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  #26  
Alt 24.03.2014, 18:06
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Niederrheiner Niederrheiner ist offline
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Den Tanker den Du meinst und auf den Fotos hast ist die Greenstream.
Sie fährt auf Gas !!!! Ein Prototyp, wie man so schön sagt.

Name: Greenstream
registriert in: Rotterdam
Nationalität:
Europa-Nr.: 02335315
MMSI-Nr.: 244790043
Rufzeichen: PA3810
kommt in der fahrt fur Interstream Barging

Länge: 110,00 m
Breite: 11,45 m
Tiefgang max.: 3,46 m
Tonnage: 2870 T

Maschinenleistung: 4x 300 kW
Maschine: 4x Scania Gasgeneratoren
Antrieb: 2x Veth Z-drives, VZ-550, 500 kW

Fahrt auf LNG Gas
Baujahr: 2013
erbaut in
Bauwerft: Peters werft Kampen
__________________
"Rot im Sinne dieser Verordnung ist nicht grün, sondern gelb oder blau"

www.zalu.de
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  #27  
Alt 24.03.2014, 18:32
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Den Rheinatlas haben wir doch, siehe Foto .

Nur selbst in der neueren Ausgabe eines Mitschülers von 2013,
mußte nicht wenig verbessert werden .

Wie soll das jemand aus der Ferne hinkriegen ?


Wenn schon die Stange auf dem Rhein so hoch gehalten wird,
möchte ich auch erwarten können,
das in ELWIS eine immer aktuell gepflegte Datenbank ( Karte ) bereit gehalten wird .

Für lernende, prüfende u. Reise planende gleichermaßen zugänglich .


-------------------------------

GREENSTREAM genau .

Nun gibt man sich tatsächlich wieder Mühe,
gute Rümpfe zu bauen .

Tatsache ist jedenfalls,
dass kein anderes Schiff ähnlicher Größe sowenig Welle verursachte .
Auch weniger beladene nicht !


Grüße : TOMMI ( mit i )
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  #28  
Alt 24.03.2014, 18:47
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Zitat:
Zitat von LO-Technik Beitrag anzeigen
Wenn schon die Stange auf dem Rhein so hoch gehalten wird,
möchte ich auch erwarten können,
das in ELWIS eine immer aktuell gepflegte Datenbank ( Karte ) bereit gehalten wird .
Nimmst du diese hier:

https://www.elwis.de/Service/Inland-...WSV/index.html

Für Garmin aufbereit:
http://www.waterways.cz/
__________________
Gruss
Robert
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  #29  
Alt 24.03.2014, 19:16
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Hallo Robert,

die PDF's kann ich alle sehen, nur sind es leider weitere Listen .

Die entpackten Daten kann ich nicht öffnen .

Kannst Du mich bitte aufklären, wie das läuft .

Und was haben die Tschechen mit dem Rhein zu tun ?


TOMMI
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  #30  
Alt 24.03.2014, 19:38
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Diese Dateien runterladen:


https://www.elwis.de/Service/Inland-...index.php.html


Dieses Programm runterladen:
http://opencpn.de/

Da die Dateien einbinden, et voila, offizielle Wasserstrassenkarten.

Unter www.waterways.cz findest du diese Karten umgewandelt ins garminformat.
Die laufen direkt auf dem Plotter oder in Homeport.
__________________
Gruss
Robert
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  #31  
Alt 24.03.2014, 19:49
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Sieht dann so aus in Homeport
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	waterways_cr.jpg
Hits:	366
Größe:	67,5 KB
ID:	524274  
__________________
Gruss
Robert
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  #32  
Alt 08.05.2014, 09:26
atlas atlas ist offline
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Standard

Moin Moin, am 5.5.2014 haben wieder 3 Kandidaten ihr Rheinsportschiffer in Duisburg
für die Strecke Koblenz - Köln bestanden.
Herzlichen Glückwunsch!!!
Rolf aus Duisburg Ruhrort
Allzeit "Gute Fahrt"
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  #33  
Alt 10.12.2014, 12:07
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Boot: Fritz Behrens
277 Danke in 125 Beiträgen
Standard Prüfung bestanden

Am 9.12.2014 haben 4 Sportler das Rheinsportschifferpatent
Strecke Koblenz - Köln im ersten Anlauf bestanden.
Nächster Abschnitt Köln - offenes Meer
Herzlichen Glückwunsch
Rolf Karmineke
Duisburg Ruhrort
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  #34  
Alt 21.04.2015, 17:45
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Standard Rolf Karmineke verstorben .

