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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Als Tourist musst Du bei der Urlaubs-Einreise in ein Land ausserhalb der EU keinen Zoll zahlen; nachzulesen hier. Problematisch kann es doch nur bei der Wiedereinreise in die EU werden, und da hilft das INF3, den sog. Rückwarencharakter zu beweisen.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (09.01.2013 um 22:03 Uhr) Grund: Beleg nachgetragen |
#27
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Zitat:
ersteres nein, zweites ja.... ich habe bereits das zweit INF3 und werde mir für die letzten sechs Monate nochmals eines austellen lassen, kostet nichts... ist unproblematisch zu bekommen... also warum nicht von Anfang an evtl. Problemen einfach aus dem Weg gehen...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#28
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Fährst du da mit dem Boot am Haken zu deinem Zollamt?
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#29
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Zitat:
"glaubhaft gemacht". Glaubhaft machen kannst Du etwas auch durch eine eigene eidestattliche Erklärung. Sowas ist nix wert. Der ADAC will schlichtweg seine IBS verkaufen.
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Beste Grüße John |
#30
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... das sich praktischerweise gleich an der Grenze befindet und damit auf dem direkten Weg zum Urlaubsziel liegt.
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Beste Grüße John
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#31
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Zitat:
Mir ging es darum, ob es ein für mich zuständiges gibt oder ob irgend eines das macht. |
#32
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ja.... geht hier vorort oder zu einem anderen Zollamt ... der Zollbeamte vergleicht die eingeprägte Nummer mit der im Formular, das gleiche auch gleich für den Trailer (geht in einem Formular) stempelt alles ab, unterschreibt und das war`s
Formular kann man sich vorher holen und zuhaus ausfüllen, ist aber keine große Aufgabe, ein Klacks.... da hätte ich etwas probleme.... da a) keine Grenze bei der Ausreise aus Deutschland mehr da ist ... und b) wenn noch Gebäude da sind, ist keiner mehr da ...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#33
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Soweit richtig, aber die Küste von HR ist dann Aussengrenze. Woher soll der Zöllner wissen woher du kommst? TR, Montenegro oder doch nur vom Baden?
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Gruss Vestus |
#34
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Zitat:
Offen von 7:00 bis 24:00, soweit ich weiß tägl. Die Vignette zeigt doch, dass wann ich zuletzt in HR war.
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Beste Grüße John |
#35
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wenn ich nicht muss, fahre ich nicht über diese Hauptübergänge, ich bevorzuge z.B. Freilassing, oder Braunau usw. und an diesen kleinen Übergängen sind z.T. nicht mal mehr die Gebäude ....
die Plakette kann ich mir kaufen, ohne das Boot mitzunehmen, mit deinen Papieren hole ich dir problemlos eine Vignette... es zeigt nur, dass du dir eine Vignette für dein Boot gekauft hast.... nicht mehr und nicht weniger
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#36
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Zitat:
Wenn das Boot bereits älter als 8 Jahre ist, brauche ich nichts mehr ? Ein INf 3, Kaufertrag vom Händler.... Wenn das so ist umsonst schlecht geschlafen letzte Nacht!!! LG Florian |
#37
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Zitat:
Könntest Du da bitte mal für Klarheit sorgen ?
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#38
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das mit den 8 Jahren ist noch nicht ganz spruchreif... da würde ich mich nicht drauf verlassen...
http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=370
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#39
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Servus!
Ich selbst bin schon Jahre nicht mehr über See eingereist, muss mich daher auf Sekundärquellen stützen. So wie hier http://www.boote-forum.de/showthread...t=ausklarieren in Post 5 und 12 sowie zB. in dem auf deiner Homepage verlinkten Seahelp Artikel http://www.retter.tv/de/weitere-orga...ereignis=12485 Wo es sogar heisst: Trailerbootfahrer haben die Möglichkeit, mit dem Boot auf dem Trailer Kroatien zu verlassen und danach umgehend wieder zurückzukehren. Auch diesen Vorgang sollte man sich von der entsprechenden Zollstation an der Grenze bestätigen lassen. Ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass eine solche Bestätigung schriftlich ausgestellt wird - mündlich wär das dann ja für die Katz. Den Berichten hier im Forum nach werden ja scheinbar zumindest Crew- oder Inventarliste abgestempelt in irgendeiner Form bei Einreise über See (Wie genau weiß ich nicht, spielt ja aber auch für mich als Trailerbootfahrer keine wirkliche Rolle). Die Frage ist nun: Eine Inventarliste hab ich nicht bei meinem Boot. Meine Crewliste ist auch nicht mehr gültig, da ich länger als 1 Jahr nicht in HR war (Gehe jetzt mal davon aus, dass die Gültigkeit der Crewliste an die der Vignette gekoppelt ist). Was lass ich mir dann also an der Grenze ausstellen so wie Seahelp es vorschlägt? Schöne Grüße, Jan |
#40
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@ Jan
Indem Du schon kein Ahnung hast und nur im Trüben fischst veunsicherst Du hier nur Leute, die verlässliche Informationen erhoffen ! Halte doch einfach mal die Finger still und informiere Dich richtig !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#41
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Fred, probiers erst gar nicht wieder rumzustänkern.
