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  #26  
Alt 07.03.2013, 20:21
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Wie schon geschrieben:
Er kann den Sportbootschein See beantragen.
Alle anderen braucht er auch nicht.
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  #27  
Alt 07.03.2013, 20:22
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Wie schon geschrieben:
Er kann den Sportbootschein See beantragen.
Alle anderen braucht er auch nicht.
Ja da hast du auch recht. Die andern sind ja eh keine Pflichtscheine
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  #28  
Alt 07.03.2013, 20:44
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Zitat:
Dann schließe ich mich Karl-Heinz (Nordic) seiner Meinung an.
Er wird wohl den See-Führerschein bekommen, den Binnen aber machen müssen.
Nein, braucht er nicht. Kriegt er auch so, ohne Prüfung.
Habe meine Scheine (See und Binnen) auch so bekommen: Einfach Antrag stellen und Befähigungszeugnis mit vorlegen bzw einreichen.

Näheres siehe hier: http://www.dsv.org/uploads/media/SBF...schreibung.pdf
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  #29  
Alt 07.03.2013, 21:16
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nordic nordic ist offline
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Das kann nicht stimmen.
Nur mit einem Seepatent, darf man binnen nicht fahren.
Davon leben ganze Scharen von Lotsen, die Kümos den Rhein hoch bringen.
Umgekehrt ist es genauso.
Verlässt ein Binnenschiff den Geltungsbereich binnen, muss ebenso ein Seepatentinhaber an Bord sein.
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  #30  
Alt 07.03.2013, 21:33
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T-Technik T-Technik ist offline
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Das kann nicht stimmen.
Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Nur mit einem Seepatent, darf man binnen nicht fahren.
Davon leben ganze Scharen von Lotsen, die Kümos den Rhein hoch bringen.
Umgekehrt ist es genauso.
Verlässt ein Binnenschiff den Geltungsbereich binnen, muss ebenso ein Seepatentinhaber an Bord sein.

Hallo Karl-Heinz,

da bist Du auch schon über 15m Schiffslänge wo die z.B. Rheinpatentverordnung gilt .

Dazu kommt noch die Streckenkundepflicht ( Rhein, Teile Elbe, Donau ) .

Hier folglich sowieso nicht .


Mein zukünftiger Sportpatent Ausbilder ist auch ein alter Seehase,

trotzdem musste er alle Binnenzettel neu machen .



Bis 15m mit dem Sportbootführerschein binnen, keine Ahnung,

vermute aber mal, dass dieser auch gemacht werden muss .

Bin mal auf die Auflösung gespannt .



Binnen u. See, eben total verschiedene Dinge .



Grüße : TOMMI
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  #31  
Alt 07.03.2013, 21:37
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Zitat:
Zitat von LO-Technik Beitrag anzeigen
Binnen u. See, eben total verschiedene Dinge .
aber bitte immer Wasser unterm Kiel!
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  #32  
Alt 07.03.2013, 22:25
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Zitat:
Zitat von Nordic
Das kann nicht stimmen.
War bei mir aber so. (s.o.)
Allerdings kam bei mir wohl die "Bestandsschutzklausel" zum Tragen; mein Patent ist von vor 1978. Habe erst nicht daran gedacht. Eben aber noch mal nachgelesen. (Siehe Link oben, Antrag, Seite 2).
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  #33  
Alt 08.03.2013, 01:09
Dominic Dominic ist offline
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Dominic eine Nachricht über ICQ schicken
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Hallo,
es gab da mal Ausnahmeregelungen, wonach Fahrzeiten und Befähigungen in der Seeschifffahrt für die Schifferdienstbücher Binnen angerechnet werden konnten. Also z.B. konnte jmd. mit ausreichend Fahrzeit in der See-/Küstenfahrt die Befähigung als Matrose auch Binnen eingetragen und auf dieser Grundlage auch den SBF ausgestellt bekommen.
Da es da aber schon vor 10 Jahren so viele Regelungen gibt/gab, müßte ich da auch erstmal länger recherchieren, was da noch aktueller Stand ist.

Ich würde da einfach mal freundlich bei der WSD Nord in Kiel nachfragen.

