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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 08.07.2013, 22:19
Bastard Bastard ist offline
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Moin moin mal in die runde, der eine hat ein Boot das ist 2,10m breit und der andere eines das ist 2,59m breit aber was im Fahrzeugschein stehen wird ist die Trailerbreite und nicht die des Bootes! Jedes zugelassene Fahrzeug wird in Deutschland mit einer max. breite angegeben wenn ein Fahrzeug die breite überschreiten sollte wird es ein Sonderfahrzeug. Ein PKW Trailer wird auf sicher vom Aufbau breiter sein als ein Pferdetransporter ein Kofferanhänger auch nur wird er die Breite der Fahrbahn nicht überschreiten ohne eine Ausnahmegenehmigung also immer munter hinter hängen und nicht vergessen das eine Toleranz von jäh 2 – 5 cm mit eingerechnet sind
Fahrstreifen


Zwei Fahrstreifen


Der Fahrstreifen (auch, fachsprachlich eigentlich veraltet, Fahrspur genannt) kennzeichnet die Fläche, die einem Fahrzeug für die Fahrt in eine Richtung zur Verfügung steht. Die Breite ermittelt sich aus der Fahrstreifengrundbreite und einem eventuell anzusetzenden Gegenverkehrszuschlag. Er stellt die Fläche zur Verfügung, die ein ein- oder mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Befahren benötigt.[5] Die Breite der Fahrstreifen variiert zwischen 2,75 m und 3,75 m und ist abhängig von der Entwurfsgeschwindigkeit und den vorhandenen Platzverhältnissen. In Bereichen von Baustellen oder in verkehrsberuhigten Bereichen können geringere Breiten möglich sein.
Die Benutzung von Fahrstreifen wird beispielsweise in Deutschland in § 7 StVO geregelt. Dort wird die Anwendung des Rechtsfahrgebots von der Verkehrsdichte abhängig gemacht und das Reißverschlussverfahren konkretisiert sowie das Vorgehen bei einem Fahrstreifenwechsel beschrieben.
Der Fahrstreifen wird meist durch Straßenmarkierungen, wie Fahrbahnbegrenzung und Fahrstreifenbegrenzung oder Leitlinie gekennzeichnet. Verschiedene Fahrstreifen müssen allerdings nicht zwingend gekennzeichnet sein. Ist die Breite der Fahrbahn zu gering, so wird auf eine Markierung der Fahrstreifen verzichtet.
Das 4-0-System dient zum zeitweiligen Sperren der Fahrstreifen pro Richtung. Dabei entfällt eine Richtung völlig. Eine besondere Form des Fahrstreifens ist der Zusatzfahrstreifen. Er wird an Steigungsstrecken und im Knotenpunktbereich angeordnet. Im Bereich von Arbeitsstellen wird der so genannte Behelfsfahrstreifen eingerichtet. Dabei handelt es sich um einen Fahrstreifen mit eingeschränkter Breite, der mit Hilfe von entsprechender Markierung angezeigt wird.
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Gruß
Björn
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  #27  
Alt 09.07.2013, 08:49
Oretuni Oretuni ist offline
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Zitat:
Zitat von lebch Beitrag anzeigen
Du ursprüngliche Frage war/ist:
Die Antwort wurde aber schon gegeben. Weil 2.59m dem Fuss-Mass 8.5" entspricht und weil 8 ein-und-halb Fuss ein schönes Mass für die Bootsbauer in Amerika ist.

Mehr kann man nicht beantworten. Ist einfach so, muss man akzeptieren.

Zum anderen Teil Deiner Frage: Für die Leute welche sehr viel Trailern, grosse Strecken Trailern und gar im Ausland Trailern, die sollten sich von Anfang an ein Boot mit der richtigen Breite zulegen oder allenfalls einen Wechsel sich überlegen. Ev. kommen noch weitere Überlegungen dazu warum man wechseln möchte.

Für alle anderen, die wissen dass das Boot nicht den gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Breite entspricht, die sollen alle selber entscheiden. Jeder ist selber für sein Handeln verantwortlich und muss selber die Konsequenzen tragen.

Einen sinnvollen Tip, wie man eine Gesetzes-Vorschrift etwas zurechtrücken kann, kann es eigentlich nicht geben.

