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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 27.03.2013, 22:10
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Bei mir kommt er wieder dieses Jahr. Habe vor wenigen Wochen die amtliche Vorladung nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 SchO bekommen, das wir dieses Jahr wieder dran sind.

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  #27  
Alt 27.03.2013, 22:25
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Ach ham wat dat schön hier.

Mal im Ernst, zweifelst du an dem Verstand der Menschen enschätzen zu können ob ein Benzinkanister i.O. ist oder nicht.
Wer das nicht kann, dem helfen auch keine Vorschriften oder Gesetze.

Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben.
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  #28  
Alt 27.03.2013, 23:06
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Mal eine allgemeine Frage zu Benzinkanistern.

Das Benzin im eigentlichen Boots-Metalltank ist ja halbwegs geschützt ( hoffe ich ), aber so ein Kanister, der unter der Plicht oder sonstwo herumsteht, ist doch viel gefährdeter, wenn z.B. ein Unfall passieren würde.
Also nehmen wir mal an, ( eher unwahrscheinlich, ich weiß, aber trotzdem rein theoretisch gefragt ) :
ein Boot rammt ein anderes und erwischt so einen mit gefülltem Benzin herumstehenden Plastikkanister.
Würde es dann evtl eine Explosion geben können, z.B. durch Funkenflug, der durch Reibung ausgelöst werden könnte?

Man soll doch auch nicht mehr, so wie zu Zeiten unserer Eltern üblich, mit Benzin gefüllte Reservekanister im Autokofferraum mitführen, damit im Falle eines Auffahrunfalls nicht etwas explodiert.

Wie ist das also bei Booten ?
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  #29  
Alt 27.03.2013, 23:23
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... wir haben einen kleinen Diesel! Genau aus diesem Grund. Um Diesel versehentlich anzuzünden musst du dir schon ordentlich Mühe geben

Gruß Hubert
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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen!
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  #30  
Alt 27.03.2013, 23:42
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Hallo Hubert,
ja, das weiß ich auch. Diesel ist sicher beruhigender.


Aber wir haben nunmal einen Benziner, und daher möchte ich gerne wissen, wie sich das bei einem Unfall so verhält.

(Und Dein Rapante-thread gefällt mir sehr, das nur nebenbei )

Noch einen schönen Abend,
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Herzliche Grüße von Jutta
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  #31  
Alt 28.03.2013, 00:02
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Zitat:
Zitat von Hohensteinchen Beitrag anzeigen
ein Boot rammt ein anderes und erwischt so einen mit gefülltem Benzin herumstehenden Plastikkanister.
Würde es dann evtl eine Explosion geben können, z.B. durch Funkenflug, der durch Reibung ausgelöst werden könnte?
Ja sowas passiert, sogar regelmäßig. Allerdings nur in Film und Fernsehen.

Einen ordentlichen Benzinkanister kannst Du herumschmeissen, Dich draufstellen, ihn reiben - da explodiert nichts. Auch nicht im Funkenflug wenn Du daneben flext; allerdings muss der Verschluß 100 % dicht sein. Wie gesagt ein ordentlicher Kanister sollte es schon sein...

Und der Lagerort sollte insbesondere bei Kunststoffkanistern durchlüftet sein, da diese den Sprit durch den Kunststoff hindurch ausdünsten können.

W

Geändert von Warmduscher (28.03.2013 um 00:27 Uhr)
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  #32  
Alt 28.03.2013, 00:28
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Na ja, ich dachte schon an ein übleres Szenario: Kanister verschlossen, Boot wird gerammt, Kanister wird dabei auch erwischt, geht kaputt, Benzin tritt aus...
Und dann ?
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Herzliche Grüße von Jutta
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  #33  
Alt 28.03.2013, 00:30
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Wie erwischt ?

Da müsste der Kanister schon eingeklemmt und sehr stark gedrückt / deformiert werden, damit er reisst.

W
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  #34  
Alt 28.03.2013, 05:11
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Zitat:
Zitat von Hohensteinchen Beitrag anzeigen
Na ja, ich dachte schon an ein übleres Szenario: Kanister verschlossen, Boot wird gerammt, Kanister wird dabei auch erwischt, geht kaputt, Benzin tritt aus...
Und dann ?
Eigentlich sollte in diesem Thread nicht diskutiert werden....