Hallo geschätzte BF-ler .


Zu meinem Bedauern erfuhr ich erst soeben,
dass Rolf Karmineke, ich glaube wohl, am 07.03.2015 verstarb .

Das er ca. 1 Jahr Krankheit incl. OP hinter sich hatte, wusste ich,
denn wir mailten u.a. öfters zusammen .
Der Kontakt schlief aber ein, auch daran gelegen,
dass ich weniger Zeit hatte . Bin wirklich bestürzt .

Somit haben wir ein sehr kompetentes BF-Mitglied verloren .

Ich werde Rolf’s fachliche Beiträge vermissen .

Mein tiefes Beileid seiner Familie, Freunden u. Umfeld der ganzen
ATLAS Ausbildungsstätte !


Diese wird von seiner Tochter Ricarda Dreger weiter geführt .



TOMMI
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  #35  
Alt 07.02.2016, 14:19
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Hallo geschätzte BF-ler .

Zwei Tage hatte ich dieses Jahr Zeit um mich auf der BOOT-Düsseldorf auch bootigem zu widmen .

U.a. auch wieder am Stand von WSP, WSA, BSH, Bund, Bundestag, Verbänden .

In einem nicht kurzem Gespräch eines höher gestellten WSA Beamten erfuhr ich das :

1. Aktuell eine EU-Kommission daran arbeitet,
die Sportbootgrenze binnen von weniger als 15 m auf weniger als 20 m zu erhöhen .
D.h. es soll der Grenze Kleinfahrzeug angepasst werden .

2. Die Streckenkundepflichten sollen ebenfalls aufgehoben, zumindest geändert werden .
Definitiv beim Sportpatent, Berufler sollen ebenfalls Änderungen erfahren .

Beim Sportpatent trifft es genau mein Sagen .
Eine kleine Strecke zum Lernen u. Erfahren ist klasse finde ich .
Der Rest wie vor jedem Fahrantritt, - kundig machen - .


Primär steht diese Kommission im Auftrag die EU-Gleichheit herzustellen .
Z.B. die NL , Rhein ohne Streckenpflicht, .......... .




Das ist ja mal was !

Bin sehr gespannt was da kommt u. vor allem wie lange es dauert .

Ich bleibe hier am Ball .


Grüße : TOMMI
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  #36  
Alt 15.05.2016, 11:27
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Hallo
habt zufällig jemand die Einteilung der Streckenabschnitte für das Rheinpatent zur hand?
Aus den Angaben hier im Thread werde ich nicht ganz schlau, auch wundert mich die großen Längenunterschiede z.b. Mainz -Bingen zu Duisburg - NL

MFG S
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  #37  
Alt 15.05.2016, 12:17
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Hallo Stefan,

grundsätzlich bestimmt jeder selbst,
in welchen Streckenabschnitt man geprüft werden möchte .
Folglich muß diese mit einem Boot mindestens 15 m Länge
vorher entsprechend oft bergauf u. -ab gefahren worden sein .

Ich bin damals der Empfehlung meiner Ausbilder gefolgt
zu Beginn eine kleine Strecke zu wählen,
da schon genug Theoriestoff zu lernen ist .

So habe ich nun Rhein Mainmündung bis Bingen bescheinigt .

Für mich würde sich vielleicht später Bingen-Koblenz und
dann Koblenz-Duisburg anbieten .

Ich warte hiermit aber noch,
denn augenblicklich kommt gesetzliche Bewegung in die
Streckenkundepflicht für Sportfahrzeuge hinein .


Fazit :

Im Prinzip kannst Du das Sportpatent machen incl.
aller streckenkundepflichtigen Abschnitte,
was aber einfach zu viel Lehrstoff ist .
Auch für junge, leere Köpfe mit Sicherheit zu streßig .



Grüße : TOMMI
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  #38  
Alt 15.05.2016, 12:33
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Das ist mir alles soweit klar!
Ich wollte jetzt gerne Wissen, welches sind diese Streckenabschnitte, also von x bis y von y bis z, oder kann man das frei wählen und es werden dann die Rhein km ins Patent geschrieben?

