boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 133Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 133
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 10.12.2013, 20:42
Benutzerbild von bootsfreunde.com
bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 5.310
Rufzeichen oder MMSI: ohne
4.853 Danke in 2.668 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Der Belgier Beitrag anzeigen
Hmm, Er schreibt aber auch im Angebot das Er in August damit in HR gefahren ist!! Stellt sich also auch die Frage wann Er das Boot vom vor-vor Besitzer erworben hat?? Kann Er ja mit Motorschaden gekauft haben, dann repariert und trotzdem damit gefahren sein. Dann ist die Aussage vom vor- vor Besitzer wertlos! !
Dann muss er aber nachweisen, was er wie repariert hat. Wenn er den Riss nur geschweisst hat, dann hätte er es in der Beschreibung angeben müssen, da dies keine fachgerechte Reparaturmethode ist (obwohl es teilweise jahrelang hält).
__________________
Viele Grüße
Thomas
Mit Zitat antworten top
  #27  
Alt 10.12.2013, 20:51
audi-paule audi-paule ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 21.07.2013
Ort: Wittenberg
Beiträge: 122
Boot: Starcraft 19" 4,1L 6Rzylinder 165HP & RIB Novurania MX480 mit 70PS Tohatsu
Rufzeichen oder MMSI: piep piep piep wir haben uns allle Lieb
24 Danke in 21 Beiträgen
Standard

Möchte den Vor-Vorbesitzer aber nicht mit rein ziehen wenn nicht nötig....ich habe ihm nicht gesagt das ich gegen den Vorbesitzer vorgehen möchte....

Thomas
Warum soll ich den Vorbesitzer nicht einfach mal anrufen?
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 10.12.2013, 20:56
Der Belgier Der Belgier ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 05.10.2013
Ort: Leverkusen
Beiträge: 127
Boot: Ten Broeke Kruiser 920AK
56 Danke in 28 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von audi-paule Beitrag anzeigen
Möchte den Vor-Vorbesitzer aber nicht mit rein ziehen wenn nicht nötig....ich habe ihm nicht gesagt das ich gegen den Vorbesitzer vorgehen möchte....
Du ziehst Ihm ja auch nicht mit rein so lange Er bei der Wahrheit bleibt!
__________________


Gruß Danny
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #29  
Alt 10.12.2013, 20:57
Benutzerbild von coolibri
coolibri coolibri ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 20.05.2007
Ort: Schwalmtal/Roermond
Beiträge: 2.036
5.859 Danke in 2.254 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von audi-paule Beitrag anzeigen
Möchte den Vor-Vorbesitzer aber nicht mit rein ziehen wenn nicht nötig....ich habe ihm nicht gesagt das ich gegen den Vorbesitzer vorgehen möchte....

Thomas
Warum soll ich den Vorbesitzer nicht einfach mal anrufen?
Ein Anruf bringt überhaupt nichts wenn Du etwas erreichen möchtest. Die Frage ist ja überhaupt worauf Du hinaus möchtest??? Bei dem Kaufpreis würde ich sicherlich nicht beim Verkäufer auf der Matte stehen, weil ein funktionsfähiges Boot bei dem Preis Wunschdenken ist.

Das einzige was ich noch verstehen könnte, wäre der Wunsch nach Wandlung des Vertrages...
__________________
so long, der Thomas...

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #30  
Alt 10.12.2013, 21:02
Benutzerbild von bootsfreunde.com
bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 5.310
Rufzeichen oder MMSI: ohne
4.853 Danke in 2.668 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von audi-paule Beitrag anzeigen
Möchte den Vor-Vorbesitzer aber nicht mit rein ziehen wenn nicht nötig....ich habe ihm nicht gesagt das ich gegen den Vorbesitzer vorgehen möchte....

Thomas
Warum soll ich den Vorbesitzer nicht einfach mal anrufen?
Denk doch mal nach!

