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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Moin moin mal in die runde, der eine hat ein Boot das ist 2,10m breit und der andere eines das ist 2,59m breit aber was im Fahrzeugschein stehen wird ist die Trailerbreite und nicht die des Bootes! Jedes zugelassene Fahrzeug wird in Deutschland mit einer max. breite angegeben wenn ein Fahrzeug die breite überschreiten sollte wird es ein Sonderfahrzeug. Ein PKW Trailer wird auf sicher vom Aufbau breiter sein als ein Pferdetransporter ein Kofferanhänger auch nur wird er die Breite der Fahrbahn nicht überschreiten ohne eine Ausnahmegenehmigung also immer munter hinter hängen und nicht vergessen das eine Toleranz von jäh 2 – 5 cm mit eingerechnet sind
Fahrstreifen Zwei Fahrstreifen Der Fahrstreifen (auch, fachsprachlich eigentlich veraltet, Fahrspur genannt) kennzeichnet die Fläche, die einem Fahrzeug für die Fahrt in eine Richtung zur Verfügung steht. Die Breite ermittelt sich aus der Fahrstreifengrundbreite und einem eventuell anzusetzenden Gegenverkehrszuschlag. Er stellt die Fläche zur Verfügung, die ein ein- oder mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Befahren benötigt.[5] Die Breite der Fahrstreifen variiert zwischen 2,75 m und 3,75 m und ist abhängig von der Entwurfsgeschwindigkeit und den vorhandenen Platzverhältnissen. In Bereichen von Baustellen oder in verkehrsberuhigten Bereichen können geringere Breiten möglich sein. Die Benutzung von Fahrstreifen wird beispielsweise in Deutschland in § 7 StVO geregelt. Dort wird die Anwendung des Rechtsfahrgebots von der Verkehrsdichte abhängig gemacht und das Reißverschlussverfahren konkretisiert sowie das Vorgehen bei einem Fahrstreifenwechsel beschrieben. Der Fahrstreifen wird meist durch Straßenmarkierungen, wie Fahrbahnbegrenzung und Fahrstreifenbegrenzung oder Leitlinie gekennzeichnet. Verschiedene Fahrstreifen müssen allerdings nicht zwingend gekennzeichnet sein. Ist die Breite der Fahrbahn zu gering, so wird auf eine Markierung der Fahrstreifen verzichtet. Das 4-0-System dient zum zeitweiligen Sperren der Fahrstreifen pro Richtung. Dabei entfällt eine Richtung völlig. Eine besondere Form des Fahrstreifens ist der Zusatzfahrstreifen. Er wird an Steigungsstrecken und im Knotenpunktbereich angeordnet. Im Bereich von Arbeitsstellen wird der so genannte Behelfsfahrstreifen eingerichtet. Dabei handelt es sich um einen Fahrstreifen mit eingeschränkter Breite, der mit Hilfe von entsprechender Markierung angezeigt wird.
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Gruß Björn |
#27
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Zitat:
Im übrigen, ein Dank an alle diejenigen so bereitwillig Ihre Meinung zum Thema geschrieben haben. Evtl. ändert sich ja mal irgendwann etwas an der Gesetzeslage. Egal ob explizit für Bootsbesitzer oder auch andere geläuterte "Gespannfahrer". So ein paar Zentimetern dieser kleinen Gruppe Menschen zuzugestehen kann doch kein großes Ding sein. Den Verlust der "Sondergenehmigungsgebühren" würde die auch an anderer Stelle wieder reinholen P.s. der Tipp mit dem Schrägstellen ist verlockend, aber wohl zu aufwendig ! P.s.s Auch der Beitrag von Dicke Lippe gehört meiner Meinung völlig zurecht zum Thema. Es ist doch schön das jemand mal mit der erhobenen Hand und mahnenden Worten das Thema beleuchtet. Stichwort: Der 10. Mann ! @Kuseng: Danke auch für Deine Beteiligung ! Gruß, Dan
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#28
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Ich weis nicht, warum ihr euch so darüber aufregt, dass das Boot über 2,55m breit ist.
In D gibt es keine Probleme, wenn man sich eine Genehmigung bis 3m Breite holt. Wie schon mal geschrieben, es ist ein reiner Verwaltungsakt, der alle 3 Jahre wiederholt werden muss. (inclusive der fälligen Gebühren) Für das Ausland muss man sich erkundigen, wie es dort gehandhabt wird. Damit ist man Gesetzeskonform
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#29
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Für Deutschland ist es ja bekannt und mit ein wenig Geld erledigt.
Es ging aber auch um Kroatien und Italien. In HRO benötigt man lt. ADAC ab 2,55 m ein Begleitfahrzeug. Das ist mit Sicherheit nicht günstig und sprengt meine Rahmen. Außerdem, nur wegen 2-3 Wochen im Jahr ein Kompromissboot im heimischen Revier zu fahren finde ich auch nicht so spannend. Trotzdem werde ich mich wohl oder übel vor dem Gesetz beugen und es hinnehmen. |
#30
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Zitat:
da nimmt man doch schon mal bei 2,59 m besser direkt beide Spuren und ohne mit der Wimper zu zucken lächelnd den Stinkefinger in Kauf, da steht man doch schon gaaaanz lange gaaaanz weit drüber, ich jedenfalls, da gibt es schlimmeres, im Stau stehen z.B., gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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#31
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Zitat:
Hast du das nachgemessen? Oder die offiziellen Papiere eingesehen. Hier wird ja mal wieder richtig Wind um in meinen Augen Nichts gemacht. Wo in einer Verkaufsanzeige 2,59m steht ist meist 2,59m gar nicht vorhanden. Letztendlich zählt was in offiziellen Dokumenten steht. Genau das wird bei einer Kontrolle eingesehen. Und wenn in den Bootspapieren incl. CE 2,5m steht, dann ist das ein zertifiziertes, zugelassenes Maß, daß bei Kontrollen zählt. Und nicht irgendwelche Prospekt .-und/oder Verkaufsanzeigenmaße. Und ich weiß das weil ich das alles schon mit dem eigenen Gespann erlebt habe und nicht von einem hörte der einen kennt und dessen Freund..... Falls jemand anderes erlebt hat kann er gerne dies hier kundtun. Alles andere sind in meinen Augen leere Sch...hausparolen.