MFG S
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  #39  
Alt 15.05.2016, 12:55
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Sagte ich doch schon,
Du selber entscheidest Dich für eine beliebige Pflichtstrecke .
In dieser wirst Du dann geprüft .

In der Patentkarte steht auch dann diese eingetragen,
was es dann zum Patent auch aus macht .


Grüße : TOMMI
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  #40  
Alt 21.09.2016, 22:50
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Ich hab' da jetzt gerade mal ein wenig gelesen ... Verstehe ich richtig, dass das Sportpatent E ab dem 50. Geburtstag alle fünf Jahre und ab dem 65. jährlich erneuert werden muss?
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  #41  
Alt 22.09.2016, 21:47
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Hallo zusammen .


Hallo ohne Namen zum Ansprechen ( Hehehe ) ,

wäre nett diesen mal mitzuteilen .

Also das z.B. Sportpatent hat man für immer .

Nur die amtsärztlichen Untersuchungen müssen gemacht werden .

Wird eine Frist verpasst, verliert man nicht gleich die Patentkarte,

darf aber dann nicht mehr fahren .

Ist die versäumte Untersuchung positiv absolviert,

kann man wieder das Schiff führen .


Ist quasi der Nachweis gesundheitlicher Tauglichkeit .



Grüße : TOMMI
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  #42  
Alt 22.09.2016, 23:22
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Call me hehehe (beim Aussprechen der einzelnen Silben die Luft schnell ausstoßen). Sag ich doch, muss erneuert werden. Wie der LKW-FS. Habe ich also richtig verstanden.
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  #43  
Alt 22.09.2016, 23:44
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Nein !

Muß eben nicht erneuert werden .


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  #44  
Alt 22.09.2016, 23:45
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Das Gültigkeitsdatum wird einfach überklebt?
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  #45  
Alt 22.09.2016, 23:51
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Du meinst nur die Karte selbst,

das kann ich Dir leider nicht sagen .

Vielleicht führt man dann einfach die aktuellste amtsärztliche Bescheinigung

mit .

Würde ich aber auch mal gerne morgen in Erfahrung bringen .


Hehehe,

wirst Du so auch auf dem Bootssteg angesprochen ?


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  #46  
Alt 23.09.2016, 06:08
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Hehehe,

wirst Du so auch auf dem Bootssteg angesprochen ?
Hihihi
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  #47  
Alt 23.09.2016, 09:06
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Ja, die Karte, eben wie beim LKW-FS. Solltest du meine Frage so verstanden haben, dass man jedesmal eine erneute Prüfung ablegen muss - tschuldigung, darauf, dass man das so verstehen könnte, wäre ich von alleine nicht gekommen. Liegt vielleicht daran, dass ich CE habe und das Prozedere kenne ...
Und nein, ich werde so nicht auf dem Bootssteg angesprochen. Ich werde nie auf dem Bootssteg angesprochen. Weil ich nie auf dem (welchem?) Bootssteg bin, möglicherweise?
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  #48  
Alt 23.09.2016, 09:09
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Ja, die Karte, eben wie beim LKW-FS. Solltest du meine Frage so verstanden haben, dass man jedesmal eine erneute Prüfung ablegen muss - tschuldigung, darauf, dass man das so verstehen könnte, wäre ich von alleine nicht gekommen. Liegt vielleicht daran, dass ich CE habe und das Prozedere kenne ...
Und nein, ich werde so nicht auf dem Bootssteg angesprochen. Ich werde nie auf dem Bootssteg angesprochen. Weil ich nie auf dem (welchem?) Bootssteg bin, möglicherweise?
mmmh bringt mich zum gedankeen wie du auf dein Boot kommst... oder hast du auch kein Boot ?
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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  #49  
Alt 23.09.2016, 09:17
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Och doch, Boote schon, nur keinen Steg. Sowas will ich nicht, da lungern immer so Leute rum, die einen dann anquatschen ...
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  #50  
Alt 23.09.2016, 14:10
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Wirklich, einfach albern !

Normalerweise antworte ich nur mit möglicher Anrede .

Gehört für mich zum höflichen Umgang, egal wo !


OK, zurück zum Thema :

Es gibt 2 praktizierte Wege, neue Karte oder mit Bescheinigung .


