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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 20.12.2013, 09:25
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
jupp und ich sehe diese als nicht verletzt.

...
Na gut, dann gehen wir davon aus, dass entweder

a) es sich um Zausels eigene Wohnung handelt und der nicht bloß Vermieter ist, oder
b) er die Wohnung mit Einwilligung des Mieters betreten hat, die Bilder mit Einwilligung des Mieters gemacht hat und die Bilder mit Einwilligung des Mieters ins Netz gestellt hat, oder zB
c) er als Vermieter die Wohnung so vom Mieter zurückbekommen hat oder es die Wohnung von einem verblichenen Angehörigen ist usw.
Oder so was ähnliches.

Eines davon wird sicherliche einigermaßen zutreffen, denn ansonsten wär das ja geradezu ein Klassiker nach §123 StGB und eine Reihe anderer Angelegenheiten, manche weit davon entfernt, Antragsdelikte zu sein.

Deswegen bin ich ja ganz sicher, dass Guido vollständig in Übereinstimmung mit dem/n Bewohner/n dieser Wohnung handelt, sonst wäre das Eis seeehr dünn, wenn da Bilder aus dem Inneren einer Wohnung in einem öffentlichen Forum auftauchen.

Und wäre es nicht so oder so ähnlich, dann wäre ich ebenso sicher, dass die Bilder und der Trööt gaaanz schnell in einer Versenkung verschwinden ...
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #27  
Alt 20.12.2013, 09:25
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Flybridge Flybridge ist offline
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Da ist jemand nicht oder schlecht erzogen worden, oder steckt derzeit in einer momentanen Lebenskrise. Das ist alles. Nicht mehr, nicht weniger.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #28  
Alt 20.12.2013, 09:26
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
jupp und ich sehe diese als nicht verletzt.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Eventuell werden hier Rechte anderer Verletzt.

Artikel 13

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.


Hier seh ich die Bekämpfung der Seuchengefahr als gegeben.

bin aber kein Jurist nur meine eigene Meinung.
Natürlich kann man das Bilder machen einer Fremden Wohnung als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und als Hausfriedensbruch sehen aber das haben wir nicht zu entscheiden. da müsste der Mieter aktiv werden.
Bitte ! keine Grundsatzdiskussion zum Grundgesetz vor allem wenn man davon nichts versteht.

Die Grundrechte (im GG) sind in erster Linie als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zu verstehen.

Wenn man sich unbedingt über die Rechtmäßigkeit des Handeln von MV-Zausel unterhalten möchte, zitiert bitte BGB und SGB.
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  #29  
Alt 20.12.2013, 09:33
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Was da immer von Hobby-Juristen alles hineininterpretiert wird ist wirklich höchst amüsant. Da sind ein paar Bilder von einer unordentlichen Wohnung zu sehen und schon wird das Thema auf irgendwelche Verletzungen von Gesetzen gedreht - herrlich!!!
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Servus felix
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  #30  
Alt 20.12.2013, 09:34
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Sieht doch normal aus .

Na ja, wenn es Sommer ist, und es dann immer noch so aussieht, kriechen die Maden schneller aussem Müllsack wie man gucken kann.
Ich würde meinem Mieter mal fragen ob er noch ganz knusper ist.


Gruß
Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht .
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  #31  
Alt 20.12.2013, 09:40
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Da ist jemand nicht oder schlecht erzogen worden, oder steckt derzeit in einer momentanen Lebenskrise. Das ist alles. Nicht mehr, nicht weniger.
Ich denke, das drückt es schon gut aus.

Da wird wohl jemand von seiner Frau verlassen worden sein und Aufräumen
war zuvor nicht seine Aufgabe, sondern z.B. das Geld rein bringen. Da kann
man schon mal ne Zeit lang neben der Spur fahren.
__________________
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Akki

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  #32  
Alt 20.12.2013, 09:43
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...sehe ich auch so.
Wenn von Interesse würde ich allerdings bei der Sache Motoröl/Friteuse nochmal nachschauen.
__________________

Niemals mit den Händen in den Taschen
auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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  #33  
Alt 20.12.2013, 09:50
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Ich denke, das drückt es schon gut aus.

Da wird wohl jemand von seiner Frau verlassen worden sein und Aufräumen
war zuvor nicht seine Aufgabe, sondern z.B. das Geld rein bringen. Da kann
man schon mal ne Zeit lang neben der Spur fahren.
Ist das bei Dir Akki??
__________________
Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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  #34  
Alt 20.12.2013, 09:51
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Zitat:
Zitat von GoldWing Beitrag anzeigen
Ist das bei Dir Akki??
Ja klar, ich hab mich eben hier umgesehen und hab das dann schnell geschrieben...
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Akki

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  #35  
Alt 20.12.2013, 09:53
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SKANDAL !

