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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #26  
Alt 06.12.2012, 23:08
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Boote die ausserhalb der Eu gebaut wurden müssen mit 8% Zoll rechnen, Schlauchboote mit 12%
Boote aus der Eu könnten besser davonkommen. Aber das steht noch aus.
Also kauft man am besten noch ganz zügig ein Boot in den Staaten, läßt es vor dem 1.5.2013 direkt nach Kroatien liefern und spart gegenüber der Einfuhr in D nicht nur 14% EUSt, sondern auch noch 12.7% Zoll??

mfg
Martin
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  #27  
Alt 07.12.2012, 07:15
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Das stimmt im Allgemeinen, nicht jedoch im Beitrittsfall Kroatiens.
...
John,
der guten Ordnung halber: dieser Passus ist/war Standard bei allen bisherigen Beitrittsverträgen, zB auch 1994, und betrifft Zölle und nicht die MwSt. (habe jetzt auf die Schnelle keinen Link zum Primärdokument, aber immerhin: Beitrittsvertrag von 1994, u.a. Österreich: http://archiv.jura.uni-saarland.de/B...9942259.2.HTML), siehe Pkt 3. (3)

@Martin:
Im übrigen beträgt der Zolltarif bei Import von Sportbooten aus den USA meines Wissens (schneller Blick in die EU-Zolltarifslist) "nur" 1,7%, oder gibt es da andere Sätze auch noch?
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #28  
Alt 07.12.2012, 09:12
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Hier wird wirklich Zoll und Mehrwertsteuer durcheinander gebracht.
Die Mehrwertsteuer in der EU Pflicht kann erst nach dem Beitritt Kroatiens erhoben werden und nicht vorher, damit sie auch EU-Konform ist.
Warum soll man sein Boot in Kroatien verzollen?

Die dann spaeter anfallenden MWSt. Saetze muessen von der EU anerkannt werden und Sonderregelungen, wie zB. Malta erfordern andere Huerden und Kosten.

Ein in Kroatien verzolltes Boot unterliegt nach dem EU-Beitritt trotzdem der Versteuerung. Wenn es nicht in kroatischen Besitz ist, oder zu einer kroatischen Firma gehoert, was wiederrum mit Kosten und Aufwand verbunden ist.

Ahoi Dietrich
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  #29  
Alt 07.12.2012, 09:32
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Zitat:
Zitat von balticskipper Beitrag anzeigen
Hier wird wirklich Zoll und Mehrwertsteuer durcheinander gebracht.
Die Mehrwertsteuer in der EU Pflicht kann erst nach dem Beitritt Kroatiens erhoben werden und nicht vorher, damit sie auch EU-Konform ist.
Warum soll man sein Boot in Kroatien verzollen?

Die dann spaeter anfallenden MWSt. Saetze muessen von der EU anerkannt werden und Sonderregelungen, wie zB. Malta erfordern andere Huerden und Kosten.

Ein in Kroatien verzolltes Boot unterliegt nach dem EU-Beitritt trotzdem der Versteuerung. Wenn es nicht in kroatischen Besitz ist, oder zu einer kroatischen Firma gehoert, was wiederrum mit Kosten und Aufwand verbunden ist.

Ahoi Dietrich

Nein in diesem FAlle wird nichts durcheinandergebracht:
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  #30  
Alt 07.12.2012, 09:36
balticskipper balticskipper ist offline
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Schon richtig, aber geht es doch wohl um nicht kroatische Boote, bzw. um Boote von keinen Kroaten, fuer die Kroaten ist dies ein Angebot, aber nicht fuer Auslaender.

Ahoi Dietrich
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  #31  
Alt 07.12.2012, 09:41
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Zitat:
Zitat von balticskipper Beitrag anzeigen
Schon richtig, aber geht es doch wohl um nicht kroatische Boote, bzw. um Boote von keinen Kroaten, fuer die Kroaten ist dies ein Angebot, aber nicht fuer Auslaender.

Ahoi Dietrich

Es ist ein Angebot für ausländische Skipper und ihre unversteuerten Boote, diese vor dem EU Beitritt ganz legal unter eine kroatische Flagge zu bringen.
Ob das jetzt ein Kroate nutzt mit seinem Boot unter DL Flagge, oder ein Deutscher mit D-Flagge ist egal.