Und je mehr so etwas in einem öffentlichen Forum diskutiert wird, um so schneller wird gerade dieser Sachverhalt in Zukunft kontrolliert. Ist meine Meinung.
Ja, scheint wohl so zu sein wie Du es schreibst. Wenn man nunmal, aus welchem Grund auch immer, ein "AMI-Boot" in dieser Größe bevorzugt, muss man sich wohl tatsächlich vorher im Klaren sein wo man damit fahren will. Schade eigentlich. Jeder nimmt wohl gern mal sein Boot mit in den Urlaub.

Im übrigen, ein Dank an alle diejenigen so bereitwillig Ihre Meinung zum Thema geschrieben haben.

Evtl. ändert sich ja mal irgendwann etwas an der Gesetzeslage. Egal ob explizit für Bootsbesitzer oder auch andere geläuterte "Gespannfahrer". So ein paar Zentimetern dieser kleinen Gruppe Menschen zuzugestehen kann doch kein großes Ding sein. Den Verlust der "Sondergenehmigungsgebühren" würde die auch an anderer Stelle wieder reinholen

P.s. der Tipp mit dem Schrägstellen ist verlockend, aber wohl zu aufwendig !
P.s.s Auch der Beitrag von Dicke Lippe gehört meiner Meinung völlig zurecht zum Thema. Es ist doch schön das jemand mal mit der erhobenen Hand und mahnenden Worten das Thema beleuchtet. Stichwort: Der 10. Mann !
@Kuseng: Danke auch für Deine Beteiligung !

Gruß,
Dan
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  #28  
Alt 09.07.2013, 08:59
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klastey klastey ist offline
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Ich weis nicht, warum ihr euch so darüber aufregt, dass das Boot über 2,55m breit ist.
In D gibt es keine Probleme, wenn man sich eine Genehmigung bis 3m Breite holt.
Wie schon mal geschrieben, es ist ein reiner Verwaltungsakt,
der alle 3 Jahre wiederholt werden muss. (inclusive der fälligen Gebühren)

Für das Ausland muss man sich erkundigen, wie es dort gehandhabt wird.

Damit ist man Gesetzeskonform
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #29  
Alt 09.07.2013, 09:14
Oretuni Oretuni ist offline
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Für Deutschland ist es ja bekannt und mit ein wenig Geld erledigt.
Es ging aber auch um Kroatien und Italien. In HRO benötigt man lt. ADAC ab 2,55 m ein Begleitfahrzeug. Das ist mit Sicherheit nicht günstig und sprengt meine Rahmen.
Außerdem, nur wegen 2-3 Wochen im Jahr ein Kompromissboot im heimischen Revier zu fahren finde ich auch nicht so spannend. Trotzdem werde ich mich wohl oder übel vor dem Gesetz beugen und es hinnehmen.
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  #30  
Alt 09.07.2013, 09:33
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
sind die Gleichen, die in langen Baustellen mitten auf beiden Spuren fahren, weil sie Angst ums Bötchen haben.
Vielleicht noch erwähnswert, die grösseren Armleuchter sind die, die dann in so einer langen Baustelle exakt links neben einen fahren, obwohl davor oder dahinter reichlich Platz ist um versetzt fahren zu können, oder eben schneller wenn schon links,
da nimmt man doch schon mal bei 2,59 m besser direkt beide Spuren und ohne mit der Wimper zu zucken lächelnd den Stinkefinger in Kauf, da steht man doch schon gaaaanz lange gaaaanz weit drüber, ich jedenfalls, da gibt es schlimmeres, im Stau stehen z.B.,

