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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 22.01.2014, 08:41
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von christoph Beitrag anzeigen
Falls du Chartern willst, mußt du dem Verleih zeigen, dass due Segeln kannst.
Klar der Schein allein macht es nicht, aber du hast die Ausbildung und darfst Chartern.
Hast du auf dem Segler dann noch eine Funke, wie meißt in der Größe, dann brauchst du sogar noch den Funkschein.
Hi,

dann werde ich wohl kein Boot bekommen. Bei denen dürfte es aber auch mit den Versicherungen zu tun haben, die eine Befähigung der Leute, die das versicherte Teil bewegen, sehen wollen.
Ich kann auch kein Auto mieten, z.B. wenn meine Frau den fahren will, ohne den Führerschein zu zeigen. Der Fahrer muss selbst hin....


In Deutschland würde ich immer berücksichtigen, was der Volksmund sagt: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

Habe ich einen Fußgänger oder Radschein gemacht? Nein. Muss ich mich an die Straßenverkehrsordnung halten? Ja. Werde ich belangt, wenn ich es nicht tu? Ja.

Gruß
Willy
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  #27  
Alt 22.01.2014, 09:59
Benutzerbild von Jörg L.
Jörg L. Jörg L. ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Hi,

dann werde ich wohl kein Boot bekommen. Bei denen dürfte es aber auch mit den Versicherungen zu tun haben, die eine Befähigung der Leute, die das versicherte Teil bewegen, sehen wollen.
Moin,

auch Du würdest wahrscheinlich ein Segelboot zu chartern bekommen.
Die Befähigung weist Du durch den SBF nach. SKS ist nicht notwendig.
Knall- und Funkschein sind noch eine andere Sache, aber hier geht es ja um die Führerscheine im Seebereich.
Der Vercharterer kann natürlich verlangen was er will, um Dir das Boot zu überlassen. Wenn er möchte, sogar einen Flugschein, wenn ihm danach ist.
Der SKS ist übrigens kein reiner Segelschein, er kann auch nur unter Motor abgelegt werden. Dann fallen die segeltypischen Manöver und Fragen bei der Prüfung weg.
Hat schon mal ein Motorbootvercharterer (im Seebereich) nach einem SKS gefragt?[/QUOTE]

Zitat:
Ich kann auch kein Auto mieten, z.B. wenn meine Frau den fahren will, ohne den Führerschein zu zeigen. Der Fahrer muss selbst hin....
Der verantwortliche Fahrzeugführer muss seine Befähigung zum führen des angemieteten Fahrzeuges nachweisen. Beim PKW halt der PKW-Führerschein.
Das selbe beim chartern einer Segelyacht: Der verantwortliche Fahrzeugführer muss den SBF nachweisen. Wenn der Vercharterer den SKS sehen will, dann ist es seine Sache. Genauso wie beim Autovermieter. Wenn er für einen Kleinwagen einen LKW-Führererschein sehen will, dann ist es seine Sache.

Jörg
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  #28  
Alt 22.01.2014, 10:28
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Zitat:
Zitat von Der Bodo Beitrag anzeigen
Ich spiele nämlich mit dem Gedanken auf Segel umzusteigen. Habe noch etwas Segelerfahrung vom Mitsegeln auf dem Plattensee, würde aber wenn es soweit ist, auf jeden fall versuchen, ein paar Stunden einen Lehrer oder erfahrenen Segler anzuheuern, der mir nochmal alles Zeigt und erklärt. Aber extra noch nen Schein machen mit Prüfung u.s.w., wollte ich gerne vermeiden.
Das Rechtliche ist ja geklärt, bei über 15 PS SBF, sonst gar nichts.

Ich würde an deiner Stelle entweder versuchen einen erfahrenen Segler zu finden der bei dir ein paar mal mitfährt oder du bei ihm.
Ansonsten wie überall einfach langsam angehen.
Es muß am Anfang ja nicht ein Schlechtwettertörn über mehrere Tage sein.
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  #29  
Alt 22.01.2014, 10:32
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Götz Götz ist offline
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moin.
Zum reinen Segeln braucht der bodo überhaupt keinen Schein.
Muß er nur den Jockel auslassen.
Dann kann ihm niemand was.
Muß er nur so fit sein und alle Hafenmanöver unter Segeln beherrschen.

Mit freundlichem Gruß Götz
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  #30  
Alt 22.01.2014, 10:36
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@Giligan:
Zitat:
Habe ich einen Fußgänger oder Radschein gemacht? Nein. Muss ich mich an die
Straßenverkehrsordnung halten? Ja. Werde ich belangt, wenn ich es nicht tu?
Ja.
So lange es deine eigenen Schuhe sind, mit denen du dich als Fußgänger bewegst ist es so ähnlich, wie mit einem eigenen Boot mit weniger als 15PS.
Wenn dein "Schuhvercharterer" allerdings einen "Fußgängerschein" verlangt und du den nicht hast, gibt es von dem eben keine Schuhe.

@wolf b.:
Zitat:
Das Rechtliche ist ja geklärt, bei über 15 PS SBF, sonst gar nichts.
...bei über 15 PS SBF und bei Seefunk Funkschein...
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  #31  
Alt 22.01.2014, 10:40
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Zitat:
Zitat von VEGA499 Beitrag anzeigen
... Als Nichtinhaber eines SBF bist Du im Notfall fein raus. Du kannst es nicht besser wissen. ...
Seit wann schützt Unwissenheit vor Strafe
Außerdem heißt es führerscheinfrei, nicht wissen- und/ oder könnenfrei

Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
... Falls du diese Möglichkeit nicht hast, mach das SKS ...
... wozu der SBF-See Voraussetzung ist

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #32  
Alt 22.01.2014, 11:43
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Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
@Giligan:


So lange es deine eigenen Schuhe sind, mit denen du dich als Fußgänger bewegst ist es so ähnlich, wie mit einem eigenen Boot mit weniger als 15PS.
Wenn dein "Schuhvercharterer" allerdings einen "Fußgängerschein" verlangt und du den nicht hast, gibt es von dem eben keine Schuhe.
...
Mit eigenen Schuhen bin ich der Straßenverkehrsordnung aber verpflichtet, auch ohne einen Fußgängerschein gemacht zu haben.
So wie ich auch mit einem 2PS Motor den Vorschriften auf dem Wasser verpflichtet bin und mich nicht mit Unwissenheit rausreden kann.

