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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Hallo,
ob Pflicht oder nicht ist mir persönlich egal. Wenn ich wo hinkomme, sage ich "Grüß Gott" und auf dem Boot mach ich das eben mit der Nationalen und der Gastlandflagge Gruß Roland
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#27
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Zitat:
Gruß Micha
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BEJA Silverbird 2 Kruiser |
#28
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Ich fahre (wenn der Motor denn nun endlich irgendwann mal zuverlässig läuft) ohnehin nur im Inland. Kennzeichen habe ich am Heck kleben.
Reicht.
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Korrekte Rechtschreibung tut nicht weh - wirklich! |
#29
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Zitat:
Verständlich, wie sollen sie auch sonst das Kennzeichen einordnen.
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Felix I hear the ferryman is half man, half boat |
#30
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Das mache ich genauso, aber es gibt keine Pflicht die Flagge/n zu führen, auch nicht wenn ein französischer Entenhobby das gern hätte
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
#31
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Das kann jedes Land zumindest Binnen doch vorschreiben wie es will.
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#32
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Sicher, aber in der EU dürften sie überall gleich sein.
Aber auch hier gilt - jeder so wie er es für richtig hält Ich hasse es nur, wenn jemand ein Frage stellt, und nicht korrekt geantwortet wird. Auch in diesem Fall wird ein Flaggengesetz der Seeschifffahrt zitiert, was nichts mit der Sportschifffahrt zu tun hat. Ich habe fertig
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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#33
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In NL gibt es kein Vorschrift, nur Etikette.
- Nationalitat* Fahne am Heck - Fahne des Gastenland (wo mann Fahrt) im Mast (SB) - Event. Vereins Fahne (Marrekrite, KNRM, eigene Verein) im Mast (BB) * EU is kein Land, also die (of von Deutsche gefuhrte ...) EU Fahne ist "not done" Ebenso fur Friesland (NL) oder Landes(D) Fahnen.....
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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#34
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Wenn ich mir die verschiedenen Scheinregelungen EUweit ansehe, wäre ich mir da nicht so sicher.
Es gibt sogar innerhalb Deutschlands unterschiedliche Regelungen. Auf der Donau ist Flaggenführung verpflichtend, auch auf der Oder. Dies hängt mit zwischenstaatlichen Verträgen zusammen. |
#35
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Wo kann ich das für die Oder nachlesen? Die BinSchStrO gibt leider nichts her.
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#36
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in Deutschland haben Boote/Schiffe, die über 15m lang und somit im Schiffsregister eingetragen sind, die Nationalflagge zu führen (auf deutschen Binnengewässern keine Pflicht);
kleinere Boote dürfen, müssen aber nicht. im Ausland sind die nationalen Bestimmungen unterschiedlich und zu beachten (z.B. in Frankreich ist ein Flaggenzertifikat erforderlich). eine weltweit gültige Pauschalregelung zur "Flaggenführungspflicht" gibt es nicht. meine Empfehlung: eine richtig positionierte Nationalflagge (ohne Adler oder sonstige Zusätze!) kann grundsätzlich kein Fehler sein. Geändert von Haspel (02.08.2015 um 11:03 Uhr) |
#37
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Das ist für die Donau definitiv Quatsch, da gibt es den Donauvertrag und der regelt das.
Wo das für die Oder steht weiß ich nicht, ich hab nur die Information, daß auch dort Flaggenpflicht herrscht. |
#38
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Zitat:
die Oder ist ein Grenzfluß und ebenfalls kein "deutsches Binnengewässer". so schwer ist das nun auch nicht zu verstehen. |
#39
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Haspel, du bist charmant wie immer.
Natürlich ist die Donau als deutsches Binnengewässer eine internationale Wasserstraße. Die Schifffahrt dort wird in der Belgrader Akte, umgangssprachlich Donauvertrag, geregelt. Nach deiner Logik gilt Flaggenpflicht auch auf dem Rhein, der Mosel und auf der Elbe. |
#40
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Zitat:
mit "meiner Logik" hat das nichts zu tun, sondern mit örtlich zutreffenden Vorgaben. sortiere Du dir Flüsse und Gewässer nach deinem Geschmack ein, erkläre deine Bootchen zu Großschiffen, hänge "dein Fähnchen" wie immer in den Wind und alles ist gut. die Frage von "markl" war eigentlich gleich mit der ersten Antwort von "Segelmatt" beantwortet. |
#41
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Hallo,
