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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Viele Grüße Thomas |
#27
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Möchte den Vor-Vorbesitzer aber nicht mit rein ziehen wenn nicht nötig....ich habe ihm nicht gesagt das ich gegen den Vorbesitzer vorgehen möchte....
Thomas Warum soll ich den Vorbesitzer nicht einfach mal anrufen? |
#28
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Du ziehst Ihm ja auch nicht mit rein so lange Er bei der Wahrheit bleibt!
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![]() Gruß Danny
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#29
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Das einzige was ich noch verstehen könnte, wäre der Wunsch nach Wandlung des Vertrages...
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so long, der Thomas... ![]() ![]()
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#30
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Jemand der so einen Schaden wissentlich verbirgt ist eiskalt. Wenn du ihm erzählst, dass der Vor-Vorbesitzer gesagt hat.... wird er ggf. versuchen diesen unter Druck zu setzen. Und du fragst ihn dann anschließend, ob er dir eine EV unterschreibt. Meinst du das macht er dann noch?
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Viele Grüße Thomas |
#31
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Es gibt aber auch viele die nur auf solche Angebote aus sind ... Erst Schrott kaufen und dann Neuware haben wollen ... Was erwartet ihr von so einem Boot für 900€ ... Auch wenn für viele 900€ viel Geld sind ... Dann Schau ich mir vorher die Ware was ich haben will an und überprüfe alles
![]() Der Verkauf erfolgt unter Ausschluß jeglicher Garantie/Gewährleistung und Rücknahme. Hatte eine Besichtigung und Probefahrt stattgefunden ??mit Sicherheit nicht ![]() So nun zerreißt mich ... Bin raus ![]()
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Gruß Michael
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#32
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Sorry, aber etwas als defekt kaufen und sich anschließend wundern, dass es defekt ist finde ich dämlich.
Es ist nicht jeder Bootsmechniker. Vielleicht hat der Verkäufer gedacht, dass der Motor wegen dem Bowdenzug nicht startet. Des weiteren hatten wir kürzlich Minustemperaturen - ist das Boot eingewintert - kann der Frostschaden nicht erst bei dir passiert sein. Beim Autokuf könnte man ja noch "wie gesehen" und arglistige Täuschung reden - aber hier steht ja explizit defekt bzw. als Ersatzteil in der Rubrik. Auf dem Foto ist ja der Außenborder abgebildet - er wird in HR mit dem gefahren sein.
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Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!"
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#33
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Also ich persönlich glaube auch nicht das Du da ne Chance haben wirst, weil ja ausdrücklich als Defekt und Bastlerobjekt angeboten!!
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![]() Gruß Danny |
#34
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"Audi-Paule"
Was ist denn überhaupt Dein Wunsch? Was möchtest Du mit dem Anruf erreichen? Rückgabe gegen Erstattung Kaufpreis? Kaufpreisminderung? Reparaturkosten am Motor erstattet bekommen? Neuen Motor bekommen? Um was für einen Frostschaden handelt es sich denn überhaupt? Sickert irgendwo ein bisschen Rostwasser aus einem kleinen Riss, oder ist der Motor fest? Gruß Rolf |
#35
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Mit dem Wort Bastlerobjekt und Defekt ist der Verkäufer aus allem raus sein.
Ich hab das ganze auch schon einmal durch, allerdings als Verkäufer!
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Nicht nur kleine Kinder speist man mit Märchen ab... |
#36
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![]() Zitat:
Hier geht es weder um Garantie noch Gewährleistung noch um Rücknahme. Es geht um eine Beschaffenheitsvereinbarung nach dem BGB. Mittlerweile gibt es auch eine Urteile zu ebay-Bootskäufen, z. B. http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...66&pos=0&anz=1 Leitsätze: 1. Für eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nicht erforderlich, dass bestimmte Beschaffenheitsanforderungen ausdrücklich festgelegt werden. Eine entsprechende Vereinbarung kann sich vielmehr auch (konkludent) aus den Umständen des Vertragsschlusses, wie etwa dem Kontext der dabei geführten Gespräche oder den bei dieser Gelegenheit abgegebenen Beschreibungen ergeben (BGH, Urteil vom 17.03.2010 - VIII ZR 253/08). Die für eine Beschaffenheitsvereinbarung erforderliche Willensübereinstimmung kann auch konkludent in der Weise erzielt werden, dass der Käufer dem Verkäufer bestimmte Anforderungen an den Kaufgegenstand zur Kenntnis bringt und dieser zustimmt (BGH, Urteil vom 20.05.2009 - VIII ZR 191/07 unter Hinweis auf BT-Drucks. 14/6040, S. 213). In Fällen, in denen der Verkäufer bei Vertragsschluss die Eigenschaften der verkauften Sache in einer bestimmten Weise beschreibt und der Käufer vor diesem Hintergrund seine Kaufentscheidung trifft, werden die Erklärungen des Verkäufers ohne Weiteres zum Inhalt des Vertrages und damit zum Inhalt einer Beschaffenheitsvereinbarung. 2. Ein, in einer Angebotsbeschreibung enthaltene und zwischen den Parteien vereinbarte, Gewährleistungsausschluss (hier: im Rahmen einer privaten eBay-Internetauktion mit der Formulierung "Da es sich um ein gebrauchtes Boot handelt, verkaufe ich es ohne jegliche Gewährleistung …") bezieht sich nicht auch auf eine (hier: konkludente) Beschaffenheitsvereinbarung (BGH, Urteil vom 29.11.2006 - VIII ZR 92/06, Rn. 31). " Und diese Beschaffenheitsvereinbarung "Der Motor läuft und der Z-Antrieb funktioniert.Das Boot wird als Bastlerobjekt verkauft, da der Schaltzug (Bowdenzug) von der Schaltbox zum Motor gebrochen ist." hat nun mal nichts mit einem Frostschaden zu tun ![]()
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Viele Grüße Thomas
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#37
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Falsch, wenn die Beschreibung eine gewisse Beschaffenheit zusagt muss diese auch vorhanden sein!
