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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat von Ludwig Thoma:
"Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand". ![]() |
#27
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Sorgen muss sich normalerweise nur der Verkäufer machen, der vorsätzlich oder fahrlässig nicht alle Vorschäden angibt und hofft noch einen "guten Schnitt" zu machen.
Für solche "Plfanzen" ist es auch ganz in Ordnung wenn sie länger zittern müssen, ob der Käufer es merkt. Geiz und "den Hals nicht vollkriegen" soll ruhig weh tun ![]() Bei dem hier geschilderten Sachverhalt fehlen leider noch einige Angaben. Einfach abwarten, wenn der Käufer tatsächlich etwas gerichtiche geltendmacht, reicht es immer noch aus sich Rat bei einem Rechtsanwalt zu holen und diesem dann alle Briefe, E-mails und Kaufverträge vorzulegen. Wenn nichts bei Gericht anghängig gemacht wird, dann war/ist es nur ein "auf den Buschklopfen" mit der Hoffnung noch etwas Geld rauszuholen. Wird leider immer mehr Mode. Gruß Sonja |
#28
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Wenn der Kaufvertrag aus dem Internet ist, kannst du ihn ja mal einstellen.
Gruß Chris |
#29
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Das Thema wurde ja schon mehrmals behandelt und man wird wohl die Sache entweder aus der Sicht des Käufers oder des Verkäufers betrachten müssen.
Ich persönlich bin der Meinung,dass dieses Regelwerk nur die Käufer schützt,die zu leichtfertig,unbedarft oder übereilt sowie die Typen,die nicht die geringste Ahnung haben,schützt. Wenn man keine Ahnung von Booten hat,sollte man sich jemanden zur Besichtigung mitnehmen oder ein Gutachter beauftragen. Erst kaufen und dann hinterher reklamieren,nur weil man verblendet und blauäugig war ,finde ich schon heftig. (Verdeckte Mängel auf Booten sind mir bei meinen bisher 14 Booten noch nicht untergekommen! -allerdings dauert bei mir eine Besichtigung auch gerne mal einige Stunden ![]() Ich werde auf Grund dieser Erfahrungen in Zukunft meine Boote mit den Interessenten Millimeterweise auf den Knien abkrichen und alles ,aber wirklich alles protokollieren. Dann werde ich mir dieses unterschreiben lassen(unter Zeugen) und den Kaufvertrag von meinem Anwalt absegnen lassen. Ehrliche Geschäfte per Handschlag scheinen ja heute nicht mehr möglich zu sein ![]()
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() |
#30
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Doch, die ehrlichen Geschäfte per Handschlag gibt es tatsächlich noch....werden aber immer weniger.
Mehr Infos zum genauen Inhalt des Kaufvertrags wären mal interessant... |
#31
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Habe ich das richtig verstanden; da kauft jemand ein altes gebrauchtes Boot mit komplettem Zubehör incl. Motor für rund € 4.000 von Privat.
Zieht man Motor, Trailer und Zubehör ab, bleibt ein Wert von rund € 1.000 für den Rumpf übrig. Damit ist der Käufer eine Saison herum gebrettert, stellt jetzt Mängel fest und macht jetzt die Welle? ![]() Dann sollten wir für diesen armen Schlucker hier sofort sammeln! ![]()
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Gruß Stefan ![]()
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#32
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In welchen Paragraphen ist denn eine Garantie von 2 Jahren bei Privatverkauf niedergelegt? Davon mal abgesehen ist es sowieso die Frage was das mit Garantie zu tun hat, alles schwierig nachzuweisen...
MFG Selko
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MfG Selko |
#33
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Moin,
ist Osmose nicht vom Prinzip her mit Rost am Autoblech vergleichbar? Kann ich einen Gebrauchtwagenverkäufer verklagen, wenn ich an meiner alten Karre Rost finde? Mein aktueller Kaufvertrag beinhaltet keinerlei Ausschlüsse, Boot gekauft, Betrag erhalten, Ende. Ich wusste so in etwa was ich kaufe, habe nun, wo es fertig ist, 50% des Kaufpreises rein gesteckt, den Typ aber zu verklagen, käme mir nie in den Sinn. Es gibt da einen Spiegel in den ich jeden Morgen schaue..... Willy
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#34
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Da mach dir mal keine Sorgen und lehn dich entspannt zurück.
