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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Und wenn doch wird die "maus" hoffentlich net nur blond sein, sondern schonmal gesehen haben wo vorwärts und rückwärts geht oder wie man lenkt......... Ich bin auch oft allein unterwegs, wenn´s da passiert treibt der Kahn ganz alleine, dann war´s halt nich mein Tag gewesen
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#27
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Zitat:
Wenn Du bei dem Manöver ins Wasser fällst dürften Notfallregeln gelten so dass es tatsächlich keine Probleme geben sollte. Was aber wenn Du es nur verpasst rechtzeitg an Bord zu springen und stehst am Steg während die Bordmaus in einen anderen Kahn ballert. Kann die Versicherung die Leistung verweigern weil Deine Bordmaus das Boot nicht hätte führen dürfen ? |
#28
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Ich finde es gibt wahrscheinlicheres und schlimmeres.
Falsches Hobby?
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#29
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Ich habe eine kleine Bitte: Wenn sich hier Leute Gedanken über möglicherweise auftretende Risiken machen, dann finde ich das super und halte es nicht für angebracht, sich darüber irgendwie lustig zu machen.
Natürlich wird im Normalfall nichts dergleichen passieren. Aber es ist doch gut, wenn man zumindest die Risiken im Hinterkopf hat, und sich dann für Verfahren entscheidet, die möglichst wenig Risiko in sich bergen. Das vergrößert einfach den Sicherheitsspielraum, wenn es doch mal irgendwie brenzlig wird. Matthias
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#30
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Warum hat Deine Bootsmaus denn keinen Führerschein?
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#31
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Noch schlimmer : Ich bin einhand unterwegs und will im Hafen anlegen. Irgenwann kommt der Zeitpunkt wo ich die Festmacher auf dem Steg festdüddeln muß. Nicht immer sind bewerfbare Klampen vorhanden.
also muß ich als Schiffsfüher, das Boot mit laufendem Motor "alleine" im Wasser lassen. Oh, Oh, auf was für rechtliche Folgen muss ich mich da einstellen Da ich dies schon unter den wachsamen Augen der Waschpo an ihrem Steg gemacht habe ( da stand auch noch anlegen verboten dran) und von dort nur ein Kommentar zum sauberen Anlegemnöver erfolgte, bin ich allerdings guten Mutes, das ich das darf Hans |
#32
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Ein Anlegemanöver am Steg ist ja wohl nicht mit dem Einfahren in eine Box bei Seitenwind oder Strömung vergleichbar...
@Wolf: Bei dem Seglerbild steigt der aber auch über den Bug aus, die Leine verhindern ein Dichtholen am Fingersteg. @Pianist: Ich habe das gleiche Problem und hoffe immer auf Westwind Den Tip oben mit der Achterspring fand ich sehr gut. |
#33
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Zitat:
Und wie du sagst, irgendwann muss eine Verbindung zum Land hergestellt werden, bei jedem Schiff Und gestolpert ist auch schon mal jeder, bei größter Sorgfalt, und wo Wasser ist womöglich hineingefallen. Ich sehe kein Argument für irgendwen, auch nicht für die Versicherung. Das man sich etwaiger Risiken bewusst ist und sein Manöver schonmal mit Plan A und Plan B vorher überlegt hat ist ja wohl logisch.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#34
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Vielleicht überrede ich sie irgendwann mal dazu. Ich lasse sie ja schon aktiv bei allen Manövern mitwirken, und sie stellt sich wirklich gut an.
Matthias |
#35
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Hallo,
mach das wie Du denkst. Ich gehe meißt auch beim Ablegen oder Anlegen von Bord. Ich habe aber immer eine lange (Hilfs) Leine in der Hand. Falls es Probleme geben sollte, kann ich den Kutter schnell festtütteln. VG Bodo
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#36
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Wenn Ihr so mit dem Ab- und Anlegemnöver praktisch klar kommt, dann macht dass doch so.
