ausgedruckt!

(Viel schmarrn drinnen! :-(
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  #49  
Alt 22.11.2012, 22:05
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da steht :

An Kleinfahrzeugen müssen die amtlichen Kennzeichen angebracht sein; sind diese nicht vorgeschrieben, müssen angebracht sein:

daraus resultiert aus der : KlFzKV-BinSch

Inhalt: § 1 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung sind
Binnenschifffahrtsstraßen:
die Bundeswasserstraßen Rhein, Mosel und Donau sowie diejenigen sonstigen Bundeswasserstraßen, auf denen die
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt,
1.
Kleinfahrzeuge:
Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweisen,
ausgenommen
Wasserfahrzeuge, die nach den Bestimmungen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung nicht als Kleinfahrzeuge gelten:
aa.
Wasserfahrzeuge, die gebaut oder eingerichtet sind, um andere Fahrzeuge als Kleinfahrzeuge zu schleppen, zu schieben
oder längsseits gekuppelt mitzuführen;
bb.
Fahrgastschiffe, die zur Beförderung von mehr als 12 Personen zugelassen sind;
cc.
Fähren;
dd.
schwimmende Geräte;
a.
Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft b. fortbewegt werden können;
c. Wasserfahrzeuge bis zu 5,50 m Länge, die nur unter Segel fortbewegt werden können;
d. Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung nicht mehr als 2,21 kW beträgt;
e. Beiboote.
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Alt 22.11.2012, 22:06
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somit gilt ab 2,21kw auf der Donau Kennzeichenpflicht wie auf jeder Binnewasserstrasse auch.
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