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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 09.01.2013, 21:38
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
[..]In meinen Augen ist nun mal das einzig wirklich sichere, was e
in kroatischer Zöllner anerkennen muss eine Bestätigung seiner eigenen
Behörde bzw. seines souveränen Staates.
[..]
Ich verstehe nicht, warum Du Dir über den Zoll außerhalb der EU einen Kopf machst.
Als Tourist musst Du bei der Urlaubs-Einreise in ein Land ausserhalb der EU
keinen Zoll zahlen; nachzulesen hier.

Problematisch kann es doch nur bei der Wiedereinreise in die EU werden, und
da hilft das INF3, den sog. Rückwarencharakter zu beweisen.
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (09.01.2013 um 22:03 Uhr) Grund: Beleg nachgetragen
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  #27  
Alt 09.01.2013, 21:48
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Muß ich da nicht die Versteuerung durch den Kaufbeleg/Rechnung belegen und die Anwesenheit des Bootes beweisen?

ersteres nein,
zweites ja....

ich habe bereits das zweit INF3 und werde mir für die letzten sechs Monate nochmals eines austellen lassen, kostet nichts... ist unproblematisch zu bekommen... also warum nicht von Anfang an evtl. Problemen einfach aus dem Weg gehen...
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
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  #28  
Alt 09.01.2013, 21:56
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
ersteres nein,
zweites ja.......
Fährst du da mit dem Boot am Haken zu deinem Zollamt?
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  #29  
Alt 09.01.2013, 22:03
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von yashinto Beitrag anzeigen
Der ADAC behauptet durchaus dass der IBS als Eigentumsnachweis dient:
[..]

Dort steht - Zitat:

Der Internationale Bootsschein beinhaltet den Nachweis der Registrierung des Sportbootes. Darüber hinaus wird das Eigentum am Sportboot durch den im IBS eingetragenen Personenkreis glaubhaft gemacht.
[..]
Das ist der feine, aber merkliche Unterschied zwischen Nachweis und
"glaubhaft gemacht". Glaubhaft machen kannst Du etwas auch durch eine
eigene eidestattliche Erklärung. Sowas ist nix wert.

Der ADAC will schlichtweg seine IBS verkaufen.
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Beste Grüße

John
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  #30  
Alt 09.01.2013, 22:04
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Fährst du da mit dem Boot am Haken zu deinem Zollamt?
... das sich praktischerweise gleich an der Grenze befindet und damit auf dem direkten Weg zum Urlaubsziel liegt.
__________________
Beste Grüße

John
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  #31  
Alt 09.01.2013, 22:09
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
... das sich praktischerweise gleich an der Grenze befindet und damit auf dem direkten Weg zum Urlaubsziel liegt.
Das war meine eigentliche Frage, Danke.
Mir ging es darum, ob es ein für mich zuständiges gibt oder ob irgend eines das macht.
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  #32  
Alt 09.01.2013, 22:17
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Fährst du da mit dem Boot am Haken zu deinem Zollamt?
ja.... geht hier vorort oder zu einem anderen Zollamt ... der Zollbeamte vergleicht die eingeprägte Nummer mit der im Formular, das gleiche auch gleich für den Trailer (geht in einem Formular) stempelt alles ab, unterschreibt und das war`s


Formular kann man sich vorher holen und zuhaus ausfüllen, ist aber keine große Aufgabe, ein Klacks....


Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
... das sich praktischerweise gleich an der Grenze befindet und damit auf dem direkten Weg zum Urlaubsziel liegt.
da hätte ich etwas probleme.... da a) keine Grenze bei der Ausreise aus Deutschland mehr da ist ... und b) wenn noch Gebäude da sind, ist keiner mehr da ...
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  #33  
Alt 09.01.2013, 22:23
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Zitat:
Zitat von Flipperskipper Beitrag anzeigen
Meines Wissens herrscht ab 1.7.2013 (wenn der Beitritt wirklich vollzogen ist), der freie Warenverkehr zwischen Kroatien und der EU.