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Gruß Jürgen
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#32
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Zitat:
Erfahrung berichtet.....
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Gruß Jürgen
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#33
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Zitat:
Angesehen hab ich mir noch keins, da ich gern im Vorfeld alle möglichen Fragen und Fallen gern abkläre. So mach ich das bei jedem Kauf. Immer erstmal ausführlich Informieren! Wichtig ist also, dass ich mir die CE zeigen lasse. Wenn dort 2,55, oder was auch immer, drinsteht ist das bindend !?! Dein Boot wird in den entsprechenden Börsen aber auch meistens mit 2,50 m angegeben. Es gibt nur ein paar ausrutscher Richtung 2,60 m. Bei den von mir genannten Modellen wird einheitlich 2,59 m angegeben. Kan mir kaum vorstellen, dass keiner von denen in die CE geschaut hat und sich nur auf die Prospektinfos bezieht. Lass mich aber gern eines besseren belehren . Evtl. gibt ja jemanden der so ein Boot schonmal nachgemessen hat? |
#34
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Bei einer Einzelzertifizierung wär ich unter Umständen
vorsichtig und würde falls ich bedenken hätte Abstand von einem Kauf nehmen. Bei einer offiziellen CE im Auftrag des Herstellers ist das ok. Nicht umsonst bekommst du normalerweise kein Boot mehr ohne CE erstmalig zugelassen. Diese Daten kommen nämlich in die Bootspapiere und müssen übereinstimmen. Früher konnte der Eigner angeben welche Maße in den Bootspapieren stehen. Deßhalb ist die zugehörige CE auch so wichtig.
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Gruß Jürgen |
#35
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Zitat:
Rechtlich ist das Boot nur Ladung auf dem Trailer. Die CE "Papiere" sind eine Bescheinigung des Herstellers der Ladung - nichts amtliches, und schon gar kein Messbrief o.ä. Wenn dort ein Murks drinsteht, schützt es einen nicht davor, dass letztlich die wahren Werte zählen. Wenn das Boot realiter über 2,55 ist, ist es zu breit. Egal was in USA irgendein Typ in eine CE-Bescheinigung geschrieben hat. Dass die Breite der Ladung (auch eines Bootes) nachgemessen wurde, habe ich schon (nicht am eigenen Boot) erlebt.
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Beste Grüße John
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#36
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Zitat:
irgendjemanden zu schikanieren, sondern um einen offiziell anerkannten Nachweis der Konformität zu haben. Deine favorisierten Boote könnten aber auch noch aus der "Grauzeit" der CE-Einführung stammen, in der viel einzeln nachzertifiziert wurde und/ oder auch bei der Anmeldung der CE-Nachweis nicht gefordert wurde. Ich würde sagen bei einem Boot im Grenzbereich gerade was das trailern angeht eher ein gravierender Nachteil. Ich würde so ein Boot nicht kaufen.
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Gruß Jürgen |
#37
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Zitat:
zu vergleichen, absolut identisch und auch so bei Kontrolle eingesehen und ohne Nachmessen akzeptiert. Aber genau das meinte ich weiter oben...ich hab das erlebt....nicht selbst...aber ein Bekannter.....ich bin da wieder raus.
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Gruß Jürgen Geändert von JOS (09.07.2013 um 11:06 Uhr) |
#38
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Zitat:
(Ironiemodus an) Und diesen Geistes Kinde bin ich. (Ironiemodus aus) Nun zum Thema zurück. Ich habe gestern noch eine Weile recherchiert. Die Diskussion um die Breite 2,59 wird schon seit vielen Jahren im Internet in den verschiedensten Foren geführt. Jedoch fand ich keinen Beitrag von jemandem der kontrolliert und bestraft wurde. Auch die absolute Gefährlichkeit der 4 cm Überbreite sehe ich nicht. Dürfen doch auch Kühllaster 2,60 Meter breit sein. Und für 60,-- Euro bekomme ich eine Ausnahmegenehmigung in D auf 3 Meter für 3 Jahre. Scheint dann ja auch nicht besonders gefährlich zu sein. Ich denke, das bei er Festlegung der Ladungsbreite auf 2,55 Meter die Sportboote bis zu einer Breite von 2,59 Meter schlicht vergessen wurden. Hätten die Trailerkapitäne eine Lobby in der EU gehabt, wie etwa die Kühllasterbranche, wäre es sicher ein leichtes gewesen diese in der Regelung mit zu berücksichtigen. Nun ist es aber wie es ist, und jeder soll genau das daraus machen was er will.
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#39
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Zitat:
"Richtig, liebe Versicherung, das hast du nicht versichert. Das ist nämlich ein Boot. Den Unfall verursacht hat aber das Zugfahrzeug (oder der automatisch über das Zugfahrzeug versicherte Trailer). Und das ist sehr wohl bei dir versichert. Also husch husch, an die Arbeit und nicht wieder sachfremde Themen rauskramen".
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#40
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Die Problematik ist bei den Prüforganen durchaus bekannt.
Für die ausgeübte Toleranz sollten wir dankbar sein, keine schlafenden Hunde wecken und auf eine top Ladungssicherung achten.
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Gruß vom Oberrhein.
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