Bis dann

Dominic
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  #34  
Alt 08.03.2013, 13:20
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mikel_f mikel_f ist offline
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Moin

Falls es etwas weiterhilft, bei mir war es damals so das ich eine Kopie an den Deutschen Motoryachtverband DMYV einsenden musste und daraufhin für eine kleine Verwaltungsgebühr einen Sportbootführerschein See zugesandt bekam (ist allerdings auch schon knapp zwanzig Jahre her).
Den Sportbootführerschein binnen durfte ich dann allerdings ganz regulär mit Prüfung ablegen, da wurde nix anerkannt

Gruß
Michael
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  #35  
Alt 08.03.2013, 13:30
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Fischhunter Fischhunter ist offline
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Hallo an alle

habe heute mal eine Mail ans WSD Nord geschickt und um verbindliche Auskunft gebeten wie es sich mit dem von mir hier schon geschilderten Sachverhalt verhält. Wenn ich eine Antwort bekomme werde ich diese hier selbstverständlich posten.

Nach meinem Verständnis dürfte es keine Probleme geben mit einer Anerkennug des Sportbootführerschein See, aber da wir in Deutschland leben kann ich es mir auch vorstellen das mein Kumpel doch noch ne Prüfung machen muss, das wäre aber dann echt der Hammmer.

Schönes WE --- Jan
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  #36  
Alt 08.03.2013, 14:07
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AC_Olli AC_Olli ist offline
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Mir ist ein Fall bekannt, wo eine Crew aus Kapitänen und Lotsen (also mit Patent) ein Segelboot Chartern wollten. Dieses ist gescheitert, da in den Versicherungsbedingungen ein SBF See vorgeschrieben wahr.
Sie konnten dann aber doch noch fahren, da sich einer erinnerte, das er vor Langer Zeit auch mal einen SBF See gemacht hatte.

Viele Grüße

Olli
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  #37  
Alt 08.03.2013, 14:08
Blackbeard Blackbeard ist offline
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Für den Binnenbereich muss er eigentlich den Führerschein machen,
aber meistens reicht es wenn das Patent eingeschickt wird!
Danach wird der Führerschein Binnen so ausgehändigt.
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Gruß Daniel
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  #38  
Alt 08.03.2013, 14:16
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Robert67 Robert67 ist offline
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Ich vermute, es wird sein wie bei mir.
Ich hatte das für Binnen und konnte damit den Sportbootschein binnen einfach beantragen.
Für See musste ich den Schein ganz normal machen.
Bei ihm wird es umgekehrt sein.
Binnen darf er damit nicht fahren.
Bootsmannsbrief Binnen kann man umschreiben lassen SBB
Bootsmannsbrief/Schiffmechaniker See kann man umschreiben lassen auf SBS
Binnenschifferpatent/Rheinpatent lässt sich umschreiben auf SBB und SBS.
Grund, Binnenschifferpatent gilt auch auf Seewasserstr. wie Unterelbe, NOK, usw.
Ich denke mit dem Seepatent bekommt er SBS.
SBB eher nicht.
__________________
Gruss
Robert
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  #39  
Alt 08.03.2013, 16:47
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Zitat:
Zitat von Fischhunter Beitrag anzeigen

Nach meinem Verständnis dürfte es keine Probleme geben mit einer Anerkennug des Sportbootführerschein See, aber da wir in Deutschland leben kann ich es mir auch vorstellen das mein Kumpel doch noch ne Prüfung machen muss, das wäre aber dann echt der Hammmer.

Schönes WE --- Jan
Da gibts keine Probleme, das Patent reicht sogar in D:

§ 1 Fahrerlaubnis



(1) Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad. Keiner Erlaubnis bedürfen

1. Inhaber eines Befähigungszeugnisses nach § 3 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 1992 (BGBl. I S. 22, 227), die zuletzt durch Artikel 440 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, in jeweils geltender Fassung oder eines sonstigen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anerkannten amtlichen deutschen Befähigungszeugnisses zum Führen eines Wasserfahrzeugs auf den Seeschifffahrtsstraßen,

http://www.buzer.de/gesetz/4710/a65444.htm
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Gruss Vestus
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  #40  
Alt 10.03.2013, 13:33
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Hi, das liest sich gut

Habe aber vom WSD Nord noch keine Rückantwort
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  #41  
Alt 12.03.2013, 20:08
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Fischhunter Fischhunter ist offline
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Standard Antwort vom WSD Nord

Hier mal die Antwort vom WSD Nord -- also hat mein Kumpel alle Scheine im privaten Bereich ---------------- ist ja super



-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 12 Mar 2013 08:27:19 +0100
Von: "Kurtz, Raven" <Raven.Kurtz@wsv.bund.de>
An: jan-berndt@gmx.de
Betreff: AW: Anfrage nautisches Patent via Sportbootführerschein See

Sehr geehrter Herr .....

