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  #26  
Alt 13.11.2014, 14:41
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Das würde aber bedeuten, die würden die "Maut" für alle in D angemeldeten Boote haben wollen.
Da kämen bei mir etliche Widersprüche vom Anwalt da ich momentan keines der zugelassenen Boote auf deutschen Binnengewässern bewege.
Würden die eine Steuer erheben, müßte ich mich um Ab/Ummeldungen kümmern.
Zudem müssten sie Internationales Recht brechen, da am Rhein keine Abgaben erlaubt sind.
Die Maut kommt, wenn sie den Kommt (gerdet wurde schon oft davon), ähnlich wie in anderen Ländern als abgabe die man nur dann zahlen muss, wenn man sich auf den kostenpflichtigen Wasserstrassen bewegt.

Es gibt einige die ihr Boot in D angemeldet haben und hier niemals fahren, da sie die Boote im Ausland liegen haben.
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Gruß Volker
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  #27  
Alt 13.11.2014, 14:45
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Wolf, im Moment sieht es so aus, dass ich beim WSA rund ein halbes Dutzend Boote zugelassen habe, was de facto nicht stimmt, weil ich nur noch ein Boot aktuell besitze, welches zudem nicht in D fährt.

Ich möchte das nun zeitnah berichtigen. Bevor irgendwas mit Maut, Steuer, Volkszählung, MwSt, Kirchensteuer, oder sonstwas kommt.

Jetzt kann man das noch recht unbürokratisch heilen. Wenn da mal was ansteht, wird es sicher nicht mehr so einfach gehen.

Es geht ja nur um die Richtigstellung/Berichtigung meiner Daten.
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  #28  
Alt 13.11.2014, 14:50
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So, gleich 16:00Uhr. Ich hole mal 'ne Pulle aus dem Kühlschrank. Noch jemand? Dann muss ich nicht zwei Mal laufen.
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  #29  
Alt 13.11.2014, 14:51
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Ob Maut oder Steuern, jeder Finanzminister fragt wo der sogenannte Mittelpunkt der Lebensinteressen ist. Es kommt dann nicht mehr darauf an, wo das Fahrzeug genutzt wird. Nur über Registrierungsadressen oder durch ein bürokratisches Verkaufsverfahren wie in Frankreich kann kassiert werden.
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  #30  
Alt 13.11.2014, 14:54
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
So, gleich 16:00Uhr. Ich hole mal 'ne Pulle aus dem Kühlschrank. Noch jemand? Dann muss ich nicht zwei Mal laufen.
bring mir ein Bier mit
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  #31  
Alt 13.11.2014, 15:03
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Wolf, im Moment sieht es so aus, dass ich beim WSA rund ein halbes Dutzend Boote zugelassen habe, was de facto nicht stimmt, weil ich nur noch ein Boot aktuell besitze, welches zudem nicht in D fährt.
Meinst du bei mir sieht das anders aus Micha?
Nur ist kein verkauftes dabei, aber eines steht im Ausland und wurde noch nie von mir in D bewegt und die anderen existieren entweder nicht mehr oder stehen seit vielen Jahren unbenutzt in der Halle oder Garage.
Solange keine allgemeine Steuer kommt sehe ich keinen Handlungsbedarf.
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  #32  
Alt 13.11.2014, 15:05
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Frage eines Anfängers, der noch kein Boot besitzt:

Wenn der Bootsschein nicht an den neuen Eigentümer übergeben werden soll, wie soll denn neue Eigentümer das Boot auf sich anmelden? Einen Fahrzeugbrief wie beim Auto gibt es doch nicht und mit dem Schein des Verkäufers hat man doch auch gleich alle Daten.
Ich gebe dem Käufer eine Kopie meines alten Bootsausweises mit, dann hat er alle erforderlichen Daten und kann das Boot anmelden, wann und wo er will.

Und das Personal bei der Anmeldestelle sieht auch gleich, dass das Boot schon mal angemeldet war, somit benötigt der Käufer dann auch keine Fotos oder sonstige Nachweise außer dem Kaufvertrag und den technischen Daten.

