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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Der Skipper der MY Seewind fährt 8 Min. lang einen Kurs von 240-250° und sieht den Surfer, die Surfergruppe, am Horizont vor ihm nicht? Bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von zuvor 17-22kn, später 38kn, hat er in diesen 8 Min. eine Strecke von min. 6 km zurück gelegt - ... im Blindflug .
Auch wenn der verunglückte Surfer formell ausweichpflichtig war, unter solchen Umständen trägt der Skipper in meinen Augen die moralische Allein-Schuld. Bleibt zu hoffen, dass zumindest eine der involvierten Versicherungen rasch und im Sinne des Verunfallten für die Folgekosten aufkommt, denn die Kosten für behindertengerechtes Leben & Wohnen sind aus eigener Kraft kaum zu stemmen. Leider ist es ja häufig so, das dem Ganzen dann auch noch ein jahrelanger Rechtstreit mit den Versicherungen folgt. Gruß, Ralf
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#27
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Woher stammt denn diese Info?
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#28
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Eine private Unfallversicherung ist gar nicht so unnütz, nach Entfall derselben aus dem gesetzlichen
Krankenkassenschutz, habe ich recht schnell ausgerechnet, dass die Versicherung teurer ist, als eine Mitgliedschaft bei IGM, in der die private Unfallversicherung enthalten ist.... Zitat:
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gregor
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#29
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Für mich liest sich das so als ob es zwei Hauptschuldige gibt:
1. Die Firma Sunseeker 2. Den CE Gutachter der das Boot so abgenommen hat Den "Rest" der Schuld teilen sich Surfer und Skipper des Motorboots. Für mich mit klarer Tendenz gegen den Skipper. 38 KN oder 70 km/h ist schon ziemlich heftig. Dem Surfer blieb somit kaum Reaktionszeit zum ausweichen, selbst wenn er das Boot aus 100 m Entfernung gesehen oder gehört hätte, hätte er nur 4-5 Sekunden zum ausweichen gehabt. Gruß Chris |
#30
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#31
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#32
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Zitat:
Gruß, Ralf
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#33
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#34
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Zitat:
Das war aber nicht die Frage und Mutter Theresa nicht der Skipper. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#35
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Zitat:
Mit dem verbliebenen muss er ja auch gar nicht mehr so viele Jahre auskommen...
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gregor |
#36
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Ausweichpflicht
Hallo zusammen,
habe jetzt mal diesen Trööt mit Interesse gelesen. Nachdem ich gelesen habe das ein Surfer einem MoBo ausweichpflichtig ist bin ich ja hinten übergeschlagen. Habe jetzt extra mal ein entsprechenden Gesetzestext herausgesucht und füge diesen hier an. http://www.venghaus.eu/SBF_See_Kursunterlagen.pdf P.S.: Und jetzt Feuer frei !!!
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Ich hasse diese Werbung vom Ordnungsamt unter dem Scheibenwischer |
#37
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Zitat:
"... der im Besitz eines Sportseeschifferscheins, ausgestellt 1975, und eines Sportbootführerscheins, ausgestellt 2009 als Ersatz für die Errstausfertigung von 1977, ist." Sportseeschifferschein vor dem Sportbootführerschein Gruß, Ralf |
#38
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Tja und ich behaupte mal nach meiner Erfahrung ist der Surfer Schuld!