gemäß § 1, Abs. 1 Ziffer 1 der Sportbootführerscheinverordnung-See bedürfen Inhaber eines Befähigungszeugnisses nach § 3 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 1992 (BGBl. I S. 22, 227), die zuletzt durch Artikel 440 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, in jeweils geltender Fassung oder eines sonstigen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anerkannten amtlichen deutschen Befähigungszeugnisses zum Führen eines Wasserfahrzeugs auf den Seeschifffahrtsstraßen, keiner Fahrerlaubnis für Sportboote.
Dieses gilt für alle Scheine (SBF-See, SKS, SSS und SHS).
Da die Fahrerlaubnis (hier der Befähigungsnachweis) aber ständig mitzuführen ist und auf Verlangen der Behörden vorgezeigt werden muss, empfehle ich aus rein praktischen Gründen die Ausstellung eines Sportbootführerscheins auf der Grundlage des vorliegenden Patentes. Den entsprechenden Link für die Beantragung beim Deutschen Seglerverband finden Sie hier: http://www.dsv.org/index.php?id=57.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen damit beantworten konnte.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag

Seehauptkapitän
Dipl.-Ing. Schiffsführung
Raven Kurtz
Dezernat Schifffahrt
Phone: +49 431 3394 8120
Mobil : +49 173 6106844
Fax.: + 49 431 3394 6399
Email: raven.kurtz@wsv.bund.de
______________________
Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord,
Hindenburgufer 247
D-24106 Kiel
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  #42  
Alt 12.03.2013, 20:10
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ich lese "auf Seeschiffahrtstrassen" von Binnen ist nicht die Rede oder hab ich was überlesen?
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  #43  
Alt 12.03.2013, 20:36
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... von Binnen scheint nicht die Rede zu sein. Würde mich aber auch interessieren !

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  #44  
Alt 12.03.2013, 20:57
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Wie schon einmal bemerkt, wird sein Patent für Binnenfahrt wahrscheinlich nicht anerkannt. Das würde mich auch sehr wundern, obwohl von der praktischen Seite her gesehen, das Ganze nur der Bürokratie dient.
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  #45  
Alt 12.03.2013, 21:13
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Zitat:
ich lese "auf Seeschiffahrtstrassen" von Binnen ist nicht die Rede oder hab ich was überlesen?
Hi, nein du/ihr habt nichts überlesen meine Frage bezog sich auf die Seeschiffahrtstrassen
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  #46  
Alt 12.03.2013, 21:15
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Das häätest aber schon früher sagen können, dann wären wesentlichweniger Antworten gekommen
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  #47  
Alt 14.03.2013, 22:59
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
mit 15 Ps darf er außer auf dem Rhein auf alle Fälle fahren.

ist ja eh Führerscheinfrei

edit: hab den Bodensee vergessen
Bevor sich der Unsinn bei anderen einprägt: Gerade auf dem Rhein gilt die neue 15-PS-Grenze für das Fahren ohne Führerschein nicht. Hier gilt weiter die alte 5-PS-Grenze!
Gruß
Wepi
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  #48  
Alt 14.03.2013, 23:14
Benutzerbild von Jugocaptan
Jugocaptan Jugocaptan ist offline
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Eines habt ihr alle vergessen: mit seinem Offizierspatent kann er binnen nirgends mit mehr als 15 ps (in GRD) fahren.
Aber: Über Antrag bekommt er die entsprechenden Papiere ohne Prüfung ausgestellt. Auf den Antrag kommts eben an!
In unserem Leben geht eben nichts ohne die notwendigen Papierln.
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  #49  
Alt 14.03.2013, 23:54
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Zitat:
Zitat von trance Beitrag anzeigen
Bei uns (in Deutschland) ist doch grundsätzlich alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Umgekehrt: es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Und das ist auch gut so.
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Alt 15.03.2013, 00:32
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Mr-Flopppy Mr-Flopppy ist offline
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Zitat:
Zitat von Jugocaptan Beitrag anzeigen
Eines habt ihr alle vergessen: mit seinem Offizierspatent kann er binnen nirgends mit mehr als 15 ps (in GRD) fahren.
Aber: Über Antrag bekommt er die entsprechenden Papiere ohne Prüfung ausgestellt. Auf den Antrag kommts eben an!
In unserem Leben geht eben nichts ohne die notwendigen Papierln.
eben das ist die aktuelle Frage für mich. Bekommt er mit seinem Patent auch ohne Schulung/Prüfung den Sportboot - Binnen - Schein ? Oder gar ein Binnenpatent für Gewerbliche Nutzung ?

Gruß Hubert
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