Gruß
Wilfried
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  #33  
Alt 13.11.2014, 15:28
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Zitat:
Zitat von wiwe27 Beitrag anzeigen
Ich gebe dem Käufer eine Kopie meines alten Bootsausweises mit, dann hat er alle erforderlichen Daten und kann das Boot anmelden, wann und wo er will.

Und das Personal bei der Anmeldestelle sieht auch gleich, dass das Boot schon mal angemeldet war, somit benötigt der Käufer dann auch keine Fotos oder sonstige Nachweise außer dem Kaufvertrag und den technischen Daten.

Gruß
Wilfried
und wie überführt er das Boot direkt nahcdem Kauf auf dem Wasserweg ?

Ich hab mir mein Boot damals im Ehrfelder Altrhein angeschaut (ca 100km vom Heimathafen). Dies war im Spätjahr.
Die zu erledigenden Arbeiten wurden vertraglich festgelegt und eine Anzahlung geleistet.
Im Frühjahr war dann die Probefahrt, Restbezahlung und dann bin ich direkt mit dem Boot auf dem Wasserweg heimgefahren.
Versicherung hab ich bereits vorab auf meinen Namen beantragt.

Also bin ich mit den Paieren des Vorbesitzers heimgefahren und hab dies im Vertrag auch so riengeschrieben, dass das Boot von mir binnen 14 Tagen ab Übergabe von mir umgemeldet sein muss.
Da besteht kaum ein Risiko.
Ummeldung war dann am nächsten Tagerledigt.

So würde ich auch wieder verkaufen (wenn es jemals dazu kommen würde).
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  #34  
Alt 13.11.2014, 15:55
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
und wie überführt er das Boot direkt nahcdem Kauf auf dem Wasserweg ?
Das geht natürlich nur bei Überführung per Trailer.

Bei Überführung auf dem Wasserweg kann man das Original auch gegen einen Pfand mitgeben. Wichtig ist jedoch, dass man selbst dafür Sorge trägt, dass der alte Ausweis zur Abmeldung vorgelegt und zurück gegeben werden kann.

Ich hatte das Theater bei meinem ersten Bootsverkauf, wo ich dem Käufer meinen Ausweis mitgegeben hatte und per Brief mein Boot beim WSA abmelden wollte. Da kam umgehend Post vom WSA zurück, dass ich so lange in der Pflicht stehe, bis mein Ausweis dort vorliegt. Seitdem handhabe ich das wie geschildert mit der Kopie.

Gruß
Wilfried
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  #35  
Alt 13.11.2014, 15:58
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Zitat:
Zitat von wiwe27 Beitrag anzeigen
Das geht natürlich nur bei Überführung per Trailer.

Bei Überführung auf dem Wasserweg kann man das Original auch gegen einen Pfand mitgeben. Wichtig ist jedoch, dass man selbst dafür Sorge trägt, dass der alte Ausweis zur Abmeldung vorgelegt und zurück gegeben werden kann.

Ich hatte das Theater bei meinem ersten Bootsverkauf, wo ich dem Käufer meinen Ausweis mitgegeben hatte und per Brief mein Boot beim WSA abmelden wollte. Da kam umgehend Post vom WSA zurück, dass ich so lange in der Pflicht stehe, bis mein Ausweis dort vorliegt. Seitdem handhabe ich das wie geschildert mit der Kopie.

Gruß
Wilfried
wie oben zu lesen hatte ich ein ähnliches Problem beim Verkauf. Allerdings konnte ich das Boot mit dem Kaufvertrag und weiteren Daten abmelden, was dem Käufer im nachhinein teuer zu stehen kam.