Das Mobo war Kurshaltepflichtg! Und ich habe leider immer wieder tollkühne Kamikaze Surfer erlebt die meinen sie sind so schnell das sie vor dem Boot noch vorher kommen! Einmal hat einer sogar schon meinen Anker zu wackeln gebracht, da er ihn gestreift hat und hatte danach noch eine große Klappe ob ich ihr umbringen wollte! Wohlgemerkt war ich dabei unter Segeln, hatte Wind von STB und folgte dem Fahrwasser. Ich hatt also dreifach Vorfahrt. Wenn man sich im Gutachten des BSU die Zeichnung mit Kurs und Wind Surfer / Mobo ansieht, erkennt man deutlich, das der Surfer ohne Probleme hatte abfallen können und hinter dem Mobo gequert hätte. Manöver des letzten Augenblicks > beide Fahrzeuge sollen nach STB abdrehen! Aber hier wollte der Surfer ganz offensichtlich nor vor dem Mobo her! Ehrgeiz???? Daher wird sich der Surfer auch nicht mehr an die Situation erinnern können. Ganz davon ab ist die Konstruktion der Brücke der Sunseeker eine Katastrophe und die CE Zertifizierung eine Frechheit!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#39
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Zitat:
http://www.esys.org/esys/schein4.html
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Gruss Vestus
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#40
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Hallo
Mal als meine ganz persönliche Meinung: der Skipper wollte so richtig schön einen auf dicke Hose machen! Hat die letzten 40 Jahre funktioniert............. Ich frag mich, was man noch sieht, wenn das Geschoss in voller Fahrt durchs Wasser schiesst - wurde bei der Untersuchung ja nicht mal berücksichtigt?! Wenn man das als Schiffsführer in so einem Gebiet ausser Acht lässt, ist er meiner Meinung nach ein rücksichtsloser Egomane!!! Gruß Thom
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Suche Treidelpferd! Alle sagten "das geht nicht!" dann kam einer, der wusste das nicht....... .....und machte es einfach |
#41
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Zitat:
(2) Die Führer von Zugbooten der Wasserskiläufer und von Wassersportanhängen sowie die Wassermotorradfahrer und Segelsurfer haben allen Fahrzeugen auszuweichen; untereinander haben sie entsprechend den Kollisionsverhütungsregeln auszuweichen... Gruß Ralf |
#42
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Zitat:
Ein lobeenswerter Gedanke, den ich nur zu gerne unterstützen würde. Letztendlich aber nur Gutmenschen Romantik. Keine Versicherung übernimmt aus "Mitleid" irgendwelche Kosten. Kein Skipper räumt eine moralische Schuld ein, solange ihn sein Rechtsvertreter gemäss welchen Gesetzbuch auch immer rausholen kann. Der stärkere (oftmals im finanziellen Sinne) gewinnt meistens. Aus der Distanz können wir hier alle leicht unsere unterschiedlichen Positionen vertreten. Während ich hier schreibe, darf ich allerdings nicht an den Surfer denken.
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Gruss Matthias Sommer, Sonne, Boot |
#43
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Auf den Unterschied zur KVR ging der Bericht doch ein...
Zitat:
(Für alle Segler, das ist sardonisch gemeint! )
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gregor |
#44
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Hat jemand denn jetzt irgendwelche Infos über den Seeamtsspruch?
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#45
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Zitat:
Ich frage mich gerade woher du deine Informationen hast. Gutachten vom 07.05.13 und du kennst scon das Urteil
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#46
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Zitat:
Innerhalb einer Minute hat er aber direkt vor dem Unfall auf das fast Doppelte beschleunigt. |
#47
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Zitat:
Eine Haftpflichtversicherung wird Dich nur dann in Regress nehmen (können), wenn Dir grobe Fahrlässigkeit (z.B. Trunkenheit) oder Vorsatz nachzuweisen ist. Nach dem Untersuchungsbericht dürfte weder das Eine noch das Andere in dem hier vorliegenden Fall nachzuweisen sein. Und Du musst nicht Mutter Theresa sein, wenn Du nach einem solchen Unfall Dein Bestes gibt, um dem "Opfer" die Folgen so erträglich, wie nur irgend möglich zu machen. Dafür braucht's nur eine Portion Anstand und Courage. Und Gespräche mit dem ermittelnden Staatsanwalt und Deiner Versicherung. Ich kenne einen juristisch ähnlich gelagerten Fall, bei dem der Staatsanwalt gegen Zahlung einer gewissen Summe den Strafantrag zurückgezogen hat - der Unfallverursacher blieb also straffrei - und die Haftpflicht-Versicherung hat dem betroffenen Unfall-Opfer ein sehr faires - freiwilliges - Angebot zur Schadensregulierung gemacht. Das ersparte allen teure Straf- und Zivilprozesse und dem verletzten Opfer war auch geholfen. Gruss Gerd |
#48
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Zitat:
Was ist mit dem Surfer ? Hatte der auch keine Sicht ? In einem Gebiet mit soviel Betrieb würde ich nicht surfen wollen. Schon gar nicht einen Km weit draußen. Aber wie eben oben schon richtig gesagt: Ohne Verstand nützen die besten Regeln nichts! Und dann muß der auch noch auf beiden Seiten vorhanden sein.
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis.
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#49
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Zitat:
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#50
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Hallo Zusammen,
man kann nur hofen, das der Surfer eine entsprechende Rechtschutzversicherung hat. Es gibt da nämlich im Europäischen Recht, und damit auch in Deutschland eine sogenannte Produkthaftpflicht. Und wenn ich das Gutachten richtig gelesen habe, entspricht die Sunseeker nicht der entsprechenden Norm für die vorgeschriebenen Sichtwinkel. Im Prinzip müsste Sunseeker und die Zertifizierungsstelle bluten, die ene Freigabe ertilt hat. Gruß aus der Nordheide. |
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