gruss dieter
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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  #31  
Alt 09.07.2013, 09:34
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Zitat:
Zitat von Oretuni Beitrag anzeigen
Für Deutschland ist es ja bekannt und mit ein wenig Geld erledigt.
Es ging aber auch um Kroatien und Italien. In HRO benötigt man lt. ADAC ab 2,55 m ein Begleitfahrzeug. Das ist mit Sicherheit nicht günstig und sprengt meine Rahmen.
Außerdem, nur wegen 2-3 Wochen im Jahr ein Kompromissboot im heimischen Revier zu fahren finde ich auch nicht so spannend. Trotzdem werde ich mich wohl oder übel vor dem Gesetz beugen und es hinnehmen.
Was für ein Boot suchst du denn oder hast du ein bestimmtes im Auge...
Hast du das nachgemessen? Oder die offiziellen Papiere eingesehen.
Hier wird ja mal wieder richtig Wind um in meinen Augen Nichts gemacht.
Wo in einer Verkaufsanzeige 2,59m steht ist meist 2,59m gar nicht vorhanden.
Letztendlich zählt was in offiziellen Dokumenten steht. Genau das wird bei einer Kontrolle eingesehen. Und wenn in den Bootspapieren incl. CE 2,5m
steht, dann ist das ein zertifiziertes, zugelassenes Maß, daß bei Kontrollen zählt. Und nicht irgendwelche Prospekt .-und/oder Verkaufsanzeigenmaße.
Und ich weiß das weil ich das alles schon mit dem eigenen Gespann erlebt habe und nicht von einem hörte der einen kennt und dessen Freund.....
Falls jemand anderes erlebt hat kann er gerne dies hier kundtun. Alles
andere sind in meinen Augen leere Sch...hausparolen.
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Gruß Jürgen
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  #32  
Alt 09.07.2013, 09:39
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Vielleicht noch erwähnswert, die grösseren Armleuchter sind die, die dann in so einer langen Baustelle exakt links neben einen fahren, obwohl davor oder dahinter reichlich Platz ist um versetzt fahren zu können, oder eben schneller wenn schon links,
da nimmt man doch schon mal bei 2,59 m besser direkt beide Spuren und ohne mit der Wimper zu zucken lächelnd den Stinkefinger in Kauf, da steht man doch schon gaaaanz lange gaaaanz weit drüber, ich jedenfalls, da gibt es schlimmeres, im Stau stehen z.B.,

gruss dieter
Genau so mach ich das auch. Endlich mal jemand der auch aus
Erfahrung berichtet.....
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  #33  
Alt 09.07.2013, 09:58
Oretuni Oretuni ist offline
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Zitat:
Zitat von JOS Beitrag anzeigen
Was für ein Boot suchst du denn oder hast du ein bestimmtes im Auge...
Hast du das nachgemessen? Oder die offiziellen Papiere eingesehen.
Hier wird ja mal wieder richtig Wind um in meinen Augen Nichts gemacht.
Wo in einer Verkaufsanzeige 2,59m steht ist meist 2,59m gar nicht vorhanden.
Letztendlich zählt was in offiziellen Dokumenten steht. Genau das wird bei einer Kontrolle eingesehen. Und wenn in den Bootspapieren incl. CE 2,5m
steht, dann ist das ein zertifiziertes, zugelassenes Maß, daß bei Kontrollen zählt. Und nicht irgendwelche Prospekt .-und/oder Verkaufsanzeigenmaße.
Und ich weiß das weil ich das alles schon mit dem eigenen Gespann erlebt habe und nicht von einem hörte der einen kennt und dessen Freund.....
Falls jemand anderes erlebt hat kann er gerne dies hier kundtun. Alles
andere sind in meinen Augen leere Sch...hausparolen.
Bin auf der Suche nach einer Sea Ray 240 DA oder einer Maxum 2400 SCR.
Angesehen hab ich mir noch keins, da ich gern im Vorfeld alle möglichen Fragen und Fallen gern abkläre. So mach ich das bei jedem Kauf. Immer erstmal ausführlich Informieren!
Wichtig ist also, dass ich mir die CE zeigen lasse. Wenn dort 2,55, oder was auch immer, drinsteht ist das bindend !?!
Dein Boot wird in den entsprechenden Börsen aber auch meistens mit 2,50 m angegeben. Es gibt nur ein paar ausrutscher Richtung 2,60 m.
Bei den von mir genannten Modellen wird einheitlich 2,59 m angegeben.
Kan mir kaum vorstellen, dass keiner von denen in die CE geschaut hat und sich nur auf die Prospektinfos bezieht. Lass mich aber gern eines besseren belehren . Evtl. gibt ja jemanden der so ein Boot schonmal nachgemessen hat?
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  #34  
Alt 09.07.2013, 10:11
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Bei einer Einzelzertifizierung wär ich unter Umständen
vorsichtig und würde falls ich bedenken hätte Abstand
von einem Kauf nehmen. Bei einer offiziellen CE im Auftrag
des Herstellers ist das ok.
Nicht umsonst bekommst du normalerweise kein Boot mehr
ohne CE erstmalig zugelassen. Diese Daten kommen nämlich
in die Bootspapiere und müssen übereinstimmen. Früher konnte
der Eigner angeben welche Maße in den Bootspapieren stehen.
Deßhalb ist die zugehörige CE auch so wichtig.
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Gruß Jürgen
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  #35  
Alt 09.07.2013, 10:36
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von JOS Beitrag anzeigen
(..) Letztendlich zählt was in offiziellen Dokumenten steht. Genau das wird bei einer Kontrolle eingesehen. Und wenn in den Bootspapieren incl. CE 2,5m
steht, dann ist das ein zertifiziertes, zugelassenes Maß, daß bei Kontrollen zählt. (..)
Man darf nicht der Versuchung erliegen, die Bootspapiere mit den Kfz-Papieren gleichzustellen. Ein Kfz wird amtlich zugelassen, ein Boot nicht. Es bekommt bestenfalls ein amtliches Kennzeichen zugeteilt.