Jemand der so einen Schaden wissentlich verbirgt ist eiskalt. Wenn du ihm erzählst, dass der Vor-Vorbesitzer gesagt hat.... wird er ggf. versuchen diesen unter Druck zu setzen. Und du fragst ihn dann anschließend, ob er dir eine EV unterschreibt. Meinst du das macht er dann noch?
__________________
Viele Grüße
Thomas
Mit Zitat antworten top
  #31  
Alt 10.12.2013, 21:07
Benutzerbild von hopfemike
hopfemike hopfemike ist offline
Captain
 
Registriert seit: 06.02.2010
Beiträge: 608
Boot: Fairline Targa 43
4.120 Danke in 704 Beiträgen
Standard

Es gibt aber auch viele die nur auf solche Angebote aus sind ... Erst Schrott kaufen und dann Neuware haben wollen ... Was erwartet ihr von so einem Boot für 900€ ... Auch wenn für viele 900€ viel Geld sind ... Dann Schau ich mir vorher die Ware was ich haben will an und überprüfe alles .... Es steht doch oben klar und deutlich Defekt und als Bastler Objekt ... Zudem ""Eine vorherige Besichtigung ist ausdrücklich erwünscht. Keine Nachverhandlungen.

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluß jeglicher Garantie/Gewährleistung und Rücknahme.

Hatte eine Besichtigung und Probefahrt stattgefunden ??mit Sicherheit nicht
So nun zerreißt mich ... Bin raus
__________________




Gruß Michael

Mit Zitat antworten top
Folgende 10 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #32  
Alt 10.12.2013, 21:10
Benutzerbild von ottomotor
ottomotor ottomotor ist offline
Captain
 
Registriert seit: 24.07.2011
Ort: Landkreis Marburg-Biedenkopf
Beiträge: 575
Boot: Bavaria 32 Cruiser
620 Danke in 292 Beiträgen
Standard

Sorry, aber etwas als defekt kaufen und sich anschließend wundern, dass es defekt ist finde ich dämlich.

Es ist nicht jeder Bootsmechniker. Vielleicht hat der Verkäufer gedacht, dass der Motor wegen dem Bowdenzug nicht startet. Des weiteren hatten wir kürzlich Minustemperaturen - ist das Boot eingewintert - kann der Frostschaden nicht erst bei dir passiert sein. Beim Autokuf könnte man ja noch "wie gesehen" und arglistige Täuschung reden - aber hier steht ja explizit defekt bzw. als Ersatzteil in der Rubrik. Auf dem Foto ist ja der Außenborder abgebildet - er wird in HR mit dem gefahren sein.
__________________
Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!"
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #33  
Alt 10.12.2013, 21:15
Der Belgier Der Belgier ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 05.10.2013
Ort: Leverkusen
Beiträge: 127
Boot: Ten Broeke Kruiser 920AK
56 Danke in 28 Beiträgen
Standard

Also ich persönlich glaube auch nicht das Du da ne Chance haben wirst, weil ja ausdrücklich als Defekt und Bastlerobjekt angeboten!!
__________________


Gruß Danny
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 10.12.2013, 21:16
rcastor rcastor ist offline
Captain
 
Registriert seit: 30.08.2004
Ort: Mittelrhein
Beiträge: 454
Boot: Forbina 40
723 Danke in 206 Beiträgen
Standard

"Audi-Paule"
Was ist denn überhaupt Dein Wunsch? Was möchtest Du mit dem Anruf erreichen?

Rückgabe gegen Erstattung Kaufpreis?
Kaufpreisminderung?
Reparaturkosten am Motor erstattet bekommen?
Neuen Motor bekommen?

Um was für einen Frostschaden handelt es sich denn überhaupt? Sickert irgendwo ein bisschen Rostwasser aus einem kleinen Riss, oder ist der Motor fest?

Gruß
Rolf
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 10.12.2013, 21:20
TDingsda TDingsda ist offline
Captain
 
Registriert seit: 25.05.2013
Beiträge: 484
547 Danke in 238 Beiträgen
Standard

Mit dem Wort Bastlerobjekt und Defekt ist der Verkäufer aus allem raus sein.

Ich hab das ganze auch schon einmal durch, allerdings als Verkäufer!
__________________
Nicht nur kleine Kinder speist man mit Märchen ab...
Mit Zitat antworten top
  #36  
Alt 10.12.2013, 21:33
Benutzerbild von bootsfreunde.com
bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 5.310
Rufzeichen oder MMSI: ohne
4.853 Danke in 2.668 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hopfemike Beitrag anzeigen
....

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluß jeglicher Garantie/Gewährleistung und Rücknahme.

Hier geht es weder um Garantie noch Gewährleistung noch um Rücknahme.