wobei das mit dem "internationalen Gewässer" vollkommender Quatsch ist. Rhein, Mosel, Donau etc. sind grenzüberschreitende Flüsse mit mehreren Anliegerstaaten. Um die Regulierung der durchgehenden Schifffahrt zu erleichtern und einheitliche Rechtsanwendung zu ermöglichen, haben sich die Anliegerstaaten in bilateralen Verträgen geeinigt. I.d.R. führen z.B. alle beteiligten Staaten eine einheitlich Verkehrsvorschrift (Schifffahrtspolizeiverordnung) für diese Wasserstraßen ein. Es bleiben damit aber nationale Rechtsverordnungen und ändert nichts daran, dass diese Flüsse innerhalb der Landesgrenzen der BRD Bundeswasserstraßen (Binnenwasserstraßen des Bundes) sind. Gleiches gilt für die anderen Anliegerstaaten. Will man also wissen, ob dort Flaggenpflicht besteht, muss man in der geltenden Verkehrsvorschrift suchen oder im Flaggenrecht des jeweiligen Nationalstaates. In der DonauschPV findet man z.B. was zur Flaggenpflicht unter §2.01 Nr.6 (gilt nicht für Kleinfahrzeuge). Bis dann Dominic
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#42
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Zitat:
"bilateral" würde bedeuten: zwei Partner; aber, wie Du schon selbst bemerkt hast, hat der Rhein mehr als zwei .............. die anderen Flüsse stehen in diesem Zusammenhang nicht zur Diskussion. sicher hast Du hier und da schon mal was von alle dem gehört, wirfst aber jetzt alle Begrifflichkeiten durcheinander. |
#43
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Hallo,
ich bin mir ziemlich sicher, dass Du da einiges durcheinanderwirfst. Wenn dich der Begriff "bilateral", der eigentlich nur die zweiseitigkeit beschreibt, stört, können wir auch gerne "Völkerrechtliche Verträge" zwischen den Anliegerstaaten verwenden; ändert aber nichts am Sachverhalt. Durch diese Verträge wird aber keine der Wasserstraßen zum "Internationalen Gewässer" nach dem Völkerrecht. Das würde ja bedeuten, dass dort kein nationales Recht mehr Anwendung finden würde und dass ist so nicht richtig. Es gilt immer das Recht des Staates in dessen Territorium ich mich gerade befinde. Das heißt auf dem deutschem Rhein/Mosel/Donau gilt weiterhin deutsches Recht, ab der niederländischen Grenze niederländisches Recht, ab der französischen Grenze französisches Recht etc. Jetzt wirst Du sicher sagen, "aber warum gilt dann dieselbe Verkehrsvorschrift außerhalb Deutschlands weiter ?". - Ganz einfach, jede Regierung der Mitgliedsstaaten der ZKR, der Mosel-/Donaukommission etc. führt die jeweilig vereinbarten Regelungen zeitgleich in seinem Nationalstaat als eigene Rechtsverordnung ein. Das heißt z.B., wenn sich die ZKR auf eine Änderung der RheinSchPV geeinigt hat, müssen sowohl der Bundesminister für Verkehr, der Minister van Infrastrustructuur und das jeweilige Pendent in den anderen Mitgliedsstaaten, dieses in nationales Recht umsetzen und die geänderte RheinSchPV erlassen. Bis dann Dominic |
#44
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Zitat:
Gruß Micha
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BEJA Silverbird 2 Kruiser |
#45
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Danke, das habe ich auch gefunden. Aber da steht auch keine Quelle, nur eine Behauptung.
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#46
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Zitat:
Leider liegst Du aber mit diese Behauptung absolut falsch. Eine Flaggenpflicht ergibt sich nicht – weder logischerweise noch auf andere Weise – aus dem Umstand, dass es sich um ein internationales Gewaesser handelt.
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#47
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Zitat:
ebenso hast Du mit den "nationalen Rechten" in den Durchflußabschnitten völlig recht. hier geht es aber konkret um Flaggenrecht bzw. Flaggenpflicht bei "Fahrzeugen" bzw. "Kleinfahrzeugen. |
#48
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Zitat:
noch weniger wohl die Verordnungen auf verschiedenartigen und unterschiedlichen Gewässern. die Begrifflichkeit und Bedeutung "internationales Gewässer Rhein" ist dir in seinen Auswirkungen und Zusammenhängen wohl auch unbekannt. (solche Dinge werden in der Bootsfahrschule wohl auch nicht vermittelt, da nicht notwendig) |
#49
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Anstatt anderen vorzuwerfen, was sie alles nicht wissen, könntest Du einfach mal die korrekte Antwort posten. Es wäre auch wünschenswert, wenn Du abweichende Äußerungen nicht als "Quatsch" bezeichnen würdest und Deine Texte insgesamt etwas freundlicher, verbindlicher und diplomatischer wären.
Die Leute hier gehen üblicherweise nett mit einander um. Du bist da wirklich eine deutliche Ausnahme. Matthias |
#50
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Zitat:
lies den Thread mal aufmerksam durch und Du wirst feststellen, daß ich im Beitrag "36" "freundliche" und "verbindliche" Erläuterungen zu Thema gemacht habe; zudem wirst Du erkennen, daß Andere meinen Text als "Quatsch" bezeichnet haben, nicht umgekehrt. "diplomatisches", also taktisches Geschick zwecks Zielerreichung, sehe ich bei diesem einfachen Thema nicht als notwendig an; mit meinen Beiträgen möchte ich lediglich Fehlinformationen vermeiden. wer es besser zu wissen glaubt möge danach handeln, aber ohne fundiertes Wissen hier nicht posten. schleimiges Getue, um mir unbekannten Forumsmitgliedern zu gefallen, ist von mir nicht zu erwarten; das überlasse ich anderen. (zum "Liebkosen" gibt es m.E. geeignetere Foren) wem mein Stil nicht gefällt der möge "Haspel" einfach ignorieren. |
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