Geändert von glumpo (07.12.2012 um 09:47 Uhr)
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  #32  
Alt 07.12.2012, 09:51
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Also kauft man am besten noch ganz zügig ein Boot in den Staaten, läßt es vor dem 1.5.2013 direkt nach Kroatien liefern und spart gegenüber der Einfuhr in D nicht nur 14% EUSt, sondern auch noch 12.7% Zoll??

mfg
Martin
Hi, vielleicht sollte jemand das beschlossene Gesetz ins deutsche übersetzten, im kroatischen Text kommen des öfteren Jahreszahlen vor, man könnte meinen alle Boote vor 2009 oder so ähnlich können günstig besteuert werden, jüngere nicht mehr.
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  #33  
Alt 07.12.2012, 10:01
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
@Martin:
Im übrigen beträgt der Zolltarif bei Import von Sportbooten aus den USA meines Wissens (schneller Blick in die EU-Zolltarifslist) "nur" 1,7%, oder gibt es da andere Sätze auch noch?
Stimmt, war doppelt. Ich hatte die 20.7% irgendwo im Hinterkopf, aber da war ja die EUSt mit 19% schon mit drin...

mfg
Martin
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  #34  
Alt 07.12.2012, 10:50
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Hi, vielleicht sollte jemand das beschlossene Gesetz ins deutsche übersetzten, im kroatischen Text kommen des öfteren Jahreszahlen vor, man könnte meinen alle Boote vor 2009 oder so ähnlich können günstig besteuert werden, jüngere nicht mehr.
Über das Alter steht noch nichts drin.
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  #35  
Alt 07.12.2012, 11:40
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da werden sich manche aber freuen Ihr Boot auf dem Wege MWST'lich innerhalb der EU zu legalisieren.
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Grüße
Michael

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  #36  
Alt 07.12.2012, 16:29
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Ich meine, dass das nur Boote von Kroaten etwas angeht. Warum soll ein Deutscher auch sein Boot in Kroatien verzollen?
Jedenfalls hat das alles nichts mit der MwSt. zu tun.

Im Extremfall verzollt eine dieser "seriösen" Firmen unnötigerweise ein deutsches Boot in Kroatien und hinterher muss dann trotzdem das MwSt-Problem gelöst werden.

Das ist ein bisserl wie die Spammails wo der nigerianische Prinz anbietet Geld auf mein Konto zu überweisen, wenn ich vorher...
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Geändert von felix (07.12.2012 um 16:37 Uhr)
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  #37  
Alt 07.12.2012, 17:37
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Zitat:
Zitat von felix Beitrag anzeigen
Ich meine, dass das nur Boote von Kroaten etwas angeht. Warum soll ein Deutscher auch sein Boot in Kroatien verzollen?
Jedenfalls hat das alles nichts mit der MwSt. zu tun.

Im Extremfall verzollt eine dieser "seriösen" Firmen unnötigerweise ein deutsches Boot in Kroatien und hinterher muss dann trotzdem das MwSt-Problem gelöst werden.

Das ist ein bisserl wie die Spammails wo der nigerianische Prinz anbietet Geld auf mein Konto zu überweisen, wenn ich vorher...

Manchmal habe ich vollstes Verständnis für Fred, wenn er sagt " ich gibs auf"
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  #38  
Alt 08.12.2012, 12:48
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Lothar 1110 Lothar 1110 ist offline
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Habe folgende Information erhalten:
Mit Zahlung von 5 % VAT und 1,7% Zoll bis zum 31.Mai 2013 gelten alle in Kroatien liegenden Boote als EU-versteuert!
Gilt angeblich für Boote welche bereits in Kroatischen Marinas sprich Zolllager liegen und registriert sind.
Denke das ist eine sehr faire Lösung für alle Betroffenen.
__________________
Gruß,
Lothar
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  #39  
Alt 08.12.2012, 13:11
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Lothar 1110 Beitrag anzeigen
Habe folgende Information erhalten:
Mit Zahlung von 5 % VAT und 1,7% Zoll bis zum 31.Mai 2013 gelten alle in Kroatien liegenden Boote als EU-versteuert!
Gilt angeblich für Boote welche bereits in Kroatischen Marinas sprich Zolllager liegen und registriert sind.
Denke das ist eine sehr faire Lösung für alle Betroffenen.
Hallo Lothar,
es ist (mir) zwar klar, wie das gemeint ist, es ist aber trotzdem nicht korrekt:
Wenn jetzt (oder bis Juli) ein Boot in HR eingeführt, verzollt und versteuert wird, dann ist es deswegen keineswegs "EU-versteuert", denn HR ist nicht in der EU. Es ist "nur" ordnungsgemäß in Kroatien eingeführt.