Rechtlich ist das Boot nur Ladung auf dem Trailer.

Die CE "Papiere" sind eine Bescheinigung des Herstellers der Ladung - nichts amtliches, und schon gar kein Messbrief o.ä. Wenn dort ein Murks drinsteht, schützt es einen nicht davor, dass letztlich die wahren Werte zählen.

Wenn das Boot realiter über 2,55 ist, ist es zu breit. Egal was in USA irgendein Typ in eine CE-Bescheinigung geschrieben hat.

Dass die Breite der Ladung (auch eines Bootes) nachgemessen wurde, habe ich schon (nicht am eigenen Boot) erlebt.
__________________
Beste Grüße

John
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  #36  
Alt 09.07.2013, 10:45
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JOS JOS ist offline
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Zitat:
Zitat von Oretuni Beitrag anzeigen
Bin auf der Suche nach einer Sea Ray 240 DA oder einer Maxum 2400 SCR.
Angesehen hab ich mir noch keins, da ich gern im Vorfeld alle möglichen Fragen und Fallen gern abkläre. So mach ich das bei jedem Kauf. Immer erstmal ausführlich Informieren!
Wichtig ist also, dass ich mir die CE zeigen lasse. Wenn dort 2,55, oder was auch immer, drinsteht ist das bindend !?!
Dein Boot wird in den entsprechenden Börsen aber auch meistens mit 2,50 m angegeben. Es gibt nur ein paar ausrutscher Richtung 2,60 m.
Bei den von mir genannten Modellen wird einheitlich 2,59 m angegeben.
Kan mir kaum vorstellen, dass keiner von denen in die CE geschaut hat und sich nur auf die Prospektinfos bezieht. Lass mich aber gern eines besseren belehren . Evtl. gibt ja jemanden der so ein Boot schonmal nachgemessen hat?
Deßhalb wurde ja letztendlich der CE-Nachweis eingeführt, nicht um
irgendjemanden zu schikanieren, sondern um einen offiziell anerkannten Nachweis der Konformität zu haben.
Deine favorisierten Boote könnten aber auch noch aus der "Grauzeit" der
CE-Einführung stammen, in der viel einzeln nachzertifiziert wurde und/
oder auch bei der Anmeldung der CE-Nachweis nicht gefordert wurde.
Ich würde sagen bei einem Boot im Grenzbereich gerade was das trailern angeht eher ein gravierender Nachteil. Ich würde so ein Boot nicht kaufen.
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Gruß Jürgen
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  #37  
Alt 09.07.2013, 10:48
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Man darf nicht der Versuchung erliegen, die Bootspapiere mit den Kfz-Papieren gleichzustellen. Ein Kfz wird amtlich zugelassen, ein Boot nicht. Es bekommt bestenfalls ein amtliches Kennzeichen zugeteilt.

Rechtlich ist das Boot nur Ladung auf dem Trailer.

Die CE "Papiere" sind eine Bescheinigung des Herstellers der Ladung - nichts amtliches, und schon gar kein Messbrief o.ä. Wenn dort ein Murks drinsteht, schützt es einen nicht davor, dass letztlich die wahren Werte zählen.

Wenn das Boot realiter über 2,55 ist, ist es zu breit. Egal was in USA irgendein Typ in eine CE-Bescheinigung geschrieben hat.

Dass die Breite der Ladung (auch eines Bootes) nachgemessen wurde, habe ich schon (nicht am eigenen Boot) erlebt.
Ich habe mir die Mühe gemacht mein Boot zu messen und mit der CE
zu vergleichen, absolut identisch und auch so bei Kontrolle eingesehen und ohne Nachmessen akzeptiert.
Aber genau das meinte ich weiter oben...ich hab das erlebt....nicht selbst...aber ein Bekannter.....ich bin da wieder raus.
__________________
Gruß Jürgen

Geändert von JOS (09.07.2013 um 11:06 Uhr)
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  #38  
Alt 09.07.2013, 15:40
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Kuseng Kuseng ist offline
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Zitat:
Zitat von Oretuni Beitrag anzeigen
Ja, scheint wohl so zu sein wie Du es schreibst. Wenn man nunmal, aus welchem Grund auch immer, ein "AMI-Boot" in dieser Größe bevorzugt, muss man sich wohl tatsächlich vorher im Klaren sein wo man damit fahren will. Schade eigentlich. Jeder nimmt wohl gern mal sein Boot mit in den Urlaub.