Wo käme wir denn hin wenn jeder in seiner Wohnung machen würde was ihm gefällt !?
So kann eine Nachbarschaftüberwachung ja nicht funktionieren
__________________
Grüße Richard
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  #36  
Alt 20.12.2013, 09:54
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Zitat:
Zitat von G Leiter Beitrag anzeigen
Bitte ! keine Grundsatzdiskussion zum Grundgesetz vor allem wenn man davon nichts versteht.
Warum? Eine Diskussion ist doch ein guter Weg, Wissen zu erlangen.

Zitat:
Die Grundrechte (im GG) sind in erster Linie als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zu verstehen.
Wenn es eine erste Linie gibt, muss es ja mindestens noch eine weitere geben...

Zitat:
Wenn man sich unbedingt über die Rechtmäßigkeit des Handeln von MV-Zausel unterhalten möchte, zitiert bitte BGB und SGB.
Warum? Begriffe wie Persönlichkeitsrecht und Privatsspähre (in der Rechtsprechung) basieren auf dem Grundgesetz. Warum soll das GG in der Diskussion keine Bedeutung finden? Kannst Du mir das bitte verständlich machen?

Gruß Michael
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  #37  
Alt 20.12.2013, 10:05
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Warum? Eine Diskussion ist doch ein guter Weg, Wissen zu erlangen.

Wenn es eine erste Linie gibt, muss es ja mindestens noch eine weitere geben... Richtig: Objektive Wertordnung. Nähers

Warum? Begriffe wie Persönlichkeitsrecht und Privatsspähre (in der Rechtsprechung) basieren auf dem Grundgesetz. Warum soll das GG in der Diskussion keine Bedeutung finden? Kannst Du mir das bitte verständlich machen?

Gruß Michael
Es ist Lobenswert wenn Du Wissen erlangen möchtest, warum startest Du nicht einen Thread zu dem Thema ?
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  #38  
Alt 20.12.2013, 10:05
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Ich hab das Grundgesetz ja nicht ins Spiel gebracht und wir wissen nicht ob der TO nicht das Einverständniss gehabt hat die bilder zu machen.
von daher keine Weiter diskusion von mir zur Rechtmässigkeit der Bilder oder des betretens der wohnung.
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Gruß Volker
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  #39  
Alt 20.12.2013, 10:08
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Akki Akki ist gerade online
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
von daher keine Weiter diskusion von mir zur Rechtmässigkeit der Bilder
Guter Ansatz, denn dann müsstest du über 90% der Bilder in einem Forum löschen.
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Akki

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  #40  
Alt 20.12.2013, 10:12
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Guter Ansatz, denn dann müsstest du über 90% der Bilder in einem Forum löschen.
Meinst du Bilder von mir ? oder generell ??
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  #41  
Alt 20.12.2013, 10:18
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Moin,

nach 40 Jahren Kundendienst sehe ich das, etwas grenzwertig, als Normalität an. Egal ob jung oder alt, man sieht es oft.

Wie häufig man mir, entschuldigend, gesagt hat, es sei grad nicht aufgeräumt, weiß ich schon gar nicht mehr, doch man sieht genau, wie alt der Dreck oder die Unordnung ist.

Einige Wohnungen habe ich allerdings, mit einer Notlüge, nicht betreten, da musste dann ein Freiwilliger her.

Aber auch, auf den ersten Blick, 1A Wohnungen oder Häuser haben manchmal nicht viel von wirklicher Ordnung. Wenn ich zwei Tage gebastelt habe, sieht es in der Garage ähnlich aus, natürlich Putzlappen und Werkzeug statt Klamotten und Töpfen,....da muss ich dann erst mal wieder klar Schiff machen.

Willy
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  #42  
Alt 20.12.2013, 10:19
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AKL44 AKL44 ist offline
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Oh Mann.....hier wird ja schon wieder scharf geschossen.....

Ich bin selbstständiger, vom Amtsgericht bestellter Betreuer und sehe sowas öfter.
In meinem Klientenstamm befinden sich 16 sogenannte Messis, teilweise zusätzlich mit erheblichen Alkoholproblematiken.

