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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 28.07.2015, 22:01
Roland J Roland J ist offline
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Hallo,
ob Pflicht oder nicht ist mir persönlich egal. Wenn ich wo hinkomme, sage ich "Grüß Gott" und auf dem Boot mach ich das eben mit der Nationalen und der Gastlandflagge
Gruß Roland
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Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #27  
Alt 28.07.2015, 22:49
Benutzerbild von MacMicha
MacMicha MacMicha ist offline
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Zitat:
Zitat von Bremen Beitrag anzeigen
Habe ich also richtig verstanden...? Ein Sportboot mit 5,30m Länge muss weder im Bereich binnen noch See eine Deutschlandfahne gehisst haben? Dann bleibt das Ding nämlich ab...
Stop - nicht so voreilig! Binnen ist die Nationale auf Grenzflüssen wie Oder, Elbe, Rhein etc. Pflicht. Auf See gehört sie natürlich auch dran. Ehrlich gesagt, verstehe ich aber auch Deine Frage nicht wirklich. Schon die gute Seemannschaft verlangt doch im Ausland Nationale & Gastlandflagge!

Gruß Micha
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  #28  
Alt 28.07.2015, 22:58
Bremen Bremen ist offline
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Ich fahre (wenn der Motor denn nun endlich irgendwann mal zuverlässig läuft) ohnehin nur im Inland. Kennzeichen habe ich am Heck kleben.
Reicht.
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  #29  
Alt 29.07.2015, 00:08
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toxy toxy ist offline
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Zitat:
Zitat von MacMicha Beitrag anzeigen
Schon die gute Seemannschaft verlangt doch im Ausland Nationale & Gastlandflagge!
An einer Yacht ist das ja auch schön, auf die deutsche Flagge die ich irgendwie an den Aussenborder getüddelt habe hätte ich gern verzichtet, aber die französische Polizei legte wert drauf.

Verständlich, wie sollen sie auch sonst das Kennzeichen einordnen.
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Felix

I hear the ferryman is half man, half boat
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  #30  
Alt 29.07.2015, 06:01
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Dayskipper Dayskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Roland J Beitrag anzeigen
Hallo,
ob Pflicht oder nicht ist mir persönlich egal. Wenn ich wo hinkomme, sage ich "Grüß Gott" und auf dem Boot mach ich das eben mit der Nationalen und der Gastlandflagge
Gruß Roland
Das mache ich genauso, aber es gibt keine Pflicht die Flagge/n zu führen, auch nicht wenn ein französischer Entenhobby das gern hätte
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Grüße aus dem wilden Süden
Pedro



Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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  #31  
Alt 29.07.2015, 06:09
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Das mache ich genauso, aber es gibt keine Pflicht die Flagge/n zu führen, auch nicht wenn ein französischer Entenhobby das gern hätte
Das kann jedes Land zumindest Binnen doch vorschreiben wie es will.
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  #32  
Alt 29.07.2015, 06:16
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Dayskipper Dayskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Das kann jedes Land zumindest Binnen doch vorschreiben wie es will.
Sicher, aber in der EU dürften sie überall gleich sein.

Aber auch hier gilt - jeder so wie er es für richtig hält

Ich hasse es nur, wenn jemand ein Frage stellt, und nicht korrekt geantwortet wird. Auch in diesem Fall wird ein Flaggengesetz der Seeschifffahrt zitiert, was nichts mit der Sportschifffahrt zu tun hat.

Ich habe fertig
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Pedro



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  #33  
Alt 29.07.2015, 10:11
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In NL gibt es kein Vorschrift, nur Etikette.

- Nationalitat* Fahne am Heck
- Fahne des Gastenland (wo mann Fahrt) im Mast (SB)
- Event. Vereins Fahne (Marrekrite, KNRM, eigene Verein) im Mast (BB)

