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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#26
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Punkt 3 ist das Steuerrad denn damit kannst du Kurskorrekturen durchführen ;=)
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Mit sportlichen Grüßen und immer eine Handbreit Wasser unter'm Kiel ![]() Heinz- Jürgen
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#27
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Hi!
Ein Ding kostet 8 € und mit einem Ding kommst Du nicht weit. Ich lege mir lieber mehr hin und überziehe die Verbrauchsdauer, als dass ich die Basisausstattung alle drei Jahre wegwerfe. Selbst wenn sie abgelaufen wären, würde ich sie nicht wegschmeissen, weil sie im Zweifelsfall sowieso noch funktionieren. Nur mal so: Habe letztens mal .308 Win von Sellier @ Bellot im Gewehr verfeuert bzw. versucht. Von 5 Patronen haben 3 nicht gezündet und von den beiden Zündern war eine dabei, die auch erst beim dritten Versuch gezündet hat. Im Gegensatz dazu habe ich letzte Woche 9mm Para durchs Rohr gejagt, die schon 15 Jahre alt war. Also, wenn das Zeug trocken gelagert wird, sehe ich mit dem Ablaufdatum die geringeren Probleme. Viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#28
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Hallo,
Ausrüstungspflicht besteht meines Wissens nach noch nicht. Zumindest nicht fürs Sportboot. Allerdings hat das was du mitführst (Seenotmittel - Schwimmwesten - Schw. Inseln) in einem Funktionsfähigen Zustand zu sein. Das bedeutet auch, das abgelaufene Mun, abgelaufene Prüfungen von Rettungswesten, Feuerlöscher die abgelaufen sind, bei einer Prüfung richtig Probleme machen...
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#29
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![]() Zitat:
Deviationstabelle Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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#30
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![]() Servus Jörg, das ist schon klar - irgendwoher müssen die Angaben ja auch kommen. Aber auch eine Tabelle nennt man doch nicht "Vorrichtung", oder? Eine "Vorrichtung" ist doch irgendein Gerät, eine Mechanik, eine physische Ausführungshilfe. Kann ich mir in diesem Falle aber nichts drunter vorstellen... Zitat:
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...::: Gruß, Erik :::... ![]() - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
#31
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Das "Original" (SOLAS Chapter V 19 2.1.3) sagt "means of correcting heading and bearings to true at all times", und ich denke, das kann grad so gut eine Tabelle oder Rechenschieber sein in Verbindung mit einer Deklinationstabelle für die entsprechende Gegend (oder Karten mit entsprechendem Aufdruck) sowie einer Deviationstabelle falls erforderlich.
"Means" heißt "Mittel" oder "Hilfsmittel", nicht Gerät, Vorrichtung, Einrichtung, das wäre "device". ![]() Nebenbei: Erstaunlich auch die Originalformulierung zum Kompass: 2.1 All ships irrespective of size shall have: .1 a properly adjusted standard magnetic compass, or other means, independent of any power supply to determine the ship's heading and display the reading at the main steering position; Also ... einen Kompass oder andere von Energieversorgung unabhängige Mittel zur Kursbestimmung ... Welches von einer Energieversorgung unabhängige Mittel zur Kursbestimmung außer einem Magnetkompass wäre aus SOLAS-Sicht noch denkbar? Armbanduhr und Sternenatlas? ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#32
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![]() Zitat:
![]() Sextant?
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...::: Gruß, Erik :::... ![]() - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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#33
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![]() Zitat:
Munition für die Sig.-Pistole kann man in Österreich ebenso frei kaufen, wie die dazugehörige Signalpistole. Für die Einfuhr der Munition nach Deutschland benötigt man aber tatsächlich eine entsprechende Einfuhrgenehmigung, die man vorher bei seinem zuständigen Landratsamt beantragen muss. Die österr. Sig.-Pistole ist in Deutschland nicht zulassungsfähig und darf daher nicht eingeführt werden ! (fehlende Kennzeichnung)
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#34
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![]() Zitat:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/Warenausfuhr/Waren/Waffen-Munition-Ruestungsgueter/waffen_munition_ruestungsgueter_node.html In wie weit die Vorschrift zu überwachen ist, sei mal dahingestellt. Geändert von DirtyHarriett (19.03.2015 um 11:28 Uhr) |
#35
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klasse diese Halbweisheiten...
Wir reden hier von Signalmunition, ODER??? Dann schau mal bei der BAFA in die Ausfuhrliste und in die Anwendungsrichtline. Da steht das drin! Wie gesagt, es handelt sich um Signalmunition für KAL 4. Das ich eine Österreichische Signalpistole (was ist das eigentlich???) nicht einführen darf ist nur insoweit falsch/ richtig, wenn die Kennzeichnung (Serien oder Baunummer) fehlt. Eine in Österreich erworbene HK p2a1 darf ich sehr wohl einführen (muss Sie dann genauso anmelden und eintragen, wie eine in D erworbene). edit: eine Verbringungsgenehmigung wird für Munition nicht benötigt (Weiterlesen hilft oftmals...) http://www.bam.de/de/service/amtl_mi...verbringen.pdf
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#36
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Och, den Ball kann ich direkt zurückspielen. Lesen bildet.