Soweit richtig, aber die Küste von HR ist dann Aussengrenze. Woher soll der Zöllner wissen woher du kommst? TR, Montenegro oder doch nur vom Baden?
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Gruss Vestus
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  #34  
Alt 09.01.2013, 22:37
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
[..] da hätte ich etwas probleme.... da a) keine Grenze bei der Ausreise aus Deutschland mehr da ist ... und b) wenn noch Gebäude da sind, ist keiner mehr da ...
Am Walserberg ist durchaus ein deutsches Zollamt
Offen von 7:00 bis 24:00, soweit ich weiß tägl.

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Soweit richtig, aber die Küste von HR ist dann Aussengrenze. Woher soll der Zöllner wissen woher du kommst? TR, Montenegro oder doch nur vom Baden?
Die Vignette zeigt doch, dass wann ich zuletzt in HR war.
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Beste Grüße

John
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  #35  
Alt 09.01.2013, 22:49
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wenn ich nicht muss, fahre ich nicht über diese Hauptübergänge, ich bevorzuge z.B. Freilassing, oder Braunau usw. und an diesen kleinen Übergängen sind z.T. nicht mal mehr die Gebäude ....

die Plakette kann ich mir kaufen, ohne das Boot mitzunehmen, mit deinen Papieren hole ich dir problemlos eine Vignette... es zeigt nur, dass du dir eine Vignette für dein Boot gekauft hast.... nicht mehr und nicht weniger
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  #36  
Alt 10.01.2013, 08:48
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Im AUGUST ist HR in der EU.
Und fürs Trailerboot halte ich in der Praxis ein gutes Ankergeschirr für 10x wichtiger als einen MwSt-Nachweis ab dem Tag, an welchem es 8 Jahre alt wurde.
Verstehe ich das Richtig ?

Wenn das Boot bereits älter als 8 Jahre ist, brauche ich nichts mehr ?
Ein INf 3, Kaufertrag vom Händler....

Wenn das so ist umsonst schlecht geschlafen letzte Nacht!!!

LG

Florian
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  #37  
Alt 10.01.2013, 09:20
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Und nachdem es bei der Einreise über See entsprechende Dokumente gibt müsste es die nach aller Logik eigentlich auch bei der Einreise über Land geben... das ist ja eigentlich alles.
Welche denn ???
Könntest Du da bitte mal für Klarheit sorgen ?
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Gruß Fred
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  #38  
Alt 10.01.2013, 10:03
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das mit den 8 Jahren ist noch nicht ganz spruchreif... da würde ich mich nicht drauf verlassen...

http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=370
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servus
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  #39  
Alt 10.01.2013, 11:21
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Servus!

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Welche denn ???
Könntest Du da bitte mal für Klarheit sorgen ?
Ich selbst bin schon Jahre nicht mehr über See eingereist, muss mich daher auf Sekundärquellen stützen. So wie hier
http://www.boote-forum.de/showthread...t=ausklarieren

in Post 5 und 12

sowie zB. in dem auf deiner Homepage verlinkten Seahelp Artikel
http://www.retter.tv/de/weitere-orga...ereignis=12485

Wo es sogar heisst:
Trailerbootfahrer haben die Möglichkeit, mit dem Boot auf dem Trailer Kroatien zu verlassen und danach umgehend wieder zurückzukehren. Auch diesen Vorgang sollte man sich von der entsprechenden Zollstation an der Grenze bestätigen lassen.

Ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass eine solche Bestätigung schriftlich ausgestellt wird - mündlich wär das dann ja für die Katz.

Den Berichten hier im Forum nach werden ja scheinbar zumindest Crew- oder Inventarliste abgestempelt in irgendeiner Form bei Einreise über See (Wie genau weiß ich nicht, spielt ja aber auch für mich als Trailerbootfahrer keine wirkliche Rolle).

Die Frage ist nun:
Eine Inventarliste hab ich nicht bei meinem Boot.
Meine Crewliste ist auch nicht mehr gültig, da ich länger als 1 Jahr nicht in HR war (Gehe jetzt mal davon aus, dass die Gültigkeit der Crewliste an die der Vignette gekoppelt ist).

Was lass ich mir dann also an der Grenze ausstellen so wie Seahelp es vorschlägt?