Es geht um eine Beschaffenheitsvereinbarung nach dem BGB. Mittlerweile gibt es auch eine Urteile zu ebay-Bootskäufen, z. B.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...66&pos=0&anz=1


Leitsätze:

1. Für eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nicht erforderlich, dass bestimmte Beschaffenheitsanforderungen ausdrücklich festgelegt werden. Eine entsprechende Vereinbarung kann sich vielmehr auch (konkludent) aus den Umständen des Vertragsschlusses, wie etwa dem Kontext der dabei geführten Gespräche oder den bei dieser Gelegenheit abgegebenen Beschreibungen ergeben (BGH, Urteil vom 17.03.2010 - VIII ZR 253/08). Die für eine Beschaffenheitsvereinbarung erforderliche Willensübereinstimmung kann auch konkludent in der Weise erzielt werden, dass der Käufer dem Verkäufer bestimmte Anforderungen an den Kaufgegenstand zur Kenntnis bringt und dieser zustimmt (BGH, Urteil vom 20.05.2009 - VIII ZR 191/07 unter Hinweis auf BT-Drucks. 14/6040, S. 213). In Fällen, in denen der Verkäufer bei Vertragsschluss die Eigenschaften der verkauften Sache in einer bestimmten Weise beschreibt und der Käufer vor diesem Hintergrund seine Kaufentscheidung trifft, werden die Erklärungen des Verkäufers ohne Weiteres zum Inhalt des Vertrages und damit zum Inhalt einer Beschaffenheitsvereinbarung.

2. Ein, in einer Angebotsbeschreibung enthaltene und zwischen den Parteien vereinbarte, Gewährleistungsausschluss (hier: im Rahmen einer privaten eBay-Internetauktion mit der Formulierung "Da es sich um ein gebrauchtes Boot handelt, verkaufe ich es ohne jegliche Gewährleistung …") bezieht sich nicht auch auf eine (hier: konkludente) Beschaffenheitsvereinbarung (BGH, Urteil vom 29.11.2006 - VIII ZR 92/06, Rn. 31).
"

Und diese Beschaffenheitsvereinbarung "Der Motor läuft und der Z-Antrieb funktioniert.Das Boot wird als Bastlerobjekt verkauft, da der Schaltzug (Bowdenzug) von der Schaltbox zum Motor gebrochen ist." hat nun mal nichts mit einem Frostschaden zu tun
__________________
Viele Grüße
Thomas
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #37  
Alt 10.12.2013, 21:35
Benutzerbild von bootsfreunde.com
bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 5.310
Rufzeichen oder MMSI: ohne
4.853 Danke in 2.668 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von TDingsda Beitrag anzeigen
Mit dem Wort Bastlerobjekt und Defekt ist der Verkäufer aus allem raus sein.

Ich hab das ganze auch schon einmal durch, allerdings als Verkäufer!
Falsch, wenn die Beschreibung eine gewisse Beschaffenheit zusagt muss diese auch vorhanden sein!
__________________
Viele Grüße
Thomas
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #38  
Alt 10.12.2013, 21:37
Benutzerbild von Die Nadel
Die Nadel Die Nadel ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 19.09.2012
Ort: Hörstel / Nasses Dreieck
Beiträge: 1.710
Rufzeichen oder MMSI: DD5672
2.340 Danke in 1.026 Beiträgen
Standard

Moin,
also wenn es sich wirklich um dieses Boot handelt, dann vielleicht das nächste mal vorm Kauf etwas mehr nachdenken.
und zum Motor, der läuft - auch nach nem Frostschaden kann der Motor noch laufen, nur eben nicht "richtig", aber das hat der Verkäufer auch nicht zugesichert.
und Z-Antrieb, warum sollte der nicht auch jetzt noch funktionieren? nur eben vielleicht nicht mit diesem Motor ..... hat der Verkäufer aber so auch nicht zugesichert.
Das vor Gericht zu bringen ist schon mutig, und dann gibt's immer noch nicht automatisch Geld zurück vom Verkäufer.
Diese "Jammerei" kann ich jetzt nicht nachvollziehen - wo hier doch sonst so über die Klagewut vieler Käufer geschimpft wird.
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #39  
Alt 10.12.2013, 22:07
rcastor rcastor ist offline
Captain
 
Registriert seit: 30.08.2004
Ort: Mittelrhein
Beiträge: 454
Boot: Forbina 40
723 Danke in 206 Beiträgen
Standard

Wir wissen doch garnicht ob der Motor noch läuft oder nicht. Mir sind Frostschaden-Motoren bekannt die noch ewig weiter betrieben wurden. Ich selbst habe eine Frostschaden noch 2 Jahre gefahren.
Außerdem wissen wir nich wann dieser Frostschaden entstanden ist. Vielleicht erst in den letzten Tagen?