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Viele Grüße Thomas
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#38
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Moin,
also wenn es sich wirklich um dieses Boot handelt, dann vielleicht das nächste mal vorm Kauf etwas mehr nachdenken. und zum Motor, der läuft - auch nach nem Frostschaden kann der Motor noch laufen, nur eben nicht "richtig", aber das hat der Verkäufer auch nicht zugesichert. und Z-Antrieb, warum sollte der nicht auch jetzt noch funktionieren? nur eben vielleicht nicht mit diesem Motor ..... hat der Verkäufer aber so auch nicht zugesichert. Das vor Gericht zu bringen ist schon mutig, und dann gibt's immer noch nicht automatisch Geld zurück vom Verkäufer. Diese "Jammerei" kann ich jetzt nicht nachvollziehen - wo hier doch sonst so über die Klagewut vieler Käufer geschimpft wird.
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#39
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Wir wissen doch garnicht ob der Motor noch läuft oder nicht. Mir sind Frostschaden-Motoren bekannt die noch ewig weiter betrieben wurden. Ich selbst habe eine Frostschaden noch 2 Jahre gefahren.
Außerdem wissen wir nich wann dieser Frostschaden entstanden ist. Vielleicht erst in den letzten Tagen? Ich habe den Eindruck dass mancher, nachdem er merkt dass er sich mehr Arbeit als Spass gekauft hat lieber wandeln möchte. Bei solch einem Schätzchen lässt sich im Zweifel immer was finden um diesen Wunsch zu befördern. Rolf |
#40
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Gruß Michael |
#41
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mich wundert das es überhaupt einen Motor in einem Boot für 900 ocken gibt
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LG. Hans
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#42
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Ich habe ebenfalls schon einen Bootsmotor über Jahre mit einem Frostschaden gefahren!-kommt immer auf den Schaden und den Bereich an! Ein Frostschaden kann auch der herausgedrückte Frostproppen sein!-wieder reinschlagen und weiterfahren!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() |
#43
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Aber die Fakten sprechen eine deutliche Sprache. Auszug aus Ebay Regeln: Der Artikel muss genau beschreiben werden. Hier wurde wissentlich ein Frostschaden verschwiegen. Der Verkäufer einsehen, hier ein Fehler begangen zu haben, wissentlich etwas verschwiegen zu haben. Raus wäre er gewesen mit dem Zusatz: Motor konnte nicht getestet und nicht auf Schäden geprüft werden. Das hielt vor Gericht stand. Aber auch für den Käufer sieht es schlecht aus. " Mercruiser 4,0l 165 PS Baujahr 1976" Der Motor ist eine Fehlkonstucktion in punkto Frost. Habe persönlich 4 Motoren gesehen, die unterhalb des Krümmers gerissen sind. Kenne ein Autourteil, in dem ein Motorschaden bei einem Auto Bj 1979 als Anspruch abgeleht wurde, mit dem Hinweis auf das Alter 32 Jahre, ein altes Auto muss nicht Mängelfrei sein, man müsse mt Mängeln rechnen. Was tun ist sinnvoll? Nächste Frühjahr ( anfang März ) das Boot ohne Trailer reinsetzten ins Bay. Einzeln weiter verkaufen . Bin sicher, das Geld gibt es in der Ebay Mülltonne wieder, trotz Frostschaden. Kenne Boote, die defekt durch 4 Hände gingen und erst dann aufgebaut worden sind. Und sich um eine anderes Boot umsehen. Ob ein Tausch gegen ein anderen gebrauchten Motor sinnvoll ist, muss ein Liebhaber entscheiden. Wirtschaftlich ist es keinesfalls sinvoll. Vergiss den Anwalt oder Gericht. Betrug:$ 283 StgB Juristisch als Straftat muss nachgewiesen werden, das Dir ein erheblicher finazieller Schaden entstanden ist ( ab 1( 3 ) Monatsgehälter je nach Standort, oder Existensgefährdent lauten da Urteile ) sonnst lehnt erfahrungsgemäß die Staatsanwaltschaften die Anzeige wegen Geringfügigkeit ab. Ging mir so gegen die deutsche Bahn. Bei Ebay negativ bewerten , wobei ich nicht weis, ob es nach 44 Tagen noch geht. So ist das mit der Juristerrei. Kein Urteil, mit dem irgend Jemand zufrieden sein kann. Grüße Frank Geändert von corvette-gold (11.12.2013 um 00:22 Uhr)
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#44
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Ganz ehrlich ... ich habe echt kein Verständnis für die, die auch noch Salz in die Wunde streuen müssen.
