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  #26  
Alt 20.12.2012, 19:54
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Also- es geht nach dem OwiG!!!
Zu dessen Fristen hat JohnB ja schon was geschrieben.
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....und immer eine handbreit... Kai
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  #27  
Alt 20.12.2012, 19:56
lapaloma lapaloma ist offline
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Warum nicht einfach den Absender anrufen und hoeflich um Aufklaerung bitten. Sind zwar Beamte, aber dahinter auch Menschen, mit denen kann man auch reden. Da muss man doch nicht gleich zum Anwalt seines Vertrauens rennen, nur weil vielleicht der Rechtschutz sowieso zahlt...
Gruss Norbert
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  #28  
Alt 20.12.2012, 21:06
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Fischhunter Fischhunter ist offline
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Zitat:
Also- es geht nach dem OwiG!!!
Zu dessen Fristen hat JohnB ja schon was geschrieben.
ja aber die bezieht sich ja auf die Binnenschifffahrtsordnung/BinSchAufgG Ordnungswidrigkeitendatei oder etwa nicht ?

Zitat:
Da muss man doch nicht gleich zum Anwalt seines Vertrauens rennen, nur weil vielleicht der Rechtschutz sowieso zahlt...
is auch nicht geplant, selbst wenn es die Rechtschutz bezahlen sollte, die RA sollen sich mal um andere Sachen kümmern
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  #29  
Alt 20.12.2012, 22:19
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
ich würde behaupten, da eine OWi nach §15 (1) Nr.2 Seeaufgabengesetz bis zu 50.000€ hergibt beträgt die Verfolgungsverjährung nach dem OWiG drei Jahre.

Also entweder Rechtanwalt wegen möglichen Einspruch, oder bezahlen und Fröhlich sein.

Zur Datenspeicherung bei OWi im Binnenbereich. Die Daten sind zu löschen, sofern keine Verfolgung erfolgt, oder nach Ende der Vollstreckungsverjährung nach den Fristen gem. §34OWiG zwischen 3 und 5 Jahren nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides.

Bis dann

Dominic
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  #30  
Alt 20.12.2012, 22:52
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Interessant ist ja, das sich im Bescheid auf Paragraphen-Änderungen bezogen wird, die zum Zeitpunkt des Verstoss noch gar nicht in Kraft waren.

Ob das so ganz korrekt ist?
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Gruß
Christoph
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  #31  
Alt 20.12.2012, 22:57
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Fischhunter Fischhunter ist offline
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Zitat:
Interessant ist ja, das sich im Bescheid auf Paragraphen-Änderungen bezogen wird, die zum Zeitpunkt des Verstoss noch gar nicht in Kraft waren.

Ob das so ganz korrekt ist?
das sehe ich genau so, find ich auch merkwürdig,

Zitat:
Hallo,
ich würde behaupten, da eine OWi nach §15 (1) Nr.2 Seeaufgabengesetz bis zu 50.000€ hergibt beträgt die Verfolgungsverjährung nach dem OWiG drei Jahre.
die Summe find ich sehr weit hergeholt für das was mir vorgeworfen wird und was so (eigentlich) nicht stimmt
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  #32  
Alt 20.12.2012, 23:16
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Booaahh...

Du warst Vermieter...hast den Kasten nicht auf dem neuesten vorgeschiebenen Stand gehabt...Leute damit losgeschickt...also zahl die paar Mäuse und gut...



Glück Auf!
Gunar
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  #33  
Alt 20.12.2012, 23:29
ChrisCraft ChrisCraft ist offline
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Zitat:
Zitat von Arzgebirger Beitrag anzeigen
Booaahh...

Du warst Vermieter...hast den Kasten nicht auf dem neuesten vorgeschiebenen Stand gehabt...Leute damit losgeschickt...also zahl die paar Mäuse und gut...



Glück Auf!
Gunar
Lies doch mal richtig, bevor Du hier so ein Bullshit ablässt.

Es gab einen neuen Kasten.

Und einen alten zum Aufbrauchen.
__________________
Gruß
Christoph
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  #34  
Alt 20.12.2012, 23:33
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Fischhunter Beitrag anzeigen
das sehe ich genau so, find ich auch merkwürdig,
ist halt ein Standard-Schreiben, wo immer nur einzelne Punkte in eine Vorlage eingefügt werden. Bei Angebot des Verwarngeldes kann man sich aber wohl noch nicht auf Formfehler berufen, im Gegensatz zum Bußgeldbescheid.