Ich habe den Eindruck dass mancher, nachdem er merkt dass er sich mehr Arbeit als Spass gekauft hat lieber wandeln möchte. Bei solch einem Schätzchen lässt sich im Zweifel immer was finden um diesen Wunsch zu befördern.

Rolf
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #40  
Alt 10.12.2013, 22:22
Benutzerbild von hopfemike
hopfemike hopfemike ist offline
Captain
 
Registriert seit: 06.02.2010
Beiträge: 608
Boot: Fairline Targa 43
4.120 Danke in 704 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rcastor Beitrag anzeigen
Wir wissen doch garnicht ob der Motor noch läuft oder nicht. Mir sind Frostschaden-Motoren bekannt die noch ewig weiter betrieben wurden. Ich selbst habe eine Frostschaden noch 2 Jahre gefahren.


Rolf
Wirklich mach mir keine Angst
__________________




Gruß Michael

Mit Zitat antworten top
  #41  
Alt 10.12.2013, 22:26
Benutzerbild von immermutig
immermutig immermutig ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.10.2009
Ort: ÖSTERREICH
Beiträge: 2.142
Boot: Bayliner 300; Honwave
2.888 Danke in 1.248 Beiträgen
Standard

mich wundert das es überhaupt einen Motor in einem Boot für 900 ocken gibt
__________________
LG. Hans
Mit Zitat antworten top
Folgende 5 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #42  
Alt 10.12.2013, 22:49
bootsmann bootsmann ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.09.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 2.742
Boot: Ich fahre alle Boote,ob Segel oder Motor
Rufzeichen oder MMSI: Moin Digger
10.145 Danke in 3.467 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rcastor Beitrag anzeigen
Wir wissen doch garnicht ob der Motor noch läuft oder nicht. Mir sind Frostschaden-Motoren bekannt die noch ewig weiter betrieben wurden. Ich selbst habe eine Frostschaden noch 2 Jahre gefahren.
Außerdem wissen wir nich wann dieser Frostschaden entstanden ist. Vielleicht erst in den letzten Tagen?

Ich habe den Eindruck dass mancher, nachdem er merkt dass er sich mehr Arbeit als Spass gekauft hat lieber wandeln möchte. Bei solch einem Schätzchen lässt sich im Zweifel immer was finden um diesen Wunsch zu befördern.

Rolf
Genau so ist es!
Ich habe ebenfalls schon einen Bootsmotor über Jahre mit einem Frostschaden gefahren!-kommt immer auf den Schaden und den Bereich an!
Ein Frostschaden kann auch der herausgedrückte Frostproppen sein!-wieder reinschlagen und weiterfahren!
__________________
Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
Mit Zitat antworten top
  #43  
Alt 11.12.2013, 00:07
Benutzerbild von corvette-gold
corvette-gold corvette-gold ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.08.2009
Ort: Bär lin
Beiträge: 1.667
Boot: Riveria, Bayliner, Glaston
4.460 Danke in 1.691 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von TDingsda Beitrag anzeigen
Mit dem Wort Bastlerobjekt und Defekt ist der Verkäufer aus allem raus sein.

Ich hab das ganze auch schon einmal durch, allerdings als Verkäufer!
Diese Aussage ist zu allgemein.
Aber die Fakten sprechen eine deutliche Sprache.

Auszug aus Ebay Regeln: Der Artikel muss genau beschreiben werden.
Hier wurde wissentlich ein Frostschaden verschwiegen.
Der Verkäufer einsehen, hier ein Fehler begangen zu haben, wissentlich etwas verschwiegen zu haben.
Raus wäre er gewesen mit dem Zusatz: Motor konnte nicht getestet und nicht auf Schäden geprüft werden.
Das hielt vor Gericht stand.

