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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#26
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Zitat:
Meine Einlassung dazu war schon immer und wird es auch immer bleiben, weil ich Information von der kroatischen Seite habe : In Kroatien wird die WSA-Zulassung akzeptiert, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Anerkennung. Die Kroaten können sich das von heute auf morgen anders überlegen ! Mittlerweile sind bereits Fälle bekannt, wo Skipper in Kroatien keine Zulassung bekommen haben, weil sie lediglich die WSA-Zulassung aus D vorzuweisen hatten !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#27
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Zitat:
Das diese Infos nicht bei jedem kleinen Beamten angekommen sind kann ja sein.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#28
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Ich komme zu dem Schluss, dass ein KN-Kennzeichen vom Bodensee nicht im übrigen Ausland anerkannt werden muss.
Amtliche Kennzeichen (gem. §4 KlFzKV-BinSch) werden, wie hier schon geschrieben wurde, im Ausland anerkannt. Amtlich anerkannte Kennzeichen (gem. §5 KlFzKV-BinSch) ebenfalls. Als amtlich anerkanntes Kennzeichen gilt allerdings nur der IBS der diversen Verbände/Vereine. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen (§3 KlFzKV-BinSch) sind u.a. Kleinfahrzeuge, die "ein nach landesrechtlichen Vorschriften zugeteiltes amtliches Kennzeichen führen, soweit es vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anerkannt worden ist." Genau unter diese Bestimmungen fällt ein Bodenseekennzeichen (hier die Liste der Kennzeichen: https://www.elwis.de/Freizeitschifff...hen/index.html ). Bei dem Bodenseekennzeichen handelt es sich also in diesem Sinne nicht um ein nationales Kennzeichen welches auch im europäischen Ausland automatisch gilt, sondern um eine amtliche lokale Ausnahme, die im Inland anerkannt wird. Ich denke es ist nicht wahrscheinlich, dass diese Ausnahmekonstruktion im Ausland akzeptiert wird, bzw. dort bekannt ist. |
#29
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Zitat:
http://www.unece.org/fileadmin/DAM/t...3-2013-09e.pdf Mir scheint, dass die Resolution No. 13 TRANS/SC.3/118 and TRANS/SC.3/131 immer noch gilt. Auch in Kroatien.
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Gruß Wolfgang |
#30
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Ich habe nochmal beim ADAC recherchiert. Da es in meinem speziellen Fall um Frankreich geht, dazu folgendes:
"Ist der Internationale Bootsschein auch an der französischen Küste anerkannt? Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird seit dem 01.05.2005 auch an der französischen Küste als Registrier- und Eigentumsnachweis für Boote anerkannt. Diese Lockerung erreichte die ADAC-Sportschifffahrt nach langjährigen Verhandlungen mit den französischen Behörden. Bis zum 01.05.2005 war der IBS weltweit - selbst auf den französischen Binnengewässern - anerkannt, nur eben nicht an der französischen Küste. Bisher mussten Bootsbesitzer ihr Eigentum mittels eines Flaggenzertifikats nachweisen." Wenn ich das lese, werden die sich über meine Bodenseezulassung kaputtlachen! Wie schon geschrieben, werde ich den IBS beantragen. Die KN Nummer kann auch bleiben, weil: "Es darf nur ein Kennzeichen am Boot geführt werden! Sollten Sie bereits eine Registrierung vom WSA haben, benötigen aber für einen Auslandstörn den Internationalen Bootsschein (IBS) vom ADAC, dann darf die IBS Nummer nicht mehr am Boot angebracht werden. Vielmehr wird das bestehende amtliche Kennzeichen vom WSA im IBS vom ADAC vermerkt, sobald Sie uns mit den Antragsunterlagen, Eigentumsnachweisen und CE-Konformitätserklärung auch eine Kopie des grauen Kennzeichenausweises übersenden."
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#31
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Ich dazu nur sagen das ich seit 3 Jahren mit den WSA Kennzeichen ganz legal in HR fahre , mein Boot ist ganz normal angemeldet beim Hafenmeister . Hatte jahrelang den Schein vom ADAC , nur dieser Schein gilt nur 2 Jahre und muß dann neu ausgestellt werden , das kostet 20 Euro , Zeit und Nerven . Ein Vorteil hat dieser Schein für mich nicht , teilweise gibt es % in der Marina , das brauche ich aber nicht . Also in HR gilt der WSA Schein !!!
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#32
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Zitat:
Das ist ja ok. Nur dem TE geht es jedoch explizit um Frankreich.
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Gruss Matthias Sommer, Sonne, Boot |
#33
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Auch in Frankreich wird das WSA-Kennzeichen nach meiner Erfahrung und den erfahrungen von andere BF-Mitgliedern annerkannt.