Ich habe bisher meistens erheblich schlimmere Wohnungen gesehen.
Das, was auf den Bildern zu sehen ist, ist eher noch harmlos.
Klar, ist unordentlich und unaufgeräumt, aber nichts, was z.B. einen Richter zu irgendwas bewegen würde.
Ich zitiere einen Richter des Betreuungsgerichts: Jeder Mensch hat das Recht auf Verwahrlosung
Erst wenn es gesundheitlich problematisch wird, also Müll in Massen gestapelt wird, so dass es zu gesundheitsschädlichem Ungezieferbefall kommt, kann etwas unternommen werden.
Dann kann man sich mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen, die dann einen Ortstermin machen.
Bei dem Zustand auf den Bildern werden die allerdings noch nichts unternehmen.

Was man als Vermieter tun kann:

Kündigen dürfte schwierig werden. Im Zweifel räumt der Mieter auf und Du kannst nichts mehr machen. Geht sowas vor Gericht, verlierst Du vermutlich.
Erst wenn die Mietsache in Mitleidenschaft gezogen wird, durch z.B. Speckkäfer, die sich durch den Putz fressen, kannst Du kündigen, ohne ein Risiko einzugehen. Räumt der Mieter dann allerdings die Wohnung nicht, hast Du monatelangen Mietausfall und trägst möglicherweise noch die Räumungskosten.
Die trägst Du z.B. auch, wenn der Mieter alles so lässt und einfach abhaut. Hat dieser kein Geld ( Hartz IV o.ä ) kannst Du Dir nen Titel besorgen - Geld wirst Du aber vermutlich nie sehen ( Stichwort Vermieterrisiko )

Du kannst - wenn das irgendwie für Dich nach einem krankhaften Zustand aussieht - die Betreuungsbehörde der Stadt einschalten und aufgrund von Verwahrlosungstendenzen eine Betreuung anregen.
Das setzt einen Vorgang in Marsch um den Du Dich nicht kümmern musst
Das prüft dann die Behörde, die dann im Zweifel das Amtsgericht bittet, eine Betreuung einzurichten.
Ein Betreuer würde dann vermutlich ein BeWo ( Betreutes Wohnen ) installieren, die sich regelmäßig um den Klienten kümmern würden ( auch mit Hilfe bei den häuslichen Angelegenheiten )


Fazit:

Messiwohnungen sehen i.d.R. anders aus. Ich wünsche Dir aber trotzdem viel Erfolg. Reden ist hier oft erheblich sinnvoller als Abmahnungen etc. die oft nur einen Trotzeffekt auslösen

Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung


Gruß

Andi
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Zucker ist gut gegen Zähne

Geändert von AKL44 (20.12.2013 um 10:21 Uhr) Grund: .
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  #43  
Alt 20.12.2013, 10:26
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klastey klastey ist offline
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Hi,
in über 38 Jahren Feuerwehr und Rettungsdienst habe ich viel mehr gesehen und erlebt als auf den Bildern zu sehen ist.
Hier ist jemand einfach nicht gewohnt sein Umfeld sauber zu halten.

Betreff der Grundsatzdiskusion über Zumüllung kann ich nur den Psycho-Sozialen Dienst Zitieren: Jeder Mensch hat das Recht sich zu zumüllen.

Erst wenn eine echte Gefahr von der Wohnung ausgeht (dazu gehört noch nicht mal Gestank) kann man behördlich etwas unternehmen.

Als Kumpel würd ich ihm ein wenig Hilfe anbieten, nicht nur beim Aufräumen.

Als Vermieter würd ich versuchen ihm etwas Einsicht über sein Handeln zu vermitteln.
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #44  
Alt 20.12.2013, 10:29
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aunt t aunt t ist offline
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Moin zusammen
Messi ist ne Krankheit. Das vorliegende Störungsbild muss nach DSM 4
(Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) bzw nac h DSM 5 (neu seit Sommer,hier dann selbständige Erkrankung) diagnostieziert werden. Nach DSM 4 gehört Mess noch in den Abschnitt 11.3..
Allerdings ist Messi nicht am verwahrlosen lassen der Wohnung zu erkennen, noch ist eine "Sammelwut" für sich genommen Messi.
Dazu gehört eine Sumationsdiagnose, bei der bestimmte Items über einen längeren Zeitraum, ohne akute Krisen (zb Tod eines Angehörigen) .
Es müssen zb von den im DSM beschrieben Items vier von Teil a und 2 von spalte 2 vorliegen, damit man von Messi sprechen kann. Ne vermüllte wohnung reicht nicht.
Nach DSM fünf allerdings ist alles und jeder mental auffällig.
Hans
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  #45  
Alt 20.12.2013, 10:37
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MV-Zausel MV-Zausel ist offline
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Morgen an Alle!

