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  #26  
Alt 04.02.2013, 15:25
sprayman sprayman ist offline
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Habe ich nicht irgendwo gelesen das die 15PS-Regelung, bzw. -freigabe nicht überall auf den Binnenwasserstrassen gilt.....??

Vielleicht nochmal schlau machen!!

.... Zu dem Rest schreibe ich lieber nichts.....
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Gruss, Sprayman
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  #27  
Alt 04.02.2013, 15:35
tritonnavi tritonnavi ist offline
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Steht im Bootsschein denn überhaupt die, führerscheinrelevante Abgabeleistung an der Schraube oder nur die Motorleistung?

0,17kW mehr als die Führerscheingrenze wären keine 2 %.

An ein AB-Winkel-Getriebe mit weniger als 98% Wirkungsgrad glaube ich eher nicht. Von daher wird die Abgabelleistung an der Welle bei einem Motor mit 11,2kw ohnehin weniger als 11,03kW betragen.
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  #28  
Alt 04.02.2013, 15:59
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von sprayman Beitrag anzeigen
Habe ich nicht irgendwo gelesen das die 15PS-Regelung, bzw. -freigabe nicht überall auf den Binnenwasserstrassen gilt.....??

Vielleicht nochmal schlau machen!!

.... Zu dem Rest schreibe ich lieber nichts.....
Gilt nicht auf dem Rhein, weil das eine Binnenwasserstraße mit internationalen Anrainern ist, die sich der deutschen Regelung nicht anschließen wollten. Köntne für Mosel und Donau ähnlich sein, denn die drei sind die Binnenwasserstraßen mit eigenen Vorschriften.

Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
Steht im Bootsschein denn überhaupt die, führerscheinrelevante Abgabeleistung an der Schraube oder nur die Motorleistung?

0,17kW mehr als die Führerscheingrenze wären keine 2 %.

An ein AB-Winkel-Getriebe mit weniger als 98% Wirkungsgrad glaube ich eher nicht. Von daher wird die Abgabelleistung an der Welle bei einem Motor mit 11,2kw ohnehin weniger als 11,03kW betragen.
Im Bootsschein steht, was Du reinschreiben lässt. Wenn Du da "Mercruiser V6 mit 12 PS" angibst, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das auch hinterher im Schein steht. Das Ding wird von Sachbearbeitern ausgefüllt und hält keinem Vergleich mit einem Fahrzeugbrief / -schein stand.

Lassen wir mal die normale Verkehrskontrolle außen vor - bei der bin ich mir sicher, dass der normale WSP-Beamte zwar die Motornummer mit dem Bootsschein vergleicht, aber für ihn die 15 PS auf dem Deckel und die 11kW im Bootsschein tadellos zusammenpassen.

Aber was ist im Fall einer Unfalluntersuchung? Typenbezeichnung des Motors beim Hersteller abgefragt, ergibt 11,2kW, gleich FS-pflichtig. Punkt. Es sei denn, Du kannst nachweisen (bspw. durch eine Bestätigung des Herstellers), dass die 11,2kW die Leistung an der Kurbelwelle sind und die Leistung an der Propellerwelle kleiner als 11,02kW ist. Oder es gibt in absehbarer Zeit eine Freiliste für 15-PS-Motoren und Deiner ist dadrauf.
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Andreas
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
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  #29  
Alt 04.02.2013, 16:31
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Barracuda Barracuda ist offline
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Gab es bei der 5-PS-Regelung nicht eine Liste die angab, welcher Motor darunter fällt?

Die hab ich gesucht:
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...oren/Liste.pdf

Wird es wohl auch bald für die neue Regelung geben-oder einfach mal anfragen
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Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
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  #30  
Alt 04.02.2013, 16:38
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Gilt nicht auf dem Rhein, weil das eine Binnenwasserstraße mit internationalen Anrainern ist, die sich der deutschen Regelung nicht anschließen wollten. Köntne für Mosel und Donau ähnlich sein, denn die drei sind die Binnenwasserstraßen mit eigenen Vorschriften.
Mosel und Donau sind 15 PS frei da hier keine Anrheiner wie am Rhein sondern an der Grenze endet klar das Außerdeutsche Gebiet.
Am rhein ist es ja teilweise eine Seite Deutsch die ander Französisch/ Schweizerisch.

hier fahren also die Nationen parallel. dies ist weder bei der Donau noch bei der Mosel.

