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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 12.10.2005, 17:22
Benutzerbild von Paul Petersik
Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Hallo Dieter,
siehst Du Deinem Foto (Avatar) sehr ähnlich?

Servus
Paul
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  #27  
Alt 12.10.2005, 17:34
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Paul Petersik
Hallo Dieter,
siehst Du Deinem Foto (Avatar) sehr ähnlich?

Servus
Paul
Hallo Paul,
ich kann mir nur denken, dass Dieter _idiotensichere_ Anleitung meinte...
(goldene Brücke)
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  #28  
Alt 12.10.2005, 17:35
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
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@ paul .. ich hoffe nicht

@wolf ... danke ... meinte ich ...

__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #29  
Alt 13.10.2005, 21:35
Benutzerbild von ATeupert
ATeupert ATeupert ist offline
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Standard Nachweis von Bootshändlern oder so

Also so einfach ist das mit dem Nachweis über den Importeur dann auch nicht!
Zumindest wenn das Boot zB Bj 1990 ist. Ich habe bis zu dem Importeur den Werdegang meines Bootes nachverfolgen können. Da leider der Erstkäufer die Originalrechnung nicht aufgehoben oder weitergegeben hat, habe ich gehoft dort einen Nachweis zu bekommen. Der Händler ist jedoch nur verpflichtet Rechnungen 10 Jahre aufzuheben und das Finanzamt hat gleich gar nichts (zumindest war es deren Auskunft).
Ich Frage mich welche Idioten ein Gesetz machen, das soviele Jahre rückwirkend gilt!
Normal sollte ein Nachweis ab dem Jahr der Gesetzgebung oder zumindest in einem Bereich liegen wo noch die Chance besteht an einen vernünftigen Nachweis zu kommen.
Ob die Aussage in einem Privaten Kaufvertrage ausreicht (Mehrwertsteuer wurde bezahlt) bezweifel ich mal.
Aber wenn nun kein Händler mehr einen Nachweis mehr hat und auch das Finanzamt, wie will dann eine Rechnung auf ihre Echtheit überprüft werden?
Cu
Andy
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Andreas Teupert
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  #30  
Alt 14.10.2005, 04:54
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Beiträge: n/a
Standard Re: Nachweis von Bootshändlern oder so

Zitat:
Zitat von ATeupert
Der Händler ist jedoch nur verpflichtet Rechnungen 10 Jahre aufzuheben und das Finanzamt hat gleich gar nichts (zumindest war es deren Auskunft).
Ich Frage mich welche Idioten ein Gesetz machen, das soviele Jahre rückwirkend gilt!

Cu
Andy
Deshalb wird ja auch nur in dem 10 Jahresrahmen, wie ich in dem anderen MwSt.- thread schon schrieb und wie sich aus dem Gespräch mit dem Zoll ergab, geprüft und möglicherweise nachgefordert.
Das gilt für D und auch nur dann, wenn das Boot in den letzten 10 Jahren in D lag.
Die Bestimmungen im Ausland entziehen sich meiner Kenntnis...;)

Macht euch doch endlich von 1986 frei...
kein Finanzbeamter kann Steuern einfordern, welche verjährt sind.
Steuerrechtlich 10 Jahre (Abgabe der Steuerklärung beachten, können auch schon mal 11 oder 12 Jahre sein, das dürfte allerdings für´s Boot nicht relevant sein)
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  #31  
Alt 14.10.2005, 06:47
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ATeupert ATeupert ist offline
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Standard Recht in Deutschland

Hi,
nur ist es so, dass die meisten die dieses Problem haben ihr Boot in Kroatien oder wo anders liegen habe, oder in ihrem Urlaub dahin fahren.
In Deutschland hätte ich da auch keine Bedenken.
Aber es gibt Slowenien, Italiener und vor allen Österreicher.
In der Eu besteht auch die Regelung, wenn so ein Boot nicht mindestens alle 3 Jahre in einem Eu Hafen einklariert wurde, verfällt die Mehrwertsteuer.
So und was sagt nun so ein Zöllner wenn ich dahin fahre und nur einen privaten Kaufvertrag habe?
Ganz zu schweigen von irgendwelchen Regelungen wenn Kroatien dann mal zur Eu gehört.
Es gibt sicher auch viele Boote da de versteuert wurden und keinen Nachweis haben.
Autsch
Cu
Andy
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Andreas Teupert
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  #32  
Alt 14.10.2005, 07:32
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
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Standard Re: Nochmal Mehrwertsteuer - H I L F E

Hallo allerseits,

interessant wie so ein Thread sich in einer Woche weiterentwickelt.
Ich dachte es geht um ein in Deutschland gekauftes Boot. ich weiss nicht, wie dann plötzlich italienische Zöllner oder kroatische Boote ins Spiel kommen.
Mich würde interessieren:

Wer ist eigentlich schon mal kontrolliert worden, und was musste dann vorgelegt werden?


