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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Hallo !
Man kann sich auch den passenden Trailer von einem Kumpel leihen...oder ein passendes Kennzeichen... @boatman Du hast ne PN Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen. |
#27
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Ich werd das schon wuppen außerdem ist meine Bekannte mit, die macht den Officern dann hübsche augen und dann geht das schon ^^
danke für eure Hilfe... |
#28
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Zitat:
Au Mann..... Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen. |
#29
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ach Leutz das klappt schon
danke nochmal *knutscha* |
#30
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..ich frag mich manchmal, was denkt sich jemand, der hier neu ins forum kommt und dann beiträge durchliest... und dann auf so einen wie hier stößt....
eigentlich gehört der wieder mal komplett ins flachwasser...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#31
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HU ist "Hauptuntersuchung" und wird landläufig als "TÜV" bezeichnet, was aber eigentlich nur eine der drei, vier Institutionen (neben DEKRA, GTÜ? Landratsamt?) ist, die die Hauptuntersuchung ausführen darf.
Ist ein Fahrzeug mehr als 18 Monate (bin ich mir ziemlich sicher, waren früher mal nur 12 Monate) _abgemeldet_, brauchst Du eine Vollabnahme (ist sehr ähnlich, nur teurer ), die NUR der TÜV machen darf. Du schreibst, der Anhänger hatte ein grünes Kennzeichen, also steuerfrei. Ist der dann tatsächlich abgemeldet, oder ist nur das Kennzeichen weg? Das sind durchaus unterschiedliche Sachverhalte. In letzterem Fall darfst Du nichtmal ein Kurzzeitkennzeichen verwenden, welches explizit nur für abgemeldete Fahrzeuge verwendet werden darf (auch wenn es ggfs. keine Sau überprüfen kann). In ersterem Fall kann jede Dekra (die meist viel kundenfreundlichere Öffnungszeiten hat) eine neue HU machen, egal, wie lange die letzte her ist (worst case machen die 2 HUs ...). Mit dem Pappschild ist so eine Sache. Auch wenn ich glaube, dass es nicht zulässig ist, begehst Du weder Steuerhinterziehung (da Sportanhänger = steuerfrei) noch fährst Du eigentlich unversichert (da durch Zugmaschine versichert). Kritisch ist die HU: mit einem Trailer mit massiv überzogener HU mit Pappschild auf der Autobahn erwischt zu werden, geht schief. Dann fahr mit Deinem Pappschild wenigstens zum erstbesten TÜV - selbst wenn Du eine Mängelkarte kriegst, hast Du eine Chance, mit maximal einem kleinen Bußgeld nach Hause zu kommen. Ansonsten kannst Du mit einer Anzeige rechnen und Deinen Trailer bei irgendeiner Autobahnmeisterei mit 'nem Tieflader abholen lassen. Wenn der Trailer von TÜV gleich stillgelegt wird, gehört er sowieso nicht auf die Bahn. Ich habe damals meinen Trailer aus einer Scheune mit dem noch vorhandenen grünen Kennzeichen, aber >24 Mon. HU überzogen aus der Scheune zur nächsten Dekra gezogen und nichtmal eine Mängelkarte gekriegt. Guckst Du hier: http://www.boote-forum.com/phpBB2/viewtopic.php?t=9873
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#32
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Zitat:
Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen. |
#33
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Zitat:
Sonst stehst Du da, wenn was passiert.... Und wenn einem was passiert, dann meistens in solchen Situationen.. |
#34
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Hallo zusammen,
was mich jetzt wieder verwirrt,ist folgendes www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm § 18 Abs. 6 m Don P |
#35
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was hindert ihn denn dran, den Hänger eben beim Tüv vorzuführen udn dann mit grüner Nummer zu fahren, wie das alle machen ....
verkehrstüchtig sollte er doch sowieso sein, oder willste auf nem ollen Gammeltrailer das schönen teure Boot riskieren... Irgendwie versteh ich solche Problematiken überhaupt nicht, wenn da am Tag für 150 € Sprit verfahren wird mit nem Boot und dann wegen nen paar Euro Tüvabnahmen geknausert wird....
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Gruß - Georg |
#36
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zumal ich mir vorstellen kann, das sich im Schadensfall selbst mit nem Kurzzeitkennzeichen und Versicherung genau diese Jungen aus der Verantwortung stehlen, wenn da am Anhänger auch nur das geringste nicht technisch einwandfrei ist......
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Gruß - Georg |
#37
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Zitat:
Deswegen ja mein Vorschlag: mit Pappschild zum TÜV (ist kritisch, ich weiß), ab mit Pappschild nach Hause (ist weder Steuerhinterziehung noch Fahren ohne Versicherung noch fahren ohne HU), zuhause dann grün zulassen.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#38
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Zitat:
m) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden. das steht dort... hmm ?! mfg Sven |
#39
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mal reingeworfen:
Wie ist es , wenn ich meinen Trailer 6 Monate Tüv überzogen habe?? Bekomme ich bei der nächsten Tüv-Prüfung nur 6 monate weniger und das war alles? Oder kommt da noch was anderes? fragt sich Andi
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www.Fletcher-Sportboote.de - die Seite für Fletcher-Freunde Propeller - Rechner - Propeller Speed calculator - download |
#40
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Zitat:
Zitat:
Die Regeln sind: HU nur bis 24 Monate nach ursprünglicher Fälligkeit, mindestens jedoch 1 Monat. Mein Trailer war 30 Monate drüber, also gabs 1x 1 Monat und 1x 24 Monate (also 2x HU, 2x Gebühr, 2x Bestätigung, sogar 2x Plakette).
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#41
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Hi!
Versucht es mal da: http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/zpd/wsp/ und dann bei den Downloads "Bootstransporte allg." und "Bootstransporte Detail". Ist eigentlich gar nicht mal so schlecht. Pappschild ist auf jeden Fall Mist und nicht erlaubt, das steht schonmal fest. Kostet nur unnütz Geld wenn du damit erwischt wirst. Lieben Gruß! Chris |
#42
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nach meiner Auskunft darf man das, und nach dem Bericht auch.
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#43
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Zitat:
Willst du die User testen UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#44
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Uwe, weil ich dem Versicherungs Fritzen nicht so ganz traue...
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#45
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Zitat:
Hast du gelesen was Miki geschrieben hat gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#46
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ja Uwe da habe ich auch schon dran gedacht, das werde ich auch glaube ich machen, und unser nachbar ist " Dorfcherif " den werde ich morgen mal fragen.
mfg. Sven |
#47
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Nach welchem Bericht darf man das? In dem Link find ich nix von "Pappschildern". Vielleicht hab ich's ja auch überlesen, aber um was für einen Trailer geht es eigentlich (zGG meine ich)?
Lieben Gruß! Chris |
#48
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Hallo, also in dem Bericht von den einem User (komm grad nich auf sein namen) da steht drin das man trailer zum transport von Sportgeräten z.b PFerde Boote etc. brauch man niocht anmelden, sofern sie nur zur überfürung genutzt werden. Ansonsten langt das Papschild.
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#49
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Hallo !
Hab ichs überlesen? Was ist das für ein Trailer, hzGG, Einachser, Zweiachser? Vielleicht gibts ja eine andere Möglichkei das Boot zu überführen? Wie schwer ist das Boot/der Anhänger? Größerer anderer Hänger eventuell... Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen. |
#50
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Hallo,
Boot mir Trailer ca. 400kg einachser ungebremst... |
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