Als ich mein jetziges Boot gekauft habe, welches nicht mehr Trailerbar ist, hab ich das Kennzeichen einfach übernommen. Daher war es leichter mit den Original papieren.
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  #36  
Alt 13.11.2014, 16:03
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Zitat:
Zitat von wiwe27 Beitrag anzeigen
Ich gebe dem Käufer eine Kopie meines alten Bootsausweises mit, dann hat er alle erforderlichen Daten und kann das Boot anmelden, wann und wo er will.
Und das Personal bei der Anmeldestelle sieht auch gleich, dass das Boot schon mal angemeldet war, somit benötigt der Käufer dann auch keine Fotos oder sonstige Nachweise außer dem Kaufvertrag und den technischen Daten.
Sehr gute Idee, den Verkäufer schon bei der Terminabsprache am Telefon zwecks Besichtigung des Bootes daran erinnern, eine Kopie bereitzuhalten (nicht jeder Verkäufer hat einen Kopierer zu Hause und am WE in einen Laden oder Büro zu gehen, geht ja auch nicht). Blöd ist nur, wenn er den Schein wegen des geplanten Verkaufs schon abgegeben hat, weil er ja auch auf der sicheren Seite sein will....
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  #37  
Alt 13.11.2014, 16:07
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Sehr gute Idee, den Verkäufer schon bei der Terminabsprache am Telefon zwecks Besichtigung des Bootes daran erinnern, eine Kopie bereitzuhalten (nicht jeder Verkäufer hat einen Kopierer zu Hause und am WE in einen Laden oder Büro zu gehen, geht ja auch nicht). Blöd ist nur, wenn er den Schein wegen des geplanten Verkaufs schon abgegeben hat, weil er ja auch auf der sicheren Seite sein will....
naja es sollte ja eine Probefahrt zu jedem Kauf gemacht werden. Dazu muss das Boot auch angemeldet sein.
Man kauft ja nicht die Katze im Sack.
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  #38  
Alt 13.11.2014, 16:23
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Sehr gute Idee, den Verkäufer schon bei der Terminabsprache am Telefon zwecks Besichtigung des Bootes daran erinnern, eine Kopie bereitzuhalten (nicht jeder Verkäufer hat einen Kopierer zu Hause und am WE in einen Laden oder Büro zu gehen, geht ja auch nicht). Blöd ist nur, wenn er den Schein wegen des geplanten Verkaufs schon abgegeben hat, weil er ja auch auf der sicheren Seite sein will....
Heutzutage ist in fast jedem Handy auch eine akzeptable Kamera. Einfach ein Foto der alten Zulassung machen und zuhause dann ausdrucken, wenn keine Kopie machbar ist.

Gruß
Wilfried
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  #39  
Alt 13.11.2014, 16:32
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Zitat:
Zitat von wiwe27 Beitrag anzeigen
Heutzutage ist in fast jedem Handy auch eine akzeptable Kamera. Einfach ein Foto der alten Zulassung machen und zuhause dann ausdrucken, wenn keine Kopie machbar ist.
Stimmt ja, wie blöd ich iPhone-Besitzer eigentlich bin.

Probefahrt entfällt aber zumindest, falls das Boot ohne Motor verkauft wird.
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  #40  
Alt 13.11.2014, 16:58
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Zwar auf dem europäischen Kontinent, aber trotzdem nicht in der EU...
Wir müssen die Boote bei der Seepolizei = Kantonales Schifffahrtsamt = WSA abmelden.

So, dann wieder zurück zu Michaels Lieblingsspeise und -getränk...
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Gruss

Matthias

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  #41  
Alt 13.11.2014, 17:32
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Zitat:
Zitat von wormdorm Beitrag anzeigen
So, dann wieder zurück zu Michaels Lieblingsspeise und -getränk...


War doch klar, daß Michas Trööt Potenzial hat.
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[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
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  #42  
Alt 13.11.2014, 17:36
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen


War doch klar, daß Michas Trööt Potenzial hat.
Unbestritten! [emoji41]

Gruss
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  #43  
Alt 13.11.2014, 18:21
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Hallo Micha,

ich hatte da auch schon 2 mal was mit der Nichtabmeldung eines Bootes...

Im Kaufvertrag extra mit reingeschrieben...aber passiert ist nix durch die Käufer.

Ich war da auch so gutgläubig und hab es nicht für voll genommen...bis mich Lutz(B4-Skipper...auch noch ne " Bulette" ) in einem Treat hier, hingewiesen hat das es ja auch auf dem Zettel vom WSA steht...klar hatte ich ja auch schon mal gelesen-aber vergessen.