Sind wir hier Sportsfreunde und Kollegen oder Klugscheißer ![]() Überlegt euch mal was aus diesem Forum werden würde wenn sich keiner mehr traut ein Thema zu verfassen weil alles kaputt gelabert wird ![]() Klar hätte man vor Kauf einiges optimaler machen können aber nun ist es halt so und auch wenn man sich das Boot vorher angeschaut hätte wären Zeit und Spritgeld weg. Für mich würde es auch nicht um die 900€ gehen sondern um das Wort "Ehrlichkeit". Wenn du das Boot fahren möchtest mach es dir fertig oder verkaufe es "mit Frostschaden" dort wo du es gekauft hast aber investiere bitte kein Geld in einen Rechtsstreit !!!
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Sportliche Grüße von Marco ![]() Wenn du Benzin im Blut hast schaust du nicht auf die Tankanzeige ![]()
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#45
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Ganz ärlich das Boot sieht doch garnicht ma so schlecht aus für 900 tacken
Klatsch da einfach für 2000 öcken ein guten gebrauchten Motor rein Hör auf zu mäckern und genieße 2014 das Wasser |
#46
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Aus der Artikelbeschreibung.....
Zitat:
Theoretisch kann der Vorbesitzer den Motorschaden des Vorvorbesizers repariert haben und das Boot auch im Urlaub betrieben haben. Einen Reparaturnachweis muss der Verkäufer m.M.n. nicht zwingend bereithalten. Wieder theoretisch könnte erneut ein Motorschaden -jetzt durch Frost- nachträglich enstanden sein. Ist es denn wirklich ein Frostschaden? Der Vorvorbesitzer solle mal den exakten Motorschaden beschreiben. Erst dann kann man die Chancen auf Wandlung neu bewerten und weitersehen. Wozu brauchts eigentlich den vollinstallierten zusätzlichen Außenborder, der nicht zum Artikelumfang gehörte? Ist er etwa DAMIT im Sommer gefahren, weil der originale Motor nun mal defekt war ? Geändert von Wolli45 (11.12.2013 um 06:07 Uhr) |
#47
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Bei den wenigen Grad unter null, und dann auch nur nachts, kann es einen Block nicht so schnell zerreißen. Gruß Volker
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#49
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Hallo,
ich glaube schon, das die EBaybeschreibung ausreichend und zutreffen war. Der erzielte Preis zeigt doch sehr deutlich, dass der absolut überwiegende Teil der potentiellen Käufer genau begriffen hat, worauf sie bieten. Ich würde mich auf den ganzen Quatsch nicht einlassen. Selbst ein Vergleich käme teuer. Verkaufe das Teil wieder mit einer zulässigen und sicheren Beschreibung. 900 Euro ist der Rest allemal wert, wenn der Rumpf einigermaßen steht. Gruß HansH |
#50
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§283 StGB = Konkursverschleppung Betrug = §263 StGB Ob und warum die Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit abwinkt will ich nicht beurteilen. Es ändert aber nichts am Straftatbestand an sich. Mann kann ja auch selber (mittels Anwalt) Strafantrag stellen. Das Problem dürfte eher die Beweisführung sein. Das was häufig landläufig mit Betrug bezeichnet wird ist es nicht ganz im Sinne des Gesetz. Wenn Deine Aussage zutreffen würde, könnte ich immer schön für 20 Euro oder so tanken ohne zu bezahlen und es wäre keine Tankbetrug mehr ? Oder anders gefragt, einen armen Rentner um 100Euro betrügen = Straftat, einen Multi-Millionär um 10.000Euro betrügen = keine Straftat wegen Geringfügigkeit ? |
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