Wenn dann allerdings HR ab 1.7. EU-Mitglied ist, dann sind alle Güter, die zu diesem Zeitpunkt abgabenrechtlich nach HR importiert wurden, auch abgabenrechtlich Gemeinschaftsware, also - wie es landläufig bezeichntet wird - "EU-versteuert".

Aber eben erst ab dem 1.7.
Wer zB im Frühjahr 2013 sein Boot auf diese Weise nach HR importiert und dann mit dem Boot nach Italien oder Slowenien fährt, kann vor dem 1.7. keine "EU-Versteuerung" nachweisen - und läuft dort natürlich als EU-Bürger Gefahr, sein Boot beim Einlaufen versteuern zu müssen.
__________________
Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #40  
Alt 08.12.2012, 13:21
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Lothar 1110 Lothar 1110 ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Hallo Lothar,
es ist (mir) zwar klar, wie das gemeint ist, es ist aber trotzdem nicht korrekt:
Wenn jetzt (oder bis Juli) ein Boot in HR eingeführt, verzollt und versteuert wird, dann ist es deswegen keineswegs "EU-versteuert", denn HR ist nicht in der EU. Es ist "nur" ordnungsgemäß in Kroatien eingeführt.

Wenn dann allerdings HR ab 1.7. EU-Mitglied ist, dann sind alle Güter, die zu diesem Zeitpunkt abgabenrechtlich nach HR importiert wurden, auch abgabenrechtlich Gemeinschaftsware, also - wie es landläufig bezeichntet wird - "EU-versteuert".

Aber eben erst ab dem 1.7.
Wer zB im Frühjahr 2013 sein Boot auf diese Weise nach HR importiert und dann mit dem Boot nach Italien oder Slowenien fährt, kann vor dem 1.7. keine "EU-Versteuerung" nachweisen - und läuft dort natürlich als EU-Bürger Gefahr, sein Boot beim Einlaufen versteuern zu müssen.
Interessanter Aspekt, von der Seite her hab ich es noch nicht betrachtet!
Ich habe meinen Liegeplatz in Trogir, habe auch nicht vor momentan Kroatien zu verlassen, sprich Abstecher nach Italien oder Slowenien zu machen, warum auch das kroatische Revier ist ja sehr schön. Daher wäre diese Art der Versteuerung für mich sehr angenehm. Muß aber jeder für sich selbst entscheiden.
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Gruß,
Lothar
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  #41  
Alt 08.12.2012, 13:31
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glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Aber eben erst ab dem 1.7.
Wer zB im Frühjahr 2013 sein Boot auf diese Weise nach HR importiert und dann mit dem Boot nach Italien oder Slowenien fährt, kann vor dem 1.7. keine "EU-Versteuerung" nachweisen - und läuft dort natürlich als EU-Bürger Gefahr, sein Boot beim Einlaufen versteuern zu müssen.

Dann dürften Kroaten auch nicht mit ihren Booten nach Italien oder anderweitig in die Eu,
Z.B.: Volker, der ist doch frei wie ein Vogel
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  #42  
Alt 08.12.2012, 13:57
JohnB JohnB ist offline
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Volkers Boot hat eine koratischen Zulassung. Damit HR-Flagge und kein
Problem bei der Einreise in die EU, da bei dieser unterstellt wird, dass sie nur
vorübergehend ist.

Die Boote, über die wir hier sprechen, haben eine EU-Kennzeichnung, also quasi
Flagge eines EU-Staates.
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (08.12.2012 um 14:05 Uhr) Grund: Tippfehler
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  #43  
Alt 08.12.2012, 14:04
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Warum immer das Haar in der Suppe suchen?
5% sind nun mal weniger als 20% und für die EU hat es bisher noch keinen Ausfall an Steuereinnahmen gegeben.
Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, damit durchzukommen?