Wenn derjenige noch mit deiner Nummer fährt und es nicht umgemeldet hat bekommst du ne saftige Anzeige/Strafe wenn er Grütze baut und der eventuell Geschädigte nur die Nummer sieht oder angeben kann(z.B. Fahrerflucht)

Ich hatte keine Verkaufverträge mehr(ist abgeschlossen-weg damit)aber die Beweislast ohne damit ist verdammt schwer und kann langwierig sein.

Versuch alles von dir aus den Datenbanken zu löschen was nicht mehr aktuell ist...das gilt in dieser Zeit ja bei (fast) allem.

Glück Auf!
Gunar
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  #44  
Alt 13.11.2014, 18:31
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Zitat:
Zitat von Arzgebirger Beitrag anzeigen
... Lutz(B4-Skipper...auch noch ne " Bulette" )...


Gruß Lutz
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  #45  
Alt 13.11.2014, 19:41
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen


Gruß Lutz



wo immer wir uns mal begegnen werden ...egal ob du festsitzt oder was auch immer...ich helfe dir und wir werden unseren Spaß haben... Bulette


Glück Auf!
Gunar
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  #46  
Alt 13.11.2014, 20:30
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Ich als Brandenburger kenne das Wort Bulette für die Berliner,aber wo kommt
der Ursprung bzw.Bedeutung eigentlich her ?

Gruß Uwe
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  #47  
Alt 13.11.2014, 23:46
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Ich kenne die nur als Buletten-oder die Ickes oder halt Preußen....

Frikadelle kannt ich auch lange nicht....klingt ja auch wie Salmonelle....

Aber kick mal hier....


http://www.berlin.de/tourismus/berli...ze/bulette.php

Ick quassel als Arzjebirger ooch berlinerisch wenn icke dort unten bin-irgendwie fetzt mir die Sprache von denen....meine Tante kommt ja ooch aus Bärlin...



Glück Auf!
Gunar
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  #48  
Alt 14.11.2014, 05:45
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Zitat:
Zitat von Arzgebirger Beitrag anzeigen
... wo immer wir uns mal begegnen werden ...egal ob du festsitzt oder was auch immer...ich helfe dir und wir werden unseren Spaß haben... Bulette ...
Da bin ich mir sicher, oder in "eurer" Sprache: Nu kloar mei gudster

Gruß Lutz

P.S. Ich habe ja auch die Sachsenprüfung mit Bestnote bestanden
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Sachsenprüfung.pdf (19,7 KB, 430x aufgerufen)
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Geändert von B4-Skipper (14.11.2014 um 05:56 Uhr)
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  #49  
Alt 12.05.2015, 08:17
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Hier mal ein Update zu dem ganzen Thema.

Als ich vor ein paar Tagen mein neues Boot beim WSA angemeldet habe, nutzte ich die Gelegenheit, um mein Papierchaos zu bereinigen.

Die Boote, von denen ich noch die Papiere hatte, habe ich normal abmelden können.

Bei dem Boot, das ich angemeldet verkauft und mit dem dazu gehörigen Schein übergeben habe, haben wir es so gelöst:

Auf dem alten Mitteilungsschreiben, welches ich zur Kennzeichenzuteilung erhalten habe, vermerkte er, dass das Boot verkauft und der Schein weg ist.

Er hat nachgeschaut. Das Boot war noch angemeldet. Anscheinend hat der Käufer das Boot anderweitig angemeldet.

Nun ist wieder alles in Ordnung!
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Alt 12.05.2015, 11:35
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Meine Erfahrung zeigte, der Mitarbeiter beim Kölner WSA ist auch etwas kooperativer als die Kollegin aus Koblenz.

Unser Bötchen war in KO registriert und ich hatte den grauen Schein beim Kauf miterhalten. Ich war mir nicht sicher ob ich nur ummelde oder neu anmelde. In einem Telefonat mit den WSA Koblenz u. a. um den aktuellen Anmeldestatus zu klären, klärte man mich auf, das das Aushändigen des Scheines sogar eine Ordnungswidrigkeit wäre und der Vorbesitzer mit einer Geldbuße rechnen könnte. und bei einer Abmeldung muss der Besitzer es persönlich machen, bez. seine Unterschrift sei notwendig.

Kurzes Telefonat mit Köln: Kommense vorbei, wir kriegen das schon hin.

So wars auch. Völlig unkompliziert.
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