Wenn das passiert, und Benzin austritt werden sich mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit Benzindämpfe bilden, die ziemlich empfänglich für eine Zündung sind, bei entsprechender Übungsanlage. Die Zündung wird dann relativ rasch vonstatten gehen.

Ich bin ja bekennender "BootmitKanisterbetanker"; aber die Kanister werden immer nur aktiviert wenn das Boot wirklich betankt werden muss. Die leeren Kanister (und ich meine wirklich leer) lasse ich dann mit offenem Verschluss an Land.
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Beste Grüsse aus der Schweiz
Tom



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  #35  
Alt 28.03.2013, 05:26
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Zitat:
Zitat von Hohensteinchen Beitrag anzeigen
... ein Boot rammt ein anderes und erwischt so einen mit gefülltem Benzin herumstehenden Plastikkanister.
Meiner Einschätzung nach wäre bei diesem Beispiel ein fest eingebauter Tank wesentlich gefährdeter als ein loser Plastikkanister.
Auslaufen wegen falscher Lagerung und undichtem Verschluß ist da viel Wahrscheinlicher.
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  #36  
Alt 28.03.2013, 05:28
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Wenn ich das alle lese.........................., darüber habe ich mir noch gar keine Gedanken gemacht. Das ist ja "Saugefährlich" mit dem Benzin an Bord. Meine Reservekanister werde ich gleich entsorgen, da die TÜV-Plakette fehlt und wenn der Schnee sich verzogen hat, kommt auch der Edelstahltank raus. Habe ja noch ein Paar Paddel. Sicher ist Sicher.
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Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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  #37  
Alt 28.03.2013, 05:32
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Selbst wenn ein Kanister Platz wird es nicht gleich eine Explosion wie im Film geben.
Benzin braucht erst mal ne Zeit bis sich ein explosives gemisch gibt und vorher wird es sicher anfangen zu brennen. Wenn es mal brennt entwickelt sich kein Explosives gemisch mehr.

Explodieren tun autos und Boote nur in Filmen.

WEnn natürlich das Benzin mehrere Stunden hat um ein Benzin Luftgemisch zu bilden, dann kann es schon sein, dass es eine Verpuffung gibt. Aber die ist auch nicht so wie im Film.

wenn ihr die Möglichkeit habt und an Ausbildungsfilme der Feuerwehr kommt dann lasst euch dies mal geben. Da werdet ihr euch wundern wie "Unscheinbar" sowas abgeht. (nicht dass es nicht gefährlich ist).

Das haltbarkeitsdatum des Benzinkanisters sieht man an der Giesmarke die jeder Kanister haben muss.
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Gruß Volker
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  #38  
Alt 28.03.2013, 05:37
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Klasse !!!! ...ich wusste es aber ist ok.... ich kann ja nochmal das Stichwort "Höchstmenge Diesel oder Benzin" einwerfen, war doch letztens hier auch im Forum gewesen.......

Ihr seid echt herzallerliebst, ich wollte doch nur einen Tipp geben



Auf ne schöne Saison 2013
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beste Grüße vom Frank
Viele Grüße von der Gatower Havel
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  #39  
Alt 28.03.2013, 07:10
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ist doch ganz einfach.... wenn man riechen kann, dass man sie an Bord hat, dann sollte man sie ausmustern....
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #40  
Alt 28.03.2013, 07:11
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oder wenn man nen knollen bekommt von der Rennleitung weil sie zu alt sind

(wobei ich noch nie kontroliiert wurde)
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  #41  
Alt 28.03.2013, 07:37
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Also diese ganzen Katastrophenszenarien hatte ich bisher überhaupt nicht bedacht, mir war völlig entgangen, wie lebensmüde ein Bootfahrer mit Verbrennungsmotor eigentlich ist.
Erstaunlich, dass ich das bis jetzt überleben konnte!!

Also mal im Ernst, Deutschland reguliert sich zu Tode. Das Beste daran aber ist, dass sich immer ganz viele finden, die das "schon immer gewusst haben" und auch noch ganz toll finden.