Ein kroatischer Staatsbürger mit einem in Kroatien angemeldeten und liegenden Boot kommt ohnehin um die Zahlung der EU-MwSt nach Eintritt Kroatiens herum. Und ein nicht-kroatischer EU-Bürger mit einem in Kroatien liegenden Boot kann sich mit der Zahlung der 5% kroatischer MwSt nicht von der Forderung der EU-MWSt befreien.

Da bleibt nur eins: Boot nach Albanien verlegen.
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  #44  
Alt 08.12.2012, 14:15
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glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Volkers Boot hat eine koratischen Zulassung. Damit HR-Flagge und kein
Problem bei der Einreise in die EU, da bei dieser unterstellt wird, dass sie nur
vorübergehend ist.

Die Boote, über die wir hier sprechen, haben eine EU-Kennzeichnung, also quasi
Flagge eines EU-Staates.

Wenn diese unversteuerten Boote, durch die neue Aktion der Kroaten in kroatisches Eigentum übergehen, dann haben die ebenfalls eine kroatische Zulassung.
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  #45  
Alt 08.12.2012, 14:22
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
... Forderung der EU-MWSt ...
Es gibt keine EU-MwSt.
Im übrigen steht der Rest ja in der zitierten und verlinkten Novelle zum HR-MwSt-Gesetz, welches mit Rücksicht auf den EU-Betritt gerade eben und aus diesem Grund an die entsprechende EU-Richtlinie angepasst wurde.

Daher gibt es die Möglichkeit jetzt "billig" in HR zu versteuern und dann (beim EU-Betritt "automatisch" Gemeinschaftsware zu besitzen.
Dazu muss man nicht nach Albanien.

Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Wenn diese unversteuerten Boote, durch die neue Aktion der Kroaten in kroatisches Eigentum übergehen, dann haben die ebenfalls eine kroatische Zulassung.
Ich denke, das ist nicht notwendigerweise so.
Da wird man auf die Umsetzungsverordnung der nächsten Wochen warten müssen, falls die noch nicht existiert:
Das Boot ist dann ordnungsgemäß in HR importiert, muss aber nicht zwangsläufig dort registriert sein, könnte also ohneweiters weiterhin unter dt. Flagge fahren.
Ich denke Registrierung und Versteuerung sind zwei paar Schuhe.
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Gruss Andreas

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  #46  
Alt 08.12.2012, 14:22
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Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, damit durchzukommen?

Ein kroatischer Staatsbürger mit einem in Kroatien angemeldeten und liegenden Boot kommt ohnehin um die Zahlung der EU-MwSt nach Eintritt Kroatiens herum. Und ein nicht-kroatischer EU-Bürger mit einem in Kroatien liegenden Boot kann sich mit der Zahlung der 5% kroatischer MwSt nicht von der Forderung der EU-MWSt befreien.

Da bleibt nur eins: Boot nach Albanien verlegen.

Jetzt ist alles durcheinander

nein, man zahlt nicht die Eu Steuer, sondern führt sein Boot nach Kroatien, unter der vergünstigten Steuer ein, dann ist dieses ehemalige unversteuerte Boot ein kroatisches Boot, und wird bei dem Übertritt in die Eu so behandelt wie ein HR-Boot
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  #47  
Alt 08.12.2012, 14:23
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Wenn diese unversteuerten Boote, durch die neue Aktion der Kroaten in kroatisches
Eigentum übergehen, dann haben die ebenfalls eine kroatische Zulassung.
Ne HR-Zulassung müssen sie nicht haben, sie werden dennoch zum Beitrittszeitpunkt
(und erst dann!) Gemeinschaftsware.

In die EU würde ich vor dem Beitritt damit wegen des EU-Kennzeichens aber
besser nicht fahren.
__________________
Beste Grüße

John
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  #48  
Alt 08.12.2012, 14:28
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HI hier eine ganz neue INFO:

Boote die schon in Kroatien unter Zollverschluß liegen, sollen mit 5% MwSt. und 1,7% Zoll versteuert werden.