Ich möchte mich erstmal für die rege Teilnahme hier bedanken!

Um allen Vermutungen vorzubeugen:
Die Bilder sind "sauber" - sie bewegen sich nicht außerhalb des legalen Rahmens.
Vielleicht hätte ich es im Eröffnungspost gleich schreiben sollen, dass sie niemand über die Rechtmäßigkeit sorgen machen muss....

Es geht wirklich nur um eure Einschätzung, was ihr auf den Bildern sehen könnt.

Und eure Reaktionen zeigen ja sehr schön, wie unterschiedlich dieses Thema von jedem registriert wird.

Gruß
Guido
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  #46  
Alt 20.12.2013, 10:39
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von G Leiter Beitrag anzeigen
Es ist Lobenswert wenn Du Wissen erlangen möchtest, warum startest Du nicht einen Thread zu dem Thema ?
Ich finde das auch lobenswert; obwohl ich garnicht explizit von mir geschrieben hatte.
Warum kannst Du denn nicht in diesem Thread auf meine Frage antworten bzw. meiner Bitte an Dich nachkommen? Es wäre doch irgendwie unsinnig, einen Thread zu eröffnen, der eine Frage an ein (einzelnen) BF-User zum Inhalt hat. Dieser Thread hat doch seine Schuldigkeit bezüglich der Eingangsfrage getan. Alternativ kannst Du mir auch per PN antworten. Wie auch immer, ich freue mich auf Deine Antwort.

Gruß Michael
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  #47  
Alt 20.12.2013, 10:39
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Superpapa Superpapa ist offline
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Zitat:
Zitat von G Leiter Beitrag anzeigen
...Die Grundrechte (im GG) sind in erster Linie als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zu verstehen...
Es gibt aber schon einige positive Schutzpflichten(deutsch: Bringepflicht) des Staates, stellenweise mit Ewigkeitsgarantie.
Es handelt sich um das höchste deutsche Rechtsgut, in das mit nachgelagerten Gesetzen nur mit Zitat des entsprechenden Grundrechts eingegriffen werden darf.(Art. 17)
Interessiert u.a. leider nicht das SGB2, da wird nix zitiert ud trotzdem munter eingegriffen.... Den Gesetzgeber haben wir alle gewählt!
Deshalb gibt es sicherheitshalber keine Grundrechtsgerichtsbarkeit, was dieses Papier recht wertlos macht.
just my 2 Ct.
Gruß
Michael
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  #48  
Alt 20.12.2013, 11:04
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Den Gesetzgeber haben wir alle gewählt!
l
Das ist nicht wahr.

sea u in denmark
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  #49  
Alt 20.12.2013, 11:05
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Ich finde das auch lobenswert; obwohl ich garnicht explizit von mir geschrieben hatte.
Warum kannst Du denn nicht in diesem Thread auf meine Frage antworten bzw. meiner Bitte an Dich nachkommen? Es wäre doch irgendwie unsinnig, einen Thread zu eröffnen, der eine Frage an ein (einzelnen) BF-User zum Inhalt hat. Dieser Thread hat doch seine Schuldigkeit bezüglich der Eingangsfrage getan. Alternativ kannst Du mir auch per PN antworten. Wie auch immer, ich freue mich auf Deine Antwort.

Gruß Michael
Ich hatte doch geschrieben das ich eine Diskussion zum Thema Grundgesetz hier für deplaziert halte und eben darum gebeten diese nicht zu führen. Also werde ich díe auch nicht selbst führen und mich dazu nicht weiter äussern.
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  #50  
Alt 20.12.2013, 11:36
Visara Visara ist offline
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Zitat von G Leiter Beitrag anzeigen
Ich hatte doch geschrieben das ich eine Diskussion zum Thema Grundgesetz hier für deplaziert halte und eben darum gebeten diese nicht zu führen. Also werde ich díe auch nicht selbst führen und mich dazu nicht weiter äussern.
Du wolltest also mit Posting #28 anderen BF-Usern lediglich mitteilen, dass sie nicht über das GG diskutieren sollen. Den Grund dafür magst Du aber nicht liefern, weil Du Dich in dem Fall selber über das GG äußern müsstest.
Ja, doch: mit viel gutem Willen, lässt sich da eine gewisse Logik erkennen.

Gruß Michael
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