Zitat:
die Summe find ich sehr weit hergeholt für das was mir vorgeworfen wird und was so (eigentlich) nicht stimmt
Es geht nur um den Rahmen, den das Gesetz (hier Seeaufgabengesetz) hergibt, nicht um das anzunehmende Bußgeld aus dem Katalog. Der Bußgeldkatalog ist nur eine Richtlinie für die Behörde, von der auch unter bestimmten Umständen im Rahmen des Gesetzes abgewichen werden kann.

Bis dann

Dominic
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  #35  
Alt 20.12.2012, 23:55
Arzgebirger Arzgebirger ist offline
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[QUOTE=ChrisCraft;2926596]Lies doch mal richtig, bevor Du hier so ein Bullshit ablässt.

Ruhig Preuse....die Irene hatte laut Schreiben und vorheriger Kontrolle einen abgelaufenen...!

Also....wer schreibt hier Bullshit.....?!


Glück Auf!
Gunar

Geändert von Arzgebirger (21.12.2012 um 01:06 Uhr)
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  #36  
Alt 21.12.2012, 05:45
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Zitat:
Zitat von Arzgebirger Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von ChrisCraft Beitrag anzeigen
Lies doch mal richtig, bevor Du hier so ein Bullshit ablässt.
Ruhig Preuse....die Irene hatte laut Schreiben und vorheriger Kontrolle einen abgelaufenen...!

Also....wer schreibt hier Bullshit.....?!


Glück Auf!
Gunar

na du ich habe dir die entscheidene Stelle mal fett gemacht

Zitat:
Zitat von Fischhunter Beitrag anzeigen
Hallo Jungs, danke schon mal für die ganzen Postings

wie gesagt es geht nicht um die 35 € sondern ob es überhaupt rechtens ist nach so langer Zeit ein solches Schreiben mit der Forderung zu verschicken.

Ach und noch was, es ist ein führerscheinfreies Angelboot auf dem sich tatsächlich immer 2 Verbandskästen befinden/befanden, ein (unbenutzter) abgelaufener für eventuelle Fälle (zum Glück noch nie gebraucht) und ein ordnungsgemäßer

Hier mal das Schreiben, leider nur als Bild besser kann ich es nicht
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  #37  
Alt 21.12.2012, 06:22
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Naja da hat Jan wohl seine Mieter nicht richtig informiert und die haben aus versehen den falschen vorgezeigt. oder wollten ihn ärgern und haben absichtlich den falschen vorgezeigt.
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Gruß Volker
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  #38  
Alt 21.12.2012, 07:07
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Zitat:
Zitat von Fischhunter Beitrag anzeigen
ja aber die bezieht sich ja auf die Binnenschifffahrtsordnung/BinSchAufgG Ordnungswidrigkeitendatei oder etwa nicht ?

is auch nicht geplant, selbst wenn es die Rechtschutz bezahlen sollte, die RA sollen sich mal um andere Sachen kümmern

Im untersten Absatz ist als benannte Rechtsnorm (die er auf den Fall anwenden will) das OwiG benannt. http://dejure.org/gesetze/OWiG/56.html

Da steht nix mehr von wegen i.V.m §soundso Binnenschifffahrtsordnung/ BinSchAufgG...

Davon mal ganz abgesehen- Ein Tatvorwurf hat von seiner Ausgestaltung her KONKRET zu sein- laut Verfahrensordnung VwVfG-

Dazu gehört auch eine sog. Paragraphenkette, wie sie fast schon jeder von Euch mal in nem Anhörungsbogen von der Polizei lesen durfte

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  #39  
Alt 21.12.2012, 07:24
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Morgen Gemeinschaft schön das ihr so rege an der Diskussion teilnehmt
Zitat:
Zitat von baraccuda75
Zitat:
Zitat von Arzgebirger
Zitat:
Zitat von ChrisCraft
Lies doch mal richtig, bevor Du hier so ein Bullshit ablässt.

Ruhig Preuse....die Irene hatte laut Schreiben und vorheriger Kontrolle einen abgelaufenen...!

Also....wer schreibt hier Bullshit.....?!


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na du ich habe dir die entscheidene Stelle mal fett gemacht

Zitat:
Zitat von Fischhunter
Hallo Jungs, danke schon mal für die ganzen Postings

wie gesagt es geht nicht um die 35 € sondern ob es überhaupt rechtens ist nach so langer Zeit ein solches Schreiben mit der Forderung zu verschicken.