Im übrigen, ein Dank an alle diejenigen so bereitwillig Ihre Meinung zum Thema geschrieben haben.

Evtl. ändert sich ja mal irgendwann etwas an der Gesetzeslage. Egal ob explizit für Bootsbesitzer oder auch andere geläuterte "Gespannfahrer". So ein paar Zentimetern dieser kleinen Gruppe Menschen zuzugestehen kann doch kein großes Ding sein. Den Verlust der "Sondergenehmigungsgebühren" würde die auch an anderer Stelle wieder reinholen

P.s. der Tipp mit dem Schrägstellen ist verlockend, aber wohl zu aufwendig !
P.s.s Auch der Beitrag von Dicke Lippe gehört meiner Meinung völlig zurecht zum Thema. Es ist doch schön das jemand mal mit der erhobenen Hand und mahnenden Worten das Thema beleuchtet. Stichwort: Der 10. Mann !
@Kuseng: Danke auch für Deine Beteiligung !

Gruß,
Dan
Ich stimme Dir vollumfänglich in Deinen Ausführungen zu. Selbstverständlich ist auch der Beitrag von Dicke Lippe voll berechtigt. Dabei hätte aber der rein faktische Teil ausgereicht. Leider konnte er es sich nicht verkneifen gegenüber mir persönlich zu werden und dann sozusagen mit moralingetränktem erhobenem Zeigefinger in Oberlehrermanier meine moralische Integrität anzuzweifeln. Ich für meinen Teil würde mir das weder hier im Forum, noch sonst wo erlauben. Ich denke, wir im Forum sollten alle tolerant genug sein die Meinung der Anderen zu akzeptieren.

(Ironiemodus an) Und diesen Geistes Kinde bin ich. (Ironiemodus aus)

Nun zum Thema zurück. Ich habe gestern noch eine Weile recherchiert. Die Diskussion um die Breite 2,59 wird schon seit vielen Jahren im Internet in den verschiedensten Foren geführt. Jedoch fand ich keinen Beitrag von jemandem der kontrolliert und bestraft wurde. Auch die absolute Gefährlichkeit der 4 cm Überbreite sehe ich nicht. Dürfen doch auch Kühllaster 2,60 Meter breit sein. Und für 60,-- Euro bekomme ich eine Ausnahmegenehmigung in D auf 3 Meter für 3 Jahre. Scheint dann ja auch nicht besonders gefährlich zu sein.

Ich denke, das bei er Festlegung der Ladungsbreite auf 2,55 Meter die Sportboote bis zu einer Breite von 2,59 Meter schlicht vergessen wurden. Hätten die Trailerkapitäne eine Lobby in der EU gehabt, wie etwa die Kühllasterbranche, wäre es sicher ein leichtes gewesen diese in der Regelung mit zu berücksichtigen.

Nun ist es aber wie es ist, und jeder soll genau das daraus machen was er will.
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  #39  
Alt 09.07.2013, 18:44
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Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
braucht die Versicherung gar keinen Regress zu nehmen, sondern kann sich zurück lehnen und konstatieren: "Diesen Riesentrümmer haben wir ja gar nicht versichert." Klar kann man da-
gegen mit einem guten Anwalt vorgehen,
Nein, weshalb sollte man da einen Anwalt nehmen? Einfach schreiben

"Richtig, liebe Versicherung, das hast du nicht versichert. Das ist nämlich ein Boot. Den Unfall verursacht hat aber das Zugfahrzeug (oder der automatisch über das Zugfahrzeug versicherte Trailer). Und das ist sehr wohl bei dir versichert. Also husch husch, an die Arbeit und nicht wieder sachfremde Themen rauskramen".
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  #40  
Alt 09.07.2013, 20:29
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
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Ort: KA
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Die Problematik ist bei den Prüforganen durchaus bekannt.
Für die ausgeübte Toleranz sollten wir dankbar sein, keine
schlafenden Hunde wecken und auf eine top Ladungssicherung
achten.
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Gruß vom Oberrhein.
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