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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Er hat ja nun mal die Vorgabe 150 PS max. und die Versicherung lehnt das versichern eines leistungsstärkeren Motors ab. Würde er jetzt trotzdem den 225er montieren und da passiert ein Unfall is er am A.....! Da die Versicherung aber abgelehnt hat, hat er, wenn ich das richtig mitbekommen habe, das Vorhaben eh schon begraben.
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Gruß Sascha |
#27
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Anstelle dann aber den schwächeren Motor zu wählen würde ich erst mal eine stärkere Versicherung wählen.
Wenn ich denn den stärkeren Motor möchte und ich würde ihn möchten schon wegen der einen Sache.
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Gruß Christoph
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#28
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Zitat:
du bastelst dir jetzt aber deinen eigenen Sachverhalt! Ich habe mich an die Vorgaben des TE gehalten - und er hat ja auch schon eine entsprechende Antwort von seiner Versicherung bekommen! Zu deinen Ausführungen möchte ich auch einen ganz pauschalen Kommentar abgeben: Wer in unserem Land bescheissen (oder wie du schreibst "lügen") will, der wird immer einen Weg finden! Das hängt eben sehr von dem Rechtsempfinden jedes Einzelnen ab. Ich für meine Person würde an der Stelle des TE den größeren Motor nicht anhängen. Interessant wird es ohnehin erst dann, wenn etwas passiert - und da haben schon viele geglaubt, "dass merkt schon keiner" und viele von denen haben dann dumm aus der Wäsche geguckt...... Ach ja, und rechtliche Konsequenzen heißt nicht, dass es dabei ausschließlich um strafrechtliche Konsequenzen (oder sonstige staatliche Sanktionen) geht - darunter fällt u.a. auch das Haftungsrecht.... .
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Gruß Berni |
#29
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Zitat:
Das ist kein gebastelter Sachverhalt, sonder allgemein gültiges Vorgehen. Der dazugehörige Informationsgehalt ist auch überschaubar. Was Du persönlich machen würdest, steht auf einem Blatt, was "allgemeiner Stand der Dinge" ist ein anderer.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#30
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Zitat:
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Gruß Berni |
#31
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Zitat:
Fragst Du nach einem Umbau ohne technische Abnahme bei deiner Versicherung nach, ob sie dir statt 100, 500PS im Auto versichern -lachen die sich schlapp. So ähnlich verhält sich das auch bei Booten: Bloß das alte nicht beim aaSV vorgestellt werden müssen und neue schon. Das ist kein Betrug.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#32
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Zitat:
Das kann aber zum Problem werden, wenn es zu einem Schaden kommt und es um Fragen der Haftung geht!!!!! Deshalb habe ich ja auch darauf hingewiesen, dass unter "rechtliche Aspekte" auch haftungsrechtliche Aspekte fallen..... Mir ist es wirklich relativ egal, wer an seinem Boot was auch immer um und einbaut! Der TE hatte aber ausdrücklich nach rechtlichen Konsequenzen gefragt - und die kann es nun mal geben, wenn es zu einem Schaden kommt und die Versicherung nicht über die genauen Umstände informiert wurde! Der TE hat es ja vorbildlich seiner Versicherung erläutert und diese lehnt es ab, sein Boot mit einem 225 PS Motor zu versichern! Wenn er eine Versicherung findet, die es unter genau diesen Voraussetzungen versichert, ist ja alles gut... .
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Gruß Berni
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#33
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#34
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Das trifft auch auf mein Boot zu.
Also das Märchen für Besserwisser: MEIN Boot ist Bj. 81 und es gibt keine CE. Auf dem Typenschild steht ne Nr und das Modell, mehr nicht. Hersteller empfiehlt Max. 70 PS auf der Homepage. Ob das bei dem kleinen Panzerle wirklich das höchste der Gefühle ist mag ich bezweifeln, was "damals" war muss nicht zwingend Zeitgemäs sein. Fakt ist, dieses Boot fährt hier vielfach mit 80-100PS, sogar 4T Motoren die nochmal um die Hälfte schwerer sind und natürlich etwas mehr Power haben. Versicherung sagt: 90-100PS ist noch im Rahmen, kann so übernommen und versichert werden, kostet bisschen mehr! Boot mit CE sollte vom Hersteller bescheinigt werden.?. Alte Schüsseln ohne CE scheinbar nicht zwingend, solange nicht übertrieben.. heisst bei mir 150PS+ was mehr als Doppelt wäre.