Lese hier was von der "Rennleitung" und "Kontrolle der Kanister".... hallo-- habt Ihr auch mal einen LEBENSSACHVERHALT?

Ich habe immer gadacht, der Mensch ist mit einem Kopf zum denken ausgestatten, nicht zum Nicken...

So, und jetzt beschimpft mich...

Gruß Lutz
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  #42  
Alt 28.03.2013, 07:40
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Zitat:
Zitat von grünauer Beitrag anzeigen
Also diese ganzen Katastrophenszenarien hatte ich bisher überhaupt nicht bedacht, mir war völlig entgangen, wie lebensmüde ein Bootfahrer mit Verbrennungsmotor eigentlich ist.
Erstaunlich, dass ich das bis jetzt überleben konnte!!

Also mal im Ernst, Deutschland reguliert sich zu Tode. Das Beste daran aber ist, dass sich immer ganz viele finden, die das "schon immer gewusst haben" und auch noch ganz toll finden.

Lese hier was von der "Rennleitung" und "Kontrolle der Kanister".... hallo-- habt Ihr auch mal einen LEBENSSACHVERHALT?

Ich habe immer gadacht, der Mensch ist mit einem Kopf zum denken ausgestatten, nicht zum Nicken...

So, und jetzt beschimpft mich...

Gruß Lutz

Naja Regeln sind nunmal da da gibts nichts zu Rütteln.
Wenn man sie einhält gut.
Meine Kanister sind mitlerweile auch in die Jahre gekommen.

der Jüngste ist 4 der älteste 7 Jahre. So lange nichts richt werd ich sie aber auch nicht tauschen.
Hier wurden nur die Regeln aufgezeigt, damit sie auch mal bekannt sind. Nicht jeder Weiss wie lange er seine Kanister benutzen darf bzw. weis nicht wieviel er transportieren darf.

in #14 ist dies schön zu lesen.
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Gruß Volker
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  #43  
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Hallole,
für wenige Euro mehr gibt es u.a. von Stihl robuste transparente Kanister mit einem deutlich besseren Schraubverschluss. Zusätzlich wurde hier im BF schon von Stihl die "automatische" Tülle zum Nachfüllen empfohlen. Beides eine Sichtung wert.
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  #44  
Alt 28.03.2013, 07:57
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
Hallole,
für wenige Euro mehr gibt es u.a. von Stihl robuste transparente Kanister mit einem deutlich besseren Schraubverschluss. Zusätzlich wurde hier im BF schon von Stihl die "automatische" Tülle zum Nachfüllen empfohlen. Beides eine Sichtung wert.

Sind ganz gut stimmt, hab das für mein Fichtenmopet.
Aber damit ein Boot betanken, bei sagen wir mal nen 300l Tank... wohl eher unbrauchbar, das dauert aber und dann bei Einfüllstutzen die in der Bordwand eingelassen sind, im senkrechren Bereich...
Für AB kommt das schon eher in Frage, bei kleinen mit intergriertem Tank könnte ich mir das als lohnenede Überlegung vorstellen, aber ansonsten...

Gruß
Thorsten
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  #45  
Alt 28.03.2013, 08:00
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ich wollt auch nicht meinen 400l Tank mit solch einem Aufsatz füllen.
Mir ist es schon zu schwer den 20l Kanister zu lupfen, daher hab ich ne Schüttelpumpe
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Gruß Volker
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  #46  
Alt 28.03.2013, 08:05
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jepp, unser fasst ca. 500l und haben sonne Lanze mit Handpumpe, um den Flüssigkeitsfluss in Gang zu bringen, und nen Schlauch drann.
Betanken auch mit 20l Kanister, die werden auf dauer recht schwer
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Liebe Grüße, Thorsten
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  #47  
Alt 28.03.2013, 08:08
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Zitat:
Zitat von *TC* Beitrag anzeigen
jepp, unser fasst ca. 500l und haben sonne Lanze mit Handpumpe, um den Flüssigkeitsfluss in Gang zu bringen, und nen Schlauch drann.
Betanken auch mit 20l Kanister, die werden auf dauer recht schwer
hast du ein anderes Boot ?
Hab noch keine 2655 mit 500l Tank gesehen
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  #48  
Alt 28.03.2013, 08:16
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Jetzt habe ich mir doch mal die Mühe gemacht und die ADR durchforstet und gehe davon aus, dass diese Vorschriften aufs Boot auch zutreffen:




Zu 1. Nach Ziffer 1. 1.1.3.1 - Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung - gelten die Vorschriften des ADR nicht für:

a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt.