Aber auch für den Käufer sieht es schlecht aus.
" Mercruiser 4,0l 165 PS Baujahr 1976"
Der Motor ist eine Fehlkonstucktion in punkto Frost. Habe persönlich
4 Motoren gesehen, die unterhalb des Krümmers gerissen sind.
Kenne ein Autourteil, in dem ein Motorschaden bei einem Auto Bj 1979
als Anspruch abgeleht wurde, mit dem Hinweis auf das Alter 32 Jahre, ein altes Auto muss nicht Mängelfrei sein,
man müsse mt Mängeln rechnen.

Was tun ist sinnvoll?

Nächste Frühjahr ( anfang März ) das Boot ohne Trailer reinsetzten ins Bay.
Einzeln weiter verkaufen . Bin sicher, das Geld gibt es in der Ebay Mülltonne wieder, trotz Frostschaden. Kenne Boote, die defekt durch 4 Hände gingen und erst dann aufgebaut worden sind.
Und sich um eine anderes Boot umsehen.
Ob ein Tausch gegen ein anderen gebrauchten Motor sinnvoll ist,
muss ein Liebhaber entscheiden. Wirtschaftlich ist es keinesfalls sinvoll.

Vergiss den Anwalt oder Gericht.
Betrug:$ 283 StgB

Juristisch als Straftat muss nachgewiesen werden, das Dir ein erheblicher
finazieller Schaden entstanden ist ( ab 1( 3 ) Monatsgehälter je nach Standort, oder Existensgefährdent lauten da Urteile ) sonnst lehnt erfahrungsgemäß die Staatsanwaltschaften die Anzeige wegen Geringfügigkeit ab.
Ging mir so gegen die deutsche Bahn.

Bei Ebay negativ bewerten , wobei ich nicht weis, ob es nach 44 Tagen noch geht.

So ist das mit der Juristerrei. Kein Urteil, mit dem irgend Jemand zufrieden sein kann.
Grüße Frank

Geändert von corvette-gold (11.12.2013 um 00:22 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #44  
Alt 11.12.2013, 00:41
Benutzerbild von commander 500
commander 500 commander 500 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 24.11.2010
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 118
Boot: Seadoo GTX Ltd.
93 Danke in 49 Beiträgen
Standard

Ganz ehrlich ... ich habe echt kein Verständnis für die, die auch noch Salz in die Wunde streuen müssen.
Sind wir hier Sportsfreunde und Kollegen oder Klugscheißer
Überlegt euch mal was aus diesem Forum werden würde wenn sich keiner mehr traut ein Thema zu verfassen weil alles kaputt gelabert wird

Klar hätte man vor Kauf einiges optimaler machen können aber nun ist es halt so und auch wenn man sich das Boot vorher angeschaut hätte wären Zeit und Spritgeld weg.
Für mich würde es auch nicht um die 900€ gehen sondern um das Wort "Ehrlichkeit".

Wenn du das Boot fahren möchtest mach es dir fertig oder verkaufe es "mit Frostschaden" dort wo du es gekauft hast aber investiere bitte kein Geld in einen Rechtsstreit !!!
__________________
Sportliche Grüße von Marco

Wenn du Benzin im Blut hast schaust du nicht auf die Tankanzeige
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #45  
Alt 11.12.2013, 02:45
bubyberliner bubyberliner ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 19.06.2012
Ort: berlin
Beiträge: 41
19 Danke in 17 Beiträgen
Standard

Ganz ärlich das Boot sieht doch garnicht ma so schlecht aus für 900 tacken
Klatsch da einfach für 2000 öcken ein guten gebrauchten Motor rein
Hör auf zu mäckern und genieße 2014 das Wasser
Mit Zitat antworten top
  #46  
Alt 11.12.2013, 05:59
Wolli45 Wolli45 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 23.11.2013
Ort: Siegerland
Beiträge: 373
918 Danke in 424 Beiträgen
Standard

Aus der Artikelbeschreibung.....
Zitat:
Der Motor läuft und der Z-Antrieb funktioniert.
Ich stelle mir die Frage, ob diese Eigenschaft bei der ausdrücklich gewünschten Besichtigung geprüft werden muss, oder eine Bringschuld alleine deshalb besteht, weil aufgrund des defeken Bowdenzuges keine Prüfung durch Motorstatt möglich ist.