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Gruß an alle, Mitch |
#35
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Ich finde diese Art von Diskussionen immer unendlich blöd. Der Threadersteller hat sich vorbildlich verhalten: Er hat seine Wissenslücke vorbildlich gefüllt, seine Schlüsse daraus gezogen und gut.
So richtig suboptimal ist das Geeier um Höchstmotrisierung an irgendwelchen Komplexverdrängungsböötchen. Mir kommt dabei immer die Frage auf, wie die PS Suchtis wohl reagieren, wenn ihre Frau oder Tochter von einem solchen Sch...teil zum Krüppel gefahren wird und dann kein Geld da ist, um das Leben in irgendeiner Weise ertragbar weiterzuführen. Tut mir leid - aber das mußte mal raus!
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Grüße HansH ......full throttle ahead! |
#36
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Das kann man ohnehin nicht, sonst hätten ja die Doofen einen Riesenvorteil...
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gregor
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#37
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Ja, durch CE wurde es von Empfehlung zu "zul. max. Motorisierung".
Und wie sieht es denn aus, wenn man das ganze Historische mit einbezieht. Vor CE hat nie jemand über das max. zul. Motorgewicht gesprochen. Da gab es auch keine Empfehlungen zu... Wenn ich mir das mal im Schlauchisektor anschaue, dann dürften die früher empfohlenen Leistungen (damals ausschl. 2-Takter) heute gar nicht mehr an den Spiegel, da diese Leistung mit einem heutigen Viertakter für etliche Mehr-Kilos sorgt, die (selbst bei baugleichem Boot) heute nicht mehr dran dürfen... Da darf man wieder schön diskutieren, aber rauskommen wird dabei nichts. Und wenn ich nun einen Sachbearbeiter bei einer Versicherung frage, dann wird er das "erhöhte Risiko" ebenso ablehnen.
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gregor |
#38
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Also vom Themenstarter angefragtes ist für mich klar, ==> NEIN.
Aber es ist doch mehr ein komplexes Thema, denn wenn ich z.Bsp, meinen Innenborder mittels Konsole oder Bracket umbaue, wie verhält sich das dann? Für mich ist das eine absolute Grauzone. Annahme, Boot gekauft als Innenborder mit ca 300 PS ( nehmen wir eine gerade Zahl ) Dann erfolgt der Umbau wie angedeutet auf Konsole oder Bracket mit 2 x 300 PS Aussenborder. Ich melde meiner Versicherung das Boot an mit der Angabe: 600 PS und der neuen Länge ( wegen der Konsole ) Und dann ..............????????!!!!!!!!!
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Grüßle Uwe ( aus dem wilden Süden ) |
#39
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Sagt die Versicherung ja oder nein, weil sie meint, der Rumpf hält das aus oder nicht aus.
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Beste Grüße John
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#40
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Versicherungen sind auch nicht doof, ich nehme mal an das die da den ein oder anderen haben der sich mit sowas auskennt. Im übrigen musste ich um das Boot so zu versichern wie´s jetzt versichert ist der Versicherungen Bilder schicken.
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Gruß Sascha |
#41
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Auch bei CE-Booten wäre doch interessant, ab wann es als "Eigenbau/Eigenmarke" durchgeht.