Cal 4 Signalpistolen laufen in Deutschland als Kat. B. Für Munition gilt auch (für den Endanwender) nicht das Sprengstoffgesetz (außer für selbstgeladene natürlich, da gelten BEIDE Gesetze), sondern das Waffengesetz, nämlich §29 - §33. Zitat: (1) Die Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in einen anderen Mitgliedstaat kann erteilt werden, wenn die nach dem Recht des anderen Mitgliedstaates erforderliche vorherige Zustimmung vorliegt und der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten gewährleistet ist. Für diese Verbringungsgenehmigung ist auch nicht die BAM zuständig, die wäre zuständig für die Verbringungsgenehmigung von Treibladungsmitteln, die in Österreich frei verkäuflich sind, hier aber dem Sprengstoffgesetz unterliegen und für die man eine Genehmigung nach §7,20 oder 27 benötigt. Hier die Verbringungsgenehmigung für Sprengstoffe anzuführen und daraus zu schließen, daß, nur weil im Formular drin steht, das das nicht für die Verbringung von Munition gedacht ist, eine Genehmigung nicht notwendig sei, ist eine ziemliche Nebelkerze, denn: (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ...d)§ 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 1, § 30 Abs. 1 Satz 1 oder § 32 Abs. 1 Satz 1 eine Schusswaffe oder Munition in den oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt oder mitnimmt, (2) Der Versuch ist strafbar. Gruß DH (die waffen- und sprengstoffrechtliche Genehmigungen für BEIDE Länder hat)
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#37
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#38
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ein Punkt wäre wohl noch, ob auch der Munitionserwerb in der deutschen Waffenbesitzkarte eingetragen ist. (Der Begriff "Waffenschein" ist in diesem Zusammenhang nicht ganz richtig !!)
Anm.: ich wohne zwar in AT habe aber noch aus alten D-Zeiten die Waffenbesitzkarte sowie den europäischen Feuerwaffenpass und bin beim Erwerb von Mun. auch schon mal auf diese Beiden angesprochen worden . es grüßt der Hajo vom 3Ländereck
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wo die Politik versagt, wuchert eine völlig bürokratisch überzogene Handlungsorientierung ! |
#39
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So, den Ball spiele ich gerne wieder zurück. Ich unterstelle mal, dass du den Unterschied zwischenVerbringen und Mitnahme kennst. Zu allem Übel reden wir hier dann noch von der Selbstvornahmedes Verbringens. Signalmunition ist Klassifiziert in PM II Das es gewisse Voraussetzungen hierfür gibt ist auch klar ![]() All diese Punkte (undnoch mehr) erfüllt die grüneWBK mit eingetragenem Munitionserwerb. Meine Kenntnisse beruhen auf der WaffVwV sowie der VO 258/2012,da du ja sehr bewand in diesem Thema bis, kennst du diese Quellen jasicherlich.
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#40
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Weiteres Palaver ist sinnlos - wenn Du mir nicht glaubst versuch doch einfach mal an der Grenze Österreich - Deutschland Munition für die Signalpistole einzuführen, und zwar ohne die erwähnte Genehmigung !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#41
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Fred, wer selbst im Glashaus auf dem Lokus sitzt, sollte andere nicht als "Klugscheißer" bezeichnen.
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Beste Grüße John
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#42
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#43
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![]() Zitat:
Lieber Fred, das war für dich: Zitat:
Ich versuche nicht nur, sondern ich mache es regelmäßig. Einzigst gut finde ich von dir, das du weiteres Palaver für sinnlos erachtest - ich auch!
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#44
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jetzt habe ich ne Büsse Bier aufgemacht und die Chips liegen auch bereit
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wo die Politik versagt, wuchert eine völlig bürokratisch überzogene Handlungsorientierung ! |
#45
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wenn nicht müßte man selbst beschießen lassen, was wohl kaum lohnen wird
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#46
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Beschießen lassen ist kein großer Aufwand. Für Bayern z.B. ist zuständig: Beschussamt Mellrichstadt, Beschussamt München.
Die anderen Ämter kann man leicht googeln. Preise liegen, je nach Waffe, um die 10 - 30 Euro. |
#47
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![]() Zitat:
[Späßchen]Ich möchte mich jedenfalls nicht beschießen lassen. [/Späßchen] |
#48
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Die Sicherheit der Waffe wird geprüft. Im allgemeinen mit einer Überdruckladung mit 20 - 30% überhöhtem Gasdruck. Dabei wird geprüft, ob die Waffe es aushält, oder ob es zu einer Waffensprengung oder einer Deformation wichtiger Bauteile kommt.
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#49
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Ich trau' mich ja schon bald nix mehr schreiben, weil von dir dann gleich sowas kommt....
Antwort habe ich dir ja darauf schon gegeben. ![]() Zum Thema: Beim Beschußtest wird sozusagen garantiert, daß eine Waffe keine Gefahr für Leib und Leben des Schützen darstellt. Geprüft werden alle Funktionsteile, die höchstbeansprucht werden. Zum Test: Diverse Einzelprüfungen (Material, Spaltmaß, Verriegelungen ect.) werden auf Haltbarkeit und Funktion geprüft. Bei der Endabnahme wird Munition verfeuert, die eine um etwa 30% höhere Ladung haben als normal verwendet. Übesteht die Waffe diesen Test (kontrolliert nach Augenschein und auch per Materialprüfung) erhält die Waffe ein Beschußzeichen. |
#50
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