Ich hätte da nur eine Frage an den Käufer, Wie hoch die Treppe war, die er Stufe für Stufe mit dem Kopf "aufgeditscht" ist .... |
#35
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Noch ein kleiner Tipp am Rande: Wenn der Käufer bereits die Reparatur veranlasst hat, kannst du dich ganz entspannt zurück lehnen, denn eine Instandsetzung darf nur vorgenommen werden, wenn die andere Partei (in diesem Fall DU) seinen Zuspruch gibt. Er muss dich auch vorher in Kenntnis setzen. Weil er dir die Chance geben muss, selbst die Reparatur durchzuführen.
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Gruß Markus ![]() ![]() |
#36
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![]() Zitat:
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() |
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![]() Zitat:
NIX GARANTIE NICHT! |
#38
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Welches Gesetzt schreibt das vor? Wo kann ich das nachlesen, irgendwo müssen doch diese Aussagen niedergelegt sein, oder aus der Luft gegriffen ?
MFG Selko
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MfG Selko |
#39
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![]() Zitat:
Gruß Willy |
#40
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() Geändert von bootsmann (31.08.2013 um 06:19 Uhr) |
#41
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Wo kommen wir den hin wenn wir ein 30 Jahre altes Teil komplett zerlegen müssen bevor wir es verkaufen -kopfschüttel-
MFG Selko
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MfG Selko |
#42
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Vielleicht noch interessant: als Mangel werden auch Rechtsansprüche angesehen. Da Boote oft durch viele Hände gehen ist das evtl. auch für den einen oder anderen relevant. Also immer sicher gehen und zwar Käufer und Verkäufer, das das Boot zu 100% im Besitz des Verkäufers ist. Besonders wenn 2 oder 3 Partien bei Verkauf mitspielen (VErmittler, Händler, Erbe, Besitzer)
@selko: Es ist immer gut, den ganzen Thread durchzulesen, bevor man irgendeinen Kommentar postet, nicht nur die letzten Posts. |
#43
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Der springende Punkt wird sein, ob eine vorhergehende Havarie, oder
eine durchgeführte Osmosebehandlung bei einem Geschäft mit einem Boot, mit einem Unfallfahrzeug bei einem PKW gleichzusetzten ist. (Das entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.) Das hat nichts mit Garantie oder Sachmängelhaftung zu tun. Das fällt in diesem Fall sowieso raus, ein Jahr ist vergangen seit dem Kaufvertrag. Es geht hier um verschweigen bekannter Mängel, oder eines bekannten Vorschaden. Verschweigt man bewusst einen bekannten Vorschaden bei einem Geschäft mit einem PKW, ob Händler oder Privat ist egal, dann kann der Käufer nach 10 Jahren noch Ersatzansprüche stellen und das ist gut so. Beweislast wird schwierieg und entscheidend ist, ob dem Verkäufer das bekannt war. Ansonsten geht es unter Umständen zum Vorverkäufer weiter und so weiter. Kaufvertrag PKW: "Ist während der Zeit des Besitzes ein Unfallschaden passiert?" und "Sind dem Verkäufer weitere Vorschäden bekannt?" Wird das ehrlich beantwortet ist man raus aus der Nummer. Lügt man, und der Beweis dafür kann angetreten werden, haftet man auch noch in 10 Jahren für den offensichtlichen Betrug, egal was das Objekt wert war.
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Das muss das Boot abkönnen! Geändert von Palsteg (31.08.2013 um 08:20 Uhr)
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#44
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Normalerweise sinken Boote nicht "so mal eben" wegen Osmose oder Delamination oder ... Das suppt erst, dann bildet sich eine Pfütze, dann steht Wasser in der Bilge und irgendwann (normalerweise Wochen später) geht das Boot auf Tiefe.
