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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Meinetwegen können die das wieder auf 5Ps reduzieren.
Mir sind hier in Mäckpomm in den letzten zwei Wochen ein paar Hobbykapitäne fast in die Karre gefahren. Mit dem passenden Boot geht 15Ps schon gut ab. Geschwindigkeitkeitsbegrenzung ist für einige auch ein Fremdwort. Gruß Uwe von unterwegs
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Gruß Uwe Manchmal ist Verkehrt richtig http://www.kia-kaffeestube.de/ https://de-de.facebook.com/pages/KIA...02493143337162 |
#27
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nicht nur für Freizeitkapitäne. Bei uns im Hafen ist letzte Woche ein Ausflugsdampfer (ca 25m lang) durchs Hafenbecken gepflügt. Hier herscht 5km/h Geschwindigkeitsbeschränkung.
Das Schiff war min. mit 15km/h unterwegs und hat auch ordentlich wellen geschmissen. Handzeichen von der Terasse wurden genauso ignoriert wie der FUnkspruch mit arroganter Antwort retourniert wurde.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#28
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Ok, die Dampfer hier können das auch sehr gut. Negativ aufgefallen sind mir aber vermehrt die 15ps-Skipper.
Gruß Uwe von unterwegs
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#29
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Seit dem 15.06.1998 müssen Sportboote der Sportboot-Richtlinie 94/25/EG bzw. 2003/44/EG (Neufassung) bzw. 2013/53/EU (neueste Fassung) entsprechen = dem was hier gemeinhin unter CE bzw. Sportbootrichtlinie diskutiert wird.
Was spricht genen die Interpretation, dass die Kommune nur denen das Befahren ihrer kommunalen Gewässer erlaubt, die diese EU-Richtline(n) erfüllen? Auf Bundeswasserstrassen gelten andere Gesetze, Verordnungen usw., und dort gilt der Bestandsschutz. Aber wo steht geschrieben, dass es diesen Bestandsschutz auch auf kommunaler Ebene gibt bzw. geben muss? Vielleicht gab es ja eine kommunale Übergangsfrist, die vor Jahren ausgelaufen ist? Ich weiß, ... hätte, wenn und aber, aber die Verordung hat ja nun einmal Bestand bzw. Rechtskraft, und der oben rot markierte Teil läßt meine Auslegung ja nicht völlig abwägig erscheinen. Unser Land ist immerhin bekannt für bürokratische, und nicht selten unsinnige Insellösungen. Gruß, Ralf |
#30
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Zitat:
So auch ich. Ohne Führerschein mit 15 PS unterwegs, kann ich von mir behaupten, dass ich mein Boot und Verkehrsregeln nach mittlerweile etwa 50 Stunden Fahrt innerhalb von 4 Monaten ganz gut beherrsche. Ich bin der Meinung (habe ich bestimmt im Forum schon mal geschrieben), das man die führerscheinlosen nicht alle in eine Schublade stecken kann, sondern, dass diese sich in zwei Gruppen einteilen lassen: Die einen, die sich selbst ein 15 PS-Boot kaufen wollen oder gekauft haben und sich über Vorschriften und Fahrtgebiete informieren und bei Unklarheiten Fragen stellen (nicht nur hier im Forum) oder sich in verkehrsrechtlichen Konfliktsituationen auf dem Wasser lieber zurückhalten. Und die anderen sind die, die zum Beispiel im Urlaub an einem Bootsverleih vorbeikommen und ganz spontan beschliessen, sich ein Motorboot auszuleihen. Und dann den Hebel auf den Tisch legen. Und dazu gehören auch die Charterboote/Hausboote über 15 PS mit Charterschein, denn die meisten machen sowas nur einmal und sitzen NICHT vor der Fahrt wochenlang vor dem Computer im Internet und lesen sich schlau, wie ich es gemacht habe.
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#31
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Deshalb schrieb ich: Einige und nicht Alle.
Gruß Uwe von unterwegs
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#32
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Hacken hat die Sache nicht, aber einen Haken. Du mußt genau wie die Führerscheininhaber alle Regeln befolgen und kennst sie wahrscheinlich gar nicht.
- Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! - Besser du machst den Schein, ist ja nun auch kein großes Ding. Gruß Werner |
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