Ach und noch was, es ist ein führerscheinfreies Angelboot auf dem sich tatsächlich immer 2 Verbandskästen befinden/befanden, ein (unbenutzter) abgelaufener für eventuelle Fälle (zum Glück noch nie gebraucht) und ein ordnungsgemäßer

Hier mal das Schreiben, leider nur als Bild besser kann ich es nicht
Genau, in 2011 gab es immer 2 Verbandskästen auf dem Boot, wurde 2012 aber auf Grund der Tatsache das ich 3 solche Anzeigen erhalten habe (immer von einem anderen Boot) geändert. Zum Verhältnis zu den Vermietungen ist es eigentlich nicht erwähnenswert, aber was mich echt etwas stört ist dieser lange Zeitraum zwischen Kontrolle/Anzeige und dem ausstellen und Zusendung des Bescheides. Ich weiß das wohl einige hier einen RA bemüht hätten, ich bin der Meinung das es von der Summe her in keinem Verhältnis steht.

Mit diesem Beitrag wollte ich nur mal eure Meinung zu diesem Thema hören und ob es öfters schon vorgekommen ist.

übrigens
Zitat:
Naja da hat Jan wohl seine Mieter nicht richtig informiert und die haben aus versehen den falschen vorgezeigt. oder wollten ihn ärgern und haben absichtlich den falschen vorgezeigt.
das wäre möglich
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  #40  
Alt 21.12.2012, 07:38
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Naja ich würd bei der Behörde mal Anrufen und fragen ob das normal ist das der Zeitraum so lange ist.
du kannst ja sagen das du die Strafe bezahlst aber nur mal so nachfragen wolltest.
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  #41  
Alt 21.12.2012, 15:55
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Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Irgend wie kristallisiert sich wohl keine eindeutige Antwort aus.

Nächste Frage:
Ab wann wäre eine Antwort zum Thema eigentlich eine unzulässige Rechtsberatung?

Also... Anwalt fragen, da gibt es eindeutige Antworten und alles wird gut.

Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.




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  #42  
Alt 21.12.2012, 16:22
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corvette-gold corvette-gold ist offline
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Zitat:
Zitat von katibert Beitrag anzeigen
Hi, nach § 7 BinSchAufG beträgt die Verjährungsfrist in Binnnenschifffahrtssachen 2 Jahre.
Gruss katibert
Hallo, mit der Verjährung ist das so eine Sache auch in der STVO:
Das gilt ja nur , wenn keiner den Fall angerührt hat.
Sollte ein Behördenvertreter sich das einmal alle 12 Wochen
im Computer anschaut haben, reicht das. Die Frist läuft dann wieder 12 Wochen
. Melden muss die Behörde das dem Betroffen nicht.
Und wenn es aus dem Ausland kommt sind es bis zu 24 Monate. Grüße
Frank

Geändert von corvette-gold (21.12.2012 um 16:28 Uhr)
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  #43  
Alt 21.12.2012, 16:53
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vestus vestus ist offline
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Wenn ich so ein Pillepalle-Ticket bekomme, mache ich die Gegenrechnung auf: wie oft wurde ich nicht erwischt.

Sehe es als mildtätige Spende.
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Gruss Vestus
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  #44  
Alt 21.12.2012, 17:56
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,
ich würde behaupten, da eine OWi nach §15 (1) Nr.2 Seeaufgabengesetz bis zu 50.000€ hergibt beträgt die Verfolgungsverjährung nach dem OWiG drei Jahre.

Also entweder Rechtanwalt wegen möglichen Einspruch, oder bezahlen und Fröhlich sein.
was ist daran nicht konkret, Robin ?
Es steht dem Beschuldigten ja frei, sich noch einmal von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, oder bei der WSD nachzufragen. Da er dies aber anscheinend nicht möchte, sollte er zahlen. Ansonsten kommt der Bußgeldbescheid bestimmt.

Bis dann

Dominic
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  #45  
Alt 21.12.2012, 20:07
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Wenn ich so ein Pillepalle-Ticket bekomme, mache ich die Gegenrechnung auf: wie oft wurde ich nicht erwischt.