Ja, ich fische im trüben. Warum? Weil es bislang ausser dem von mir zitierten Seahelp Artikel schlicht noch keine Informationen gibt. Daher die Nachfrage nach Erfahrungsberichten von anderen Usern die über Landweg eingereist sind und evtl. schon nach einer Bestätigung gefragt haben. Dir ist das natürlich scheissegal, du kommst ja nicht mit dem Trailer. Also würd ich vorschlagen, dass du dich hier trollst und diesen Trööt den Trailerbootfahrern überlässt, beitragen kannst du ja nix dazu. Und vorsorglich: Auf deiner Homepage steht dazu auch nix. Und jetzt hör auf mit deinem Gestänker wieder mal nen Trööt zu zerreissen, geh zu einem wo es um die Einreise über den Seeweg geht. Jan |
#42
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Zitat:
das ist doch wieder einmal blanker Unsinn ! Wenn Du Dich richtig informieren würdest und nicht nach wochenlanger Abwesenheit glaubst, dass Du das Rad neu erfinden müsstest, wäre das für Dich sehr hilfreich. Nur wegen Deiner Unwissenheit muss man doch das Thema nicht wieder gebtsmühlenartig komplett neu aufrollen ......
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (10.01.2013 um 12:23 Uhr) |
#43
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Dann verlink doch einfach hier wo die Lösung steht. Dann wär das hier erledigt wenns denn stimmt.
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#44
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Zitat:
Raul sein Käufer hatte mal so ein ähnliches Problem der wurde von slowenischen Zöllnern aufgefordert den Steuernachweis zu erbringen http://www.boote-forum.de/showpost.p...44&postcount=1
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#45
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Zitat:
Ich bin doch nicht Dein Angestellter ! Du bist doch alt genug, um diese Postings per Sufu (=Suchfunktion) hier im Forum zu finden !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#46
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Vielleicht hilft das auch weiter:
Zitat:
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#47
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Servus!
Zitat:
@wolf b. und glumpo: Danke euch, das bezieht sich aber auf die Frage der Wiedereinfuhr in die EU wenn das Boot länger als 3 Jahre im Ausland war. (Zugegeben auch ein großer Themenkomplex, da ist dann INF3 genau die richtige Lösung etc.) Aber das ist hier nicht die Grundfrage. Hier gehts um die Einreise nach Kroatien und eine entsprechende Bestätigung der kroatischen Behörden über den Zeitpunkt. Und zwar im speziellen über den Landweg. Schöne Grüße, Jan |
#48
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Hier mal ein paar Beispiele aus dem Forum über Kontrolle der MWSt.
http://www.boote-forum.de/showpost.p...5&postcount=11 http://www.boote-forum.de/showthread...le#post1390918 http://www.zoll.de/SharedDocs/Presse...seehaefen.html Es ist also nicht ganz richtig, daß das nicht kontrolliert wird. Wegen der Einfuhr nach Kroatien: Da wurde doch schon alles gesagt. Wenn die im August in der EU sind, können sie die EU-Versteuerung überprüfen wie überall anders auch. Ich denke mal, daß sie dann die Steuer erheben können und diese auch im Lande bleibt. |
#49
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Zitat:
Ich hab mir die kroatischen Bestimmungen für "vorrübergehende Einfuhr" kurz durchgelesen. Dort gibt es zur Auswahl: -Einfuhr über ATA Carnet, -mündliche Deklarierung im Ermessen des Zöllners auch schriftliche Deklarierung Boote fallen unter Sportartikel und bedürfen nur einer mündlichen Deklarierung. Da es die Möglichekit einer schriftlichen Deklarierung gibt, könnte diese auch genutzt werden.
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#50
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UNd ja
es gibt ein offizielles Dokument, welches man sich abstempeln lassen kann, dort wird die Ware sowie die Weiderausfuhr eingetragen.
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