Die Beispiele aus dem Fahrzeugbau gibt es wirklich, ohne an den Haaren herbeizuziehen. Bsp. Trailer: Ich selber habe nen super Alu-Ami-Trailer hier zugelassen. Natürlich mit hiesiger Bremse und Weihnachtsbaumbeleuchtung etc. Dann aber wurde das originale Typenschild entfernt und mit einem neuen (Schlag zahlen etc.) ersetzt. Mit eigener Markenbezeichnung, mit neuen (erhöhten) Lasten etc. Dann vorgeführt. Alles völlig legal, völlig sinnvoll. Null Problema. Ohne CE-Abnahme! Gibt es bei einem Boot keine Einzelabnahmen? Müsste bei einer Änderung das koplette CE-Programm durchgestellt werden? Viele Boote werden gerade ausserhalb der EU X-fach mit 20 bis 50% höherer PS-Zahl gefahren. Mit Null Problemo aus technischer Sicht. Aber im EU-Land eben nicht legal möglich. Gibts sowas wie im oben Beispiel mit Hängerumbau nichts vergleichbares? Ich musste ja auch keine neue CE für den Hänger machen etc. |
#42
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Hallo,
ich finde die Diskussion ganz lustig. Das eine Versicherung im Schadensfall versucht aus der Nummer rauszukommen ist jetzt nix neues. Aber ernsthaft. Faktisch ist es schifffahrtspolizeilicher Sicht völlig schnuppe welchen Motor ich an ein Kleinfahrzeug schraube. Es besteht in Deutschland keine Vorführ- oder Attestpflicht für diese Fahrzeuge. Deshalb erhalten sie auch nur ein Dokument zur Zuteilung des Kennzeichens. Dies ist nicht gleichbedeutend mit einer Erlaubnis zur Fahrt. Die zuteilende Behörde prüft höchstens eine Konformitäterklärung für ein Gesamtfahrzeug, wenn sie so vorliegt oder auch die Konformitätserklärungen einzeln für Fahrzeug und Motor und Bauteile getrennt. Ansonsten würde auch bei jeder anderen technischen Veränderung die in irgendeiner Form nicht von Herstellern in der Gesamtzusammenstellung erfasst worden sind, die Verkehrszulassung erlöschen. Dem ist bisher nicht so. Da viele Vorgaben zum Betrieb aus der EG-Richtlinien derzeit nicht im deutschen Schifffahrtsrecht umgesetzt sind, gibt es meines Wissens hier auch keine Grundlage für Sanktionen. Solange also der Motor nicht offensichtlich gerade abbricht, kann ich so ein Fahrzeug weder stilllegen noch den Betrieb ahnden. Bis dann Dominic
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#43
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Zitat:
ein Schwachkopf kann mit 30kn in einer Gruppe Schwimmer genau so viel Schaden anrichten wie mit 50kn und dabei ist es egal wie groß das Boot ist und oder mit wie viel PS es ursprünglich hergestellt wurde. Ich bin doch kein potentieller Verstümmeler nur weil ich 225% der von der Werft geplanten Leistung in meiner Hulk habe. Es hat auch niemand behauptet das irgendjemand ohne Versicherungsschutz fahren soll. Unfälle Können immer passieren, egal wie viel PS ein Boot hat. Diesen Sommer habe ich mit 45kn auf der Elbe aufgestoppt weil ein Schwimmer bei Wedel das Fahrwasser kreuzte um auf die Insel zu kommen. Den hätte im Zweifel sogar ein Segler oder ein Verdränger zum Krüppel fahren können. Der wollte nicht mal ins Boot kommen um zurück gebracht zu werden. Und der muss irgendwann ja auch wieder zurück schwimmen!!! Ich habe ihm dann geraten mal nen Arzt zu konsultieren und war kurz davor die Polizei zu rufen.
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Gruß Christoph |
#44
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Servus
Bei einem meiner alten Boote gab es den Hersteller nicht mehr, nachdem ich einen grösseren Motor eintragen wollte hat die Behörde ein Gutachten über den Spiegel verlangt( Kostenpunkt ca 350 teuro) Anschliessend wurde der stärkere Motor problemlos eingetragen........ (Österreich,Wien,Donau) Mfg Markus
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Navigare Veritas Est
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#45
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Zitat:
Diese Pflicht gibt es in DE nicht.
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Beste Grüße John |
#46
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Das ist richtig, wolte aber nur einen legalen Weg aufzeigen für den TE , wenn ein Sachverständiger den Spiegel (eventuell nach Verstärkung) für ausreichend erachtet mit Gutachten und Berechnung sollte einer legalen Anmeldung und Versicherung nichts im Wege stehen, auch wenn das Boot ursprünglich für weniger Ps zugelassen war.
