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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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![]() Zitat:
Und wie händeln Einhandsegler das?
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Gruß Christoph
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#27
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![]() wenn der Vater ohne Führerschein das führerscheinpflichtige Motorboot bewegt, dann muss jemand der einen Führerschein hat immer dabei sein und eingreifen können. Dieser ist für jede Handlung des Rudergängers verantwortlich. Wenn dieser Schlafend in der Kajüte liegt geht dies nunmalhl nicht. Wird dies bei einer Kontrolle so angetroffen ist der Fahrer Rudergänger wegen fahrens ohne Befähigungsnachweis dran. Ein Einhandsegler ist ja nicht unbedingt Führerscheinpflichtig und daher ein schlechter vergleich hierzu. (hier wurde ja festgestellt, das Schalfen im Sinne von nicht aufmerksam gemeint war.).
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#28
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![]() Zitat:
und da kommt der TE sicher besser mit weg, als wenn die Geschwindigkeit halbwegs exakt Laserpistole o.ä. gemessen worden wäre. Im Zweifelsfall kann man auch noch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
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Liebe Grüße Mattze |
#29
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![]() Zitat:
Im Umkehrschluss kann demnach während der Fahrt auch kein anderer dazu bestimmt werden. Ich finde aber nirgends in der SeeSchStrO, dass das Ruder mit einem "Patentinhaber" besetzt sein muss, wenn der verantwortliche Fahrzeugführer nicht unmittrelbar und sofort eingreifen kann. Im §4 (1) der SeeSchStrO steht lediglich: Der Fahrzeugführer und jeder sonst für die Sicherheit Verantwortliche haben die Vorschriften dieser Verordnung über das Verhalten im Verkehr und über die Ausrüstung der Fahrzeuge mit Einrichtungen für das Führen und Zeigen der Sichtzeichen und das Geben von Schallsignalen zu befolgen. Ist ein nicht-SBF See-Inhaber Rudergänger, ist er während dieser Zeit der für die Sicherheit Verantwortliche der die entsprechenden Vorschriften beachten muss und daher auch kennen sollte. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#30
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Liebe Grüße Mattze |
#31
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Gestern kam nach langer Pause das Schreiben von der WSV Kiel. Man wirft mir ca. 6km/h zuviel vor und belässt es bei einem Verwarnungsgeld von 25€. Damit kann ich gut leben. Nochmals danke für die zahlreichen antworten.
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#32
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Hi,
ist dann ja doch so gekommen wie erwartet! Manchmal ist es eben das Beste, einfach mal abzuwarten was da kommt.... ![]() .
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![]() Gruß Berni ![]()
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#33
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Und?
Sind schon mehr als 2 Monate vorbei... Schon Post bekommen?
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Bavaria 37sport 2008 Volvo Penta 5.7 GXi-J DPS-A |
#34
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#35
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Schläft Du auch
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe. |
#36
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Sorry ... voll übersehen.
Ziehe mich zurück. ![]()
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Bavaria 37sport 2008 Volvo Penta 5.7 GXi-J DPS-A |
#37
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Ja das ist auf See oft problematisch, bei wochenlangen Törns werden Einhandsegler und auch Kapitäne oft müde.
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gregor ![]() |
#38
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![]() Zitat:
![]() das ist erstensschon seit 4 Monaten geklärt (der TO meinte das er geschlafen hat im Sinne von nicht aufgepasst) und zweitens ging es darum, dass jemand ohne Führerschein mit überhöhter Geschwindigkeit an einem Führerscheinpflichtigen Boot war.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#39
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Jap, akzeptieren und unter Lehrgeld ablegen. Fertisch.
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Grüßle Uwe ( aus dem wilden Süden ) |
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