Damit ein Boot wegen soetwas auf Tiefe gehen kann, muß man also in der Regel wochenlang nicht nach dem Boot schauen. Und (in vielen Bootshäusern gibt es das) man muß das Boot nicht mit Schlingen aus dem Wasser gehoben haben. Dann ist natürlich unklar, was das Boot in dem einen Jahr an Gebrauch oder Missbrauch gesehen hat. Mit hoher Geschwindigkeit bei Wellen zu fahren gibt unglaubliche Belastungen, damit kriegt man auf Dauer auch ein neues Boot kaputt. War das Boot im Winter im Wasser eingefroren? Vielleicht noch mit Wasser in der Bilge? Egal was da an Vorschäden war - wenn das Boot eingefroren war, kann sich das rapide verschlechtert haben. Ist sichergestellt, dass das Wasser durch den Rumpf kam und nicht möglicherweise im Zusammenhang mit dem tiefer gehängten Aussenborder und Wellen von z.B. vorbeifahrenden Booten eindringen konnte? Vorschaden hin oder her - ob ein Osmose-Vorschaden alleinige Ursache dafür ist, dass das Boot auf Tiefe gegangen ist, ist zumindestens fraglich. Das wäre eine Sache für Gutachter und Gegengutachter und das lohnt bei dem Streitwert alles nicht. Ein Ansatz könnte folgender sein: Du fragst Dich, ob Du das Boot damals im guten Glauben fair verkauft hast oder ob Du damals den Verkäufer wissentlich betupft hast. Wenn Du damals das Gefühl hattest, den Verkäufer betupft zu haben, kannst Du Ihm ja ein Angebot über einen Reparaturkostenzuschuss machen (natürlich unter Ausschluß der Anerkennung jegliches Verschuldens, reine Kulanz, ...). Wenn Du damals im guten Glauben fair gehandelt hast, gibt es dafür eigentlich keinen Grund.
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#45
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![]() Zitat:
also... entspannt zurücklehnen ![]() ![]() ![]()
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#46
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Sachmängelhaftung ist 2 Jahre vorgegeben. Kann aber zeitlich eingeschränkt werden.
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#47
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Hallo zusammen,
ein aktuelles Beispiel von mir. Ich habe mein Boot vor einigen Tagen im Internet zum Verkauf angeboten. Diese Diskussion hier ist für mich sehr interessant, weil ich natürlich auch keine Lust habe später in Schwierigkeiten zu kommen weil irgend ein Geldgeiler Depp meint mir noch Geld aus der Tasche zu leiern. Mein Boot ist mittlerweile 36 Jahre alt. Es ist vollständig und alles funktioniert. Es kann aber auch alles nächste Woche kaputt sein. Woher soll ich das wissen??? Was muss ich in den Vertrag reinschreiben um mich vor allem zu schützen? Das ich alles wissenswerte mit ehrlichen Angaben dem Käufer mitteile ist selbstverständlich. |
#48
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Schau mal hier:
http://www.test.de/Verkauf-im-Intern...aus-4533698-0/
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#49
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![]() Zitat:
Sachmängelhaftung/Gewährleistung ist ausgeschlossen, ebenso Rücknahme. Das Internetangebot ist übrigens Teil des Vertrages, wie mein Autodealer schmerzlich feststellen musste ![]()
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Gruss Vestus |
#50
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![]() Zitat:
- korrekte Beschreibung inkl. evtl. Vorschäden, Besichtigungs- und Begutachtungsmöglichkeit geben. Ich gebe bei großen Sachen wenn möglich die Reparaturrechnungen einfach mit. Einige gute Bilder sind auch eine feine Sache. - Gewährleistung ausschließen bzw. genau auf 0 Zeit reduzieren. So weit zumindest mein Stand zur Sache. |
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