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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Habe ich nicht irgendwo gelesen das die 15PS-Regelung, bzw. -freigabe nicht überall auf den Binnenwasserstrassen gilt.....??
Vielleicht nochmal schlau machen!! .... Zu dem Rest schreibe ich lieber nichts.....
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Gruss, Sprayman |
#27
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Steht im Bootsschein denn überhaupt die, führerscheinrelevante Abgabeleistung an der Schraube oder nur die Motorleistung?
0,17kW mehr als die Führerscheingrenze wären keine 2 %. An ein AB-Winkel-Getriebe mit weniger als 98% Wirkungsgrad glaube ich eher nicht. Von daher wird die Abgabelleistung an der Welle bei einem Motor mit 11,2kw ohnehin weniger als 11,03kW betragen. |
#28
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Zitat:
Lassen wir mal die normale Verkehrskontrolle außen vor - bei der bin ich mir sicher, dass der normale WSP-Beamte zwar die Motornummer mit dem Bootsschein vergleicht, aber für ihn die 15 PS auf dem Deckel und die 11kW im Bootsschein tadellos zusammenpassen. Aber was ist im Fall einer Unfalluntersuchung? Typenbezeichnung des Motors beim Hersteller abgefragt, ergibt 11,2kW, gleich FS-pflichtig. Punkt. Es sei denn, Du kannst nachweisen (bspw. durch eine Bestätigung des Herstellers), dass die 11,2kW die Leistung an der Kurbelwelle sind und die Leistung an der Propellerwelle kleiner als 11,02kW ist. Oder es gibt in absehbarer Zeit eine Freiliste für 15-PS-Motoren und Deiner ist dadrauf.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#29
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Gab es bei der 5-PS-Regelung nicht eine Liste die angab, welcher Motor darunter fällt?
Die hab ich gesucht: http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...oren/Liste.pdf Wird es wohl auch bald für die neue Regelung geben-oder einfach mal anfragen
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![]() Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat ![]() |
#30
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Am rhein ist es ja teilweise eine Seite Deutsch die ander Französisch/ Schweizerisch. hier fahren also die Nationen parallel. dies ist weder bei der Donau noch bei der Mosel. Der Bodensee ist ebenfalls ausgenommen hier gilt weitehin 6 ps
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#31
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wieviel PS bzw. KW hat der Motor wirklich, Angabe auf dem Typenschild, zur Not einfach mal sagen, was das für ein Motor ist incl. Baujahr. Wir finden das dann hier schon raus, wieviel PS der Kleine hat. Ich hatte die Frage so verstanden, dass in den alten Boots-Papieren die Leistung falsch, weil etwas zu hoch angegeben. Die Motoren sind doch alle mit runden PS - Angaben und eher krummen kW Werten versehen. Wenn also der Motor die genauen 15 PS hat, besteht überhaupt kein Anlass zur weiteren Diskussion. Und genau das vermute ich ganz stark. viele Grüße Gunter |
#32
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Das wollte ich schon 2x wissen, aber die Antwort steht immer noch aus ![]()
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Gruß Ewald |
#33
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Ich hab die Diskussion von Anfang an mitverfolgt.
Ist schon lustig, der Themensteller hat mit seinem Beitrag eine heiße Diskussion ausgelöst, aber ihn selber scheint die Beantwortung seiner Frage überhaupt nicht mehr zu interessieren ![]() An alle viele Grüße Jörg |
#34
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Die vielen tollen Antworten haben ihn in Schockstarre versetzt.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#35
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Um die Schockwirkung ein wenig zu erhöhen. Hab heute mit dem DSV in Hamburg telefoniert, weil ich meinen 15 PS verkaufen will. Auf dem Typenschild sind 11,2 kW eingestanzt und darf lt. Aussage des DSV definitiv NICHT führerscheinfrei gefahren werden.
11,03 kW Nutzleistung ist die absolute Höchstgrenze, um führerscheinfrei fahren zu dürfen. Völlig unabhängig was im Bootsschein oder auf der Haube steht. Gruß Thorsten |
#36
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Da hilft nur das typenschild zu entfernen und mit 11 KW eintragen lassen
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#37
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Stimmt und stimmt nicht. Laut Verordnung sind das halt 11,03 kw am Propeller. Wird wohl wieder auf eine Freiliste rauslaufen. Solange muss es da seitens der WSP (die es ja nur einschätzen kann) ein wenig Puffer geben. Und: weder Schein noch Typenschild beweisen das. In solchen Grenzfällen (die real sicher nicht beanstandet werden) müsste die WSP schon genau wissen dass da am Prop zuviel rauskommt. Im anderen Fall dürften die die technische Untersuchung bezahlen. Aber die sind ja auch nicht doof. Sowas beanstandet keiner. Ihr erinnert euch daran, dass es zu 5-PS-Zeiten auch der Regelfall war dass 6-PS führerscheinfrei zu fahren war. Also keine Panik.