Mfg Markus
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Navigare Veritas Est Geändert von Markus.Gaugl (12.11.2014 um 17:51 Uhr) |
#47
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Hallo,
in Deutschland braucht er nur zum WSA gehen, den bereits bestehenden Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen, Personalausweis und 10€ vorlegen. Vermutlich wird noch nicht einmal für den neuen Motor selbst eine Konformitätserklärung verlangt. Damit ist den nationalen Vorschriften genüge getan. Solange sich der Motor real nicht als völlig ungeeignet für den Betrieb mit dem übrigen Fahrzeug herausstellt ist er als Eigner/Schiffsführer nicht zu belangen. Da bisher nicht die Vorschriften zur Zulassung und Betrieb aus der EG-Richtlinie in den deutschen Rechtsvorschriften umgesetzt sind, ist der Betrieb erstmal legal. Nochmal, die Zuteilung über das amtliche Kennzeichen für Kleinfahrzeuge seitens des WSA o.a. trifft derzeit keine Aussage über deren Eignung zur Teilnahme am Verkehr. Es ist also keine Zulassung im eigentlichen Sinne. Deswegen ist es ja auch zeitlich nicht befristet. Bis dann Dominic |
#48
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gelöscht, WC.
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Beste Grüße John |
#49
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Zitat:
Wenn ich so durch die Bootshäfen in Deutschland bummel, fällt mir so gut wie kein Boot auf, das nach meiner Erfahrung übermotorisiert ist. Dazu sind wir einfach zu geizig, nein zu vorsichtig und das ist doch gut so. Wenn ich mit einer Badewanne und 100 PS auf dem Rhein aufkreuze, dann ist mit Sicherheit in kurzer Zeit die Waschpo da und untersagt mir den Gebrauch wg. allgemeiner Verkehrsgefährdung. Richtig so, es gibt auch noch Leute, die Einzelfallentscheidungen treffen können. Wenn ich mein Boot Haftpflicht-versichern will (absolut empfehlenswert, aber nicht gesetzlich Pflicht), lese ich mir die Versicherungsbedingungen genau durch und weiß dann, was ich zu tun habe. Ein wenig sind wir für unser Leben auch selbst verantwortlich.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#50
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Zitat:
... aber der TE fragt nach rechtliche Konsequenzen! Es ist doch unbestritten, das die freiwillige Bootshaftpflichtprämie leistungsabhängig ist. Also: umso mehr PS, desto höher die Prämie. Verschweige ich einen dicken Motor, bleibt die Versicherung freier Leistung oder zeigt vllt sogar wegen Betrug an. Auch gibt es polizeiliche Kontrollen, oder? Die prüfen bei einem CE Boot die vorgeschriebene Dokumentationpflicht. Aus dem Handbuch und dem Typenschild geht die Motorisierung und die resultierende Zuladung und Abmaße hervor. Weichten diese von den Papieren ab, darf ich das Boot (theoretisch) nicht in Verkehr bringen, geschweige denn (in einer bestimmten Frist) verkaufen. Baue ich den Motor um, gehe ich zum CE-Spezi und lasse das Handbuch und Typenschild anpassen. Dieser nimmt aber nicht in der Konsequenz den mechanischen Umbau ab. Habe ich ein CE-freies Boot Hängt am Heck ein Typenschild mit einer Begrenzung der Motorleistung nach PS oder Gewicht die in Abstimmung der Herstellergarantie oder Gewährleistung fiel (diese dürfte aber abgelaufen sein ). Da kann ich machen was ich will und das macht auch jeder 2.te. So kommen wir wieder zu #1. Man kann also keine eine rechtliche Konsequenz aus den genannten Informationen ableiten. Die im Profil genannte Trophy ist ein "Kann-Kind". Die Verweigerung der Versicherung, läßt aber darauf schließen des es sich um ein CE Hoot handelt. Also CE Sachverständigen anrufen und den Kram in den Papieren ändern lassen und nochmal zur Versicherung und alles ist gut. Die Kosten belaufen sich, je nach Aufwand, zwischen 300-600€. Wenn du einen CE-Onkel in deiner Nähe suchst, wird man einfach beim "Bundesverband der Bootssachverständige" fündig. Bootsschein ist aus so eine Sache: Im Binnenbereich Pflicht, bei uns im Seebereich nicht. Dient auch eher dem Eigentumsnachweis des Besitzers und keiner Techn.-Dokumentation. Wer andere sachliche Erkenntnisse hat, bitte meine Aussage unter Bezug der Quelle korrigeren. Alles andere andere halte ich für Geschnacke. Einen kausalen Zusammenhang einer Bestrafung zur Motorsteigerung gibt es meines Wissens nach nicht (das hat Domenico ja schon auch ausführlich erklärt). In diesem Sinne gehe ich jetzt mein leistungsgesteigertes und CE nachgeprüftes (pac) Boot betanken. Will zum Angeln.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (13.11.2014 um 08:19 Uhr)
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