ELWIS hat alles : Rheinschiffpersonalverordnung




Inhalt: § 7.18 Nachweis der Tauglichkeit von Inhabern eines Rheinpatents ab dem Alter von 50 Jahren


1. Die ausstellende Behörde stellt dem Patentinhaber auf Vorlage des ärztlichen Zeugnisses und auf der Grundlage dieses Zeugnisses folgende Unterlagen aus:





a. eine neue Patentkarte bei Vollendung des 50. und des 65. Lebensjahres;

b. eine neue Patentkarte oder einen Bescheid zur Tauglichkeit nach Anlage B3 bei Vollendung des 55. und des 60. Lebensjahres;

c. einen Bescheid zur Tauglichkeit nach Anlage B3 für die Kontrollen, die nach Erreichen des 65. Lebensjahres durchgeführt werden.

Auf dem Bescheid zur Tauglichkeit nach Anlage B3 ist das Gültigkeitsdatum einzutragen, das das Gültigkeitsdatum auf der Patentkarte ersetzt.
  1. Der Bescheid zur Tauglichkeit nach Anlage B3, der unter Nummer 1 Buchstaben b und c vorgesehen ist, kann durch einen Vermerk der ausstellenden Behörde auf dem ärztlichen Zeugnis nach Anlage B2 ersetzt werden. Der Vermerk auf dem ärztlichen Zeugnis muss ein Gültigkeitsdatum tragen, das das Gültigkeitsdatum auf der Patentkarte ersetzt.
  2. Ergibt sich aus dem ärztlichen Zeugnis nur eine eingeschränkte Tauglichkeit, trägt die ausstellende Behörde auf der erneuerten Patentkarte, auf dem Bescheid zur Tauglichkeit oder auf dem ärztlichen Zeugnis nach Anlage B2 die ergänzenden Auflagen bezüglich der Gültigkeit des Patents ein.
  3. Wird eine neue Patentkarte nicht erteilt, ist das Rheinpatent nur gültig, wenn der Patentinhaber im Besitz eines Bescheids zur Tauglichkeit nach Anlage B3 oder eines von der zuständigen Behörde beglaubigten ärztlichen Zeugnisses nach Anlage B2 ist.

Stand: 17. Dezember 2011 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)



Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)


Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht, Schiffszulassung, Patente > Patente > Berufsschifffahrt > RheinSchPersV > Teil III > Kapitel 7 > Abschnitt 3 > § 7.19



Inhalt: § 7.19 Nachweis der Tauglichkeit von Inhabern eines als gleichwertig anerkannten Schiffsführerzeugnisses ab dem Alter von 50 Jahren


1. Die zuständige Behörde, wie sie in § 7.17 Nummer 3 definiert wird, erteilt auf Vorlage des ärztlichen Zeugnisses und auf dessen Grundlage dem Inhaber eines von der ZKR als gleichwertig anerkannten Schiffsführerzeugnisses ab dem vollendeten 50. Lebensjahr einen Bescheid zur Tauglichkeit nach dem Muster der Anlage B3. Gelten nach der nationalen Regelung für die Erneuerung des Tauglichkeitsnachweises dieselben Bedingungen wie nach dieser Verordnung und ist die mit dem Antrag befasste Behörde die Ausstellungsbehörde des als gleichwertig anerkannten Schiffsführerzeugnisses, kann diese auch statt eines Bescheides zur Tauglichkeit nach dem Muster der Anlage B3 bei jeder Erneuerung des Tauglichkeitsnachweises ein neues Schiffsführerzeugnis ausstellen, auf dem dessen Gültigkeitsdatum vermerkt ist.
2. Ergibt sich aus dem ärztlichen Zeugnis nur eine eingeschränkte Tauglichkeit, trägt die zuständige Behörde auf dem Bescheid zur Tauglichkeit oder dem erneuerten Schiffsführerzeugnis die ergänzenden Auflagen bezüglich der Gültigkeit des als gleichwertig anerkannten Schiffsführerzeugnisses auf dem Rhein ein.
3. Wird ein neues Schiffsführerzeugnis nicht erteilt, ist das als gleichwertig anerkannte Schiffsführerzeugnis auf dem Rhein nach Vollendung des 50. Lebensjahres nur gültig, wenn der Inhaber im Besitz eines Bescheides zur Tauglichkeit nach Anlage B3 ist.



Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E

6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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