Bei reinem privaten Transport unter v.g. Vorausetzungen gelten folglich ausschließlich die Bestimmungen der StVO, hier insbesondere die Bestimmungen des § 22 und § 23 StVO.
Daraus ergibt sich, dass bei einer privaten Beförderung von Kraftstoffen, die unter die Ausnahme der Ziffer 1. 1.1.3.1 ADR fällt, als Minimum die Anforderungen an die Ladungssicherung und an die Verpackung zu erfüllen sind. Alle Verpackungen müssen für das Transportgut geeignet und gekennzeichnet sein, sowie während der Ortsveränderung dicht verschlossen und unbeschädigt sein. Die Ladungssicherung muss so ausgeführt werden, dass die Gefahrgüter in sich und zu den Einrichtungen des Fahrzeuges ihre Lage nicht verändern können.

Nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften dürfen Fässer oder Kanister aus Kunststoff höchstens 5 Jahre lang als Verpackung für Gefahrgüter wie Kraftstoff genutzt werden; dementsprechend muss das Herstellungsdatum auf diesen Verpackungen angegeben sein:
Ziffer 4.1.1.15 ADR: Sofern von der zuständigen Behörde nicht etwas anderes festgelegt wurde, beträgt die zulässige Verwendungsdauer für Fässer und Kanister aus Kunststoff, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter zur Beförderung gefährlicher Güter, vom Datum ihrer Herstellung an gerechnet, fünf Jahre, es sei denn, wegen der Art des zu befördernden Stoffes ist eine kürzere Verwendungsdauer vorgeschrieben.

Diese gefahrgutrechtliche Vorschrift gilt für den privaten Transport nicht unmittelbar. Allerdings ist ein Hersteller verpflichtet, Reservekanistern, die vernünftigerweise vorhersehbar von Verbrauchern benutzt werden können, die erforderlichen Informationen beizugeben, damit dieser die Gefahren, die von dem Verbraucherprodukt während der üblichen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauchsdauer ausgehen und die ohne entsprechende Hinweise nicht unmittelbar erkennbar sind, beurteilen und sich dagegen schützen kann 2 ProdSG und §
5 ProdSG). Das bedeutet im Klartext, dass ein Hersteller einen Reservekanister, der für den privaten Gebrauch vorgesehen ist, entsprechend eindeutig kennzeichnen muss (z.B. durch einen entsprechenden Aufkleber), wenn die Gebrauchsdauer zeitlich beschränkt ist. Die alleinige Angabe des Herstelldatums reicht dann nicht mehr aus.

Ich sehe da einer Kontrolle der "Rennleitung" ob auf der Straße od. zu Wasser ganz entspannt entgegen.
Frage mich allerdings, warum Kunstofftanks in PKW ohne Haltbarkeitsdatum verbaut werden. In meinem "Hundeauto" ist dieser Tank schon 18 Jahre in Betrieb und keinen hat es bis jetzt gestört


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Alt 28.03.2013, 08:18
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Die Mühe hätteest du dir nich machen müssen.

in der PDF in Beitrag #14 hat der Dienstellen Leiter der Wasserschutzpolizei bei uns in Germersheim alles für den Sportbootfahrer wichtige zusammengefasst.

Auch die so oft erwähnte maximal Menge
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Alt 28.03.2013, 08:21
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Zitat:
Zitat von klaus51 Beitrag anzeigen
Frage mich allerdings, warum Kunstofftanks in PKW ohne Haltbarkeitsdatum verbaut werden. In meinem "Hundeauto" ist dieser Tank schon 18 Jahre in Betrieb und keinen hat es bis jetzt gestört


Der PKW Tank ist

1. Nicht aus dem selben Kunstoff wie die Resevekanister
2. nicht der UV Strahlung ausgesetzt wie ein Reservekanister.
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