Schöne Grüße,
Jan
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  #40  
Alt 10.01.2013, 11:33
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Fred Fred ist offline
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@ Jan
Indem Du schon kein Ahnung hast und nur im Trüben fischst veunsicherst Du hier nur Leute, die verlässliche Informationen erhoffen !

Halte doch einfach mal die Finger still und informiere Dich richtig !
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Gruß Fred
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  #41  
Alt 10.01.2013, 11:53
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Fred, probiers erst gar nicht wieder rumzustänkern.
Ja, ich fische im trüben. Warum? Weil es bislang ausser dem von mir zitierten Seahelp Artikel schlicht noch keine Informationen gibt.
Daher die Nachfrage nach Erfahrungsberichten von anderen Usern die über Landweg eingereist sind und evtl. schon nach einer Bestätigung gefragt haben.

Dir ist das natürlich scheissegal, du kommst ja nicht mit dem Trailer.
Also würd ich vorschlagen, dass du dich hier trollst und diesen Trööt den Trailerbootfahrern überlässt, beitragen kannst du ja nix dazu. Und vorsorglich: Auf deiner Homepage steht dazu auch nix.
Und jetzt hör auf mit deinem Gestänker wieder mal nen Trööt zu zerreissen, geh zu einem wo es um die Einreise über den Seeweg geht.

Jan
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  #42  
Alt 10.01.2013, 12:18
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Ja, ich fische im trüben. Warum?
Weil es bislang ausser dem von mir zitierten Seahelp Artikel schlicht noch keine Informationen gibt.

Jan
Ach, liebster Jan,
das ist doch wieder einmal blanker Unsinn !

Wenn Du Dich richtig informieren würdest und nicht nach wochenlanger Abwesenheit glaubst, dass Du das Rad neu erfinden müsstest,
wäre das für Dich sehr hilfreich.
Nur wegen Deiner Unwissenheit muss man doch das Thema nicht wieder gebtsmühlenartig komplett neu aufrollen ......
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Gruß Fred
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Geändert von Fred (10.01.2013 um 12:23 Uhr)
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  #43  
Alt 10.01.2013, 12:24
freerider13 freerider13 ist offline
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Dann verlink doch einfach hier wo die Lösung steht. Dann wär das hier erledigt wenns denn stimmt.
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  #44  
Alt 10.01.2013, 12:28
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Ein schwacher Trost vielleicht: Du bist einer unter tausenden, und es gibt kaum bekannte Fälle von Trailerbooten, wo dies nachweislich der Fall gewesen wäre.

Raul sein Käufer hatte mal so ein ähnliches Problem
der wurde von slowenischen Zöllnern aufgefordert den Steuernachweis zu erbringen

http://www.boote-forum.de/showpost.p...44&postcount=1
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  #45  
Alt 10.01.2013, 12:28
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Dann verlink doch einfach hier wo die Lösung steht. Dann wär das hier erledigt wenns denn stimmt.
Ach, liebster Jan,
Ich bin doch nicht Dein Angestellter !
Du bist doch alt genug, um diese Postings per Sufu (=Suchfunktion) hier im Forum zu finden !
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Gruß Fred
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  #46  
Alt 10.01.2013, 12:38
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wolf b. wolf b. ist offline
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Vielleicht hilft das auch weiter:
Zitat:
Zitat von Galaxy 1860 Beitrag anzeigen
Ich habe vor cir einer woche beim Zoll eine Anfrage bezügl.der Mwst. bei Booten gestartet,heute kam die Antwort.

Rechtsgrundlage um als Zollbehörde den Nachweis zu verlangen dass das Motorboot ordnungsgemäß umsatzsteuerrechtlich behandelt wurde war der Art. 28n der Richtlinie 77/388/EWG (Sechste Umsatzsteuerrichtlinie).Diese Regelung findet keine Anwendung mehr,da die Richtlinie mit Anwendbarkeit der Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuer Systemrichtlinie) zm 1.1.2007 aufgehoben wurde.Diese Regelung galt auch nur für Boote mit einer länge größer 7,5 m da andere Boote nicht als Fahrzeuge im Sinne des Umsatzsteuerrechts gelten.