Das wollte ich damit ausdrücken.

Willy
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  #33  
Alt 22.01.2014, 12:42
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@Gilgan, das ist völlig richtig.
Die Vorschriften musst du immer kennen, ob mit oder ohne Schein.

Die Notwendigkeit von Scheinen kann aber durch individuelle Regelungen der Verleiher eine ganz andere sein.
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  #34  
Alt 22.01.2014, 13:07
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Zitat:
Zitat von rudi ratlos Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
G

dem Schweininhaber wird wegen extremer Leichtsinnigkeit eine Erstattung verweigert .

Der kann ja eventuell garnicht Boot fahren weil das Schwein nicht mit an Bord will.
Dem Inhaber des Kielschweins
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Liebe Grüße
Mattze


Geändert von Sehbeer (22.01.2014 um 13:30 Uhr)
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  #35  
Alt 22.01.2014, 13:19
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Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
... Wenn dein "Schuhvercharterer" allerdings einen "Fußgängerschein" verlangt und du den nicht hast, gibt es von dem eben keine Schuhe. ...
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Liebe Grüße
Mattze

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  #36  
Alt 22.01.2014, 13:24
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Seit wann schützt Unwissenheit vor Strafe
Außerdem heißt es führerscheinfrei, nicht wissen- und/ oder könnenfrei



... wozu der SBF-See Voraussetzung ist

Gruß Lutz
Das weiss ich nicht, ich hab ja keins. Ich habe das Seesegeln bei einem erfahrenen Skipper bei ausgedehnten Törns auf der Ostsee gelernt (Segeln konnte ich schon, Jolle vom 12. Lj an), und habe dann in einem Volkshochschulkurs die Kenntnisse des damaligen BR-Scheins erworben, ohne die Prüfung abzulegen. Der Rest ist eigene Erfahrung mit und ohne Crew auf gecharterten und dem eigenen Schiff,
Siggi
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  #37  
Alt 22.01.2014, 13:29
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Zitat:
Zitat von VEGA499 Beitrag anzeigen
Ich würde es nicht schreiben, wenn es nicht so war. Soll ich dir das Urteil schriftlich zusenden. ...
Ich würde das Urteil lesen wollen. (Aktenzeichen oder pdf reichen völlig)

Natürlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit auch ein "einfaches" Besatzungsmitglied mit Schein zu belangen, wenn der z.B. zugelassen hat, dass ein volltrunkener Skipper bei Sturm mit einem völlig maroden Boot ohne Treibstoff im Tank rausfährt und jemand zu Schaden kommt. Klar. Aber auf einem weitestgehend ordentlich geführten Boot hat ein Gast mit Schein gar nichts zu befürchten, wenn etwas passiert.
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Mattze

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  #38  
Alt 22.01.2014, 14:23
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
... wozu der SBF-See Voraussetzung ist ...
Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Das weiss ich nicht, ich hab ja keins. ...
Ich habe auch keinen SKS, aber guckst Du hier, Seite 5 und/oder Seite 22.

Gruß Lutz
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  #39  
Alt 22.01.2014, 18:18
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Zitat:
Zitat von Götz Beitrag anzeigen
moin.
Zum reinen Segeln braucht der bodo überhaupt keinen Schein.
Muß er nur den Jockel auslassen.
Dann kann ihm niemand was.
Muß er nur so fit sein und alle Hafenmanöver unter Segeln beherrschen.

Mit freundlichem Gruß Götz
Moin,

das langt nicht. Solange ein Motor (über 15 PS) an Bord ist, wird auch der SBF benötigt.

Jörg
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Alt 22.01.2014, 22:04
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Ich habe auch keinen SKS, aber guckst Du hier, Seite 5 und/oder Seite 22.

Gruß Lutz
Ich glaubs ja, aber ich werde trotzdem keinen neuen Schein mehr machen, ich glaube auch nicht, dass sie mir da noch allzuviel wichtiges beibringen können,
Siggi
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  #41  
Alt 23.01.2014, 19:26
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Ich glaubs ja, aber ich werde trotzdem keinen neuen Schein mehr machen, ich glaube auch nicht, dass sie mir da noch allzuviel wichtiges beibringen können,
Siggi
Geht mir genauso.
Wegen dem Motorboot hab ich zwar die SBF gemacht, neues gelernt dabei aber eher nicht.
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Alt 24.01.2014, 13:37
Bernd66 Bernd66 ist offline
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Ich hab meine erste Boddentour 2010 auch nur mit Binnenschein gemacht. Vom Haff bis zum Saaler Bodden und hoch nach Hiddensee und um Kap Arkona rum. Man muss es halt langsam angehen. Um Kap Arkona rum habe ich drei mal Anlauf genommen, bis mir das Wetter gut genug war. Im nachhinein betrachtet war es kein Problem. Ich hatte auch nur ein kleines Boot, es galt noch die 5 PS-Grenze, ich hatte 2,5.
Mach dir also keine Sorgen: Informiere dich über die wichtigsten Regeln (Tonnen) und achte aufs Wetter, das ist bei einem kleinen Boot wichtig.

Bernd
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