Der Bodensee ist ebenfalls ausgenommen hier gilt weitehin 6 ps
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Gruß Volker
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  #31  
Alt 04.02.2013, 16:58
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Standard 15PS - Regelung

Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,
also er soll beim WSA wissentlich falsche bzw. zu seinen Gunsten ungenaue Angaben machen, klingt jetzt auch nicht gerade sinnvoll.
Außerdem ist eine Kleinfahrzeugregistrierung beim WSA/ADAC/etc. nur die Zuteilung eines Kennzeichens, sie attestiert erstmal nichts, ist also mit einem Schiffsattest/Fahrtauglichkeitsgutachten zur Zulassung zum Verkehr nicht zu vergleichen, da die Angaben nur auf Plausibilität nach den eingereichten Unterlagen des Bootseigners überprüft werden.

Wenn er also in eine Kontrolle kommt und die Behörde schaut sich die Maschine genauer an und stellt eine höhere als die freigegebene Antriebsleistung fest, ist er wegen Führen des Fahrzeuges ohne die erforderliche Fahrerlaubnis dran. Werden dann noch falsche Angaben in den Papieren festgestellt, kriegt er dafür evtl. einzeln als Tatmehrheit einen oder die Bußgeldstelle wirft ihm für den erstgenannten Verstoß noch Vorsatz vor, was auch "preistreibend" wirkt.

Bis dann

Dominic
Bevor hier weiter spekuliert und verkompliziert wird, sollte der Themenersteller diese Frage beantworten:
wieviel PS bzw. KW hat der Motor wirklich, Angabe auf dem Typenschild, zur Not einfach mal sagen, was das für ein Motor ist incl. Baujahr. Wir finden das dann hier schon raus, wieviel PS der Kleine hat.

Ich hatte die Frage so verstanden, dass in den alten Boots-Papieren die Leistung falsch, weil etwas zu hoch angegeben.

Die Motoren sind doch alle mit runden PS - Angaben und eher krummen kW Werten versehen.

Wenn also der Motor die genauen 15 PS hat, besteht überhaupt kein Anlass zur weiteren Diskussion. Und genau das vermute ich ganz stark.


viele Grüße Gunter
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  #32  
Alt 04.02.2013, 18:28
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Zitat:
Zitat von GunKraus Beitrag anzeigen
Bevor hier weiter spekuliert und verkompliziert wird, sollte der Themenersteller diese Frage beantworten:
wieviel PS bzw. KW hat der Motor wirklich, Angabe auf dem Typenschild, zur Not einfach mal sagen, was das für ein Motor ist incl. Baujahr. Wir finden das dann hier schon raus, wieviel PS der Kleine hat.

Das wollte ich schon 2x wissen, aber die Antwort steht immer noch aus
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Gruß
Ewald
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  #33  
Alt 05.02.2013, 07:39
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Ich hab die Diskussion von Anfang an mitverfolgt.
Ist schon lustig,
der Themensteller hat mit seinem Beitrag eine heiße Diskussion ausgelöst,
aber ihn selber scheint die Beantwortung seiner Frage überhaupt nicht mehr zu interessieren.
An alle viele Grüße
Jörg
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  #34  
Alt 05.02.2013, 07:42
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Zitat:
Zitat von Nautico Beitrag anzeigen
aber ihn selber scheint die Beantwortung seiner Frage überhaupt nicht mehr zu interessieren.
Die vielen tollen Antworten haben ihn in Schockstarre versetzt.
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Mit sportlichen Grüßen

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  #35  
Alt 05.02.2013, 09:53
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Um die Schockwirkung ein wenig zu erhöhen. Hab heute mit dem DSV in Hamburg telefoniert, weil ich meinen 15 PS verkaufen will. Auf dem Typenschild sind 11,2 kW eingestanzt und darf lt. Aussage des DSV definitiv NICHT führerscheinfrei gefahren werden.
11,03 kW Nutzleistung ist die absolute Höchstgrenze, um führerscheinfrei fahren zu dürfen.
Völlig unabhängig was im Bootsschein oder auf der Haube steht.

Gruß
Thorsten
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  #36  
Alt 05.02.2013, 10:09
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Da hilft nur das typenschild zu entfernen und mit 11 KW eintragen lassen
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  #37  
Alt 05.02.2013, 10:15
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Zitat:
Zitat von Thorte70 Beitrag anzeigen
Um die Schockwirkung ein wenig zu erhöhen. Hab heute mit dem DSV in Hamburg telefoniert, weil ich meinen 15 PS verkaufen will. Auf dem Typenschild sind 11,2 kW eingestanzt und darf lt. Aussage des DSV definitiv NICHT führerscheinfrei gefahren werden.
11,03 kW Nutzleistung ist die absolute Höchstgrenze, um führerscheinfrei fahren zu dürfen.
Völlig unabhängig was im Bootsschein oder auf der Haube steht.

