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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
Viele Grüße Volker |
#27
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Zitat:
Volker, allerdings gehe ich auch nur von geschriebenem Text aus und der war eben so. Sollen wir jezze auch noch zwischen den Zeilen lesen...? |
#28
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Einer geht noch.
Fest steht, dass 86 überhaupt nicht mehr zur Diskussion steht! Die letzten 1o Jahre in Deutschland werden angerechnet, das Boot muss natürlich auch in diesen letzten 10 Jahren nachweisbar in Deutschland gelegen haben. So einfach ist das! Leute, die Banken werfen nach 10 Jahren Unterlagen weg, da bekommst du keinen Auszug mehr, die sind gelöscht, beim FA gibt´s nach 10 Jahren keine Unterlagen mehr! Siehe bestandskräftige Bescheide! 1986 wurde _damals_ als Stichtag genommen, das ist vorbei! Das ist aber mein letzter Beitrag zu diesem Thema. |
#29
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Landgericht deshalb, weil es ein Zivilverfahren war!
Zivilverfahren deshalb, weil wir den Betrag der MWST zurückbehalten hatten, da der im Kaufvertrag zugesagte MWST-Nachweis vom Verkäufer nicht erbracht wurde Wir wurden vom Verkäufer auf Restzahlung verklagt, und haben verloren!
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Gruß Horst Das Leben ist zu kurz, um es nicht ernst zu nehmen. Man muss aber nicht immer alles super wichtig nehmen. |
#30
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Ich hol den Threat nochmal hoch, da ich gerade einen sehr informativen Artikel in der aktuellen Palstek gelesen habe.
- Es ist absolut notwendig einen Mehrwertsteuernachweis nicht nur zu besitzen sondern auch mitzuführen, denn wenn er bei einer Kontrolle fehlt, wird das Boot an die Kette gelegt. Man bekommt es erst wieder raus, wenn die MWSt bezahlt wird. Denkt man jetzt, ok, dann zahle ich halt erst (z.B.bei Urlaubsanfang) und weise nachträglich die erfolgte Versteuerung nach, so ist das Geld trotzdem unwiderbringlich weg! "Selbst wenn zweifelsfrei nachgewiesen wird, dass die behördlich verlangte Zahlung nicht rechtmäßig war, ist das Geld unwiderruflich weg." - Wenn die USt gezahlt wurde, der Nachweis aber fehlt, kann bei der Werft eien Erklärung angefordert werden, wann an wen das Schiff geliefert wurde und dass die Umsatzsteuer dabei entrichtet wurde. Das Mitführen dieses Dokumentes als Kopie ist ausreichend. - Bei Booten älter als 1.1.85 wird die Versteuerung "pauschal unterstellt". Es existiert bei keiner Behörde ein Dokument, das bestätigt, daß ein Umsatzsteuernachweis nicht erforderlich ist. Empfohlen wird in solchen Fällen einen Nachweis über das Baujahr sowie einen Ausdruck des Merkblattes für Schiffsführer von Waserfahrzeugen (2005) zu den Bootspapieren zu legen. Das Merkblatt bekommt man unter www.zoll.de - Vorschriften und Vordrucke - Merkblätter - Zollrecht oder telefonisch beim Zoll-Infocenter- Frankfurt 069-469 976 00. Nachzahlen der USt: "Wenn die Umsatzsteuer nicht bezahlt wurde, dann muß für das Schiff - sofern es nach dem 1.1.1985 in Betrieb genommen wurde- nachträglich eine "Einfuhr-Verzollung durchgeführt werden, in deren Rahmen dann die Steuer abgeführt wird. Das kann man als Privatmann nicht selbst vornehmen, sondern muß diesen Vorgang über eine sog. Zollagentur abwickeln (für D z.B. Convent Zollagentur GmbH, für NL .... . Dafür ist ein Nachweis über den Zeitwert des Sportbootes notwendig, entweder in Form des Kaufvertrages oder eines Gutachtens von Seiten ...... . In den Hauptzollämtern Duisburg und Köln ist eine Nachzahlung der USt für ein Sportboot prinzipiell natürlich machbar, bisher aber nicht vorgekommen. ....." |
#31
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Umsatzsteuer
Im Zollmerkblatt steht als Stichtag 01.01.1985 und der Satz:
"wenn das Boot zu diesem Zeitpunkt innerhalb der EU in Betrieb genommen wurde" Das muss man wahrschein notfalls auch noch nachweisen. http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_v...te/hh_0112.pdf Seite 6
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Gruß, Michael ____________________ Navigare necesse est!!! |
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