Zitat:
Zitat von fwschilling
werd mal über die Winterzeit meinen Anwalt damit beauftragen -
Bitte wende dich an einen Umsatzsteuerexperten. Ich weiss aus Erfahrung, dass derartige Spezialfälle nicht unbedingt das Thema von Rechtsanwälten sind. Auch nicht jeder Steuerberater kann damit was anfangen.
Da du ja beabsichtigst nicht jahrelang zu warten, empfehle ich dir dich direkt an dein Finanzamt zu wenden, und eine "verbindliche Auskunft" zu beantragen.
Falls du wirklich Steuer nachzahlen musst, ist jetzt der Verkäufer noch greifbarer als in 5 Jahren, wenn du eventuell kontrolliert wirst, und dann tätig werden musst.

Viele Grüße

Volker
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  #33  
Alt 14.10.2005, 08:57
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ATeupert ATeupert ist offline
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Standard Boot in Deutschland gekauft

Du,
ich habe mein Boot in Deutschland gekauft und ich behaupte mal wie die meisten die ihr Boot im Ausland haben.
So soll e snun mal wieder zurück oder ist nur hingetrailert, kann an der Grenze schon eine Kontrolle durchgeführt werden.
Ich habe schon davon gehört.
Und wenn ein Land in die Eu kommt, ändert sich da auch was (nach einer Übergangsfrist) auch wenn das Boot in Deutschland gekauft wurde!
Also nicht offtopic)
Cu
Andy
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Andreas Teupert
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  #34  
Alt 14.10.2005, 11:34
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miki miki ist offline
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Standard Re: Nochmal Mehrwertsteuer - H I L F E

Zitat:
Zitat von Volker Sch

Wer ist eigentlich schon mal kontrolliert worden, und was musste dann vorgelegt werden?
Habe mal ein Boot aus Schweden eingeführt. Einen Tag später stand der Zoll vor der Tür - war aber schon längst verzollt....
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  #35  
Alt 14.10.2005, 15:56
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Standard Re: Boot in Deutschland gekauft

Hallo allerseits,

zu meiner bereits oben gestellten Frage sollte man auch noch zwischen Zoll und Einfahrumsatzsteuer unterscheiden.
Die die schon mal kontrolliert wurden, sollten sich mal outen.

Zitat:
Zitat von ATeupert
Und wenn ein Land in die Eu kommt, ändert sich da auch was (nach einer Übergangsfrist) auch wenn das Boot in Deutschland gekauft wurde!
Eindeutig nein. Wenn ich ein in Deutschland versteuertes Boot habe ist es egal wo ich damit hinfahre.
Die Regelung gilt schließlich nicht nur für Boote, sondern für alle Gegenstände, und für sein Auto hat schließlich auch keiner an der Grenze eine Steuerbescheinigung vorlegen müssen

Zitat:
Zitat von miki
Habe mal ein Boot aus Schweden eingeführt. Einen Tag später stand der Zoll vor der Tür - war aber schon längst verzollt
Hallo Miki. wollten die Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer von Dir?

Viele Grüße

Volker
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  #36  
Alt 14.10.2005, 15:58
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Sorry, hab mich schlecht ausgedrückt - die wollten die Einfuhrumsatzsteuer.....
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  #37  
Alt 14.10.2005, 16:05
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Zitat:
Zitat von miki
Sorry, hab mich schlecht ausgedrückt - die wollten die Einfuhrumsatzsteuer.....
Hallo miki,

"sorry" nicht erforderlich, hätte schließlich beides sein können.

Wie sind die eigentlich auf dich gekommen?

Viele Grüße

Volker
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  #38  
Alt 14.10.2005, 20:48
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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Hallo Volker,

das ist nicht ganz richtig. Bei Booten gilt eine Sonderregelung. Ein Schiff muss in dem Land Mehrwertsteuer zahlen in dem das Boot zum ersten Mal in den Verkehr gebracht wird.

Die Zöllner, zumindest in Frankreich, kontrollieren bei ausländischen Booten gerne ob die Mehrwertsteuer bezahlt wurde. Ich wurde pro Jahr mindestens 2 mal kontrolliert. Bei französischen Booten wird dies bei der Anmeldung (Francisation) bereits kontrolliert.

Da es bei deutschen Booten keine Kennzeichen und keine Meldepflicht gibt, wissen die Zöllner ja nicht wann das Boot von woher eingeführt wurde.

Wenn das bereits versteuerte Boot mehr als 3 Jahre außerhalb der EU war und wieder eingeführt wird, wird die Steuer erneut fällig. Wie das der Zoll allerdings heraus finden soll, wenn man über See einreist, weiß ich auch nicht...
__________________
Gruß, Alfred

Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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  #39  
Alt 14.10.2005, 21:07
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von sailor0646
(...)

Wenn das bereits versteuerte Boot mehr als 3 Jahre außerhalb der EU war und wieder eingeführt wird, wird die Steuer erneut fällig.
Hi ;)

Zitat on
Ist eine Jacht länger als 3 Jahre außerhalb der EU unterwegs, verliert "die Ware den Gemeinschaftscharakter", wie es der Zoll formuliert, und damit muss erneut versteuert werden! Verhindern können das Eigner, indem sie kurz vor Ablauf der 3 Jahre nachweislich (!) EU-Gewässer anlaufen und wieder verlassen. Die Frist verlängert sich dann wieder um 3 Jahre.
Zitat off

http://www.bluewater.de/mwst2002.htm
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