Gesetzlich ist das m.E. unproblematisch, weil ... Zitat:
BinSchStrO § 1.02.4. Der Schiffsführer muss während der Fahrt an Bord sein, ... § 1.0. 24. "fahrend" oder "in Fahrt befindlich": ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, das, der oder die weder unmittelbar noch mittelbar ankert, unmittelbar noch mittelbar am Ufer festgemacht ist oder festgefahren ist; Solange das Fahrzeug (Boot) am Ufer (Steg) unmittelbar (Dockring - Leine - Mittelklampe) festgemacht ist darf die Bootsmaus am Gas spielen so viel sie will und der Schiffsführer kann sonstwo, also auch auf dem Steg, sein. Das Boot ist m.E. auch nach dem Lösen der letzten Leine, über den Skipper der es vom Steg aus festhält, noch mittelbar festgemacht. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#38
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Ich überlege mir gerade, mein Boot in irgendeiner Weise fernsteuerbar zu machen (rein theoretisch!) Dann könnte ich allein slippen, mein Boot allein vom Liegeplatz losmachen etc. Außerdem hätte ich dann auch auf meinem kleinen Verdränger mehrere Steuerstände.
Hat sowas schon mal einer gemacht? Das geht ja auch bei Kränen, Lokomotiven und natürlich im Modellbau. Es käme natürlich nur ein langsamer Geschwindigkeitsbereich in Frage.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#39
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Zitat:
Der sicherheitskritische Teil wird nicht die Funkübertragung, sondern die Einwirkung auf den Motor/die Lenkung sein.
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Beste Grüße John |
#40
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Zitat:
Beim dem genannten Beispiel agiert aber die Bordmaus (gibt zuviel Gas oder was weiss ich) und verursacht einen Schaden während der eigentliche Schiffsführer nicht an Bord ist. Ähnliches Beispiel: Darf die Bordmaus beim Slippen (NATO Rampe - kein Steg) an Bord sein, ggf. Motor starten während der eigentliche Schiffsführer das Boot zu Wasser läßt ? |
#41
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Zitat:
Das kann aber auch MIT Schiffsführer an Bord passieren, beispielsweise wenn der Skipper in der Kombüse kocht, auf Klo sitzt oder ein Nickerchen macht. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#42
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Zitat:
Bordmaus ohne FS gibt Vorsichtig Gas, der bestimmte Schiffsführer löst die Leinen steht auf dem Steg. Bordmaus gibt noch mehr Gas und fährt gegenüber in ein anderes Boot. Gegenüber dem anderen Boot besteht Schadenersatzpflicht. Ist das aber über eine Haftpflicht abgedeckt ? Über die Privathaftpflicht der Bordmaus normalerweise nicht. Die Bootshaftpflicht könnte die Leistung verweigern und argumentieren, die Bordmaus hätte das Boot nicht alleine fahren dürfen, ein geeigneter Schiffsführer war nicht an Bord. Deinen Verweis auf die BinSchStrO zufolge, hätte die Versicherung damit Recht. Liegt der Schiffsführer in der Koje und die (zum Fahren geeignete) Bordmaus verursacht einen Schaden ist das über eine Bootshaftpflicht grundsätzlich abgesichert. |
#43
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ich denke man sollte das Ganze betrachten und vor Allem, was es auch bedeutet. Dazu auch 10.2.4 Der Schiffsführer muss während der Fahrt an Bord sein, auf einem schwimmenden Gerät ferner auch während des Betriebes. Was bedeutet nun Betrieb? Motor an? Boot noch in der Aufgabe stehend? Ist das nun Betrieb? Oder gar ein ein- oder auslaufendes Boot? Nun ja, es ist nichts passiert und ich schrieb meinen Beitrag eher mit einen Augenzwinkern. Gell? LG Uli P.S. Habe gelesen und lerne dazu, frage ich mich nun allerdings, ob ich dieses ganze Verfahren auch bei Wind und Wellen, wie im Atlantik es zu erleben ist, anwenden kann. Probiere es aus und werde nach Pfingsten dann berichten. Herzlichst Uli |
#44
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Hier mein direkter Nachbar hatte auch solche Leinen gespannt: Ich überlegte mir schon das nachzumachen, da der einfach reingefahren ist und die Leinen in direkt richtig reingeführt haben. Wegen dem oft sehr starken Seitenwind an dem Platz tat ich mich da manchmal etwas schwer und ich mußte höllisch aufpassen und er fuhr einfach locker rein. Am Fingersteg könnte man die Leine auch etwas anders spannen, sollten sie dichtholen verhindern. In dem Hafen sind diese Führungsleinen häufig zu sehen. Der Hafen ist recht eng, der Wind üblicherweise recht stark und es sind nur Elektromotoren erlaubt. Viele fahren auch unter Segel in die Box. |
