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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Gebrauchtboot verkaufen gleicht einer Zeitbombe!-denn eine Erwartungshaltung ist nicht kalkulierbar!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben |
#27
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Weil der Ausgang von Rechtsstreitigkeiten so schwer vorhersehbar ist, ist es sinnvoll so deutlich wie möglich zu sein und den Haftungsausschluss handschriftlich in den Vertrag zu schreiben.
Folgendes sollte dann doch ausreichen: Alle Mängel,die nach Vertragsunterzeichnung auftreten (das beinhaltet auch vertseckte Mängel die bei Vertragunterzeichnung vorhanden, dem Verkäufer aber nicht bekannt waren) gehen zu Lasten des Käufers! Garantie,Gewährleistung und Wandlung werden hiermit ausgeschlossen!Ansonsten gelten nur Absprachen,die schriftlich festgehalten wurden! Gruß Götz |
#28
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Zitat:
Würde bedeuten,ich muss alle Verschleißteile vor Verkauf erneuern, da wir ja alle keine Hellseher sind
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben |
#29
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Hi ,
oder ganz einfach in den Vertrag aufnehmen das , dass Boot zum Zeitpunkt des Verkaufs auf Grund des Alters u.U. nicht mängelfrei ist . Und da so mancher Bootseigner sein Boot nur einige Wochen im Jahr nutzt ist diesem auch nicht der tatsächliche Zustand wirklich bekannt. Entweder der Käufer lässt sich darauf ein oder er lässt es bleiben. Aber ich komme doch als Verkläufer nicht für Schäden auf die nach dem Verkauf auftreten , was weiß ich wie der käufer mit dem Boot umgeht. Gruß Udo |
#30
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Ich werde mir in Zukunft vom Käufer unterschreiben lassen,dass dieser auf alle Forderungen ,auch aus der Sachmängelhaftung,verzichtet!
Zum Glück bestimme immer noch ich,wer mein Boot kaufen darf
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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#31
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Zitat:
Das funktioniert allerding nur bei Privat an Privat. Gewerbliche Verkäufer können die Sachmängelhaftung nicht ausschließen. -the mechanic- |
#32
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Zitat:
Ich stelle mir einen Haftungsausschluss so vor: 1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der gesetzliche Haftung des Verkäufers für Sachmängel ausgeschlossen ist. Ausgeschlossen ist auch die Haftung des Verkäufers für sämtliche Schäden und Folgeschäden durch Materialverschleiß. 2. Der Verkäufer gewährt darüber hinaus keinerlei Garantie für das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften des Kaufgegenstandes und für das Nichtvorhandensein von Sachmängeln sowie von Verschleiß- und Verschleißfolgeschäden, gleich ob von außen sichtbar oder nicht. Geändert von Münsterlandfreund (18.01.2013 um 13:05 Uhr) |
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