* EU is kein Land, also die (of von Deutsche gefuhrte ...) EU Fahne ist "not done"
Ebenso fur Friesland (NL) oder Landes(D) Fahnen.....
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Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #34  
Alt 29.07.2015, 10:24
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Sicher, aber in der EU dürften sie überall gleich sein.
Wenn ich mir die verschiedenen Scheinregelungen EUweit ansehe, wäre ich mir da nicht so sicher.
Es gibt sogar innerhalb Deutschlands unterschiedliche Regelungen. Auf der Donau ist Flaggenführung verpflichtend, auch auf der Oder.
Dies hängt mit zwischenstaatlichen Verträgen zusammen.
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  #35  
Alt 02.08.2015, 10:13
Ostsee2015 Ostsee2015 ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Auf der Donau ist Flaggenführung verpflichtend, auch auf der Oder. Dies hängt mit zwischenstaatlichen Verträgen zusammen.
Wo kann ich das für die Oder nachlesen? Die BinSchStrO gibt leider nichts her.
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  #36  
Alt 02.08.2015, 10:58
Haspel Haspel ist offline
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in Deutschland haben Boote/Schiffe, die über 15m lang und somit im Schiffsregister eingetragen sind, die Nationalflagge zu führen (auf deutschen Binnengewässern keine Pflicht);
kleinere Boote dürfen, müssen aber nicht.

im Ausland sind die nationalen Bestimmungen unterschiedlich und zu beachten (z.B. in Frankreich ist ein Flaggenzertifikat erforderlich).

eine weltweit gültige Pauschalregelung zur "Flaggenführungspflicht" gibt es nicht.

meine Empfehlung: eine richtig positionierte Nationalflagge (ohne Adler oder sonstige Zusätze!) kann grundsätzlich kein Fehler sein.

Geändert von Haspel (02.08.2015 um 11:03 Uhr)
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  #37  
Alt 02.08.2015, 11:09
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Haspel Beitrag anzeigen
kleinere Boote dürfen, müssen aber nicht.
Das ist für die Donau definitiv Quatsch, da gibt es den Donauvertrag und der regelt das.
Wo das für die Oder steht weiß ich nicht, ich hab nur die Information, daß auch dort Flaggenpflicht herrscht.
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  #38  
Alt 02.08.2015, 11:28
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen

Das ist für die Donau definitiv Quatsch, da gibt es den Donauvertrag und der regelt das.
Wo das für die Oder steht weiß ich nicht ...............
mit einem "Donauvertrag" (?) hat das nichts zu tun; die Donau ist, wie auch der Rhein ("Mannheimer Akte") ein "internationales Gewässer", kein "deutsches Binnengewässer"; logischerweise (nicht wegen "Quatsch") ergibt sich daraus die Flaggenpflicht.

die Oder ist ein Grenzfluß und ebenfalls kein "deutsches Binnengewässer".

so schwer ist das nun auch nicht zu verstehen.
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  #39  
Alt 02.08.2015, 12:34
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wolf b. wolf b. ist offline
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Haspel, du bist charmant wie immer.
Natürlich ist die Donau als deutsches Binnengewässer eine internationale Wasserstraße.
Die Schifffahrt dort wird in der Belgrader Akte, umgangssprachlich Donauvertrag, geregelt.
Nach deiner Logik gilt Flaggenpflicht auch auf dem Rhein, der Mosel und auf der Elbe.
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  #40  
Alt 02.08.2015, 13:11
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen

Nach deiner Logik gilt Flaggenpflicht auch auf dem Rhein, der Mosel und auf der Elbe.
Ach Wolf,

mit "meiner Logik" hat das nichts zu tun, sondern mit örtlich zutreffenden Vorgaben.

sortiere Du dir Flüsse und Gewässer nach deinem Geschmack ein, erkläre deine Bootchen zu Großschiffen, hänge "dein Fähnchen" wie immer in den Wind und alles ist gut.

die Frage von "markl" war eigentlich gleich mit der ersten Antwort von "Segelmatt" beantwortet.
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  #41  
Alt 02.08.2015, 18:40
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
wobei das mit dem "internationalen Gewässer" vollkommender Quatsch ist.
Rhein, Mosel, Donau etc. sind grenzüberschreitende Flüsse mit mehreren Anliegerstaaten. Um die Regulierung der durchgehenden Schifffahrt zu erleichtern und einheitliche Rechtsanwendung zu ermöglichen, haben sich die Anliegerstaaten in bilateralen Verträgen geeinigt. I.d.R. führen z.B. alle beteiligten Staaten eine einheitlich Verkehrsvorschrift (Schifffahrtspolizeiverordnung) für diese Wasserstraßen ein. Es bleiben damit aber nationale Rechtsverordnungen und ändert nichts daran, dass diese Flüsse innerhalb der Landesgrenzen der BRD Bundeswasserstraßen (Binnenwasserstraßen des Bundes) sind. Gleiches gilt für die anderen Anliegerstaaten.