Theoretisch kann der Vorbesitzer den Motorschaden des Vorvorbesizers repariert haben und das Boot auch im Urlaub betrieben haben. Einen Reparaturnachweis muss der Verkäufer m.M.n. nicht zwingend bereithalten.
Wieder theoretisch könnte erneut ein Motorschaden -jetzt durch Frost- nachträglich enstanden sein.

Ist es denn wirklich ein Frostschaden?

Der Vorvorbesitzer solle mal den exakten Motorschaden beschreiben. Erst dann kann man die Chancen auf Wandlung neu bewerten und weitersehen.

Wozu brauchts eigentlich den vollinstallierten zusätzlichen Außenborder, der nicht zum Artikelumfang gehörte? Ist er etwa DAMIT im Sommer gefahren, weil der originale Motor nun mal defekt war ?

Geändert von Wolli45 (11.12.2013 um 06:07 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #47  
Alt 11.12.2013, 07:11
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.08.2002
Ort: bei Köln
Beiträge: 2.346
Boot: Glastron MX 175
2.662 Danke in 1.485 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ottomotor Beitrag anzeigen
Des weiteren hatten wir kürzlich Minustemperaturen - ist das Boot eingewintert - kann der Frostschaden nicht erst bei dir passiert sein.
Wo hatten wir in Deutschland in den letzten 44 Tagen derartige Minustemperaturen, das ein Block reißen kann?

Bei den wenigen Grad unter null, und dann auch nur nachts, kann es einen Block nicht so schnell zerreißen.

Gruß

Volker
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #48  
Alt 11.12.2013, 07:22
rcastor rcastor ist offline
Captain
 
Registriert seit: 30.08.2004
Ort: Mittelrhein
Beiträge: 454
Boot: Forbina 40
723 Danke in 206 Beiträgen
Standard

Wer hat gesagt dass de Block gerissen ist?
Und kalt genug dafür war es an einigen Orten.

Gruß
Rolf
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #49  
Alt 11.12.2013, 07:24
HansH HansH ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.02.2010
Ort: Lüneburger Heide
Beiträge: 1.821
Boot: Jeanneau Merry Fisher 580
1.750 Danke in 840 Beiträgen
Standard

Hallo,
ich glaube schon, das die EBaybeschreibung ausreichend und zutreffen war. Der erzielte Preis zeigt doch sehr deutlich, dass der absolut überwiegende Teil der potentiellen Käufer genau begriffen hat, worauf sie bieten.
Ich würde mich auf den ganzen Quatsch nicht einlassen. Selbst ein Vergleich käme teuer. Verkaufe das Teil wieder mit einer zulässigen und sicheren Beschreibung. 900 Euro ist der Rest allemal wert, wenn der Rumpf einigermaßen steht.
Gruß
HansH
Mit Zitat antworten top
  #50  
Alt 11.12.2013, 08:38
G Leiter G Leiter ist offline
Captain
 
Registriert seit: 01.10.2013
Ort: Am Rhein
Beiträge: 407
Boot: Motorboot
567 Danke in 288 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Betrug:$ 283 StgB
Juristisch als Straftat muss nachgewiesen werden, das Dir ein erheblicher
finazieller Schaden entstanden ist ( ab 1( 3 ) Monatsgehälter je nach Standort, oder Existensgefährdent lauten da Urteile ) sonnst lehnt erfahrungsgemäß die Staatsanwaltschaften die Anzeige wegen Geringfügigkeit ab.
Wenn schon, dann richtig:
§283 StGB = Konkursverschleppung
Betrug = §263 StGB

Ob und warum die Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit abwinkt will ich nicht beurteilen.
Es ändert aber nichts am Straftatbestand an sich. Mann kann ja auch selber (mittels Anwalt) Strafantrag stellen.
Das Problem dürfte eher die Beweisführung sein. Das was häufig landläufig mit Betrug bezeichnet wird ist es nicht ganz im Sinne des Gesetz.
Wenn Deine Aussage zutreffen würde, könnte ich immer schön für 20 Euro oder so tanken ohne zu bezahlen und es wäre keine Tankbetrug mehr ?
Oder anders gefragt, einen armen Rentner um 100Euro betrügen = Straftat, einen Multi-Millionär um 10.000Euro betrügen = keine Straftat wegen Geringfügigkeit ?
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 133Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 133



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:32 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.