Aus diesem Schreiben geht hervor, dass diese Sonderregelung nur für Schiffe gilt, die bereits in Kroatien registriert sind. Also nicht für Neuschiffe, die erst eingeführt werden. Diese müssten mit 25 % versteuert werden bei Einfuhr nach Kroatien. Die EU Richtlinien sagen aus, dass Schiffe über 7.5 Meter Länge im Bestimmungsland versteuert werden müssen.


Sehr geehrte Damen und Herren!

Vielen Dank für Ihre heutige E-Mail.

Die kroatische Regierung hat am 30.11.2012 die Änderung des Gesetzes über die MWSt verabschiedet. Diese wurde jedoch noch nicht im kroatischen Amtsblatt veröffentlicht. Die Änderung soll mit 01.01.2013 in Kraft treten.
Den Gesetzesentwurf finden Sie auf der Web-Seite https://infodok.sabor.hr/Reports/KarticaAktaFrm.aspx?zak_id=24324 des kroatischen Parlaments. Klicken Sie auf: Prijedlog zakona o izmjeni i dopuni Zakona o porezu na dodanu vrijednost, s Konacnim prijedlogom Zakona (rot gekennzeichnet). Danach öffnet sich der Gesetzesentwurf.
Demzufolge können Boote vom 01.01.2013 bis zum 31.05.2013 zu einem MWSt-Satz von 5% nach Kroatien eingeführt und in weiterer Folge registriert werden. Dies bezieht sich anscheinend nur auf Boote, die bereits den Status einer vorübergehenden Einfuhr in Kroatien haben.

Wir haben das kroatische Hauptzollamt angeschrieben und um Erläuterung des Begriffs „vorübergehen Einfuhr“ (im Zolllager, wie lange muss das Boot bereits vorübergehend eingeführt sein, können Boote bis zum 31.12.2012 vorübergehend eingeführt werden, gelten diese Bestimmungen nur für EU-Boote, etc.) gebeten.

Sobald wir eine Antwort vom Zollamt erhalten oder das Gesetz veröffentlicht wird, werden wir Sie darüber informieren. Bis dahin verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Mag. Katharina Haslauer
Die österreichische Wirtschaftsdelegierte Stv. in Zagreb
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  #49  
Alt 08.12.2012, 14:48
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glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Es gibt keine EU-MwSt.
Im übrigen steht der Rest ja in der zitierten und verlinkten Novelle zum HR-MwSt-Gesetz, welches mit Rücksicht auf den EU-Betritt gerade eben und aus diesem Grund an die entsprechende EU-Richtlinie angepasst wurde.

Daher gibt es die Möglichkeit jetzt "billig" in HR zu versteuern und dann (beim EU-Betritt "automatisch" Gemeinschaftsware zu besitzen.
Dazu muss man nicht nach Albanien.



Ich denke, das ist nicht notwendigerweise so.
Da wird man auf die Umsetzungsverordnung der nächsten Wochen warten müssen, falls die noch nicht existiert:
Das Boot ist dann ordnungsgemäß in HR importiert, muss aber nicht zwangsläufig dort registriert sein, könnte also ohneweiters weiterhin unter dt. Flagge fahren.
Ich denke Registrierung und Versteuerung sind zwei paar Schuhe.
Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ne HR-Zulassung müssen sie nicht haben, sie werden dennoch zum Beitrittszeitpunkt
(und erst dann!) Gemeinschaftsware.

In die EU würde ich vor dem Beitritt damit wegen des EU-Kennzeichens aber
besser nicht fahren.

DAs was die Kroaten vorhaben ist aber der Eintrag ins Kroatische Register bzw. Anmeldung der Boote in HR unter Hr-Flagge.
Das setzt vorraus dass die jetzige Registrierung stillgelegt abgemeldet wird.
Und dann hat das Boot HR-Flagge und kann ins EU-Ausland wie es will.
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Alt 08.12.2012, 15:04
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Und dann hat das Boot HR-Flagge und kann ins EU-Ausland wie es will.
Dann muss nur noch die Sache mit dem Funk (Rufzeichen, MMSI) geklärt werden.
__________________
Gruss Vestus
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