Will man also wissen, ob dort Flaggenpflicht besteht, muss man in der geltenden Verkehrsvorschrift suchen oder im Flaggenrecht des jeweiligen Nationalstaates.
In der DonauschPV findet man z.B. was zur Flaggenpflicht unter §2.01 Nr.6 (gilt nicht für Kleinfahrzeuge).

Bis dann

Dominic
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  #42  
Alt 02.08.2015, 19:48
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen

wobei das mit dem "internationalen Gewässer" vollkommender Quatsch ist.
Rhein, Mosel, Donau etc. sind grenzüberschreitende Flüsse mit mehreren Anliegerstaaten.

Um die Regulierung der durchgehenden Schifffahrt zu erleichtern und einheitliche Rechtsanwendung zu ermöglichen, haben sich die Anliegerstaaten in bilateralen Verträgen geeinigt.

Will man also wissen, ob dort Flaggenpflicht besteht, muss man in der geltenden Verkehrsvorschrift suchen oder im Flaggenrecht des jeweiligen Nationalstaates.
(gilt nicht für Kleinfahrzeuge).
ja, wenn Du das sagst, ist das sicher "Quatsch"; da die Behörden offenbar "keine Ahnung" haben solltest Du denen mal die Sache erklären.

"bilateral" würde bedeuten: zwei Partner; aber, wie Du schon selbst bemerkt hast, hat der Rhein mehr als zwei ..............

die anderen Flüsse stehen in diesem Zusammenhang nicht zur Diskussion.

sicher hast Du hier und da schon mal was von alle dem gehört, wirfst aber jetzt alle Begrifflichkeiten durcheinander.
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  #43  
Alt 02.08.2015, 21:06
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
ich bin mir ziemlich sicher, dass Du da einiges durcheinanderwirfst.
Wenn dich der Begriff "bilateral", der eigentlich nur die zweiseitigkeit beschreibt, stört, können wir auch gerne "Völkerrechtliche Verträge" zwischen den Anliegerstaaten verwenden; ändert aber nichts am Sachverhalt.

Durch diese Verträge wird aber keine der Wasserstraßen zum "Internationalen Gewässer" nach dem Völkerrecht. Das würde ja bedeuten, dass dort kein nationales Recht mehr Anwendung finden würde und dass ist so nicht richtig. Es gilt immer das Recht des Staates in dessen Territorium ich mich gerade befinde.

Das heißt auf dem deutschem Rhein/Mosel/Donau gilt weiterhin deutsches Recht, ab der niederländischen Grenze niederländisches Recht, ab der französischen Grenze französisches Recht etc.

Jetzt wirst Du sicher sagen, "aber warum gilt dann dieselbe Verkehrsvorschrift außerhalb Deutschlands weiter ?". - Ganz einfach, jede Regierung der Mitgliedsstaaten der ZKR, der Mosel-/Donaukommission etc. führt die jeweilig vereinbarten Regelungen zeitgleich in seinem Nationalstaat als eigene Rechtsverordnung ein.
Das heißt z.B., wenn sich die ZKR auf eine Änderung der RheinSchPV geeinigt hat, müssen sowohl der Bundesminister für Verkehr, der Minister van Infrastrustructuur und das jeweilige Pendent in den anderen Mitgliedsstaaten, dieses in nationales Recht umsetzen und die geänderte RheinSchPV erlassen.

Bis dann

Dominic
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  #44  
Alt 02.08.2015, 21:54
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MacMicha MacMicha ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostsee2015 Beitrag anzeigen
Wo kann ich das für die Oder nachlesen? Die BinSchStrO gibt leider nichts her.
Seite 2: http://www.sportbootausbildungszentr...enfuehrung.pdf

Gruß Micha
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  #45  
Alt 02.08.2015, 23:12
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Danke, das habe ich auch gefunden. Aber da steht auch keine Quelle, nur eine Behauptung.
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  #46  
Alt 03.08.2015, 00:08
Sayang Sayang ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Haspel Beitrag anzeigen

… die Donau ist, wie auch der Rhein …ein "internationales Gewässer", kein "deutsches Binnengewässer"; logischerweise … ergibt sich daraus die Flaggenpflicht.
Noch deutlicher kannst Du nicht postulieren, dass es eine Flaggenpflicht fuer internationale Gewaesser gibt.



