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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 27.04.2014, 15:51
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
7.873 Danke in 3.930 Beiträgen
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Er darf ohne Fs fahren.
__________________
Beste Grüße

John
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  #27  
Alt 27.04.2014, 15:58
Benutzerbild von Raenki
Raenki Raenki ist offline
Captain
 
Registriert seit: 26.05.2012
Ort: Land
Beiträge: 569
Boot: Corsiva595tender
881 Danke in 317 Beiträgen
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5. Führerscheinvorschriften und Funkzeugnisse Laut dem Ministerium für Schifffahrt und Verkehr aus Rom, gelten für Bootstouristen folgende Führerscheinvorschriften: Ausländische Bootsfahrer – auch Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union – müssen das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist. Für das Fahren von Booten über 40 PS muss der Bootsführer das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen vom Heimatland gültigen Sportbootführerschein besitzen. Bootsführer ab dem 16. Lebensjahr dürfen mit einem gültigen Sportbootführerschein Boote unter 40 PS nur in Begleitung eines Volljährigen, der auch einen Sportbootführerschein besitzt, fahren. Der Sportbootführerschein ist für das Führen von Wassersportfahrzeugen unter italienischer Flagge (z.B. Charterboote) verpflichtend, wenn die Motorleistung 30 kW (40,8 PS) übersteigt oder wenn, ohne die Motorleistung zu berücksichtigen, mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird.
Für unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland fahrende Boote folgendes: Küstengewässer und Binnengewässer Zum Führen von Booten mit Motoren über 11,03 kW (15 PS) ist der Sportbootführerschein-See bzw. Binnen erforderlich. Bis zum 1. April 1989 ausgestellte Motorbootführerscheine für Binnenfahrt A des Deutschen Motoryachtverbandes und Segelscheine A des Deutschen Seglerverbandes mit dem Zusatz "Segelboot mit Hilfsmotor" gelten weiter. Von deutschen Staatsangehörigen erworbene slowenische oder kroatische Sportbootführerscheine gelten in Italien nicht. Wichtig: Die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine werden in anderen Ländern, in denen eine Führerscheinpflicht besteht, anerkannt. Bitte beachten Sie, dass deutsche Versicherungen möglicherweise nur dann für berechtigte Schadenforderungen aufkommen, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz eines für das entsprechende Revier nach deutschen Vorschriften vorgeschriebenen Befähigungsnachweises ist. Im Zweifel sollte man sich eine schriftliche Deckungszusage geben lassen.
__________________
Grüße

Florian
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