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Michael wer Fehler findet, darf sie behalten |
#38
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Gruß Jörg |
#39
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ich less nur das die Nutzleistung nicht über 11.02 KW sein darf, da steht nichts von an der Welle. http://www.gesetze-im-internet.de/sp..._binv/__3.html
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#40
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2. Sagt schon der Begriff NUTZleistung alles. ![]() also die am Prop und nicht irgendwo im Motor.
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Beste Grüße John
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#41
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Es geht nicht mehr nach der Leistung an der Antriebswelle, sondern
lediglich nach der Nutzleistung (lt. neuer Verordnung). Da ist es völlig egal, welche Leistung an der Welle herrscht. Und wenn dat nur 14.99 Ps sind. Wenn die Nutzleistung über 11,03 kW liegt, dann ist es führerscheinpflichtig. Und das Typenschild runterpulen würde ich dringend von abraten. Der Motor ist bei der nächsten Kontrolle wahrscheinlich eher sichergestellt wegen Diebstahlverdacht als auf dem Leistungsprüfstand. Gruß Thorsten |
#42
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Das war auch in der "alten" VO so formuliert. Und da ist wohl unstrittig dass die nutzbare Leistung am Propeller ansteht.
Gilt jetzt auch noch.
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Michael wer Fehler findet, darf sie behalten |
#43
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dann hat der Prop 11KW und die Lichtmaschiene verbraucht 1KW dann hab ich eine Nutzleistung von 12KW. oder bin ich falsch.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#44
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Der Begriff "Nutzleistung" ist nicht neu. Er wurde auch bei der alten 5 PS-Regelung verwendet. Nutzleistung = Leistung am Prop.
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Beste Grüße John
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#45
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Ok da ich den Führerschein habe hat mich die alte regelung nie Interresiert.
Dann wird es wohl so sein.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#46
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Die meisten Hersteller bauen bis 5PS nur 1Zylinder, ab 6 gab es dann auch schon 2Zylinder - einfach komfortabler und durch mehr Hubraum auch mehr Drehmoment, aber trotzdem nur 5 PS!
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Gruß Ewald |
#47
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Wer es zum Thema "Nutzleistung" genau wissen will, kann hier nachschauen:
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Beste Grüße John |
#48
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Neue VO= bis 11,03 kw Nutzleistung. Mehr steht da nicht. Wie Nutzleistung neuerdings definiert wird, weiß ich nicht. Ich hab nur die Info, daß Motoren, die mit mehr als 11,03 kW(Bsp. 11,2kw) gekennzeichnet sind, dann führerscheinpflichtig wären. Gruß Thorsten |
#49
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Hallo!
Ist schon interessant diese rege Diskussion - vielen Dank! Also mit der „15“ auf dem Motor meinte ich natürlich nicht das Typenschild sondern den Aufkleber, wie er auf jedem Motor zu sehen ist. Dass diese Angabe mehr Zierde als eine amtlich verbindliche Angabe ist, war mir schon klar, aber wollte damit nur unterstreichen, dass ich Anfänger bin und deshalb auf „diese Kleinigkeit“ nicht weiter geachtet habe. Nochmals zur näheren Erklärung: Es geht um einen „Johnson“ Außenboardmotor. Im Moment telefoniere ich mit 3 WSV’s (Bremen/Bremerhaven/Verden) um das Problem zu klären. In Bremen habe ich einen netten Herrn gefunden, dem ich die Unterlagen faxe und er will diese an die Polizei weiterreichen um das zu klären. Nach seiner Aussage gibt es bisher keine Liste von führerscheinfreier 15PS Motoren. Er „denkt“, dass ich mit meinem Motor „wahrscheinlich“ drüber liegen werde und „meint“ dass die damalige 6PS-Regelung (als „bis 5PS an der Schraube“) bei der heutigen 15PS-Regelung nicht mehr angewendet werden wird, weiß es aber auch nicht genau. Mal sehen was dabei rauskommt… FS habe ich mich mal in Verden erkundigt. Die bieten einen Kombi (See und Binnen) an. Kurs geht Anfang März los mit jeweils 2 Abenden (so ab 19:00 Uhr) in der Woche. Prüfung soll dann im Mai sein und kostet alles zusammen 590,- EUR. Gruß Robert |
#50
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Naja, ist mir auch egal. Dann behalte ich eben meinen 15er AB für den kurzen Tagestrip am Strand. Hab mir dafür auch schon ein schnuckeliges Zodiac
3,60 fastroller besorgt. Das darf auch mit 15 PS Gefahren werden. Egal ob 11,03 oder 11,2 kW. Dem Boot wird es nicht interessieren. Gruß Thorsten |
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