Leider liegst Du aber mit diese Behauptung absolut falsch.



Eine Flaggenpflicht ergibt sich nicht – weder logischerweise noch auf andere Weise – aus dem Umstand, dass es sich um ein internationales Gewaesser handelt.
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  #47  
Alt 03.08.2015, 07:57
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen

ich bin mir ziemlich sicher, dass Du da einiges durcheinanderwirfst.

Das heißt auf dem deutschem Rhein/Mosel/Donau gilt weiterhin deutsches Recht, ab der niederländischen Grenze niederländisches Recht, ab der französischen Grenze französisches Recht etc.
ja, ich glaube dir, daß Du dir dessen sicher bist.

ebenso hast Du mit den "nationalen Rechten" in den Durchflußabschnitten völlig recht.

hier geht es aber konkret um Flaggenrecht bzw. Flaggenpflicht bei "Fahrzeugen" bzw. "Kleinfahrzeugen.
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  #48  
Alt 03.08.2015, 08:45
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen

Noch deutlicher kannst Du nicht postulieren, dass es eine Flaggenpflicht fuer internationale Gewaesser gibt.

Leider liegst Du aber mit diese Behauptung absolut falsch.

Eine Flaggenpflicht ergibt sich nicht – weder logischerweise noch auf andere Weise – aus dem Umstand, dass es sich um ein internationales Gewaesser handelt.
offensichtlich sind dir die in Deutschland zu beachtenden Unterschiede zwischen "Fahrzeugen", "Kleinfahrzeugen", Booten bis 15m, Booten über 15m und Booten über 20m nicht geläufig;
noch weniger wohl die Verordnungen auf verschiedenartigen und unterschiedlichen Gewässern.

die Begrifflichkeit und Bedeutung "internationales Gewässer Rhein" ist dir in seinen Auswirkungen und Zusammenhängen wohl auch unbekannt.

(solche Dinge werden in der Bootsfahrschule wohl auch nicht vermittelt, da nicht notwendig)
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  #49  
Alt 03.08.2015, 09:56
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Pianist Pianist ist offline
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Anstatt anderen vorzuwerfen, was sie alles nicht wissen, könntest Du einfach mal die korrekte Antwort posten. Es wäre auch wünschenswert, wenn Du abweichende Äußerungen nicht als "Quatsch" bezeichnen würdest und Deine Texte insgesamt etwas freundlicher, verbindlicher und diplomatischer wären.

Die Leute hier gehen üblicherweise nett mit einander um. Du bist da wirklich eine deutliche Ausnahme.

Matthias
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  #50  
Alt 03.08.2015, 10:55
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen

könntest Du einfach mal die korrekte Antwort posten.

Es wäre auch wünschenswert, wenn Du abweichende Äußerungen nicht als "Quatsch" bezeichnen würdest und Deine Texte insgesamt etwas freundlicher, verbindlicher und diplomatischer wären.

Matthias
Matthias,

lies den Thread mal aufmerksam durch und Du wirst feststellen, daß ich im Beitrag "36" "freundliche" und "verbindliche" Erläuterungen zu Thema gemacht habe;

zudem wirst Du erkennen, daß Andere meinen Text als "Quatsch" bezeichnet haben, nicht umgekehrt.

"diplomatisches", also taktisches Geschick zwecks Zielerreichung, sehe ich bei diesem einfachen Thema nicht als notwendig an; mit meinen Beiträgen möchte ich lediglich Fehlinformationen vermeiden.

wer es besser zu wissen glaubt möge danach handeln, aber ohne fundiertes Wissen hier nicht posten.

schleimiges Getue, um mir unbekannten Forumsmitgliedern zu gefallen, ist von mir nicht zu erwarten; das überlasse ich anderen.
(zum "Liebkosen" gibt es m.E. geeignetere Foren)

wem mein Stil nicht gefällt der möge "Haspel" einfach ignorieren.
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