#45
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Salve Lutz, aber das stimmt echt nicht. Der Schiffsführer darf seine Aufsichtspflicht nicht verletzen, wenn jemand das Boot lenkt, der keinen amtliche Ausbildung hat. Koje, WC oder Kombüse???? und eigentlich ein unerfahrerner Bootsführer???? Hinweis nur zur Info: Ein Schiffsführer haftet nach BGB §§ 823 ff. Dies gilt auch dann, wenn er das Schiff nicht unmittelbar selbst gesteuert hat, sondern ein Steuermann unter seiner ( des Schiffsführers ) Führung. Die Haftung des Schiffseigners (Hinweis, dass wollen wir jetzt aber nicht auch noch beleuchten) ergibt sich aus BinSchG §§ 3 ff. Wobei bedacht werden muss, dass je nach Sachlage und Grund die BinSchG mit den Anwendungen des BGB in Einklang gebracht werden müssen. Und wie es eine Versicherung bei einer entsprechenden Schadeshöhe sieht, darüber brauchen wir uns echt nicht unterhalten, denn hier hat bestimmt fast jeder seine Erfahrungen. LG Uli P.S. Ich will nicht Recht haben deshalb sei mir nicht böse! |
#46
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Der Schiffsführer haftet, aber der am Steuer war legal unterwegs. Ich hafte ja auch als Scheininhaber für mich selbst und bin legal unterwegs. |
#47
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Also das erste (und vielleicht einzige) was ich jedem an Bord als erstes sage ist:
Egal was ist, halt die Pfoten und sonstige Körperteile zwischen den Booten oder sonstwas raus. Lieber kratzt halt ein bissle GFK auf bei so Hafenkino-Aktionen, vielleicht reissts auch mal nen David oder ne Badeplattform ab.. Dann kommt ja nicht die WaschPo und gleich der Staatsanwalt und die Anwälte der Versicherung hinterher, sowas geht ja auch nicht automatisch vor´s Seegericht oder sonstwas. Wer Verursacher ist ist klar, beide Seiten gehen ein Bier trinken und rufen den Versicherungsmakler des Verursachers an, der schreibt ne Schadensmeldung (die passt) und alles ist gut. Meistens ist das Boot des Geschädigten nach der Reparatur ja besser als vorher Ihr sucht das Phantom der Oper
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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Man kann sich das Leben echt schwer machen. Allerdings habe ich auch ein bißchen Mitleid mit den Motoryachten weil die hohen Aufbauten ganz schön windempfindlich sind.
Meine Universallösung sind die Springklampen in der Mitte, diese Leinen werden bei mir an den Dalben belegt und zuerst und zuletzt bedient; Beim rückwärts Ausfahren aus der Box kuppele ich auf vorwärts ein und werfe alle anderen Leinen los, dann geht es je nach Wind auf neutral oder zurück und ich werfe die Springleinen los während ich langsam rückwärts an den Dalben vorbeilaufe. Vorwärts in die Box geht so ähnlich, langsam einfahren und bei der Vorbeifahrt an den Dalben die Leinen dort auf den Mittelklampen festmachen, der Motor wird voraus eingekuppelt und das Boot hält sich zwischen den Leinen gerade vor dem Steg bis ich alle anderen Leinen fest habe, kein Problem. Auch in der Schleuse oder am Fingersteg mache ich immer zuerst die mittlere Leine fest und dann gehe ich je nachdem ob das Bug mit Bug oder Heck wegdriftet erst nach vorne oder hinten. Mit dieser Methode bin ich seit vielen Jahren auch alleine problemlos unterwegs. |
#49
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Die Lektüre dieses Tröts hat mal wieder meinen Feierabend bereichert und mir gezeigt, daß ich doch ein sehr nachlässiger Mensch bin.
Viele Jahre gehe ich ohne quälende Rechtsfragen, ohne Gesetzbuch und noch schlimmer ohne Rettungsweste beim Ablegen auf den Steg und löse bei laufender Maschine meine Leinen. Unbeeindruckt von Haftungsfragen, nur immer besorgt daß auch bei Wind und Strömung alles glatt läuft. Probleme mit dem Festmachen habe ich immer schon vor Ort in dem Club wo ich liege/lag mit den erfahrenen Kollegen besprochen und auf die unterschiedlichen Situationen stets gute Lösungen gefunden. Was hier im Tröt fehlt ist die Diskussion über das Anlegen der Rettungsweste beim An- und Ablegen wenn nicht der Schiffsführer sondern Tiere (Bordmaus) das Manöver fahren. (Tier Bordmaus war ein Witz und keineswegs eine Herabsetzung der Dame die hier so betitelt wurde). Gruß Gerd
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#50
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Matthias |
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