Gruß
Thorsten

Stimmt und stimmt nicht. Laut Verordnung sind das halt 11,03 kw am Propeller. Wird wohl wieder auf eine Freiliste rauslaufen. Solange muss es da seitens der WSP (die es ja nur einschätzen kann) ein wenig Puffer geben.
Und: weder Schein noch Typenschild beweisen das. In solchen Grenzfällen (die real sicher nicht beanstandet werden) müsste die WSP schon genau wissen dass da am Prop zuviel rauskommt. Im anderen Fall dürften die die technische Untersuchung bezahlen. Aber die sind ja auch nicht doof. Sowas beanstandet keiner.


Ihr erinnert euch daran, dass es zu 5-PS-Zeiten auch der Regelfall war dass 6-PS führerscheinfrei zu fahren war. Also keine Panik.
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Michael

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  #38  
Alt 05.02.2013, 10:16
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Zitat:
Zitat von Thorte70 Beitrag anzeigen
Um die Schockwirkung ein wenig zu erhöhen. Hab heute mit dem DSV in Hamburg telefoniert, weil ich meinen 15 PS verkaufen will. Auf dem Typenschild sind 11,2 kW eingestanzt und darf lt. Aussage des DSV definitiv NICHT führerscheinfrei gefahren werden.
11,03 kW Nutzleistung ist die absolute Höchstgrenze, um führerscheinfrei fahren zu dürfen.
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Gruß
Thorsten
Alles andere wäre auch mehr als merkwürden gewesen.
Gruß
Jörg
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  #39  
Alt 05.02.2013, 10:20
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von sailorbrand Beitrag anzeigen
Stimmt und stimmt nicht. Laut Verordnung sind das halt 11,03 kw am Propeller. Wird wohl wieder auf eine Freiliste rauslaufen. Solange muss es da seitens der WSP (die es ja nur einschätzen kann) ein wenig Puffer geben.
Und: weder Schein noch Typenschild beweisen das. In solchen Grenzfällen (die real sicher nicht beanstandet werden) müsste die WSP schon genau wissen dass da am Prop zuviel rauskommt. Im anderen Fall dürften die die technische Untersuchung bezahlen. Aber die sind ja auch nicht doof. Sowas beanstandet keiner.


Ihr erinnert euch daran, dass es zu 5-PS-Zeiten auch der Regelfall war dass 6-PS führerscheinfrei zu fahren war. Also keine Panik.

ich less nur das die Nutzleistung nicht über 11.02 KW sein darf, da steht nichts von an der Welle.
http://www.gesetze-im-internet.de/sp..._binv/__3.html
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Gruß Volker
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  #40  
Alt 05.02.2013, 10:27
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ich less nur das die Nutzleistung nicht über 11.02 KW sein darf, da steht nichts von an der Welle.
http://www.gesetze-im-internet.de/sp..._binv/__3.html
1. Das ergibt sich aus anderen (EU?) Bestimmungen.

2. Sagt schon der Begriff NUTZleistung alles. Das ist die Leistung, die genutzt werden kann,
also die am Prop und nicht irgendwo im Motor.
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Beste Grüße

John
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  #41  
Alt 05.02.2013, 10:30
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Es geht nicht mehr nach der Leistung an der Antriebswelle, sondern
lediglich nach der Nutzleistung (lt. neuer Verordnung). Da ist es völlig egal,
welche Leistung an der Welle herrscht. Und wenn dat nur 14.99 Ps sind.
Wenn die Nutzleistung über 11,03 kW liegt, dann ist es führerscheinpflichtig.

Und das Typenschild runterpulen würde ich dringend von abraten.
Der Motor ist bei der nächsten Kontrolle wahrscheinlich eher sichergestellt wegen Diebstahlverdacht als auf dem Leistungsprüfstand.

Gruß
Thorsten
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  #42  
Alt 05.02.2013, 10:36
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Das war auch in der "alten" VO so formuliert. Und da ist wohl unstrittig dass die nutzbare Leistung am Propeller ansteht.

Gilt jetzt auch noch.
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  #43  
Alt 05.02.2013, 10:38
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
2. Sagt schon der Begriff NUTZleistung alles. Das ist die Leistung, die genutzt werden kann,
also die am Prop und nicht irgendwo im Motor.
wenn ich nur etwas Leistung nutze um eine Lichtmaschiene anzutreiben fehlt diese Leistung ja am Prop.

dann hat der Prop 11KW und die Lichtmaschiene verbraucht 1KW dann hab ich eine Nutzleistung von 12KW.

oder bin ich falsch.
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  #44  
Alt 05.02.2013, 10:39
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wenn ich nur etwas Leistung nutze um eine Lichtmaschiene anzutreiben fehlt diese Leistung ja am Prop.

dann hat der Prop 11KW und die Lichtmaschiene verbraucht 1KW dann hab ich eine Nutzleistung von 12KW.

oder bin ich falsch.

