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  #26  
Alt 03.01.2013, 15:49
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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Ich denke mal so laienhaft dass in diesem Bußgeldpapierchen Berufs- und Sportbootdelikte "gemischt" vorliegen.
So wird es sich mit der Freibordmarkierung wohl z. B. in erster Linie um Berufer handeln, welcher Sportbootfritze pinselt sich denn schon Plimsols an den Eimer.
Und wer hat schon werftseitige Unterlagen darüber, und erst recht amtliche Formulare über Eichungen, dabei.

Oder Punkt 59.: Keine Gegenstände seitlich über die Bordwand ragen lassen!
Hieße dann wohl haarspalterisch dass Segler nur am Wind segeln dürften damit der Großbaum nicht dwars rauslächelt.

Aber mit nur acht Personen unterwegs sein, ohne entsprechende Fahrerlaubnis, liest sich m. E. recht schlüssig.
Gibt es doch auch vergleichbar bei PKW.
__________________
Gruß
Kai
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  #27  
Alt 03.01.2013, 16:48
Kielholer Kielholer ist offline
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Ich denke mal so laienhaft dass in diesem Bußgeldpapierchen Berufs- und Sportbootdelikte "gemischt" vorliegen.
So wird es sich mit der Freibordmarkierung wohl z. B. in erster Linie um Berufer handeln, welcher Sportbootfritze pinselt sich denn schon Plimsols an den Eimer.
Und wer hat schon werftseitige Unterlagen darüber, und erst recht amtliche Formulare über Eichungen, dabei.

Oder Punkt 59.: Keine Gegenstände seitlich über die Bordwand ragen lassen!
Hieße dann wohl haarspalterisch dass Segler nur am Wind segeln dürften damit der Großbaum nicht dwars rauslächelt.

Aber mit nur acht Personen unterwegs sein, ohne entsprechende Fahrerlaubnis, liest sich m. E. recht schlüssig.
Gibt es doch auch vergleichbar bei PKW.
So wird es sein, Kai. Und wenn man Willis Links folgt, gibt es sogar eine Aussage einer Waschpo:

"Demnach können Sie soviele Personen auf Ihrem Sportboot mitfahren lassen wie es der Hersteller erlaubt oder es die sichere Führung und Schwimmfähigkeit des Fahrzeuges es zulassen."

Also auch bei neuen Booten wird nach meinem Verständnis eine ggf. unsinnige Herstellerangabe durch die Erfordernisse der sicheren Führung und Schwimmfähigkeit eliminiert - Beispiel: Hersteller bemisst die höchstzulässige Personenanzahl nach den vorhandenen Kojen.
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Gruß Wilfried

Geändert von Kielholer (03.01.2013 um 16:55 Uhr)
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  #28  
Alt 04.01.2013, 00:45
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Das mit dem Wasserpass bei Sportbooten ist ja echt ne tolle Idee.
Und bei den meisten Schlauchbooten zieht der sich dann in grau oder orange vom Kiel bis zur Oberkante Schlauch?
Überladung erkennt man also auch daran, dass man langsam nen nassen Ar... bekommt?
Oder müssen wir uns jetzt alle ne Freibord und Lademarke, Vorsichtshalber auch noch Ahming und Plimsollmarke an die "Bordwand" tackern?
Wenn "Ja", darf die dann wenigstens in lila-malala-getupft sein, damit man uns auch schon aus der Entfernung als Freizeitkapitäne ausmachen kann und nicht noch mit nem alten Kümo oder 22000 TT Schachteldampfer verwechselt?

Das Leben bleibt hart, auch 2013

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  #29  
Alt 04.01.2013, 18:53
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen

Aber mit nur acht Personen unterwegs sein, ohne entsprechende Fahrerlaubnis, liest sich m. E. recht schlüssig.
Gibt es doch auch vergleichbar bei PKW.
Hallo,

ich lese da unter 12: "Befördern von mehr als acht Personen ohne im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis zu sein".

Befördern ist gewerblich.
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Gruss Vestus
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  #30  
Alt 05.01.2013, 22:30
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hahaha, das ist ja geil, dein Dickes Ding darf nur 6 Personen?
Mein Tug schippert ja schon mit Vieren rum.
Aber ich würde vorsichtig sein, die Waschpo kan das wiegen,...............mit ner Wasserwaage!
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Alt 05.01.2013, 22:32
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Zitat:
Zitat von BerlinFrank Beitrag anzeigen


die Waschpo kan das wiegen,...............mit ner Wasserwaage!

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  #32  
Alt 06.01.2013, 10:28
Kielholer Kielholer ist offline
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Zitat:
Zitat von BerlinFrank Beitrag anzeigen
hahaha, das ist ja geil, dein Dickes Ding darf nur 6 Personen?
Mein Tug schippert ja schon mit Vieren rum.
Aber ich würde vorsichtig sein, die Waschpo kan das wiegen,...............mit ner Wasserwaage!
Ach wat, der Tug ist von 1995 und hat noch keine CE. Die zulässige Personenanzahl wird deshalb mit dem Dreisatz ermittelt. Wenn also dein 330-Kilo-Tuggi 4 Personen laden darf, dann der 3300-Kilo-Tug eben 40 Personen. Wasserwaage!
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Gruß Wilfried
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