Sehe es als mildtätige Spende.
Richtig. So einen Aufstand für 35 Euro? Lächerlich.
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  #46  
Alt 21.12.2012, 20:46
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Fischhunter Fischhunter ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi
Zitat:
Zitat von vestus
Wenn ich so ein Pillepalle-Ticket bekomme, mache ich die Gegenrechnung auf: wie oft wurde ich nicht erwischt.

Sehe es als mildtätige Spende.


Richtig. So einen Aufstand für 35 Euro? Lächerlich.
Schimi du hast nicht alles gelesen was ich geschrieben habe oder ?
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  #47  
Alt 21.12.2012, 22:11
Benutzerbild von Superpapa
Superpapa Superpapa ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Richtig. So einen Aufstand für 35 Euro? Lächerlich.
Also ehrlich, wenn jeder so argumentieren und auch handeln würde, haben die vollziehenden Organe Narrenfreiheit.
Auch diese müssen sich noch mehr, als der Beschuldigte, an bestehende Gesetze halten.
Der Sinn des Ordnungswidrigkeitenverfahrens ist eine (kindergartenähnliche) Erziehung mit dem Ziel, zukünftige Rechtsverstöße zu vermeiden. Ob nach einer gewissen Zeit oder wegen Pillepalle überhaupt ein Erziehungseffekt erwartbar ist, wage ich zu bezweifeln. Offenbar stehen monetäre Interessen im Vordergrund. Dazu dürfen Ordnungsgelder aber nicht verkommen.
Wehret den Anfängen! (Ich vermute, über das Stadium sind wir schon hinaus)
Es ist die Pflicht eines jeden, für Recht und Ordnung einzutreten. Unberechtigte Ordungsgelder nur aus Faulheit zu akzeptieren ist ein Pflichtverstoß.
Gruß
Michael
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  #48  
Alt 21.12.2012, 22:26
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schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen

Es ist die Pflicht eines jeden, für Recht und Ordnung einzutreten. Unberechtigte Ordungsgelder nur aus Faulheit zu akzeptieren ist ein Pflichtverstoß.
PFLICHT
Jaa Nee is klar.

Ich würde mir für 35 Euro keinen Kopf machen. Aber jeder so wie er meint.
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  #49  
Alt 22.12.2012, 06:34
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Superpapa Superpapa ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
PFLICHT
Jaa Nee is klar.

Ich würde mir für 35 Euro keinen Kopf machen. Aber jeder so wie er meint.
Zitat:
Zitat von Pastor Martin Niemöller
(1892-1984)
„Als die Nazis die Kommunisten holten,
habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist.
Als sie die Sozialdemokraten einsperrten,
habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat.
Als sie die Gewerkschafter holten,
habe ich nicht protestiert; ich war ja kein Gewerkschafter.
Als sie die Juden holten,
habe ich nicht protestiert;
ich war ja kein Jude.
Als sie mich holten,
gab es keinen mehr, der protestierte.“
Du bist also auch ein Schweiger/Wegschauer, wenn Deinem Nachbarn die Grundrechte vom Jobcenter/Arge aberkannt werden indem er sanktioniert und/oder mit Zwangsarbeit beglückt wird.
Es kann sich nicht jeder leisten gegen unberechtigte 35,- vorzugehen. Einige sind finanziell nicht in der Lage, andere raffen es aus anderen Gründen nicht.
Gruß
Michael
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  #50  
Alt 22.12.2012, 06:41
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Marco01 Marco01 ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Du bist also auch ein Schweiger/Wegschauer, wenn Deinem Nachbarn die Grundrechte vom Jobcenter/Arge aberkannt werden indem er sanktioniert und/oder mit Zwangsarbeit beglückt wird.
Es kann sich nicht jeder leisten gegen unberechtigte 35,- vorzugehen. Einige sind finanziell nicht in der Lage, andere raffen es aus anderen Gründen nicht.
Gruß
Michael
Ok, jetzt wird es politisch
1. der Kollege vermietet sein Boot und hat selbst geschrieben, dass die 35,- für ihn nicht existenzbedrohend sind
2. Die Sozialgesetzgebung in Deutschland gibt Leuten Geld, die es brauchen. Leute, die auch selbst arbeiten könnten, aber Angebote ablehnen, bekommen weniger. Das als "Zwangsarbeit" und "Aberkennung von Grundrechten" zu bezeichnen und dann noch in die Nähe von Diktaturen zu rücken, ist soweit daneben, dass hier völlig der Bezug zur Realität verloren zu gehen scheint.
__________________
Viele Grüße,

Marco

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