Zum Thema das beim DMYV was anderes steht. dort steht auch zum Führerschein http://www.dmyv.de/index.php?id=377 : Führerscheine / Befähigungsnachweise Für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland gilt die deutsche Führerscheinverordnung (Führerscheinpflicht ab 5 PS = 3,68 KW). Bei denen ist immer noch nicht angekommen, das in Deutschland Führerscheinpflicht erst ab 15 PS besteht (bis auf die bekannten ausnahmen) und meine Anfrage seit November 2013 wie es den jetzt mit der Führersheinpflicht in Frankreich bestellt ist, konnte immer noch nicht beantwortet werden. Daher glaube ich eher was in der Bild-Zeitung geschrieben steht als auf der Seite des DMYV
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#34
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Das kann sich aber recht schnell ändern - einige Skipper bekamen aber auch schon keine kroatische Zulassung aufgrund der WSA-Zulassung. Siehe auch ==> Skipper Infos
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#35
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Stell dir vor , ich melde wie jedes Jahr mein Boot beim Hafenmeister an , wie immer mit den gleichen Unterlagen . Glaube im Leben nicht das er auf einmal mein Kennzeichen nicht mehr anmelden möchte , soll ich dann meinen Urlaub abbrechen Der Hafenmeister weiß ganz genau , das wir Gäste sind und dem Land Geld einbringen , er wird das ganz sicher nicht machen . Was ich mir vorstellen könnte , der er sagt , nur noch diese Jahr , danach bitte mit IBS .
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#36
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Zitat:
Das WSA-Kennzeichen ist und bleibt ein amtliches Kennzeichen und ist neben dem Flaggnezertifikat das einzige amtliche Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland.
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#37
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Es wird sogar offiziell in einem europäischen Staat und einem außereuropäischen anerkannt (A und CH). Ich befürchte die Anerkennung scheitert eher daran, dass es nur in Deutsch ausgestellt ist, wobei ich die Vorschriften in F und HR nicht kenne. Wäre mal ein Verbesserungsvorschlag an die Landratsämter, dass zumindest Englisch mitaufgenommen wird.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN!
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Was meinst Du damit? Meinst Du nur Bundesbehörden können amtliche Dokumente erstellen? Landratsämter sind übrigens auf Kreisebene angesiedelt und nicht auf Landesebne, zumindest bei uns in Bayern.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
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Vielleicht liest Du nochmal ganz langsam, was ich darüber in meinen Skipper Infos geschrieben habe - aber bitte ganz langsam ... Zitat:
Es ist und bleibt aber nach wie vor ein Binnen-Kennzeichen, das zwar in einigen Ländern noch akzeptiert wird, es bestand und besteht jedoch keine Rechtspflicht der Anerkennung - daran ändert sich auch nichts durch die Mitgliedschaft in der EU. Wie ich bereits geschrieben habe sind Fälle bekannt, wo in HR dieses WSA-Kennzeichen nicht anerkannt wurde. Daran ändern auch Deine gebetsmühlenartige Hinweise, es handle sich um ein amtliches Kennzeichen, rein garnichts ! Aber diese Diskussion haben wir hier schon etliche Male geführt. Wer sich hier informiert und dann auf falsche "Propheten" hört muss sich nicht wundern, wenn er vor Ort plötzlich abgewiesen wird. Mich mich ist diese immer wiederkehrende unsinnige Diskussion hiermit wieder einmal beendet.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (16.01.2015 um 16:53 Uhr) |
#41
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Das Landratsamt ist dafür, in Bezug auf das Bodenseekennzeichen, auf der falschen Ebene. (In Post #28 habe ich das Problem der Anerkennung etwas detaillierter aufgeführt.) |
#42
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Zitat:
Ganz einfach - überleg mal! Die Zulassung vom WSA ist AMTLICH von einer Deutschen Behörde...und ÜBERALL in Europa anerkannt...ähnlich der Zulassung deines Autos Der IBS wird von einem AUTOCLUB ausgestellt,der verdienen will (oder muss)....noch Fragen?? Gruss Andreas |
#43
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Zitat:
da sehe ich auch so. Die Unterscheidung ist wohl zwischen Bundesebene und EU-Ausland zu treffen. Wie ich schon schrieb: Bodenseezulassung an der Côte d'Azur wohl eher ein Schmunzler! Also paar Euro für zwei Jahre und man geht Unanehmlichkeiten aus dem Weg. Grüße Frank
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#44
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Zitat:
Im Gegensatz zur WSA-Zulassung (nationale Binnenzulassung) ist der IBS ein internationales Dokument. ... noch Fragen ? Erklärung für Besserwisser : nationale Binnenzulassung = innerdeutsche Zulassung für Binnengewässer !!
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#45
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Zitat:
Das WSA ist einen Unterbehörde des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und stellt ein amtliches Kennzeichen aus.
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#46
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So, Sonntag Abend ... 45 Einträge sind geschrieben ... vielen Dank an alle für den regen Austausch.
Bitte eine Antwort mit JA oder NEIN! Brauche ich für zwei Wochen Küstensegeln in Südfrankreich den IBS/Flaggenzertifikat? Danke und Grüße, Frank |
#47
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Hi, ist doch Wurst, was hier abgestimmt wird, Du besorgst Dir doch sowieso ein IBS! |
#48
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... eben nicht und auch keine Abstimmung! Wie geschrieben, ich möchte wissen ob ich es brauche! So vernebelt können Regularien doch nicht sein.
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#49
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mit der Bodenseezulassung: ja oder alternativen
mit der WSA-Zulassung:nein
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#50
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Danke Volker.
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