Der Begriff "Nutzleistung" ist nicht neu. Er wurde auch bei der alten 5 PS-Regelung verwendet.

Nutzleistung = Leistung am Prop.
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John
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  #45  
Alt 05.02.2013, 10:40
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Ok da ich den Führerschein habe hat mich die alte regelung nie Interresiert.
Dann wird es wohl so sein.
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  #46  
Alt 05.02.2013, 10:42
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Zitat:
Zitat von sailorbrand Beitrag anzeigen
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Ihr erinnert euch daran, dass es zu 5-PS-Zeiten auch der Regelfall war dass 6-PS führerscheinfrei zu fahren war. Also keine Panik.
Das waren dann aber die ab Werk für die deutsche Regelung gedrosselten 6er mit echten 5 PS.

Die meisten Hersteller bauen bis 5PS nur 1Zylinder, ab 6 gab es dann auch schon 2Zylinder - einfach komfortabler und durch mehr Hubraum auch mehr Drehmoment, aber trotzdem nur 5 PS!
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Ewald
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  #47  
Alt 05.02.2013, 10:49
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Wer es zum Thema "Nutzleistung" genau wissen will, kann hier nachschauen:
  • EN ISO 8665 Kleine Wasserfahrzeuge – Schiffsantriebsmotoren und -systeme – Leistungsmessung und Leistungsangabe
  • EN ISO 11592 Kleine Wasserfahrzeuge bis 8 m Rumpflänge – Bestimmung der maximalen Vortriebsleistung
Das sind die gemäß Sportbootrichtlinie einschlägigen Normen.
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Beste Grüße

John
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  #48  
Alt 05.02.2013, 10:55
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Zitat:
Zitat von sailorbrand Beitrag anzeigen
Das war auch in der "alten" VO so formuliert. Und da ist wohl unstrittig dass die nutzbare Leistung am Propeller ansteht.

Gilt jetzt auch noch.
Alte VO= bis 3,68 kw Nutzleistung AN DER ANTRIEBSWELLE

Neue VO= bis 11,03 kw Nutzleistung. Mehr steht da nicht.

Wie Nutzleistung neuerdings definiert wird, weiß ich nicht.

Ich hab nur die Info, daß Motoren, die mit mehr als 11,03 kW(Bsp. 11,2kw)
gekennzeichnet sind, dann führerscheinpflichtig wären.

Gruß
Thorsten
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  #49  
Alt 05.02.2013, 11:14
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Hallo!
Ist schon interessant diese rege Diskussion - vielen Dank!
Also mit der „15“ auf dem Motor meinte ich natürlich nicht das Typenschild sondern den Aufkleber, wie er auf jedem Motor zu sehen ist. Dass diese Angabe mehr Zierde als eine amtlich verbindliche Angabe ist, war mir schon klar, aber wollte damit nur unterstreichen, dass ich Anfänger bin und deshalb auf „diese Kleinigkeit“ nicht weiter geachtet habe.
Nochmals zur näheren Erklärung: Es geht um einen „Johnson“ Außenboardmotor.
Im Moment telefoniere ich mit 3 WSV’s (Bremen/Bremerhaven/Verden) um das Problem zu klären. In Bremen habe ich einen netten Herrn gefunden, dem ich die Unterlagen faxe und er will diese an die Polizei weiterreichen um das zu klären. Nach seiner Aussage gibt es bisher keine Liste von führerscheinfreier 15PS Motoren. Er „denkt“, dass ich mit meinem Motor „wahrscheinlich“ drüber liegen werde und „meint“ dass die damalige 6PS-Regelung (als „bis 5PS an der Schraube“) bei der heutigen 15PS-Regelung nicht mehr angewendet werden wird, weiß es aber auch nicht genau.

Mal sehen was dabei rauskommt…

FS habe ich mich mal in Verden erkundigt. Die bieten einen Kombi (See und Binnen) an. Kurs geht Anfang März los mit jeweils 2 Abenden (so ab 19:00 Uhr) in der Woche. Prüfung soll dann im Mai sein und kostet alles zusammen 590,- EUR.
Gruß Robert
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  #50  
Alt 05.02.2013, 11:20
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Naja, ist mir auch egal. Dann behalte ich eben meinen 15er AB für den kurzen Tagestrip am Strand. Hab mir dafür auch schon ein schnuckeliges Zodiac
3,60 fastroller besorgt. Das darf auch mit 15 PS Gefahren werden.
Egal ob 11,03 oder 11,2 kW. Dem Boot wird es nicht interessieren.

Gruß
Thorsten
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