Aufgrund v.g. Änderung ist es nunmehr aus zollrechtlicher Sicht ausreichend,wenn beim verbringen des Sportbootes in das Zollgebiet der Gemeinschaft der Gemeinschaftswarenstatus nachgewiesen werden kann.Dieser Nachweis kann nach den zollrechtlichen vorschriften zum Beispiel mit dem Kaufvertrag oder einem Auskunftsblatt INF 3 i v. m. dem Bordbuch erbracht werden.

Die Umsatzsteuer wird nicht vom Zoll sondern von den Finanzämtern erhoben. Wird im Rahmen einer Zollkontrolle festgestellt das bei einer Gemeinschaftsware Anhaltspunkte dafür vorliegen das eine erforderliche Besteuerung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde,ist dieser Vorgang zur Klärung an die zuständige Steuerbehörde Weiterzuleiten.Diese entscheidet welche Nachweise für eine ordnungsgemäße Versteuerrung anerkannt werden können.

Mfg Schmidt

Informations und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden


Grüsse Nobi
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  #47  
Alt 10.01.2013, 12:49
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Servus!

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ach, liebster Jan,
Ich bin doch nicht Dein Angestellter !
Du bist doch alt genug, um diese Postings per Sufu (=Suchfunktion) hier im Forum zu finden !
3 Posts (den ersten zähl ich jetzt mal nicht, den könnte man ja sogar ausnahmsweise mal als ernstgemeinte Frage werten) lang rumnölen aber nicht die Zeit haben nen Link einzustellen? Unglaubwürdig. Du weisst schlichtweg nix. Sonst würds ja auch auf deiner berühmten (Hüstel) Homepage stehen. Hör auf hier reinzuschreiben, du weisst nix.

@wolf b. und glumpo:
Danke euch, das bezieht sich aber auf die Frage der Wiedereinfuhr in die EU wenn das Boot länger als 3 Jahre im Ausland war. (Zugegeben auch ein großer Themenkomplex, da ist dann INF3 genau die richtige Lösung etc.)

Aber das ist hier nicht die Grundfrage. Hier gehts um die Einreise nach Kroatien und eine entsprechende Bestätigung der kroatischen Behörden über den Zeitpunkt. Und zwar im speziellen über den Landweg.

Schöne Grüße,
Jan
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  #48  
Alt 10.01.2013, 13:32
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Hier mal ein paar Beispiele aus dem Forum über Kontrolle der MWSt.
http://www.boote-forum.de/showpost.p...5&postcount=11
http://www.boote-forum.de/showthread...le#post1390918
http://www.zoll.de/SharedDocs/Presse...seehaefen.html

Es ist also nicht ganz richtig, daß das nicht kontrolliert wird.

Wegen der Einfuhr nach Kroatien: Da wurde doch schon alles gesagt. Wenn die im August in der EU sind, können sie die EU-Versteuerung überprüfen wie überall anders auch. Ich denke mal, daß sie dann die Steuer erheben können und diese auch im Lande bleibt.
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  #49  
Alt 10.01.2013, 13:37
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Hier gehts um die Einreise nach Kroatien und eine entsprechende Bestätigung der kroatischen Behörden über den Zeitpunkt. Und zwar im speziellen über den Landweg.

Schöne Grüße,
Jan

Ich hab mir die kroatischen Bestimmungen für "vorrübergehende Einfuhr" kurz durchgelesen.

Dort gibt es zur Auswahl:
-Einfuhr über ATA Carnet,
-mündliche Deklarierung
im Ermessen des Zöllners auch schriftliche Deklarierung

Boote fallen unter Sportartikel und bedürfen nur einer mündlichen Deklarierung.

Da es die Möglichekit einer schriftlichen Deklarierung gibt, könnte diese auch genutzt werden.
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  #50  
Alt 10.01.2013, 13:40
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UNd ja
es gibt ein offizielles Dokument, welches man sich abstempeln lassen kann,
dort wird die Ware sowie die Weiderausfuhr eingetragen.
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